Investmentvermögen in Abwicklung

Aktuelle Informationen, Veröffentlichungen und Anteilspreise zu den sich in Abwicklung befindlichen Investmentvermögen.

Seit dem 1. Oktober 2013 wird der Anteilwert des Fonds „DEGI EUROPA“ im Auftrag der Depotbank - der Commerzbank AG, Frankfurt - ermittelt. Die Commerzbank AG hat seit diesem Tag die Verwaltung des Fonds übernommen und wird den Fonds abwickeln.

Mit der Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes (Januar 2018) werden die Werte „Zwischengewinn, Aktiengewinn, Aktiengewinn KStG, Immobiliengewinn und akkumulierter Zinsanteil“ nicht mehr ermittelt.

Ladevorgang ...

Quelle: FactSet. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise zu Kurs- und Marktinformationen im Disclaimer.

Veröffentlichungen

Wichtige Mitteilungen und Erläuterungen für die Anteilinhaber des in Abwicklung befindlichen Immobilien-Sondervermögens:

Berichte

Aktueller Objektbestand

Ausschüttungen

Informationen zur Anteilwertveränderung

Objektverkäufe

Sonstiges

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kundenberatung per E-Mail unter DegiEuropa@Commerzbank.com.

Abwicklungsinformationen für den Zeitraum bis zum 30. September 2013 erhalten Sie per E-Mail unter info.germany@aberdeen-asset.com.

Fragen und Antworten

Muss ich bis zur vollständigen Abwicklung des Sondervermögens auf mein Geld warten?
Im Rahmen der Abwicklung wird die Commerzbank AG erhaltene Liquidität regelmäßig ausschütten, sofern diese nicht zunächst noch im Sondervermögen verbleiben muss, etwa um laufende Verpflichtungen zu erfüllen.

Muss ich als Inhaber von Anteilsscheinen irgendetwas im Zuge der Abwicklung unternehmen, um an den Ausschüttungen teilzunehmen?
Der Anleger erhält im Rahmen der Abwicklung die Ausschüttungen auf dem gleichen Weg wie bisher auch.

Entstehen Nachteile bei Übergang auf die Depotbank (z.B. einmalige Kosten wie Grundsteuer)?
Es können länderspezifische Steuern/Gebühren (Stichwort: Grunderwerbsteuer) bei dem Eigentumsübergang auf die Depotbank anfallen.

Welche laufende Kosten fallen zukünftig an?
Durch die Liquidation entstehende Kosten (z.B. Anwalts- und Notargebühren) sind ebenso wie die Vergütung der abwickelnden Depotbank grundsätzlich vom Sondervermögen zu tragen.

Wer übernimmt die Abwicklung konkret (Stichwort: Immobilienexpertise)?
Die Verantwortung für die Abwicklung hat die Commerzbank AG. Die Commerzbank AG wird ein mit der BaFin abgestimmtes Modell nutzen und sich ggf. geeigneter Dienstleister bedienen.

In welchen „Raten“ bekomme ich im Rahmen der Abwicklung Geld?
Dies steht in Abhängigkeit mit dem künftigen Abverkauf der Immobilien. Die Commerzbank AG wird laufend die Möglichkeit einer wirtschaftlichen sinnvollen Ausschüttung überprüfen.

Beinhaltet der Verkauf der Depotbankaktivitäten der Commerzbank an die BNP Paribas auch die Abwicklungstätigkeiten?
Nein, die Abwicklungsaufgaben waren nicht Bestandteil des Verkaufs. Der Fonds bleibt bei der Commerzbank AG und wird von ihr abgewickelt.

Wo ist der Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. DEGI EUROPA) auf die Depotbank gesetzlich geregelt?
§39 Investmentgesetz regelt, dass bei Immobilien-Sondervermögen das Sondervermögen auf die Depotbank übergeht, wenn das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Sondervermögens erlischt. Die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH hat das Verwaltungsrecht für das Sondervermögen DEGI EUROPA zum 01.10.2013 gekündigt.

In welchem Zeitraum muss nach Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. DEGI EUROPA) auf die Depotbank die Veräußerung der verbliebenen Immobilien erfolgen?
Die Frist, innnerhalb derer das Sondervermögen abzuwickeln ist, ist nicht gesetzlich geregelt.

Wird die Veräußerung einzelner Immobilien zu angemessenen Preisen erfolgen?
Zu welchen Bedingungen die Veräußerung der Vermögensgegenstände zu erfolgen hat, ist gleichfalls nicht gesetzlich geregelt. Die Commerzbank AG muss und wird nur zu angemessenen Bedingungen veräußern.

Werden künftig Rückzahlungen im Rahmen der Abwicklung steuerlich anders bewertet als vor dem Stichtag 01.10.2013?
Nein, der Übergang auf die Depotbank hat für die künftigen Rückzahlungen keine andere steuerliche Bewertung zur Folge. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, der Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse gezielt Auskunft geben kann.

Wie und wo bekomme ich Informationen über die Abwicklungstätigkeit der Depotbank?
Die Commerzbank AG wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres des Sondervermögens (Ende September) einen Abwicklungsbericht auf der Grundlage der Vorschriften des Investmentgesetzes erstellen. Eine Veröffentlichung dieses Berichtes wird im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Zudem stellen wir im Internet unter www.commerzbank.de/degi-europa laufende Informationen zum aktuellen Anteilspreis und zum Immobilienbestand des DEGI EUROPA zur Verfügung.

Wo erfahre ich den aktuellen Wert der Anteilsscheine des Sondervermögens?
Die Commerzbank AG stellt auf der Internetseite www.commerzbank.de/degi-europa den täglich errechneten Anteilspreis zur Verfügung. Dieser ist auch in Ihrem Commerzbank-Depotauszug ersichtlich.

Seit dem 16. Oktober 2014 wird der Anteilwert des Fonds „DEGI INTERNATIONAL“ im Auftrag der Depotbank - der Commerzbank AG, Frankfurt - ermittelt. Die Commerzbank AG hat seit diesem Tag die Verwaltung des Fonds übernommen und wird den Fonds abwickeln.

Mit der Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes (Januar 2018) werden die Werte „Zwischengewinn, Aktiengewinn, Aktiengewinn KStG, Immobiliengewinn und akkumulierter Zinsanteil“ nicht mehr ermittelt.

Ladevorgang ...

Quelle: FactSet. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise zu Kurs- und Marktinformationen im Disclaimer.

Veröffentlichungen

Wichtige Mitteilungen und Erläuterungen für die Anteilinhaber des in Abwicklung befindlichen Immobilien-Sondervermögens:

Berichte

Aktueller Objektbestand

Ausschüttungen

Informationen zur Anteilwertveränderung

Objektverkäufe

Sonstiges

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kundenberatung per E-Mail unter Degi-International@commerzbank.com.

Abwicklungsinformationen für den Zeitraum bis zum 15. Oktober 2014 erhalten Sie per E-Mail unter info.germany@aberdeen-asset.com.

Fragen und Antworten

Muss ich bis zur vollständigen Abwicklung des Sondervermögens auf mein Geld warten?
Im Rahmen der Abwicklung wird die Commerzbank AG erhaltene Liquidität regelmäßig ausschütten, sofern diese nicht zunächst noch im Sondervermögen verbleiben muss, etwa um laufende Verpflichtungen zu erfüllen.

Muss ich als Inhaber von Anteilsscheinen irgendetwas im Zuge der Abwicklung unternehmen, um an den Ausschüttungen teilzunehmen?
Der Anleger erhält im Rahmen der Abwicklung die Ausschüttungen auf dem gleichen Weg wie bisher auch.

Entstehen Nachteile bei Übergang auf die Depotbank (z.B. einmalige Kosten wie Grundsteuer)?
Es können länderspezifische Steuern/Gebühren (Stichwort: Grunderwerbsteuer) bei dem Eigentumsübergang auf die Depotbank anfallen.

Welche laufende Kosten fallen zukünftig an?
Durch die Liquidation entstehende Kosten (z.B. Anwalts- und Notargebühren) sind ebenso wie die Vergütung der abwickelnden Depotbank grundsätzlich vom Sondervermögen zu tragen.

Wer übernimmt die Abwicklung konkret (Stichwort: Immobilienexpertise)?
Die Verantwortung für die Abwicklung hat die Commerzbank AG. Die Commerzbank AG wird ein mit der BaFin abgestimmtes Modell nutzen und sich ggf. geeigneter Dienstleister bedienen.

In welchen „Raten“ bekomme ich im Rahmen der Abwicklung Geld?
Dies steht in Abhängigkeit mit dem künftigen Abverkauf der Immobilien. Die Commerzbank AG wird laufend die Möglichkeit einer wirtschaftlichen sinnvollen Ausschüttung überprüfen.

Beinhaltet der Verkauf der Depotbankaktivitäten der Commerzbank an die BNP Paribas auch die Abwicklungstätigkeiten?
Nein, die Abwicklungsaufgaben waren nicht Bestandteil des Verkaufs. Der Fonds bleibt bei der Commerzbank AG und wird von ihr abgewickelt.

Wo ist der Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. DEGI INTERNATIONAL) auf die Depotbank gesetzlich geregelt?
§39 Investmentgesetz regelt, dass bei Immobilien-Sondervermögen das Sondervermögen auf die Depotbank übergeht, wenn das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Sondervermögens erlischt. Die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH hat das Verwaltungsrecht für das Sondervermögen DEGI INTERNATIONAL zum 15.10.2014 gekündigt.

In welchem Zeitraum muss nach Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. DEGI INTERNATIONAL) auf die Depotbank die Veräußerung der verbliebenen Immobilien erfolgen?
Die Frist, innnerhalb derer das Sondervermögen abzuwickeln ist, ist nicht gesetzlich geregelt.

Wird die Veräußerung einzelner Immobilien zu angemessenen Preisen erfolgen?
Zu welchen Bedingungen die Veräußerung der Vermögensgegenstände zu erfolgen hat, ist gleichfalls nicht gesetzlich geregelt. Die Commerzbank AG muss und wird nur zu angemessenen Bedingungen veräußern.

Werden künftig Rückzahlungen im Rahmen der Abwicklung steuerlich anders bewertet als vor dem Stichtag 16.10.2014?
Nein, der Übergang auf die Depotbank hat für die künftigen Rückzahlungen keine andere steuerliche Bewertung zur Folge. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, der Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse gezielt Auskunft geben kann.

Wie und wo bekomme ich Informationen über die Abwicklungstätigkeit der Depotbank?
Die Commerzbank AG wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres des Sondervermögens (Ende Dezember) einen Abwicklungsbericht auf der Grundlage der Vorschriften des Investmentgesetzes erstellen. Eine Veröffentlichung dieses Berichtes wird im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Zudem stellen wir im Internet unter www.commerzbank.de/degi-international laufende Informationen zum aktuellen Anteilspreis des DEGI INTERNATIONAL zur Verfügung.

Wo erfahre ich den aktuellen Wert der Anteilsscheine des Sondervermögens?
Die Commerzbank AG stellt auf der Internetseite www.commerzbank.de/degi-international den täglich errechneten Anteilspreis zur Verfügung. Dieser ist auch in Ihrem Commerzbank-Depotauszug ersichtlich.

Seit dem 1. Juni 2012 wird der Anteilwert des Fonds „Premium Management Immobilien-Anlagen“ (PMIA) im Auftrag der Depotbank - der Commerzbank AG, Frankfurt – ermittelt. Die Commerzbank AG hat seit diesem Tag die Verwaltung des Fonds übernommen und wird den Fonds abwickeln.

Mit der Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes (Januar 2018) werden die Werte „Zwischengewinn, Aktiengewinn, Aktiengewinn KStG, Immobiliengewinn und akkumulierter Zinsanteil“ nicht mehr ermittelt.

Ladevorgang ...

Quelle: FactSet. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise zu Kurs- und Marktinformationen im Disclaimer.

Veröffentlichungen

Wichtige Mitteilungen und Erläuterungen für die Anteilinhaber des in Abwicklung befindlichen Gemischten Sondervermögens:

Nachrichtlich die Auszahlungen je Anteilschein des PMIA seit Oktober 2011:

19.10.2023: 0,08 Euro
18.04.2023: 0,10 Euro
19.10.2022: 0,15 Euro
14.04.2022: 0,22 Euro
07.10.2021: 0,13 Euro
09.04.2021: 0,16 Euro
13.10.2020: 0,19 Euro
09.04.2020: 0,25 Euro
10.10.2019: 0,25 Euro
10.04.2019: 0,30 Euro
10.10.2018: 0,65 Euro
11.04.2018: 0,80 Euro
11.10.2017: 0,87 Euro
19.04.2017: 1,75 Euro
12.10.2016: 1,76 Euro
13.04.2016: 0,73 Euro
07.10.2015: 1,30 Euro
15.04.2015: 1,95 Euro
08.10.2014: 1,15 Euro
16.04.2014: 1,55 Euro
02.10.2013: 0,95 Euro
15.05.2013: 0,25 Euro
30.01.2013: 1,05 Euro
26.09.2012: 1,10 Euro
15.05.2012: 0,40 Euro
08.02.2012: 0,40 Euro
07.12.2011: 2,10 Euro
19.10.2011: 19,70 Euro
Gesamt: 40,29 Euro

Berichte

Sonstiges

Fragen und Antworten

Warum wird das Sondervermögen durch die Depotbank abgewickelt?
Die Abwicklung des Sondervermögens durch die Depotbank wurde notwendig, weil die Kapitalanlagegesellschaft zum 31.05.2012 das Verwaltungsmandat gemäß § 38 Investmentgesetz (InvG) gekündigt hatte.

Wo ist die Abwicklung des Sondervermögens durch die Depotbank geregelt?
Das Investmentgesetz regelt die Abwicklung eines Sondervermögens durch die Depotbank in den §§ 39, 44 und 45 InvG.

Wie und wo bekomme ich Informationen über die Abwicklungstätigkeiten der Depotbank?
Die Commerzbank AG wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres des Sondervermögens (Ende März) einen Abwicklungsbericht auf der Grundlage der Vorschriften des Investmentgesetzes erstellen. Eine Veröffentlichung dieses Berichtes wird im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen.

Wie lange dauert die Abwicklung durch die Depotbank?
Der Endtermin für die Abwicklung hängt von der werterhaltenden und interessewahrenden Veräußerbarkeit der Zielfonds beziehungsweise von der Abwicklung dieser Zielfonds ab. Die Abwicklung durch die Commerzbank AG wird somit erst nach dem Verkauf/der Abwicklung des letzten Zielfonds sowie der Ausschüttung der hieraus erhaltenen Erträge gegen Rückgabe des Anteilscheins am Sondervermögen abgeschlossen sein.

Muss ich bis zur vollständgigen Abwicklung des Sondervermögens auf mein Geld warten?
Nein, im Rahmen der Abwicklung wird die Commerzbank AG erhaltene Liquidität regelmäßig ausschütten (Erträgnis- und Substanzausschüttungen).

In welchen „Raten“ bekomme ich im Rahmen der Abwicklung Geld?
Die Commerzbank AG strebt eine zweimalige Ausschüttung pro Kalenderjahr an. Die Höhe der Ausschüttung hängt von den erzielten Erträgen des Sondervermögens und größtenteils von den Geldflüssen durch die Zielfonds (primär deren Ertrag- und Substanzausschüttungen) ab.

Muss ich als Inhaber von Anteilscheinen irgendetwas im Zuge der Abwicklung unternehmen, um an den Ausschüttungen „teilzunehmen“?
Nein, als Anleger müssen Sie nichts unternehmen. Ihre depotführende Stelle wird die künftigen Ausschüttungen wie bisher an Sie weiterleiten.

Wo erfahre ich den aktuellen Wert der Anteilscheine des Sondervermögens?
Die Commerzbank AG stellt den täglich errechneten Wert des Anteilscheinpreises zur Verfügung. Des Weiteren wird der Wert täglich von der Commerzbank an WM (WERTPAPIER-MITTEILUNGEN Keppler, Lehmann GmbH & Co. KG) übermittelt. Einige Finanzdienstleister stellen außerdem den Wert im Internet zur Verfügung.

Seit dem 1. Juli 2014 wird der Anteilwert des Fonds „DEGI GLOBAL BUSINESS“ im Auftrag der Depotbank - der Commerzbank AG, Frankfurt - ermittelt. Die Commerzbank AG hat seit diesem Tag die Verwaltung des Fonds übernommen und wird den Fonds abwickeln.

Mit der Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes (Januar 2018) werden die Werte „Zwischengewinn, Aktiengewinn, Aktiengewinn KStG, Immobiliengewinn und akkumulierter Zinsanteil“ nicht mehr ermittelt.

Ladevorgang ...

Quelle: FactSet. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise zu Kurs- und Marktinformationen im Disclaimer.

Veröffentlichungen

Fragen und Antworten

Muss ich bis zur vollständigen Abwicklung des Sondervermögens auf mein Geld warten?
Im Rahmen der Abwicklung wird die Commerzbank AG erhaltene Liquidität regelmäßig ausschütten, sofern diese nicht zunächst noch im Sondervermögen verbleiben muss, etwa um laufende Verpflichtungen zu erfüllen.

Muss ich als Inhaber von Anteilsscheinen irgendetwas im Zuge der Abwicklung unternehmen, um an den Ausschüttungen teilzunehmen?
Der Anleger erhält im Rahmen der Abwicklung die Ausschüttungen auf dem gleichen Weg wie bisher auch.

Entstehen Nachteile bei Übergang auf die Depotbank (z.B. einmalige Kosten wie Grundsteuer)?
Es können länderspezifische Steuern/Gebühren (Stichwort: Grunderwerbsteuer) bei dem Eigentumsübergang auf die Depotbank anfallen.

Welche laufende Kosten fallen zukünftig an?
Durch die Liquidation entstehende Kosten (z.B. Anwalts- und Notargebühren) sind ebenso wie die Vergütung der abwickelnden Depotbank grundsätzlich vom Sondervermögen zu tragen.

Wer übernimmt die Abwicklung konkret (Stichwort: Immobilienexpertise)?
Die Verantwortung für die Abwicklung hat die Commerzbank AG. Die Commerzbank AG wird ein mit der BaFin abgestimmtes Modell nutzen und sich ggf. geeigneter Dienstleister bedienen.

In welchen „Raten“ bekomme ich im Rahmen der Abwicklung Geld?
Dies steht in Abhängigkeit mit dem künftigen Abverkauf der Immobilien. Die Commerzbank AG wird laufend die Möglichkeit einer wirtschaftlichen sinnvollen Ausschüttung überprüfen.

Beinhaltet der Verkauf der Depotbankaktivitäten der Commerzbank an die BNP Paribas auch die Abwicklungstätigkeiten?
Nein, die Abwicklungsaufgaben waren nicht Bestandteil des Verkaufs. Der Fonds bleibt bei der Commerzbank AG und wird von ihr abgewickelt.

Wo ist der Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. DEGI GLOBAL BUSINESS) auf die Depotbank gesetzlich geregelt?
§39 Investmentgesetz regelt, dass bei Immobilien-Sondervermögen das Sondervermögen auf die Depotbank übergeht, wenn das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Sondervermögens erlischt. Die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH hat das Verwaltungsrecht für das Sondervermögen DEGI GLOBAL BUSINESS zum 30.06.2014 gekündigt.

In welchem Zeitraum muss nach Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. DEGI GLOBAL BUSINESS) auf die Depotbank die Veräußerung der verbliebenen Immobilien erfolgen?
Die Frist, innnerhalb derer das Sondervermögen abzuwickeln ist, ist nicht gesetzlich geregelt.

Wird die Veräußerung einzelner Immobilien zu angemessenen Preisen erfolgen?
Zu welchen Bedingungen die Veräußerung der Vermögensgegenstände zu erfolgen hat, ist gleichfalls nicht gesetzlich geregelt. Die Commerzbank AG muss und wird nur zu angemessenen Bedingungen veräußern.

Werden künftig Rückzahlungen im Rahmen der Abwicklung steuerlich anders bewertet als vor dem Stichtag 01.07.2014?
Nein, der Übergang auf die Depotbank hat für die künftigen Rückzahlungen keine andere steuerliche Bewertung zur Folge. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, der Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse gezielt Auskunft geben kann.

Wie und wo bekomme ich Informationen über die Abwicklungstätigkeit der Depotbank?
Die Commerzbank AG wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres des Sondervermögens (Ende Juni) einen Abwicklungsbericht auf der Grundlage der Vorschriften des Investmentgesetzes erstellen. Eine Veröffentlichung dieses Berichtes wird im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Zudem stellen wir im Internet unter www.commerzbank.de/degi-global laufende Informationen zum aktuellen Anteilspreis des DEGI GLOBAL BUSINESS zur Verfügung.

Wo erfahre ich den aktuellen Wert der Anteilsscheine des Sondervermögens?
Die Commerzbank AG stellt auf der Internetseite www.commerzbank.de/degi-global den täglich errechneten Anteilspreis zur Verfügung. Dieser ist auch in Ihrem Commerzbank-Depotauszug ersichtlich.

Seit dem 21. November 2015 wird der Anteilwert des Fonds „DEGI GERMAN BUSINESS“ im Auftrag der Depotbank - der Commerzbank AG, Frankfurt - ermittelt. Die Commerzbank AG hat seit diesem Tag die Verwaltung des Fonds übernommen und wird den Fonds abwickeln.

Mit der Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes (Januar 2018) werden die Werte „Zwischengewinn, Aktiengewinn, Aktiengewinn KStG, Immobiliengewinn und akkumulierter Zinsanteil“ nicht mehr ermittelt.

Ladevorgang ...

Quelle: FactSet. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise zu Kurs- und Marktinformationen im Disclaimer.

Veröffentlichungen

Fragen und Antworten

Muss ich bis zur vollständigen Abwicklung des Sondervermögens auf mein Geld warten?
Im Rahmen der Abwicklung wird die Commerzbank AG erhaltene Liquidität regelmäßig ausschütten, sofern diese nicht zunächst noch im Sondervermögen verbleiben muss, etwa um laufende Verpflichtungen zu erfüllen.

Muss ich als Inhaber von Anteilsscheinen irgendetwas im Zuge der Abwicklung unternehmen, um an den Ausschüttungen teilzunehmen?
Der Anleger erhält im Rahmen der Abwicklung die Ausschüttungen auf dem gleichen Weg wie bisher auch.

Entstehen Nachteile bei Übergang auf die Depotbank (z.B. einmalige Kosten wie Grundsteuer)?
Es können länderspezifische Steuern/Gebühren (Stichwort: Grunderwerbsteuer) bei dem Eigentumsübergang auf die Depotbank anfallen.

Welche laufende Kosten fallen zukünftig an?
Die durch die Liquidation entstehenden Kosten (z.B. Anwalts- und Notargebühren) sind ebenso wie die Vergütung der abwickelnden Depotbank grundsätzlich vom Sondervermögen zu tragen.

Wer übernimmt die Abwicklung konkret (Stichwort: Immobilienexpertise)?
Die Verantwortung für die Abwicklung hat die Commerzbank AG. Die Commerzbank AG wird ein mit der BaFin abgestimmtes Modell nutzen und sich ggf. geeigneter Dienstleister bedienen.

In welchen „Raten“ bekomme ich im Rahmen der Abwicklung Geld?
Dies steht in Abhängigkeit mit dem künftigen Abverkauf der Immobilien. Die Commerzbank AG wird laufend die Möglichkeit einer wirtschaftlichen sinnvollen Ausschüttung überprüfen.

Wo ist der Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. DEGI GERMAN BUSINESS) auf die Depotbank gesetzlich geregelt?
§39 Investmentgesetz regelt, dass bei Immobilien-Sondervermögen das Sondervermögen auf die Depotbank übergeht, wenn das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Sondervermögens erlischt. Die Aberdeen Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH hat das Verwaltungsrecht für das Sondervermögen DEGI GERMAN BUSINESS zum 20.11.2015 gekündigt.

In welchem Zeitraum muss nach Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. DEGI GERMAN BUSINESS) auf die Depotbank die Veräußerung der verbliebenen Immobilien erfolgen?
Die Frist, innerhalb derer das Sondervermögen abzuwickeln ist, ist gesetzlich nicht geregelt.

Wird die Veräußerung einzelner Immobilien zu angemessenen Preisen erfolgen?
Zu welchen Bedingungen die Veräußerung der Vermögensgegenstände zu erfolgen hat, ist gleichfalls nicht gesetzlich geregelt. Die Commerzbank AG muss und wird nur zu angemessenen Bedingungen veräußern.

Werden künftig Rückzahlungen im Rahmen der Abwicklung steuerlich anders bewertet als vor dem Stichtag 21.11.2015?
Nein, der Übergang auf die Depotbank hat für die künftigen Rückzahlungen keine andere steuerliche Bewertung zur Folge. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, der Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse gezielt Auskunft geben kann.

Wie und wo bekomme ich Informationen über die Abwicklungstätigkeit der Depotbank?
Die Commerzbank AG wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres des Sondervermögens (Ende Juni) einen Abwicklungsbericht auf der Grundlage der Vorschriften des Investmentgesetzes erstellen. Eine Veröffentlichung dieses Berichtes wird im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Zudem stellen wir im Internet unter www.commerzbank.de/degi-german laufende Informationen zum aktuellen Anteilscheinpreis und zum Immobilienbestand des DEGI GERMAN BUSINESS zur Verfügung.

Wo erfahre ich den aktuellen Wert der Anteilscheine des Sondervermögens?
Die Commerzbank AG stellt auf der Internetseite www.commerzbank.de/degi-german den täglich errechneten Anteilscheinpreis zur Verfügung. Dieser ist auch in Ihrem Commerzbank-Depotauszug ersichtlich.

Seit dem 1. Januar 2017 wird der Anteilwert des Fonds „CS PROPERTY DYNAMIC“ im Auftrag der Depotbank - der Commerzbank AG, Frankfurt - ermittelt. Die Commerzbank AG hat seit diesem Tag die Verwaltung des Fonds übernommen und wird den Fonds abwickeln.

Mit der Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes (Januar 2018) werden die Werte „Zwischengewinn, Aktiengewinn, Aktiengewinn KStG, Immobiliengewinn und akkumulierter Zinsanteil“ nicht mehr ermittelt.

Ladevorgang ...

Quelle: FactSet. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise zu Kurs- und Marktinformationen im Disclaimer.

Wichtige Information zum Ausgabepreis: Die Berechnung des Ausgabepreises für den CS PROPERTY DYNAMIC wurde eingestellt.

Veröffentlichungen

Fragen und Antworten

Muss ich bis zur vollständigen Abwicklung des Sondervermögens auf mein Geld warten?
Im Rahmen der Abwicklung wird die Commerzbank AG erhaltene Liquidität regelmäßig ausschütten, sofern diese nicht zunächst noch im Sondervermögen verbleiben muss, etwa um laufende Verpflichtungen zu erfüllen.

Muss ich als Inhaber von Anteilscheinen irgendetwas im Zuge der Abwicklung unternehmen, um an den Ausschüttungen „teilzunehmen“?
Der Anleger erhält im Rahmen der Abwicklung die Ausschüttungen auf dem gleichen Weg wie bisher auch.

Entstehen Nachteile bei Übergang auf die Depotbank (z. B. einmalige Kosten)?
Es können länderspezifische Steuern/Gebühren bei dem Eigentumsübergang auf die Depotbank anfallen.

Welche laufenden Kosten fallen zukünftig an?
Die durch die Liquidation entstehenden Kosten (z.B. Anwalts- und Notargebühren) sind ebenso wie die Vergütung der abwickelnden Depotbank grundsätzlich vom Sondervermögen zu tragen.

Wer übernimmt die Abwicklung konkret (Stichwort: Immobilienexpertise)?
Die Verantwortung für die Abwicklung hat die Commerzbank AG. Die Commerzbank AG wird ein mit der BaFin abgestimmtes Modell nutzen und sich ggf. geeigneter Dienstleister bedienen.

In welchen „Raten“ bekomme ich im Rahmen der Abwicklung Geld?
Dies steht in Abhängigkeit mit dem künftigen Abverkauf der Immobilien. Die Commerzbank AG wird laufend die Möglichkeit einer wirtschaftlichen sinnvollen Ausschüttung überprüfen.

Wo ist der Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. CS PROPERTY DYNAMIC) auf die Depotbank gesetzlich geregelt?
§ 39 Investmentgesetz regelt, dass bei Immobilien-Sondervermögen das Sondervermögen auf die Depotbank übergeht, wenn das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Sondervermögens erlischt. Die CREDIT SUISSE ASSET MANAGEMENT Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH hat das Verwaltungsrecht für das Sondervermögen CS PROPERTY DYNAMIC zum 31.12.2016 gekündigt.

In welchem Zeitraum muss nach Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. CS PROPERTY DYNAMIC) auf die Depotbank die Veräußerung der verbliebenen Immobilien erfolgen?
Die Frist, innerhalb derer das Sondervermögen abzuwickeln ist, ist gesetzlich nicht geregelt.

Wird die Veräußerung einzelner Immobilien zu angemessenen Preisen erfolgen?
Zu welchen Bedingungen die Veräußerung der Vermögensgegenstände zu erfolgen hat, ist gleichfalls nicht gesetzlich geregelt. Die Commerzbank AG muss und wird nur zu angemessenen Bedingungen veräußern.

Werden künftige Rückzahlungen in Rahmen der Abwicklung steuerlich anders bewertet als vor dem Stichtag 31.12.2016?
Nein, der Übergang auf die Depotbank hat für die künftigen Rückzahlungen keine andere steuerliche Bewertung zur Folge. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, der Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse gezielt Auskunft geben kann.

Wie und wo bekomme ich Informationen über die Abwicklungstätigkeiten der Depotbank?
Die Commerzbank AG wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres des Sondervermögens (Ende August) einen Abwicklungsbericht auf der Grundlage der Vorschriften des Investmentgesetzes erstellen. Eine Veröffentlichung dieses Berichtes wird im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Zudem stellen wir im Internet unter www.commerzbank.de/CS-PROPERTY laufende Informationen zum aktuellen Anteilscheinpreis und zum Immobilienbestand des CS PROPERTY DYNAMIC zur Verfügung.

Wo erfahre ich den aktuellen Wert der Anteilscheine des Sondervermögens?
Die Commerzbank AG stellt auf der Internetseite www.commerzbank.de/CS-PROPERTY den täglich errechneten Anteilscheinpreises zur Verfügung. Dieser ist auch in Ihrem Commerzbank-Depotauszug ersichtlich.

Seit dem 1. Mai 2017 wird der Anteilwert des Fonds „CS EUROREAL“ im Auftrag der Depotbank - der Commerzbank AG, Frankfurt - ermittelt. Die Commerzbank AG hat seit diesem Tag die Verwaltung des Fonds übernommen und wird den Fonds abwickeln.

Mit der Einführung des Investmentsteuerreformgesetzes (Januar 2018) werden die Werte „Zwischengewinn, Aktiengewinn, Aktiengewinn KStG, Immobiliengewinn und akkumulierter Zinsanteil“ nicht mehr ermittelt.

Ladevorgang ...

Quelle: FactSet. Bitte beachten Sie auch die rechtlichen Hinweise zu Kurs- und Marktinformationen im Disclaimer.

Wichtige Information zum Ausgabepreis: Die Berechnung des Ausgabepreises für den CS EUROREAL wurde eingestellt.

Veröffentlichungen

Wichtige Mitteilungen und Erläuterungen für die Anteilinhaber des in Abwicklung befindlichen Immobilien-Sondervermögens:

Berichte

Objektverkäufe

Aktueller Objektbestand

Ausschüttungen

Informationen zur Anteilwertveränderung

Sonstiges

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an die Kundenberatung per E-Mail unter CS-Euroreal@commerzbank.com.

Abwicklungsinformationen für den Zeitraum bis zum 30. April 2017 finden Sie auf den Internetseiten von CREDIT SUISSE ASSET MANAGEMENT.

Fragen und Antworten

Muss ich bis zur vollständigen Abwicklung des Sondervermögens auf mein Geld warten?
Im Rahmen der Abwicklung wird die Commerzbank AG erhaltene Liquidität regelmäßig ausschütten, sofern diese nicht zunächst noch im Sondervermögen verbleiben muss, etwa um laufende Verpflichtungen zu erfüllen.

Muss ich als Inhaber von Anteilscheinen irgendetwas im Zuge der Abwicklung unternehmen, um an den Ausschüttungen „teilzunehmen“?
Der Anleger erhält im Rahmen der Abwicklung die Ausschüttungen auf dem gleichen Weg wie bisher auch.

Entstehen Nachteile bei Übergang auf die Depotbank (z. B. einmalige Kosten)?
Es können länderspezifische Steuern / Gebühren bei dem Eigentumsübergang auf die Depotbank anfallen.

Welche laufenden Kosten fallen zukünftig an?
Die durch die Liquidation entstehenden Kosten (z.B. Anwalts- und Notargebühren) sind ebenso wie die Vergütung der abwickelnden Depotbank grundsätzlich vom Sondervermögen zu tragen.

Wer übernimmt die Abwicklung konkret (Stichwort: Immobilienexpertise)?
Die Verantwortung für die Abwicklung hat die Commerzbank AG. Die Commerzbank AG wird ein mit der BaFin abgestimmtes Modell nutzen und sich ggf. geeigneter Dienstleister bedienen.

In welchen „Raten“ bekomme ich im Rahmen der Abwicklung Geld?
Dies steht in Abhängigkeit mit dem künftigen Abverkauf der Immobilien. Die Commerzbank AG wird laufend die Möglichkeit einer wirtschaftlichen sinnvollen Ausschüttung überprüfen.

Wo ist der Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. CS EUROREAL) auf die Depotbank gesetzlich geregelt?
§ 39 Investmentgesetz regelt, dass bei Immobilien-Sondervermögen das Sondervermögen auf die Depotbank übergeht, wenn das Recht der Kapitalanlagegesellschaft zur Verwaltung des Sondervermögens erlischt. Die CREDIT SUISSE ASSET MANAGEMENT Immobilien Kapitalanlagegesellschaft mbH hat das Verwaltungsrecht für das Sondervermögen CS EUROREAL zum 30.04.2017 gekündigt.

In welchem Zeitraum muss nach Übergang eines Immobilien-Sondervermögens (z.B. CS EUROREAL) auf die Depotbank die Veräußerung der verbliebenen Immobilien erfolgen?
Die Frist, innerhalb derer das Sondervermögen abzuwickeln ist, ist gesetzlich nicht geregelt.

Wird die Veräußerung einzelner Immobilien zu angemessenen Preisen erfolgen?
Zu welchen Bedingungen die Veräußerung der Vermögensgegenstände zu erfolgen hat, ist gleichfalls nicht gesetzlich geregelt. Die Commerzbank AG muss und wird nur zu angemessenen Bedingungen veräußern.

Werden künftige Rückzahlungen in Rahmen der Abwicklung steuerlich anders bewertet als vor dem Stichtag 30.04.2017?
Nein, der Übergang auf die Depotbank hat für die künftigen Rückzahlungen keine andere steuerliche Bewertung zur Folge. Bitte kontaktieren Sie Ihren Steuerberater, der Ihnen auf Basis Ihrer persönlichen Vermögensverhältnisse gezielt Auskunft geben kann.

Wie und wo bekomme ich Informationen über die Abwicklungstätigkeiten der Depotbank?
Die Commerzbank AG wird jeweils zum Ende des Geschäftsjahres des Sondervermögens (Ende September) einen Abwicklungsbericht auf der Grundlage der Vorschriften des Investmentgesetzes erstellen. Eine Veröffentlichung dieses Berichtes wird im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen. Zudem stellen wir im Internet unter www.commerzbank.de/CS-EUROREAL laufende Informationen zum aktuellen Anteilscheinpreis und zum Immobilienbestand des CS EUROREAL zur Verfügung.

Wo erfahre ich den aktuellen Wert der Anteilscheine des Sondervermögens?
Die Commerzbank AG stellt auf der Internetseite www.commerzbank.de/CS-EUROREAL den täglich errechneten Anteilscheinpreises zur Verfügung. Dieser ist auch in Ihrem Commerzbank-Depotauszug ersichtlich.