Barrierefrei Bauen und Wohnen: So geht's!

05.05.2022 – Höheres Alter oder eine Behinderung stellen besondere Anforderungen an den eigenen Wohnraum. Wer nicht gleich beim Bauen an Barrierefreiheit denkt, muss später mit höheren Umbaukosten rechnen.

Ein junger Mann im blauen Hemd steht in seinem Rollstuhl vor einer Steintreppe

Was ist barrierefreies Bauen?

Die eigenen vier Wände haben einen entscheidenden Einfluss auf die Lebensqualität. Dies gilt erst recht, wenn ein Mensch durch Alter oder Behinderung auf Barrierefreiheit angewiesen ist, um die eigene Selbstständigkeit zu erhalten. Barrierefreies Bauen bietet dabei nicht nur Wohnkomfort. Durch eine gezielte Planung wird der Wohnraum perfekt an die Bedürfnisse der bewohnenden Person angepasst. Zentrale Ausstattungsmerkmale der barrierefreien Bauweise sind gute Zugänglichkeit aller Räume, ausreichend Platz für die Fortbewegung mit Rollstuhl oder Rollator und die gute Bedienbarkeit aller Wohnelemente. Die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen und Wohnen sind dabei in unterschiedlichen Normen geregelt.

Kostenbeispiel für einen barrierefreien Umbau

Für einen barrierefreien Umbau einer Wohnung mit einem Bad und 5 Türen müssen Sie mit folgenden Kosten rechnen:

Kosten für Hauseingang und Treppenhaus

  • Feste Rampe aus Beton oder Stein 550€ je Meter
  • Wohnungstür mit 1m Breite für Rollstuhl 700€
  • Hebebühne zur Überwindung einer Geschosshöhe 16.000€

Kosten für Türen

  • Verbreiterung von Türen bei Gipskartonwänden 370€ pro Tür
  • Elektrisch betriebene Drehtür ohne Montage 1.600€ pro Tür

Kosten für ein barrierefreies Bad

  • Waschtisch höhenverstellbar 2.000€
  • Bodengleicher Duschplatz 1.200€
  • Duschsitz 400€
  • Handlauf in der Dusche 300€
  • WC höhenverstellbar mit Stützgriffen 4.000€
  • Thermostate je 250€

Kosten für eine barrierefreie Küche

  • Behindertengerechte Küche mit unterfahrbaren Elementen 9.000€

Weitere Kosten

  • Kosten für Umbau Terrasse oder Balkon
  • Beseitigung von Schwellen zum Balkon 2.000€

Von welchen Faktoren hängen die Kosten ab?

  • Senkung der Kosten durch barrierefreies Planen und Bauen der Wohnung wie beispielsweise begehbare Duschen, große Türen, Verzicht auf Schwellen und Stufen.
  • Möglichkeit der Förderung der Umbaumaßnahme
  • Wohnung auf einem Stockwerk oder Überwindung von Geschosshöhen

Wann ist die richtige Zeit für den Umbau?

Während in öffentlichen Gebäuden die Barrierefreiheit durch bestimmte Planungsgrundlagen fest geregelt ist, denken die wenigsten Bauenden beim privaten Haus- und Wohnungskauf an mögliche motorische Einschränkungen im Alter. Dabei lohnt es sich vor allem aus finanziellen Gründen sehr, sich rechtzeitig Gedanken zu machen. Eine barrierefreie Planung bietet nämlich vor allem eins: Wohnkomfort und eine nachhaltige Nutzung des Wohnraums. Indem Sie bei der Planung auf Schwellen, Stufen und schmale Türen verzichten, ist der finale Umbau zur vollständigen Barrierefreiheit gut vorbereitet und auch wesentlich günstiger. Spätestens aber, wenn durch Alter oder Behinderung die eigene Wohnung nicht mehr selbstständig genutzt werden kann, müssen die Umbaumaßnahmen stattfinden.

7 Gründe für eine barrierefreie Bauweise

Im Folgenden haben wir für Sie Gründe für eine barrierefreie Bauweise aufgelistet.

Wohnkomfort

Ein Aufzug, eine begehbare Dusche oder Smart Home-Komponenten sind auch für Menschen ohne Behinderung komfortabel.

Wohnraum mit hohem Sicherheitsaspekt

Die meisten Unfälle passieren im Haushalt. Bei der barrierefreien Bauweise sind alle Schalter und Bedienelemente in gut erreichbarer Höhe angebracht, auf Stolperfallen und Schwellen wird verzichtet.

Flexible Nutzung des Wohnraums

Ein wichtiges Gestaltungsmerkmal des barrierefreien Bauens ist die flexible Anpassung des Wohnraums an die Bedürfnisse der Nutzerin und Nutzer. Somit können die eigenen 4 Wände ohne große Zusatzkosten im Bedarfsfall mit weiteren Hilfsmitteln ausgerüstet werden.

Barrierefreies Bauen ist nachhaltig

Im Hinblick auf den Klimawandel und die Knappheit der Ressourcen rückt eine nachhaltige Bauweise immer mehr in den Vordergrund. Durch die Barrierefreiheit stellen Sie eine langfristige Nutzbarkeit des Wohnraums für die Bewohner trotz Alter oder Behinderung sicher.

Erhalt der Mobilität und Selbstständigkeit auch im Alter oder bei Behinderung

Eine barrierefreie Wohnung ermöglicht Ihnen eine selbstbestimmte Lebensführung trotz körperlicher Einschränkungen.

Finanzielle Vorteile beim Bauen durch Förderung

Halten Sie sich beim Bauen an die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen und setzen Sie die Normen um, kommen Sie in den Genuss zahlreicher Förderungen.

Mehrwert der Immobilie durch Barrierefreiheit

Der Wert einer Wohnung steigt, wenn Sie barrierefrei nach gültigen Normen geplant wurde.

Planungsgrundlagen und Normen für barrierefreies Bauen

Eine barrierefreie Wohnung kann eine Bewohnerin oder ein Bewohner auch dann selbstständig nutzen, wenn sie oder er durch Alter oder Behinderung körperlich beeinträchtigt ist. Um beispielsweise mit einem Rollstuhl durch die Wohnung zu fahren, müssen gewisse Planungsgrundlagen eingehalten werden. Diese sind in Vorschriften und Normen genau festgelegt. Wie viel Platz benötigt wird, regeln die Normen DIN 18040 Teil 1 und 2 für öffentliche, aber auch private Räume. Die Planungsgrundlagen und Normen für das barrierefreie Bauen stellen Empfehlungen und Richtlinien dar, die eingehalten werden müssen, wenn sie Bestandteil der Landesbauordnung oder als technische Bauvorschrift rechtsverbindlich eingeführt sind. Aber auch wenn es keine rechtliche Verpflichtung für Neubauten und Modernisierungsmaßnahmen gibt, ist es aus Nachhaltigkeitsgründen empfehlenswert, die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen umzusetzen.

Tipp: Bei der Beantragung von öffentlichen Fördermitteln kann die Umsetzung der Planungsgrundlagen und Einhaltung der Förderrichtlinien eine Voraussetzung für die Bewilligung der Förderung sein.

DIN 18048 Teil 2 – Planungsgrundlagen für Wohnungen

Die technischen Voraussetzungen für barrierefreie Wohnungen sind in der DIN 18048-2 festgelegt. Das Regelwerk soll allen Menschen die Nutzung einer Wohnung ohne fremde Hilfe ermöglichen.

Dazu gehören u.a. folgenden Planungsgrundlagen:

  • Raum von mindestens 1,50 x 1,50m für den Richtungswechsel im Rollstuhl
  • Platzbedarf von mindestens 0,80 x 1,00m für die Nutzung eines Rollators
  • Durchgänge und Türbreiten von mindestens 90cm
  • Türdrücker für Rollstuhlfahrer auf einer Höhe von 85cm
  • Gefälle zur Haustür von maximal 3 Prozent
  • Maximale Fugenbreite von 2cm bei Platten oder Fliesen

Was gehört alles zu einem barrierefreien Umbau?

Bei einem barrierefreien Umbau sollten Sie auf einige Dinge achten.

Auf ausreichend Platz achten

Dazu gehören u.a. der Zugang zum Wohnraum, Abstellplätze für Rollstühle und ausreichend Bewegungsflächen.

Auf Bedienbarkeit achten

Gut erreichbare Schalter, die Nutzung von Smart Home Technology und unterfahrbare Wohnelemente erleichtern das Leben im Alter oder bei Behinderung.

Eine barrierefreie Küche einrichten

Die Arbeitshöhe ist auf die Rollstuhlfahrerin oder den Rollstuhlfahrer angepasst, Schränke sind leicht zugänglich und zum Teil unterfahrbar.

Der Umbau der Sanitärräume

Die Nutzung des Badezimmers mit einer Behinderung muss gewisse Anforderungen erfüllen. Dazu zählen beispielsweise ein höhenverstellbares Waschbecken, Toilette mit Griffen und ein barrierefreier Zugang zur Dusche.

Innere Erschließung des Gebäudes

Installation von Aufzug oder Treppenlift zur Überwindung von Geschosshöhen.

Tipps für den barrierefreien Umbau

Förderungen nutzen

Für barrierefreies Bauen und Umbauen gibt es zahlreiche staatliche, länderspezifische und private Förderungen. Entscheiden Sie sich für KfW-Kredite oder einmalige Zuschüsse und reduzieren Sie damit Ihre zu finanzierende Kreditsumme.

Beim Hausbau bereits ans Alter denken

Wer schon in jungen Jahren beim Hausbau ans Alter denkt, spart viel Geld. Verzichten Sie auf unnötige Schwellen, achten Sie auf breite Türen und genügend Platz, um mit einem Rollstuhl zu fahren.

Welche Förderungen gibt es?

Für den Umbau einer Wohnung oder eines Hauses in einen barrierefreien Zustand gibt es verschiedene Förderungsmöglichkeiten.

Wohnungsbauprämie

Jeder Neubau, Renovierung oder Umbau wird durch den Staat mit einer Wohnungsbauprämie gefördert. Dabei werden Sparleistungen bis zu 700€ bei Alleinstehenden und bis zu 1.400€ bei Verheirateten mit einer Prämie von 10% unterstützt. Die Einkommensgrenzen liegen dabei bei 35.000€ bei Alleinstehenden und 70.000€ bei verheirateten Paaren.

Riester-Vertrag

Das Kapital, das auf einen sogenannten Riester-Vertrag eingezahlt und staatlich gefördert wird, darf auch für den Bau oder Umbau einer barrierefreien Wohnung genutzt werden. Die Förderung besteht aus Steuervorteilen und Zulagen. Die jährliche Grundzulage beträgt bei ausreichender Einzahlung 175€, die Kinderzulage je nach Geburtsjahr 185€ oder 300€.

Förderung durch die Pflegekasse

Besteht eine Pflegestufe, beteiligt sich die Pflegekasse mit einem maximalen Zuschuss von 4.000€ für barrierefreies Bauen und Umbauen. Nutzen mehrere Pflegebedürftige gleichzeitig die Wohnung, kann der Zuschuss der Pflegekasse bis zu 16.000€ betragen.

Förderung durch die Krankenkasse

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für bestimmte Hilfsmittel wie Badewannenlift oder erhöhter Toilettensitz, wenn der behandelnde Arzt die medizinische Notwendigkeit attestiert. Der Kostenantrag auf Erstattung muss vor der Ausführung bei der Krankenkasse gestellt und bewilligt werden.

Förderung durch das Versorgungsamt

Mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50% gilt eine Person als schwerbehindert. Das Versorgungsamt unterstützt ein barrierefreies Bauen oder Umbauen mit einem Zuschuss.

Förderprogramme der KfW

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt barrierefreies Bauen und Umbauen mit speziellen Förderprogrammen:

KfW-Programm 159 – Altersgerecht umbauen

Der Kredit der KfW bis zu einer Kreditsumme von 50.000€ zu einem besonders günstigen Zinssatz kann für barrierefreies Umbauen, Verbesserung des Einbruchschutzes oder zum Erwerb von barrierefreiem Wohnraum genutzt werden.

KfW-Programm 455-B - Barrierereduzierung

Alternativ zum KfW-Programm 159 gewährt die KfW einen einmaligen Investitionszuschuss in Höhe von 6.240€, der nicht zurückgezahlt werden muss. Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Erstkäuferinnen und Erstkäufer von Ein- oder Zweifamilienhäusern, und Eigentumswohnungen sind förderberechtigt.

KfW-Programm 430 und 151 – Energieeffizientes und barrierefreies Bauen

Planen Sie gleichzeitig einen barrierefreien Umbau und Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz, dann bietet sich über das KfW-Programm „Energieeffizient Sanieren“ ein Kredit oder ein Zuschuss an. Über das Programm 430 erhalten Sie Zuschüsse bis zu einer Summe von 48.000€, der maximale Zuschuss für eine Einzelmaßnahme beträgt 10.000€.

Kommunale Förderprogramme

Fragen Sie bei Ihrem Bundesland und Ihrer Kommune nach, ob es spezielle Programme für barrierefreies Bauen gibt.

Zuschüsse durch Stiftungen

Es gibt spezielle Stiftungen, die Maßnahmen für barrierefreies Bauen und Umbauen ganz oder teilweise übernehmen:

  • Elsa Krauschitz-Stiftung in Krautheim
  • Stiftung „Sächsische Behindertenselbsthilfe – Otto Perl“ in Chemnitz
  • Stiftung „barrierefrei kommunizieren“ in Berlin

Finanzierungsmöglichkeiten für barrierefreies Bauen

Für den Umbau einer Wohnung oder eines Hauses in einen barrierefreien Zustand gibt es verschiedene Finanzierungsmöglichkeiten.

Minikredit

Bei kleinen Modernisierungsarbeiten hilft ein Minikredit ab 1.500€ mit einer Laufzeit ab 6 Monaten, einzelne Umbaumaßnahmen zu finanzieren. Sie erhalten die Kreditzusage schnell und unkompliziert online.

Sofortkredit

Wenn Sie ganz plötzlich vor der Situation stehen, dass Ihre Wohnung nicht mehr zu Ihrem Gesundheitszustand passt, sorgt ein Sofortkredit für den nötigen finanziellen Rahmen. Das gesamte Antragsverfahren erledigen Sie online und erhalten binnen weniger Minuten eine Antwort für Ihre Konditionen (Bonität vorausgesetzt). Wählen Sie individuell eine Kreditsumme zwischen 1.500€ und 80.000€, die Sie für den barrierefreien Umbau Ihres Gebäudes benötigen.

Modernisierungskredit

Im Rahmen einer Modernisierung können Sie selbstverständlich auch Maßnahmen zum barrierefreien Wohnen umsetzen. Als Immobilieneigentümerin und -eigentümer verfügen Sie frei über die Darlehenssumme beim Modernisierungskredit und können sich neben der Umbaumaßnahme auch noch weitere Wünsche erfüllen. Der Modernisierungskredit erfordert keinen Grundbucheintrag und Sie wählen die Kreditsumme individuell von 1.500€ bis 80.000€ bei einem effektiven Jahreszins ab 1,65%.

Barrierefreies Bauen – Wohnkomfort ohne Hindernisse

Viele Menschen möchten im Alter und auch mit Behinderung im eigenen Zuhause wohnen bleiben. Das Leben mit Handicap stellt aber einige Anforderungen an den Wohnraum. Wer bereits früh an flexible, barrierefreie Wohnkonzepte denkt und diese beim Bauen in der Planung seiner Immobilie berücksichtigt, spart später viel Geld bei den Umbaumaßnahmen. Die Planungsgrundlagen für barrierefreies Bauen sind in Normen und Vorschriften geregelt. Weist eine Immobilie alle Anforderungen auf, steigt nicht nur der Wohnkomfort, sondern auch der Marktwert. Wir unterstützen Sie in jeder Lebenslage gerne, damit Sie so lange wie möglich in der eigenen Immobilie leben können.

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