Was ist eine energetische Sanierung? Alles Wissenswerte auf einen Blick
22.11.2024 – Energiekosten einsparen und Ressourcen schonen für die Zukunft: Wann eine energetische Sanierung nötig ist, welche Maßnahmen sie umfasst und wie Sie die Sanierungskosten am besten finanzieren.
Energetische Sanierung: Das Wichtigste in Kürze
- Die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien ist kosten- und zeitaufwendig, lohnt sich aber langfristig durch deutliche Einsparungen bei Energiekosten, CO2-Emissionen und Ressourceneinsatz.
- Viele Sanierungsmaßnahmen sind förderfähig, z. B. mit den Förderprogrammen der KfW und des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle). Fördermittel gibt es in Form von einmaligen Zuschüssen oder als zinsgünstige Förderkredite.
- Eine energetische Sanierung sollte sorgfältig geplant und durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater begleitet werden. Finanzierungsmöglichkeiten gibt es zum Beispiel mit einer Baufinanzierung oder einem Modernisierungskredit.
Was ist eine energetische Sanierung?
Unter energetischer Sanierung versteht man bauliche Maßnahmen an einem Gebäude, die den Energiebedarf, insbesondere die Heizenergie, reduzieren. Gerade bei älteren Bestandsbauten ist die Energiebilanz häufig ausbaufähig: Alte Heizanlagen, unzureichend isolierte Fenster und schlecht gedämmte Fassaden und Dächer sind für einen hohen Energieverbrauch verantwortlich. Eine energetische Gebäudesanierung verbessert deren Energieeffizienz und senkt langfristig die Betriebskosten.
Beispiele für energetische Sanierungsmaßnahmen sind:
- die Erneuerung von Lüftungs- und Heizungsanlagen.
- das nachträgliche Dämmen von Dächern und Außenwänden.
- das Dämmen von Fußböden und Geschosszwischendecken.
- der Einbau von gut isolierten Fenstern und Türen.
Als energetische Sanierung bezeichnet man sowohl einzelne Maßnahmen, etwa den Austausch alter Fenster, als auch die vollständige Gebäudesanierung im Bestand. Grundsätzlich sollten aber alle Sanierungsmaßnahmen aufeinander abgestimmt und mit einem Verbundsystem für die Wärmedämmung kombiniert werden. Immerhin entfallen In Deutschland rund zwei Drittel des gesamten Energiebedarfs auf die Raumwärme in den Haushalten – sprich, auf das Heizen. Daher ist es sinnvoll, zuerst das Gebäude zu dämmen, bevor eine neue Heizung installiert wird.
Energieverbrauch für Wohnen nach Anwendungsbereichen 2021 in %
Warum energetisch sanieren?
Für Immobilienbesitzende und Mietende senken sich durch energetische Sanierungen die Energiekosten spürbar. Angesichts steigender Energiepreise auf der einen Seite und drohender Ressourcenknappheit auf der anderen ist der sparsame Umgang ein wichtiges Argument. Gleichzeitig kann die Gebäudesanierung und die verbesserte Energieeffizienz eines Gebäudes einen wertvollen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz leisten. Im Fokus stehen dabei eine Reduzierung des CO2-Ausstoßes und der vermehrte Einsatz erneuerbarer Energien. Der Beitrag zum Klimaschutz ist einer der Gründe, warum energetische Sanierung vom Bund gefördert wird.
Neben wirtschaftlichen und umweltbezogenen Motiven spielen auch Wertsteigerung und Wohnkomfort eine wichtige Rolle bei der energetischen Sanierung. Bestandsgebäude müssen im Laufe der Jahre einer Modernisierung, Instandsetzung oder Renovierung unterzogen werden, um ihren Wert zu erhalten oder im besten Fall zu steigern. Durch neue Konzepte bei der Wärmedämmung und moderne Tür- und Fensterstandards lässt sich die Oberflächentemperatur der Innenwände erhöhen und die Behaglichkeit steigern. Auf diese Weise tragen energetische Sanierungen auch zur Wohn- und Lebensqualität in den Räumen bei und können Schimmelbildung vorbeugen.
Durchschnittliche Verteilung der Wärmeverluste eines Hauses
Moderne Wärmedämmungen übernehmen eine zentrale Rolle bei der energetischen Sanierung. Die klimatischen Bedingungen in Deutschland erfordern eine lange Heizperiode – zwischen Oktober bis April würden Wohngebäude ohne Beheizung vollständig über die Außenbauteile auskühlen. Eine effiziente Wärmedämmung kann diesen Wärmeverlust reduzieren.
Lohnt sich die Investition in energetische Sanierung?
Zwar senken eine Dämmung des Daches oder der Gebäudehülle sowie der Austausch alter Fenster und Türen unmittelbar Ihre Energiekosten – zuerst einmal müssen Sie allerdings einen größeren Betrag in die Gebäudesanierung investieren.
Langfristig rechnet sich eine energetische Sanierung dennoch, insbesondere, wenn man die weiter steigenden Energiepreise und wachsende Umwelt- und Klimaschutzauflagen berücksichtigt. Der Amortisationszeitraum – also die Zeitspanne, in der die Kosten durch die erzielten Einsparungen wieder erwirtschaftet werden – liegt je nach Zustand des Wohngebäudes und nach Umfang der Sanierungsmaßnahmen bei mindestens 10 Jahren. Das nötige Kapital bekommen Sie zum Beispiel mit einer neuen Baufinanzierung oder einem Modernisierungskredit.
Sanierungspflicht: Wann muss ich energetisch sanieren?
Mit dem 2020 in Kraft getretenen Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist die energetische Sanierung von Bestandsgebäuden unter bestimmten Umständen gesetzlich verpflichtend. Für alle Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die ihr Wohneigentum nach dem 1. Februar 2022 bezogen haben, gelten folgende Sanierungspflichten:
- Dämmung des Daches oder der Dachgeschossdecke: Dächer von Bestandsgebäuden müssen nach den Mindestanforderungen gedämmt werden. Ist das Dachgeschoss nicht bewohnt oder ausgebaut, muss die Zwischengeschossdecke zum Dach nach den Mindestanforderungen gedämmt werden.
- Dämmung wasserführender Rohre: Alle Heizungsrohre sowie die Armaturen müssen fachgerecht isoliert werden, um Energieverluste im Heizkreislauf zu vermeiden.
- Austausch alter Gas- und Ölheizanlagen: Gas- und Ölheizungen, die älter als 30 Jahre sind oder die defekt und nicht mehr instand zu setzen sind, müssen durch moderne Heizungsanlagen ersetzt werden, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen. Auch hier gelten einige Ausnahmeregelungen.
Was gehört alles zur energetischen Sanierung?
Die energetische Sanierung gilt als grundlegendes Konzept zum Erreichen der Klimaschutzziele bis 2024 in Deutschland. Im Schnitt sind die Heizungsanlagen in deutschen Wohnhäusern 17 Jahre oder älter. Rund 60% der Wohngebäude in Deutschland wurden vor dem Inkrafttreten der ersten Wärmeschutzverordnung 1978 erbaut. Ein Großteil dieser Bestände ist noch gar nicht oder in geringem Ausmaß energetisch saniert – und verbraucht damit deutlich mehr Energie, als mit modernen Standards notwendig wäre. Folgende Maßnahmen tragen zu einer effizienteren Energienutzung bei:
Modernisierung der Gebäudehülle
Die Modernisierung der Gebäudehülle umfasst in erster Linie die Dämmung der Außenwände und Dachflächen, ggf. auch der Geschossdecken und Bodenflächen sowie den Einbau gut isolierter Fenster und Türen. Auch der Wärmeschutz, etwa durch Sonnenschutzeinrichtungen, zählt dazu. Alle Maßnahmen zielen darauf ab, Wärmeverluste bzw. Temperaturschwankungen in den Wohnräumen zu vermeiden, sodass weniger Heizenergie eingesetzt werden muss.
Während Dächer von innen mit Dämmplatten oder anderen Dämmmaterialien nachträglich isoliert werden, kann man die Fassade auch von außen oder durch eine Kerndämmung zwischen den Schalen des Mauerwerks dämmen. Die richtigen Sanierungsmaßnahmen und die entstehenden Kosten sind vor allem von Alter und Bauweise des Haues abhängig.
Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie die richtige Fassadendämmung für Ihr Wohnhaus auswählen und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Worauf es bei der Modernisierung Ihres Daches ankommt, erfahren Sie in unseren Ratgeber Dachsanierung und Dachdämmung.
Heizungsoptimierung: Austausch der Heizungsanlage
Ist die Gebäudehülle ausreichend isoliert, kann die energetische Sanierung der Heizungsanlage folgen. Mit Blick auf Aufwand und Kosten ist der Heizungstausch meist deutlich einfacher als eine Fassadendämmung oder Dachsanierung – zumal es im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes attraktive Fördermöglichkeiten für Heizsysteme gibt, die erneuerbare Energien nutzen. Der Austausch einer alten Heizungsanlage ermöglicht zum einen, massiv Brennstoffkosten einzusparen, zum anderen reduziert er den Verbrauch fossiler Brennstoffe und den Ausstoß klimaschädlicher CO2-Emissionen. Zu den förderfähigen Heizsystemen zählen nach GEG folgende:
- Anschluss ans Fernwärme- bzw. Gebäudewärmenetz,
- elektrische Wärmepumpen,
- Stromdirektheizungen,
- Hybridheizungen mit Wärmepumpe oder Solarthermie,
- Biomasseheizungen und
- Biogasanlagen.
Auch neue Gasheizungen dürfen weiter installiert werden, wenn die technische Möglichkeit einer nachträglichen Heizungsoptimierung besteht – wenn sie z. B. auf 100% Wasserstoff umgerüstet werden können.
Austausch alter Fenster und Außentüren
Um unnötige Wärmeverluste in der Gebäudehülle zu reduzieren, ist neben der Wärmedämmung von Dach und Fassade auch ein Austausch der Fenster und Außentüren nötig. Gemäß den GEG-Anforderungen (vormals EnEV oder Energiesparverordnung) liegt der maximal zulässige Wärmedurchgangskoeffizient von modernen Fenstern bei einem U-Wert von 1,3 Watt. Die reine Verglasung darf lediglich einen U-Wert von 1,1 Watt aufweisen.
Dreifache Wärmeschutzverglasungen erfüllen diese Anforderungen und garantieren einen minimalen Wärmeverlust von bis zu 20%. Rund 80% der Wärme verbleiben dank innovativer Technologien und baulichen Konstruktionen im Inneren des Gebäudes. Die Kosten für einen kompletten Austausch der Fenster hängt von der Fensterfläche und dem gewählten Rahmenmaterial ab.
Kostenbeispiel für ein 3-fach verglastes Wärmedämmfenster in der Größe 1,3 x 1,3 m:
- Fenster mit Aluminiumrahmen 926€
- Fenster mit Holz-Alu-Rahmen 789€
- Fenster mit Kunststoffrahmen 479€
Für die Montagekosten mit Einbau und Abdichtung der neuen Fenster müssen Sie noch einmal 20% bis 35% der Materialkosten hinzurechnen. Die Amortisationszeit dieser Maßnahmen liegt je nach Fenstertyp und vorhandener Wärmedämmung bei acht bis 15 Jahren. Hauseigentümerinnen oder Hauseigentümer können damit rechnen, rund 10% bis 15% der bisherigen Heizkosten einzusparen.
Einsatz erneuerbarer Energien für Wärme und Haushaltsversorgung
Bei Neubauten gibt es in einigen Bundesländern schon heute die gesetzliche Pflicht für Photovoltaik auf dem Dach. Aber auch bei grundlegenden Dachsanierungen schreiben z. B. Berlin, Bremen und Baden-Württemberg die Installation einer Solaranlage vor. Weitere Länder wie Hamburg und Niedersachsen ziehen 2025 nach. Die Stromgewinnung aus Sonnenlicht kann nicht nur das Heizsystem eines Wohnhauses unterstützen, etwa mit einer Wärmepumpe oder Stromdirektheizung, sie versorgt auch den Haushalt mit umweltfreundlichem Strom – und hilft, noch weitere Kosten einzusparen. Alternativ zur Solaranlage ist eine Solarthermieanlage auf dem Dach möglich. Diese ist allerdings nicht für die Stromerzeugung, sondern ausschließlich für die Erzeugung von Wärmeenergie für Heizung und Warmwasser nutzbar.
Erfahren Sie hier, wie Sie im Zuge Ihrer energetischen Sanierung eine Photovoltaikanlage finanzieren.
Integration von Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung
Eine sparsame Heizung und eine gute Gebäudedämmung lassen sich durch eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung vervollständigen. Der automatische Luftaustausch über ein zentrales Lüftungssystem sichert in erster Linie den Wohnkomfort.
Gleichzeitig sorgt die Lüftung mit dem zentralen Wärmetauscher aber auch dafür, dass keine unnötige Wärmeenergie durch regelmäßiges Lüften verloren geht. In einigen Niedrigenergiehäusern wie Passivhäusern ist eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung unverzichtbar. In Bestandsbauten ist die Nachrüstung meist mit erheblichem Aufwand und hohen Kosten verbunden. In diesen Fällen sind dezentrale Wohnraumlüftungen mit Wärmerückgewinnung die effizienteste Lösung. Die Kosten für eine Komplettlösung betragen zwischen 5.000€ und 8.000€.
Wenn bereits abzusehen ist, dass die energetischen Sanierungsmaßnahmen aufwendig und kostenintensiv werden, sollten Sie über eine Finanzierung nachdenken – z. B. mit einem Modernisierungskredit.
Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) als Basis für höhere Förderung
Wer über eine energetische Sanierung nachdenkt oder wissen möchte, ob sie sich überhaupt lohnt, für den ist der individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP) ein sinnvoller erster Schritt: Mit einem iSFP erhalten Sie als Eigentümerin oder Eigentümer einen Überblick darüber, in welchem Zustand sich Ihr Gebäude befindet und welche energetischen Sanierungsmaßnahmen lohnend sind.
Der individuelle Sanierungsfahrplan wird von einer Energieberaterin oder einem Energieberater erstellt. Diese oder dieser schaut sich das Gebäude zunächst vor Ort an, prüft Wände, Fenster, Dach und Technik und leitet daraus Empfehlungen für eine energetische Sanierung ab.
Im Sanierungsfahrplan schätzt die Energieberaterin oder der Energieberater die Energieklasse des Gebäudes, indem sie oder er den Ist-Zustand auf einer Farbskala einordnet (von “rot” für die schlechteste bis “grün” für die beste Energieeffizienzklasse). Der Plan enthält dann Maßnahmenpakete und Tipps zur schrittweisen energetischen Sanierung.
Als Eigentümerin oder Eigentümer bietet Ihnen der iSFP einen guten Überblick darüber, welche Maßnahmen überhaupt sinnvoll sind und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen. Wer Maßnahmen umsetzt, die im iSFP festgehalten sind, erhält zudem oft zusätzliche Förderboni, wie den iSFP-Bonus von 5% auf die förderfähigen Kosten.
Die Kosten für die Planerstellung hängen von der Gebäudegröße ab. Für ein Einfamilienhaus liegen sie im Schnitt zwischen 1.600 und 2.100€. Allerdings gibt es Zuschüsse: Aktuell fördert das BAFA 50% der Kosten. Die maximale Förderung für Ein- und Zweifamilienhäuser beträgt derzeit 650€, für Mehrfamilienhäuser bis zu 850€ (Stand: August 2024).
Kosten einer energetischen Sanierung
Eine Kernsanierung, also eine vollständige energetische Sanierung im Altbestand, ist nicht günstig: Für eine Fassadendämmung, Dachsanierung, Austausch von Fenstern und Türen sowie ggf. den Austausch der Heizungsanlage müssen Hausbesitzende mit 120.000€ bis 180.000€ Investitionskosten rechnen. Nach oben sind die Kosten kaum begrenzt, je nachdem, wie umfassend die Maßnahmen sein sollen und welche Materialien dabei zum Einsatz kommen. Hier finden Sie einen groben Überblick über die Kosten der einzelnen Sanierungsmaßnahmen.
Energetische Sanierung – Kosten und Einsparpotenziale
MaßnahmeFassadendämmung | Heizenergie-Einsparpotenzial15-20 % | AusführungKerndämmung (Einblasdämmung) | Kostenab 40 € / m² |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzial | AusführungWärmeverbundsystem | Kostenab 180 € / m² |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzial | AusführungVorhangfassade | Kostenab 300 € / m² |
MaßnahmeDachdämmung | Heizenergie-Einsparpotenzial15-20 % | AusführungZwischensparrendämmung | Kostenab 80 € / m² |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzial | AusführungAufsparrendämmung | Kostenab 130 € / m² |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzial | AusführungDämmung der Geschossdecke | Kostenab 10 € / m² |
MaßnahmeFenstertausch (3-fach-Verglasung) | Heizenergie-Einsparpotenzial10-15 % | AusführungHolzrahmen | Kostenab 1.000 € / m² |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzial | AusführungKunststoffrahmen | Kostenab 750 € / Fenster |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzial | AusführungAluminiumrahmen | Kostenab 1.200 € / Fenster |
MaßnahmeAustausch Haustür | Heizenergie-Einsparpotenzialn/a | AusführungHolz | Kostenab 2.000 € |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzial | AusführungKunststoff | Kostenab 1.000 € |
MaßnahmeDämmung Kellerdecke | Heizenergie-Einsparpotenzialbis 10 % | AusführungDämmung von unten | Kostenab 20 € / m² |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzial | AusführungDämmung von oben | Kostenab 50 € / m² |
MaßnahmeHeizungstausch | Heizenergie-Einsparpotenzialbis 40 % | AusführungHybridheizung | Kostenab 12.000€ (abzgl. Förderung) |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzialbis 30 % | AusführungWärmepumpe | Kostenab 20.000€ (abzgl. Förderung) |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzialbis 30 % | AusführungBiomasseheizung z. B. Hackschnitzel, Pellets | Kostenab 20.000€ (abzgl. Förderung |
MaßnahmeLüftungsanlage | Heizenergie-Einsparpotenzialn/a | AusführungDezentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung | Kostenab 3.000 € |
Maßnahme | Heizenergie-Einsparpotenzial | AusführungZentrale Lüftung mit Wärmerückgewinnung | Kostenab 5.000 € |
Energieberatung: Pflicht für energetische Sanierungsvorhaben
Das 2020 in Kraft getretene GEG verpflichtet Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- oder Zweifamilienhäusern zu einem informatorischen Gespräch mit einer qualifizierten Energieberaterin oder einem qualifizierten Energieberater, bevor eine umfassende energetische Sanierung umgesetzt wird. Es gibt keine klaren gesetzlichen Vorgaben für Länge oder Umfang dieser Pflichtberatung. Einige Verbände bieten kostenlose Pflichtberatungen an. Sollten Sie sich für eine umfassende Energieberatung und Baubegleitung durch eine Energieberaterin oder einen Energieberater entscheiden, haben Sie Anspruch auf Förderung durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) über das KfW-Programm 431 „Energieeffizient Bauen und Sanieren – Zuschuss Baubegleitung“.
Kann ich die Kosten für eine energetische Sanierung von der Steuer absetzen?
Wenn Sie energetische Sanierungsmaßnahmen an Ihrem selbst genutzten Wohngebäude umsetzen, können Sie einen Teil der Kosten steuerlich absetzen. Einzelmaßnahmen zur energetischen Gebäudesanierung sind zu 20% abzugsfähig, verteilt über drei Jahre. Maximal können Sie 40.000€ pro Wohngebäude steuerlich geltend machen. Die Kosten für eine professionelle Energieberatung und die Baubegleitung durch einen Energieberater sind sogar zu 50% von der Steuer absetzbar.
Vorteile einer energetischen Sanierung
Energetische Sanierung spart dauerhaft Energiekosten
Eine umfassende energetische Sanierung bietet bis zu 70% Einsparpotenziale beim Energieverbrauch, wobei die durchschnittliche Verringerung des Primärenergieverbrauchs bei etwa 80% liegt. Gleichzeitig bedeutet die energetische Sanierung eine Wertsteigerung auf dem Immobilienmarkt.
Energetisch sanierte Gebäude sind zukunftsfähig
Energieeffiziente Wohngebäude sparen begrenzt verfügbare fossile Brennstoffe wie Öl, Gas und Kohle ein. Zudem sind moderne energetische Standards zukunftsfähig: Eine Investition in die notwendige Technologie gilt als Kapitalanlage mit gewinnbringender Rendite.
Zudem fördern Bund und Länder die energetische Sanierung mit zinsgünstigen Krediten oder einer einmaligen Bezuschussung.
Energetische Sanierung schont Umwelt und Klima
Eine vollständige energetische Sanierung hat eine deutliche Senkung der CO2-Emissionen im Haushalt zur Folge. Auf den gesamten Lebenszyklus eines Gebäudes betrachtet, schneidet ein sanierter Altbau in der CO2-Bilanz insgesamt sogar besser ab als ein Passivhaus- oder ein Niedrigenergieneubau.
Energetische Sanierung verbessert den Wohnkomfort
Eine fachgerecht ausgeführte Wärmedämmung bringt für Bewohnerinnen und Bewohner spürbare positive Nebeneffekte wie ein angenehmes Wohnklima, optimierter Feuchtigkeitsschutz, Schallschutz und ein verbesserter Brandschutz. Allergikerinnen und Allergiker profitieren zusätzlich von einer zentralen Lüftungsanlage, die Staub und Pollen aus der Außenluft filtert.
Mögliche Nachteile einer energetischen Sanierung
Trotz vieler langfristiger Vorteile ist eine energetische Sanierung nicht günstig. Werden alle Maßnahmen im Haus oder am Gebäude professionell aufeinander abgestimmt und sämtliche Modernisierungen umgesetzt, klettern die Kosten rasch in die Höhe. Im direkten Vergleich zu konventionellen Sanierungen schlagen energetische Maßnahmen mit etwa 10% bis 15% an Mehrkosten zu Buche. Zwar können diese Kosten teilweise über staatliche Fördermittel der KfW reduziert werden, dennoch amortisieren sich die Beträge erst über eine lange Gebäudenutzungsdauer von mindestens 18 Jahren.
Welche Fördermöglichkeiten gibt es für energetische Sanierungsmaßnahmen?
Energieeffiziente Wohngebäude tragen entscheidend zur Verringerung von CO2-Emissionen bei und sind damit ein wichtiger Bestandteil des Klimaschutzkonzepts der Bundesregierung. Im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) werden seit 2021 Zuschüsse für bauliche Maßnahmen vergeben, die die Energieeffizienz von Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden verbessern. Achtung: Die Förderung für „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ muss beantragt und bewilligt werden, bevor die Maßnahmen umgesetzt werden. Förderanträge können online auf der Serviceseite des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.
Zinsgünstige Förderkredite für den Umbau zum KfW-Effizienzhaus
Auch die staatliche Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt energetische Sanierungsmaßnahmen mit zinsgünstigen Förderkrediten. Die Kredithöhe ist dabei abhängig vom sogenannten Effizienzhausstandard, den das Haus durch die jeweilige Maßnahme erreicht.
Der KfW-Effizienzhaus-Standard beurteilt die Häuser nach ihrem Primärenergiebedarf und ihrem Transmissionswärmeverlust und stuft sie entsprechend in die Effizienzhausklassen 40, 55, 70 und 85 ein. Die Effizienzhausklassen 100 und 115 sind nicht mehr Bestandteil des Förderkatalogs, dienen aber nach wie vor als Referenzklassen für andere Gebäude.
Gut zu wissen: KfW-Förderkredite können Sie einfach bei Ihrer Hausbank beantragen. Diese übernimmt die Antragstellung und alle Formalitäten für Sie. Informationen zu den Förderrichtlinien sowie zur Antragstellung gibt es bei der KfW.
Heizungsförderung: Hohe Fördersummen beim Heizungstausch
Wenn Sie Ihre alte Gas- oder Ölheizung gegen eine neue Heizungsanlage mit mindestens 65 % erneuerbaren Energien austauschen, erhalten Sie in jedem Fall eine Grundförderung von 30% der förderfähigen Kosten. Dazu kommen optional weitere Zuschüsse – etwa 20% Förderung, wenn Sie Ihre noch funktionierende Heizungsanlage frühzeitig gegen ein nachhaltiges Heizsystem austauschen. Haushalte, die maximal. 40.000€ zu versteuerndes Jahreseinkommen nachweisen, erhalten zusätzliche 30% Heizungsförderung. Der Antrag auf Förderung kann online auf der BAFA-Seite gestellt werden.
Förderung für Energieberatung
Hausbesitzende, die die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) in Anspruch nehmen möchten, sind verpflichtet, sich von einer qualifizierten Energieberaterin oder einem qualifizierten Energieberater beraten zu lassen. Für eine umfassende Beratung und Baubegleitung können Kosten ab 500€ anfallen – diese sind förderfähig. Die KfW unterstützt mit dem Zuschuss Baubegleitung (KfW 431) die Beratung energieeffizienter Maßnahmen mit einem Zuschuss von 50%. Maximal gibt es 4000€ pro Sanierungsvorhaben.
Förderungen im Überblick
SanierungsmaßnahmeSanierung von Bestandsbauten nach KfW-Effizienzhausstandard | FörderprogrammKfW 261 | FörderungFörderkredit bis 150.000 €. Einmaliger Förderzuschuss bis 60 % (maximal 90.000 €) |
SanierungsmaßnahmeFassadendämmungDachsanierung | FörderprogrammBAFA „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ | Förderung15 % einmaliger Förderzuschuss (max. 60.000 €). Bis 20 % Zuschuss mit individuellem Sanierungsfahrplan |
SanierungsmaßnahmeFenstertausch | FörderprogrammBAFA „Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle“ | Förderung15 % einmaliger Förderzuschuss (max. 60.000 €) |
SanierungsmaßnahmeHeizungstausch (Heizanlage mit erneuerbaren Energien) | FörderprogrammBAFA „Anlagen zur Wärmeerzeugung“ | Förderung30 % Grundförderung. Max. 70 % Förderung mit verschiedenen Boni |
Energetische Sanierung finanzieren: Diese Möglichkeiten haben Sie
Auch wenn sich eine energetische Sanierung langfristig lohnt, können die meisten Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer die hohen Kosten nicht sofort aufbringen: Trotz teilweise hoher Förderzuschüsse ist eine entsprechende Finanzierung nötig.
Eine Möglichkeit für Immobilienbesitzende, die energetische Sanierung umzusetzen, ist eine Baufinanzierung.
Allerdings ist ein Kredit zur energetischen Sanierung häufig nur dann möglich, wenn die Immobilie bereits zu einem großen Teil schuldenfrei ist. Eine Alternative, um eine energetische Sanierung zu finanzieren, ist ein Modernisierungskredit in Form eines zweckgebundenen Ratenkredits. Zwar sind die Zinsen hier etwas höher, dafür zeichnet er sich durch eine unkomplizierte Abwicklung aus.