Welche Grundbuchkosten fallen an?

17.10.2022 – Beim Erwerb einer Immobilie müssen Sie als Käufer bei der Finanzierung neben dem Kaufpreis weitere Nebenkosten wie die Grundbuchkosten berücksichtigen. Verschaffen Sie sich jetzt einen Überblick, wie hoch die Grundbuchkosten ausfallen.

Grundbucheintrag Kosten: Ein junger Mann unterschreibt lächelnd ein Dokument, neben ihm steht, ebenfalls lächelnd, eine junge Frau

Was ist das Grundbuch und welche Eintragungen lassen sich hier finden?

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das vom Grundbuchamt geführt wird. Dort sind verschiedene Eintragungen zu Grundstücken sowie Grundpfandrechte (Hypotheken) verzeichnet. Den größten Teil bilden dabei Belastungen und Veränderungen. Gelöschte Informationen bleiben stets sichtbar, sodass sich Änderungen jederzeit nachvollziehen lassen.
Generell enthält das Grundbuch Informationen über alle Grundstücke im jeweiligen Bezirk. Zugang zu den Einträgen erhalten allerdings nur Personen und Organisationen, die ein berechtigtes Interesse an diesen Informationen haben.

Die drei Abteilungen des Grundbuchs

In Deutschland ist das Grundbuch in drei Abteilungen untergliedert, in denen sich jeweils bestimmte Informationen befinden, was das Auffinden von Daten erleichtert.

Erste Abteilung des Grundbuchs

In der ersten Abteilung des Grundbuchs sind Angaben zu den Eigentümern oder Erbbauberechtigten aufgelistet. Dazu zählen nicht nur die Namen, sondern auch die einzelnen Anteile – etwa bei gemeinschaftlichem Eigentum oder Gesellschaften. Ebenso sind in diesem Teil die Grundlagen der Eintragung aufgeführt.

Zweite Abteilung des Grundbuchs

Die zweite Abteilung enthält eine Reihe von Beschränkungen und Lasten. Dazu zählen vor allem:

  • Auflassungsvormerkung (Reservierung der Immobilie im Grundbuch, um sicherzustellen, dass der Verkäufer das Grundstück nicht mehrere Male verkauft oder vom Kauf zurücktritt)
  • Dienstbarkeiten (Rechte für die Nutzung Ihres Eigentums von anderen Personen)
  • Erbbaurechte (Erlaubnis auf einem fremden Grundstück im Austausch gegen einen regelmäßigen Erbbauzins zu bauen)
  • Nießbrauch (Nutzungsrecht)
  • Reallasten (Recht durch Nutzung eines Grundstücks, wiederkehrende Leistungen zu erhalten)
  • Sanierungsvermerke
  • Vermerke bezüglich Insolvenzen oder Testamenten
  • Vorkaufsrechte
  • Wohnrechte

Widersprüche gegen Eigentumsrechte finden sich ebenfalls als Grundbucheintrag in der zweiten Abteilung.

Dritte Abteilung des Grundbuchs

Im dritten Teil des Grundbuchs sind weitere Beschränkungen und Lasten aufgeführt. Dabei handelt es sich vor allem um Grundpfandrechte. Diese gliedern sich in:

  • Grundschulden (durch Belastung des Grundstücks, Recht auf Zahlung eines bestimmten Geldbetrags)
  • Hypotheken (dient zur Sicherung einer Forderung oder eines Kredits durch Belastung des Grundstücks)
  • Rentenschulden (Sonderform der Grundschuld)
  • Sicherungsschulden (Art der Grundschuld, die als Kreditsicherheit dient)

Damit zusammenhängende Urkunden – etwa bezüglich einer Grundschuldbestellung – sind ebenfalls Teil dieser Grundbuchabteilung.

Wer muss sich in das Grundbuch eintragen lassen?

Sobald Sie eine Immobilie erworben haben, müssen die Eigentumsverhältnisse in das Grundbuch eingetragen werden, damit alle, die ein berechtigtes Interesse daran haben, diese nachvollziehen können.
Darüber hinaus ist es die Aufgabe des Grundbuchs, über grundstücksgleiche Rechte Auskunft zu geben. Dieser Zusatz zielt vor allem auf erbbauberechtigte Personen ab, die im Grundbuch aufgeführt werden müssen. Hält eine Gruppe von Personen – etwa als Gemeinschaft oder Gesellschaft – Eigentumsanteile, wird jede einzelne Person unter Angabe ihres jeweiligen Anteils im Grundbuch eingetragen.

Was sind Grundbuchkosten?

Sie suchen nach einem Grundstück mit Haus oder haben bereits die passende Immobilie gefunden? Dann ist es an der Zeit, sich um die Finanzierung zu kümmern. Beachten Sie dabei, dass neben dem eigentlichen Kaufpreis auch Nebenkosten anfallen, die Ihren Kapitalbedarf erhöhen.
Im Vordergrund stehen dabei die Notarkosten für die Beurkundung sowie die Kosten für den Grundbucheintrag. Zu den Grundbuchkosten zählen die Kosten für die Auflassungsvormerkung sowie die Kosten für die Grundbuchumschreibung auf den neuen Eigentümer. Weitere Kosten können aus einer Grundschuldbestellung, -löschung oder -abtretung entstehen.

Wofür entstehen Grundbuchkosten beim Immobilienkauf?

Bei einem Haus- oder Grundstückskauf lassen sich zwei Grundbuchkostengruppen unterscheiden. Während die einen bei jedem Immobilienkauf entstehen, fallen die anderen nur unter bestimmten Voraussetzungen an.

Obligatorische Kosten für den Grundbucheintrag

Zu den Kosten, die beim Immobilienkauf immer anfallen, zählt die sogenannte Auflassungsvormerkung. Mit dieser sichern Sie sich Ihren Anspruch auf die Übertragung des Eigentums, solange Sie im Grundbuch noch nicht als neuer Eigentümer verzeichnet sind.
Mit der gesetzlich verpflichtenden Durchführung einer Auflassungsvormerkung schützt der Gesetzgeber Käufer davor, dass der Verkäufer die Immobilie ein weiteres Mal veräußert oder vom Verkauf zurücktritt. Für die Umschreibung auf die neuen Eigentümer fallen ebenfalls zwangsläufig Kosten an.

Wie hoch sind die Kosten für die Auflassungsvormerkung und die Umschreibung?

Die Kosten für die Auflassungsvormerkung belaufen sich in der Regel auf die Hälfte der Gebühr, die Sie für die Grundbucheintragung zahlen. Diese liegt etwa bei 0,5% des Kaufpreises. Demnach ist die Höhe der Kosten für die Auflassung und Umschreibung vom Kaufpreis abhängig.

Die folgende Grafik zeigt, welche Kosten für die Auflassungsvormerkung und die Umschreibung auf den neuen Eigentümer bei verschiedenen Kaufpreisen zukommen und kann Kaufinteressenten als Anhaltspunkt dienen.

Kaufpreis des Hauses100.000€Auflassungsvermögen250€Umschreibung500€Summe750€
Kaufpreis des Hauses200.000€Auflassungsvermögen500€Umschreibung1.000€Summe1.500€
Kaufpreis des Hauses300.000€Auflassungsvermögen750€Umschreibung1.500€Summe2.250€
Kaufpreis des Hauses400.000€Auflassungsvermögen1.000€Umschreibung2.000€Summe3.000€
Kaufpreis des Hauses500.000€Auflassungsvermögen1.250€Umschreibung2.500€Summe3.750€

Grundbuchkosten für Grundschuldbestellung, Grundschuldlöschung und Grundschuldabtretung

Weitere Grundbuchkosten können aus einer Grundschuldbestellung, Grundschuldlöschung oder Grundschuldabtretung beim Immobilienkauf resultieren.
Bei einer Grundschuld handelt es sich um eine Belastung, die der Eigentümer eingeht, um Schulden abzusichern. Kann er seine Zahlungsverpflichtungen nicht erfüllen, kann der Kreditgeber, auf den die Schuld eingetragen ist, das besicherte Haus oder Grundstück verwerten – beispielsweise im Rahmen einer Zwangsvollstreckung.

Bei der Grundschuldbestellung lässt der Eigentümer die Schuld ins Grundbuch eintragen. Bei einer Grundschuldabtretung geht diese vom alten auf den neuen Eigentümer über. Eine Grundschuldlöschung liegt vor, wenn – mit Zustimmung des Kreditgebers – ein als Kreditsicherheit dienendes Grundpfandrecht gestrichen wird.

Welche Kosten entstehen für die Eintragung und Löschung der Grundschuld im Grundbuch?

Die Eintragung einer Grundschuld geschieht im Rahmen einer Grundschuldbestellung. Die Kosten dafür betragen zwischen 0,8% und 1% des Kaufpreises. Ist eine Immobilie noch mit einer Altschuld belastet, entstehen bei der Löschung Kosten, die wiederum von der jeweiligen Grundschuldhöhe abhängen.

Folgende Tabelle zeigt die Eintragungskosten für unterschiedlich hohe Grundschulden sowie Gebühren für die Grundschuldlöschung. Zusätzlich müssen Sie die Notarkosten – ebenfalls in Höhe von 0,8% bis 1% des Kaufpreises für die Grundschuldbestellung einkalkulieren.

Quelle: Dr. Klein

Höhe der Grundschuld50.000€ Gebühr für die Grundschuldeintragung165€Gebühr für die Grundschuldlöschung82,50€
Höhe der Grundschuld100.000€Gebühr für die Grundschuldeintragung273€Gebühr für die Grundschuldlöschung136,50€
Höhe der Grundschuld150.000€Gebühr für die Grundschuldeintragung354€Gebühr für die Grundschuldlöschung177€
Höhe der Grundschuld200.000€Gebühr für die Grundschuldeintragung435€Gebühr für die Grundschuldlöschung217,50€
Höhe der Grundschuld250.000€Gebühr für die Grundschuldeintragung535€Gebühr für die Grundschuldlöschung267,50€

Wie funktioniert die Abtretung der Grundschuld und welche Kosten entstehen?

Bei der Grundschuldabtretung handelt es sich um die Umschuldung eines Darlehens, der sowohl der alte Gläubiger durch die Ausstellung bzw. Unterzeichnung einer Abtretungsurkunde als auch der neue Gläubiger zustimmen muss. Ist dies der Fall, ersetzt der neue den alten Gläubiger zu einem festgelegten Termin.


Die folgende Tabelle belegt den Vorteil der Abtretung einer Grundschuld im Vergleich zur Löschung einer alten und Bestellung einer neuen Schuld.

Höhe der Grundschuld50.000€ Gebühren für eine Grundschuldabtretung82,50€Gebühr für die Grundschuldlöschung und -eintragung247,50€
Höhe der Grundschuld100.000€Gebühren für eine Grundschuldabtretung136,50€Gebühr für die Grundschuldlöschung und -eintragung409,50€
Höhe der Grundschuld150.000€Gebühren für eine Grundschuldabtretung177€Gebühr für die Grundschuldlöschung und -eintragung531€
Höhe der Grundschuld200.000€Gebühren für eine Grundschuldabtretung217,50€Gebühr für die Grundschuldlöschung und -eintragung652,50€
Höhe der Grundschuld250.000€Gebühren für eine Grundschuldabtretung267,50€Gebühr für die Grundschuldlöschung und -eintragung802,50€

Lassen sich Grundbuchkosten einsparen?

Die Möglichkeiten, Grundbuchkosten einzusparen, sind begrenzt, da die meisten Kosten – wie die Gebühren für die Auflassungsvormerkung und die Umschreibung auf den neuen Eigentümer – obligatorisch sind. Zudem ist ihre Höhe nicht verhandelbar, sondern hängt von der Höhe des Kaufpreises ab.

Bei der Abtretung der Grundschuld fällt lediglich der geringe Tarif für die Veränderung von Grundbucheinträgen an, die nur von der Höhe der Schuld abhängt. Die Kosten für die Neueintragung entfallen. Hier können Hauskäufer, die ohnehin die Transaktion durch eine Grundschuld finanzieren wollten, Geld sparen.

Wie hängen Grundbuch- und Notarkosten zusammen?

Beim Erwerb von Häusern und Grundstücken entstehen Kosten, die sich nicht vermeiden lassen. Hierzu zählen Kosten für Grundbuchangelegenheiten und den Notar. Weder die Grundbuchgebühren noch die Kosten für den Notar sind frei verhandelbar. Sie sind vielmehr durch eine Gebührenordnung – das sogenannte Gerichts- und Notarkostengesetz (GnotKG) – festgelegt und von der Höhe des Kaufpreises abhängig.

Finanzierungstipp

Wenn Sie ein Haus finanzieren ist es grundsätzlich empfehlenswert, alle Nebenkosten beim Hauskauf mit Eigenkapital zu bezahlen. Dazu zählen auch die Grundbuchkosten. Da diesen Kosten keine materiellen Werte gegenüberstehen, entsteht für den Kreditgeber bei einer Abdeckung über die Baufinanzierung ein höheres Risiko. Deshalb wird häufig ein teurer Zinsaufschlag erhoben.

Planen Sie die Grundbuchkosten und weiteren Nebenkosten beim Hauskauf daher frühzeitig und gründlich. Wie viel Eigenkapital Sie für Ihr Bau- oder Kaufvorhaben benötigen sowie weitere Fragen beantworten wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch.

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