Die Kosten eines Architekts im Überblick

05.05.2022 – Ein Architekt plant ein Haus individuell. Hier finden Sie Informationen, wie sich die Kosten für einen Architekten zusammensetzen.

Ein Architekt zeichnet den Grundriss eines Gebäudes.

Mit perfekter Planung zum individuellen Traumhaus

Wer sein Haus individuell planen lassen möchte, sollte dabei immer die Kosten im Auge haben. In diesem Artikel erhalten Sie wichtige Informationen zum Leistungsspektrum eines Architekten, wie sich sein Honorar berechnet und mit welchen Tipps Sie während der Bauphase Geld sparen können.

Ein Architekt ist erster Ansprechpartner für alle Bauherren, die ein Grundstück besitzen und ein individuell geplantes Haus nach ihren Vorstellungen bauen möchten. Zu den Hauptaufgaben des Architekten zählen, diese persönlichen Wünsche unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften umzusetzen und den Bauherrn durch alle Bauphasen zu begleiten. Die individuelle Planung und Betreuung haben aber ihren Preis. Ein Architektenhaus ist häufig teurer als von einem Bauträger. Dafür erhalten Sie aber Ihr absolutes Traumhaus, das perfekt auf Ihre Bedürfnisse und Anforderungen zugeschnitten ist.

Wer darf sich in Deutschland Architekt nennen?

In Deutschland darf sich jemand nur Architekt nennen, wenn er in die Architektenliste der Architektenkammer eingetragen ist. Voraussetzung hierfür ist ein Hochschulstudium und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung. Allein mit dieser Registrierung ist es möglich, Bauanträge einzureichen.

Die HOAI – Das Regelwerk für Architekten

Die Leistungsphasen und das Honorar eines Architekten sind in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) geregelt, die seit dem 17. Juli 2013 in Kraft ist. Der Architekt begleitet in der Regel das Bauvorhaben vom Beginn der Planung bis zur Fertigstellung. Mit der Architektenvollmacht ist er befugt, auch Handwerksunternehmen zu beauftragen. Die HOAI umfasst dabei 9 auf sich aufbauende Leistungsphasen mit in sich abgeschlossenen Aufgabenbereichen. Dem Bauherrn steht es dabei frei, mit welchen Leistungsphasen der Architekt beauftragt wird.

Die Leistungsphasen des Architekten

Diese Leistungsphasen eines Architekten gibt es in der Honorarordnung:

1

Grundlagenermittlung

Der Architekt verschafft sich einen Überblick über Ihre baulichen Vorstellungen und finanziellen Mittel. Es folgt eine Begehung des Grundstücks und Beratung zu seinem gesamten Leistungsangebot.

2

Vorplanung

Der Architekt erstellt eine erste Skizze Ihres Hauses auf der Basis Ihrer Vorstellungen. In den Grundriss, Schnitt- und Ansichtszeichnungen erkennen Sie bereits Raumgrößen und die Gestalt des Hauses. Eine erste Kostenabschätzung und die Klärung der Genehmigungsfähigkeit bei der Behörde runden diese Phase ab.

3

Entwurfsplanung

In dieser Phase erarbeitet der Architekt das Planungskonzept. Unter Berücksichtigung von gestalterischer, technischer, funktionaler und wirtschaftlicher Anforderungen erstellt er einen Gesamtentwurf des Bauvorhabens. Dabei werden auch bauphysikalische Berechnungen des Statikers und weiterer Fachleute mit einbezogen. Die zeichnerische Darstellung der Entwurfsplanung erfolgt im Maßstab 1:100 oder 1:50. In dieser Phase berechnet der Architekt nach DIN 276 die Kosten für das Bauvorhaben und vergleicht sie mit seiner ersten Kostenschätzung.

4

Genehmigungsplanung

Der Architekt erstellt alle für die Genehmigung erforderlichen Unterlagen und reicht sie bei der zuständigen Behörde ein.

5

Ausführungsplanung

Die Ergebnisse der bisherigen Entwürfe werden weiter ausgearbeitet und mit allen Beteiligten im Detail vorbereitet. Der Architekt erstellt mit den Ausführungs-, Detail und Konstruktionszeichnungen im Maßstab von 1:50 die endgültige zeichnerische Darstellung des Objekts.
Mit dem Bauherrn werden Details wie Anzahl und Positionierung von Steckdosen besprochen. Alle Pläne und gesammelte Daten dienen als Grundlage für die Erstellung der Leistungsverzeichnisse (Angebotsunterlagen).

6

Vorbereitung der Vergabe

In dieser Phase der Honorarordnung bereitet der Architekt die Auftragsvergabe der einzelnen Gewerke an Handwerksbetriebe vor, um Kostenvoranschläge einzuholen. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

  • Erstellung eines Terminplans
  • Aufstellung der Leistungsbeschreibungen
  • Ermittlung von benötigten Mengen
  • Kostenkontrolle
  • Zusammenstellen des Leistungsverzeichnisses

7

Mitwirkung bei der Vergabe

Der Architekt versendet die Leistungsverzeichnisse an die Handwerksfirmen einzelner Gewerke. In diese Angebotsunterlagen tragen die Firmen ihren Preis für einzelne Arbeiten ein. Da alle Anbieter die gleichen Unterlagen bekommen, ist für den Architekten ein direkter Angebotsvergleich möglich und das günstigste Angebot bekommt den Zuschlag.

8

Objektüberwachung

Die sogenannte Bauleitung stellt in der Bauphase die umfangreichste Aufgabe für den Architekten dar. Er erstellt einen Bauzeitplan, der das Zeitfenster ausführender Firmen und ihre Abhängigkeiten voneinander beschreibt. Bis zum festgelegten Fertigstellungstermin des Hauses kontrolliert der Architekt die zeitliche Abfolge und die Leistungen der Handwerker. Er achtet auf Baumängel und überwacht deren fristgerechte Beseitigung.

9

Objektbetreuung und Dokumentation

Nach Fertigstellung des Hauses nimmt der Architekt eine Begehung vor, um Mängel festzustellen. Die Mängel werden aufgenommen und er kontrolliert deren Beseitigung. Die zentrale Aufgabe dabei ist die Einhaltung der gesetzlichen Verjährungsfristen.

Die Honorarordnung des Architekten

Das Architektenhonorar ist gesetzlich festgelegt. Grundsätzlich gilt: Ein Architekt ist an die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gebunden. Dabei berechnet sich das Honorar nach Größe, Umfang und Kosten für das Bauprojekt. Für Bauherren bedeutet dies, dass die Kosten für den Architekt kalkulierbar sind. Anhand der Netto-Bausumme Ihres Hauses bemisst sich das Gesamthonorar. Einen kleinen Spielraum gibt dabei der verhandelbare Honorarsatz, der sich zwischen dem festgelegten Mindest- und Höchstsatz in der HOAI bewegt. Falls nichts schriftlich vereinbart ist, gilt immer der Mindestsatz. Gesamthonorar, Honorarsatz, Leistungsphasen und die gesamten Baukosten sollten im Architektenvertrag festgehalten sein.

Gemäß § 15 HOAI erfolgt die Zahlung des Honorars, sobald die zu erbringende Leistung abgenommen wurde und der Architekt eine prüffähige Honorarschlussrechnung erstellt hat. Ebenfalls besteht die Möglichkeit von Abschlagszahlungen, die nach einem bestimmten Fortschritt der Arbeiten erfolgen.

Die Bemessungskriterien der Honorarordnung

Die Zusammensetzung des Gesamthonorars richtet sich nach Bemessungskriterien:

  • Nach Umfang der erbrachten Leistungsphasen
  • Nach den Nettobaukosten (Kosten der Baukonstruktion und technischen Anlagen exklusive Umsatzsteuer und ohne Grundstück- und Nebenkosten)
  • Nach Honorarzone, in die das Objekt einzuordnen ist
  • Nach dem zwischen Architekten und Bauherrn vereinbarten Honorarsatz
  • Nach der Honorartafel, die den Leistungen zugeordnet ist

Die Honorarzonen

Die Höhe des Gesamthonorars ist abhängig vom Umfang der anrechenbaren Kosten gemäß den Leistungsphasen und den verschiedenen Honorarzonen mit der Angabe von Mindest- und Höchstsätzen. Die Honorarzonen werden unter Berücksichtigung von Unterschieden und Schwierigkeit in der Planungsanforderung in Gruppen eingeteilt. Dabei dürfen die Mindest- und Höchstsätze nach Honorarordnung nicht unter- beziehungsweise überschritten werden.

  • Honorarzone I sehr geringe Planungsanforderung beispielsweise bei Behelfsbauten
  • Honorarzone II geringe Planungsanforderung beispielsweise bei Garagen
  • Honorarzone III durchschnittliche Planungsanforderung, beispielsweise bei Einfamilienhäusern
  • Honorarzone IV überdurchschnittliche Planungsanforderung beispielsweise bei Kirchen
  • Honorarzone V sehr hohe Planungsanforderung beispielsweise bei Theatern

Rechenbeispiel eines Architektenhonorars für ein Einfamilienhaus

Die Höhe des Gesamthonorars bei einem 140m² großen Einfamilienhaus berechnet sich wie folgt:

Bausumme berechnen

140m² multipliziert mit 1.530€ (Durchschnittswert für Einfamilienhaus in Niedrigenergiebauweise pro Quadratmeter) ergibt eine Bausumme von 214.200€ (Mehrwertsteuer inklusive, aber ohne Baunebenkosten, Grundstücks- und Erschließungskosten und Außenanlagen).

Architektenhonorar berechnen

Ein durchschnittliches Einfamilienhaus liegt in der Honorarzone III. Laut der Tabelle aus HOAI § 35 beträgt der Mindestsatz für das Architektenhonorar bei einer Bausumme von rund 200.000€ etwa 27.863€. Zusätzlich berechnet der Architekt zu seinem Honorar noch Nebenkosten in Höhe von 3 bis 5% für Telefonate, Fahrtkosten und Kopien. Aus dieser Summe berechnet sich dann die Höhe des Gesamthonorars für die unterschiedlichen Leistungsphasen:

Überblick der LeistungsphasenLeistungsphase 1: Grundlagenermittlung 3 % Anteil am Gesamthonorar Honorar836 €
Überblick der LeistungsphasenLeistungsphase 2: Vorplanung 7 % Anteil am Gesamthonorar Honorar1.950 €
Überblick der LeistungsphasenLeistungsphase 3: Entwurfsplanung 11 % Anteil am Gesamthonorar Honorar3.065 €
Überblick der LeistungsphasenLeistungsphase 4: Genehmigungsplanung 6 % Anteil am Gesamthonorar Honorar1.672 €
Überblick der LeistungsphasenLeistungsphase 5: Ausführungsplanung 25 % Anteil am Gesamthonorar Honorar6.966 €
Überblick der LeistungsphasenLeistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe 10 %Anteil am Gesamthonorar Honorar2.786 €
Überblick der LeistungsphasenLeistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe 4 %Anteil am Gesamthonorar Honorar1.114 €
Überblick der LeistungsphasenLeistungsphase 8: Objektüberwachung 31 %Anteil am Gesamthonorar Honorar8.637 €
Überblick der LeistungsphasenLeistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation 3 %Anteil am Gesamthonorar Honorar836 €

Das zu zahlende minimale Honorar summiert sich aus den Leistungsphasen, die der Architekt übernommen hat. Bei der Übernahme der gesamten Leistungsphasen beträgt das Architektenhonorar 27.863€ zuzüglich separat abgerechneter Nebenkosten.

Wie fließt ein vereinbarter Honorarsatz ein?

Im Vertrag zwischen Architekten und Bauherrn kann auch ein Honorarsatz vereinbart werden. Liegt dieser Satz beispielsweise 20% über dem Mindestsatz des Honorars, wird im ersten Schritt die Differenz zwischen Höchst- und Mindestsatz aus HOAI § 35 berechnet. Auf diese Differenz werden die vereinbarten 20% aufgeschlagen und bilden die Höhe des Gesamthonorars.

Vorteile beim Hausbau mit einem Architekten

Individuelles Bauen möglich

Im Rahmen des rechtlichen Bebauungsplans des Grundstücks setzt der Architekt Ihre individuellen Wünsche während des gesamten Bauvorhabens um. Vor allem bei einem starken Gefälle oder ungewöhnlich geschnittenen Grundstücken lohnt sich optisch wie auch funktionell eine gut durchdachte und optimierte Planung. Endergebnis ist Ihr Traumhaus als Unikat. Die Höhe des Gesamthonorars steht bereits mit Abschluss des Architektenvertrags fest und Sie haben die Kosten stets im Blick.

Geringes Risiko, wenn Handwerker ausfallen

Beim Architektenhaus vergibt der Bauherr nach einer Ausschreibung über den Architekten in der Regel selbst die einzelnen Gewerke. Geht eines der Handwerksunternehmen in Insolvenz, ist es schnell durch ein anderes ersetzt. Aus diesem Grund muss nicht mit einem unkalkulierbar langem Baustopp gerechnet werden. Ungünstig ist nur, wenn der Handwerker während seiner Arbeitsphase auf der Baustelle insolvent wird. Eine Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen gestaltet sich in diesem Fall schwierig. Der Architekt hilft aber auch bei der Lösung dieses Problems. Da beim Hausbau über den Architekten aber eine Vielzahl von unterschiedlichen Handwerksbetrieben beteiligt sind, hält sich das finanzielle Risiko in Grenzen.

Architekt vertritt die Interessen des Bauherrn

In den meisten Fällen erhält der Architekt eine sogenannte Architektenvollmacht, um den Bauherrn zu vertreten. Vor allem kümmert er sich in der Bauphase um die fachgerechte Ausführung aller Gewerke. Falls es Unstimmigkeiten mit Handwerkern gibt, regelt dies der Architekt. Bauherren können durch diese Unterstützung viel Zeit und Nerven sparen und die Bauzeit ihres Hauses entspannt erleben.

Nachteile beim Hausbau mit einem Architekten

Höhere Kosten

Da es sich um die Planung und Erstellung eines komplett individualisierten Hauses handelt, sind die Kosten im Vergleich zu einem Hausbau mit einem Bauträger häufig höher. Dafür ist in einem Architektenhaus meist eine sehr hochwertige Ausstattung verbaut.

Mehr Zeitaufwand für den Bauherrn

Wer ein individuelles Haus plant, muss viel Zeit mitbringen. Bis die Planung steht, ist eine intensive Zusammenarbeit mit dem Architekten gefragt. Auch kleinste Detailfragen müssen Sie gemeinsam klären.

Schwierige Grundstückssuche

Ein Architekt kann erst aufgesucht werden, wenn ein passendes Grundstück vorhanden ist. Wer noch kein eigenes Grundstück besitzt, muss sich selbst auf Suche begeben. Gerade in Ballungszentren sind Grundstücke knapp und die Suche gestaltet sich sehr schwierig, da eine sehr hohe Nachfrage besteht.

Alternativen zum Architekten

Eine Alternative zum individuellen Hausbau ist der Kauf eines schlüsselfertig angebotenen Hauses über einen Bauträger. In diesem Fall wird das Grundstück gleich mit erworben. Häuser von Bauträgern werden in gleicher oder ähnlicher Form mehrmals gebaut, wodurch die Kosten sinken. Auch Fertighäuser aus serieller Fertigung sind meistens günstiger und der Bauherr kann im Vorfeld die genauen Baukosten abschätzen.

Spartipps für ein Architektenhaus

1

Das richtige Grundstück auswählen

Ein guter Schnitt des Grundstücks und eine gute Bodenqualität sparen Kosten, da der Aushub günstiger wird. Die Bebauung auf einer extremen Hanglage ist meist auch teurer, weil das Gelände abgefangen werden muss.

2

Den Stil kennen und vorab Referenzhäuser besichtigen

Am einfachsten lässt sich ein Haus planen, wenn der Geschmack von Architekt und Bauherr zusammenpassen. Dies lässt sich leicht herausfinden, wenn Sie Bauprojekte des Architekten im Vorfeld besichtigen.

3

Das Architektenhonorar im Rahmen des Möglichen aushandeln

Der Honorarsatz im Architektenvertrag ist schlicht und einfach Verhandlungssache. Zeigen Sie Ihr Verhandlungsgeschick und achten Sie darauf, dass alle Details im Vertrag stehen.

4

In Eigenleistung gehen

Um Baukosten zu sparen, lohnt es sich durchaus einzelne Gewerke in Eigenleistung zu erbringen. Vor allem Bauherrn mit einer handwerklichen Begabung können hier leicht Geld sparen.

5

Sich für einfache Bauformen entscheiden

Kubische Baukörper und Bauformen ohne Erker sind generell kostengünstiger in Planung und Umsetzung. Auch sehr große Glasfronten verteuern das Haus.

6

Sich Kostenlimits in der Innenausstattung setzen

Je individueller die Innenausstattung, desto teurer wird es. Gerade beim Badezimmer können Sie durch eine einfachere Ausstattung enorm viel Geld sparen.

7

Förderungen über die KfW ausschöpfen

Nutzen Sie die Förderprogramme der KfW für effiziente Gebäude. Wir beraten Sie gerne umfassend!

Finanzierungsmöglichkeiten für einen Architekten

Zeitgleich zur professionellen Planung des Hauses durch einen Architekten sollte eine solide Finanzierung des Hausbaus erfolgen. Bei derart großen Projekten ist es sinnvoll, wenn Sie bereits einen gewissen Teil der Baukosten als Eigenkapital mitbringen. Eine gute Baufinanzierung sorgt dafür, dass Sie auch zum richtigen Zeitpunkt über größere Summen verfügen können. Eine gute Möglichkeit zur Realisierung des Traumhauses ist der Bausparvertrag. Planen Sie einen Neubau mit einer guten Energieeffizienz, sparen Sie nicht nur Energiekosten und schonen Sie die Umwelt. Auch im Rahmen der Grünen Baufinanzierung profitieren Sie von einem günstigen Effektivzins mit zusätzlichen Zinsrabatten. Benötigen Sie den Architekten zur Sanierung eines Altbaus, kommt ebenso ein Modernisierungskredit infrage.

Mit Architekt zum individuellen Traumhaus

Wer es liebt, aktiv an der eigenen Hausplanung beteiligt zu sein und über ein solides Grundbudget verfügt, sollte sein Traumhaus in Zusammenarbeit mit einem Architekten verwirklichen. Der meist höhere Preis rechtfertigt sich durch hochwertige Materialien, weniger Stress und ein Höchstmaß an Individualität. Doch auch beim Architektenhaus gibt es Einsparpotenziale. Wer sie kennt, kann die Kosten für den Bau und das Honorar des Architekten im Rahmen halten.

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