Die wichtigsten Infos zum Zweitwohnsitz

07.10.2022 – Was sollten Sie bei der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes beachten, welche Unterlagen benötigen Sie und welche Kosten kommen dabei auf Sie zu?

Ein kleines einsames Haus an einer Küste zum Meer

Manchmal ist eine Zweitwohnung notwendig

Viele denken bei einem Zweitwohnsitz sofort an ein Ferienhaus am Meer oder ein Chalet in den Bergen. Viel häufiger wird eine Zweitwohnung neben dem Hauptwohnsitz jedoch für ein auswärtiges Studium oder die Arbeit nötig. Manchmal ergibt es sich einfach, dass sich die Lebensinteressen auf verschiedene Standorte verteilen. Erfahren Sie in unserem Ratgeber, was Sie unbedingt bedenken sollten, wenn Sie in Deutschland bereits einen Hauptwohnsitz haben und über einen Zweitwohnsitz nachdenken.

Hauptwohnsitz oder Zweitwohnsitz - welche Unterschiede gibt es?

Gemäß §22 Bundesmeldegesetz handelt es sich beim Hauptwohnsitz um die „vorwiegend benutzte Wohnung des Einwohners“. Wenn Sie daher eine Zweitwohnung nutzen, gilt die Wohnung als Hauptwohnsitz, in der Sie sich überwiegend aufhalten. Als Nebenwohnsitz oder Zweitwohnsitz gilt somit die Wohnung, die nicht Ihr Hauptwohnsitz ist. Dabei hängt es nicht nur davon ab, wie viel Zeit Sie in der jeweiligen Wohnung verbringen. Ob eine Wohnung als Hauptwohnsitz oder als Zweitwohnung gilt, ist neben dem Zeitfaktor überwiegend von Ihren Lebensumständen abhängig. Insbesondere zählt laut Gesetz, wo Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben.

Ehepaare, die gemeinsam eine Wohnung bewohnen, melden diese in der Regel als Hauptwohnsitz an. Muss nun ein Eheteil berufsbedingt unter der Woche in eine andere Gemeinde auspendeln und kommt nur am Wochenende in die eheliche Wohnung, gilt diese trotzdem als Hauptwohnsitz. Der Gesetzgeber sieht zur gemeinsamen Wohnung eine engere Bindung und definiert die eheliche Wohnung daher als Hauptwohnsitz. Obwohl der Ehepartner oder Ehepartnerin mehr Zeit in der Zweitwohnung verbringt, gilt diese als Zweitwohnsitz.

Wie wird ein Zweitwohnsitz definiert?

Wenn es um die Definition einer Zweitwohnung geht, kann es kompliziert werden. Als Wohnsitz gilt eine Wohnung oder ein Haus nur, wenn dieses für Wohnzwecke genutzt wird. Büroräumlichkeiten oder gewerbliche Immobilien können daher niemals ein Zweitwohnsitz sein. Als Wohnraum gilt laut Bauordnung ein geschlossener Raum, der zum Schlafen und Wohnen genutzt wird. Eine Wohnung besitzt in der Regel zudem eine Küche oder Kochnische sowie ein Bad/Dusche und eine Toilette. Da jede Gemeinde selbst festlegt, wie eine Wohnung definiert wird, sollten Sie sich bei der zuständigen Behörde informieren, ob eine Anmeldung erforderlich ist. Unter Umständen zählt die Gartenlaube in einem Schrebergarten als Zweitwohnung. Sie könnten in der Gartenlaube nächtigen, auch wenn Sie über kein fließendes Wasser oder Strom verfügen. Eine Ferienwohnung oder ein Ferienhaus gilt grundsätzlich immer als Zweitwohnsitz.

Wann müssen Sie einen Zweitwohnsitz anmelden?

In Deutschland besteht generell Meldepflicht. Eine Anmeldung ist daher sowohl für Ihren Hauptwohnsitz als auch einen Zweitwohnsitz erforderlich. Gemäß §21 Bundesmeldegesetz haben Sie für die Anmeldung 2 Wochen Zeit. Die Anmeldung können Sie beim Einwohnermeldeamt oder direkt bei der zuständigen Gemeinde vornehmen. Zwar ist eine persönliche Anmeldung nach wie vor üblich, doch bieten viele Kommunen inzwischen bereits die Möglichkeit die Formulare online auszufüllen oder diese per Post zu übermitteln.

Diese Unterlagen benötigen Sie für die Anmeldung Ihres Zweitwohnsitzes

Die Anmeldung ist in der Regel rasch erledigt. Beim Einwohnermeldeamt müssen Sie ein entsprechendes Anmeldeformular ausfüllen, das Sie von der Website herunterladen können. Das ist hilfreich, da Sie das Formular so bereits fertig ausgefüllt zur Anmeldung beim Einwohnermeldeamt oder dem Bürgerbüro der Gemeinde mitbringen können. Sie müssen sich jedoch nicht unbedingt persönlich beim Einwohnermeldeamt anmelden. Bei vielen Kommunen können Sie die Anmeldung online durchführen oder die Formulare per Post übermitteln. Für die Anmeldung benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Ausgefülltes Anmeldeformular vom Einwohnermeldeamt
  • Reisepass oder Personalausweis
  • Wohnungsgeber- bzw. Vermieterbestätigung
  • Ggf. Geburtsurkunde der Kinder, Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil

Was ist eine Wohnungsgeber- bzw. Vermieterbestätigung?

Die Wohnungsgeberbestätigung ist eine Bescheinigung des Vermieters oder der Vermieterin für das Einwohnermeldeamt über den Ein- und Auszug seiner Mieterinnen und Mieter. Sie ist ein Beleg dafür, dass Sie an einem Ort wohnhaft sind.

Was kostet die Anmeldung einer Zweitwohnung?

Den Zweitwohnsitz anzumelden, kostet meist nur ein paar Euro. Die Gebühren können sich je nach Gemeinde unterscheiden. Grundsätzlich müssen Sie für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt mit Kosten von rund 10€ rechnen.

Wann müssen Sie sich nicht anmelden?

Obwohl in Deutschland grundsätzlich eine Meldepflicht besteht, sieht das Gesetz einige Ausnahmen von der Anmeldung eines Zweitwohnsitzes vor. Sie müssen sich nicht anmelden, wenn Sie sich weniger als 6 Monate durchlaufend in der Wohnung aufhalten werden. Sollten Sie Ihren Aufenthalt nach den 6 Monaten doch verlängern, reicht eine Anmeldung innerhalb der zwei Wochen Frist aus.

Auch beim Einzug in einige Gemeinschaftsunterkünfte ist keine Anmeldung erforderlich. Die Ausnahme gilt für Personen, die eine beruflich zur Verfügung gestellte Unterkunft oder Gemeinschaftsunterkunft beziehen und

  • Zivildienst leisten,
  • Wehrdienst leisten,
  • Bundesfreiwilligendienst leisten,
  • als Soldat oder Polizeivollzugsbeamter beschäftigt sind oder
  • im öffentlichen Dienst an Lehrgängen teilnehmen oder eine Aus- oder Fortbildung absolvieren.

Was passiert, wenn der Zweitwohnsitz nicht angemeldet wird?

Wer seinen Zweitwohnsitz nicht fristgerecht – innerhalb von 2 Wochen - anmeldet, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann zu einem Bußgeldbescheid von bis zu 1.000€ führen. In der Praxis sehen viele Gemeinden zwar darüber hinweg, wenn Sie die Anmeldung ein paar Tage verspätet vornehmen. Verlassen sollten Sie sich darauf allerdings nicht. Darüber hinaus wird möglicherweise die Steuerbehörde aktiv. Geben Sie eine Steuererklärung ab, ohne Ihren Zweitwohnsitz angemeldet zu haben, machen Sie sich im Fall einer fälligen Zweitwohnsitzsteuer der Steuerhinterziehung schuldig. Dies wäre eine Straftat und würde ein entsprechendes Verfahren nach sich ziehen.

Kosten eines Zweitwohnsitzes – laufende Kosten und Zweitwohnsitzsteuer

Eine Zweitwohnung kann ganz schön ins Geld gehen. Sie können einen Zweitwohnsitz mieten oder selbst erwerben. Überlegen Sie sich eine Immobilie als Zweitwohnsitz anzuschaffen und halten noch nach einer günstigen Finanzierung Ausschau? Ein klassischer Ratenkredit ist eine beliebte Möglichkeit der Kreditfinanzierung. Bei bestehenden Objekten bietet ein Modernisierungskredit ggf. attraktive Zinskonditionen, um den Wunsch der eigenen Zweitwohnung schneller erfüllen zu können.

Zusätzlich zu den Kosten für den Hauptwohnsitz, fallen für die Nebenwohnung ebenfalls Betriebskosten - wie zum Beispiel die Kosten einer Gebäudeversicherung - und allenfalls Miete an, sofern die Wohnung nicht in Ihrem Eigentum steht. Viele Städte oder Gemeinden erheben zudem eine Zweitwohnsitzsteuer. Ob Sie eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen müssen, hängt also davon ab, wo Sie Ihren Nebenwohnsitz haben. Ebenso variiert die Höhe der Steuer. Je nach Gemeinde oder Stadt liegt die Zweitwohnsitzsteuer zwischen 5% und 16% der jährlichen Nettokaltmiete. Möchten Sie diese Steuer sparen, ist es günstiger eine Nebenwohnung in einer Gemeinde zu beziehen, in der keine Zweitwohnsitzsteuer anfällt. Andererseits gibt es ein paar Ausnahmen von der Zweitwohnsitzsteuer.

Warum wird eine Zweitwohnsitzsteuer erhoben?

Jede Gemeinde erhält vom Bund für jeden Bewohner mit gemeldetem Hauptwohnsitz einen finanziellen Steuerausgleich. Diese Steuer wird unter anderem für die Erhaltung der Infrastruktur, also etwa das Wegenetz, die Sportanlage, das Schwimmbad oder die Bücherei, eingesetzt. All dies wird auch von Personen, die nur mit Zweitwohnsitz gemeldet sind, in Anspruch genommen. Für diese Bürger bekommt die Stadt vom Bund jedoch keinen Finanzausgleich, also kein Geld. Angesichts dessen haben mehrere Städte die Zweitwohnsitzsteuer eingeführt. Die Steuer entspricht somit einer kommunalen Aufwandssteuer.

Ausnahmen der Zweitwohnsitzsteuer

Das Gesetz sieht einige Ausnahmen von der Zweitwohnsitzsteuer vor. Dies gilt insbesondere für Ehepaare oder eingetragene Lebensgemeinschaften, die die Zweitwohnung aus beruflichen Gründen benötigen. Neben verheirateten Berufspendlern sind auch Bewohnern von Gemeinschaftsunterkünften von dieser Steuer befreit. Dies betrifft beispielsweise Personen, die Zivildienst, Bundesfreiwilligendienst oder Wehrdienst leisten. Ebenso wird für Wohnungen in Pflege- oder Altenheimen keine Steuer für einen Zweitwohnsitz fällig. Die Ausnahme gilt auch für Gemeinschaftsunterkünfte von Polizeivollzugsbeamten oder Soldaten sowie Gefängnisinsassen.

Müssen Studenten eine Steuer für die Zweitwohnung zahlen?

Grundsätzlich müssen auch Studenten die Zweitwohnsitzsteuer bezahlen, sofern sie ihren Erstwohnsitz im elterlichen Heim behalten. Der Steuer können sie nur entgehen, wenn die Studentenwohnung als Hauptwohnsitz angemeldet wird. Eine andere Möglichkeit ist der Verlustvortrag. Da Studenten in der Regel kein Einkommen beziehen, bezahlen sie auch keine Einkommensteuer. Mit dem Verlustvortrag können sie sozusagen eine Negativsteuer geltend machen, die mit einer zukünftigen Einkommensteuer verrechnet wird.

Einen Haken hat die Sache allerdings: Diesen Vorteil können nur Studenten in Anspruch nehmen, die ein Zweitstudium, ein Masterstudium oder ein duales Studium absolvieren oder bereits vor dem Studium eine Ausbildung abgeschlossen haben. Studenten, die sofort nach der Schule studieren, können den Vorteil des Verlustvortrages leider nicht nutzen.

Kann die Zweitwohnung von der Steuer abgesetzt werden?

In besonderen Fällen könne Sie die Kosten Ihrer Zweitwohnung steuerlich geltend machen. Dafür müssen Sie Ihre Nebenwohnung aus beruflichen Gründen benötigen und das Finanzamt muss die Wohnung als Zweitwohnung anerkennen. Die doppelte Haushaltsführung wird in der Regel anerkannt, wenn die Kosten der Nebenwohnung mindestens 10% des Hauptwohnsitzes betragen. Darüber hinaus darf die Zweitwohnung nur halb so weit von Ihrer Arbeitsstelle entfernt sein, wie Ihr Hauptwohnsitz. Die Hauptwohnung muss nach wie vor der Lebensmittelpunkt sein. Die doppelte Haushaltsführung können Sie nicht geltend machen, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber die Zweitwohnung kostenfrei zur Verfügung stellt.

Eine Nebenwohnung bietet viele Vorteile – verursacht jedoch einige Kosten

Die Vorteile einer Zweitwohnung sind vielfältig. Je nach Lebensumständen und Alter variiert die Art der Nebenwohnung. Eine Wohngemeinschaft am Studienort, ein Wohnsitz für die Arbeit oder ein Häuschen im Lieblings-Ferienort. Für einen Zweitwohnsitz müssen Sie unweigerlich tiefer in die Tasche greifen. Melden Sie Ihren Zweitwohnsitz in jedem Fall innerhalb von 2 Wochen beim Einwohnermeldeamt oder der Gemeinde an, um kein Bußgeld zu riskieren. Halten Sie sich weniger als 6 Monate in der Zweitwohnung auf, müssen Sie sich nicht anmelden. In vielen Städten fällt eine Zweitwohnsitzsteuer an, wobei die Steuer von Stadt zu Stadt unterschiedlich hoch ausfallen kann. Ehepartner, die berufsbedingt einen Zweitwohnsitz nutzen, sind von der Zweitwohnsitzsteuer befreit. Darüber hinaus können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine doppelte Haushaltsführung von der Steuer absetzen.

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