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Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Strategie. Damit bestimmt sie unser alltägliches Handeln und somit auch unsere Kundenbeziehungen.

Wir gehören zu den Erstunterzeichnern der Principles for Responsible Banking (PRB) und haben uns der Initiative des UN Global Compact angeschlossen sowie zur Zielerreichung des Pariser Klimaabkommens bekannt. Denn Finanzströme und Kapitalmärkte sind wesentliche Hebel, um die 17 Nachhaltigkeitsprinzipien der Vereinten Nationen zu erreichen. Als Bank sind wir uns dieser Verantwortung bewusst. Wir sind überzeugt, dass die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten ein zentraler Schritt in der nachhaltigen Transformation ist.

Deshalb beziehen wir in unseren Anlageberatungs- und Vermögensverwaltungsprozessen sowie bei der Vermittlung von Versicherungen wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken ein.

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Information zur Strategie und Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken

• Mit Unterzeichnung der Principles for Responsible Investment (PRI) haben wir uns im Asset Management verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte in die Analyse- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen und aktiv zur Förderung dieser Ziele beizutragen.

• Nachhaltig gemanagte Vermögensanlagen werden Bestandteil unserer Anlageberatung zu Investmentfonds, in unserer Vermögensverwaltung und bei kapitalbildenden Versicherungen.

• Im Rahmen unserer Bewertung identifizieren wir sukzessive tatsächliche oder potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken. Hierbei handelt es sich um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.

• Diese Nachhaltigkeitsrisiken beziehen wir, neben anderen ökonomischen Chancen und Risiken, in die Bewertung von Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen und anderen Anlagemöglichkeiten ein. Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken können wir hieraus resultierende Verluste in der Geldanlage minimieren. Dies kann zu einem besseren Chance-Risiko-Verhältnis führen.

In allen drei Bereichen: Kapitalbildende Versicherungen, Vermögensverwaltung und im Rahmen unserer Anlageberatung bieten wir auch Produktlösungen an, deren Anlagestrategie an Nachhaltigkeitsfaktoren ausgerichtet sind. Hierbei werden Unternehmen bevorzugt, die eine nachhaltige Organisationsentwicklung haben sowie soziale und ökologische Ziele als Komponenten berücksichtigen und zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft beitragen.

Erwartete Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte

Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl zu einem kurzfristigen Wertverlust führen, als auch langfristige Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben. Ein kurzfristiger Wertverlust kann z.B. durch einen plötzlichen und unerwarteten Umweltschaden ausgelöst werden. Ein langfristiger Wertverlust kann z.B. auftreten, wenn ein Unternehmen aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten eine grundsätzliche Umorientierung bzw. Anpassung des Geschäftsmodells nicht rechtzeitig vornimmt. Im Rahmen unserer Beratung legen wir großen Wert auf eine diversifizierte Anlage. Diese kann sowohl in Investmentfonds, einem breit angelegten Versicherungsvermögen oder in einer individuellen Portfoliostruktur erfolgen. Wie auch andere unternehmensspezifische Risiken können die Nachhaltigkeitsrisiken durch eine breite Streuung deutlich reduziert werden. In unseren Musterportfolios im Segment Privat- und Unternehmerkunden, Vermögensverwaltungsportfolios und über eigene Anlagerichtlinien und -prozesse unserer Partner im Versicherungsgeschäft werden identifizierte Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Je nach Dienstleistung und Produkt nehmen wir differenzierte Ausschlüsse von Unternehmen mit besonders hohen Nachhaltigkeitsrisiken vor. Damit reduzieren wir die Wahrscheinlichkeit, dass Nachhaltigkeitsrisiken die Rendite negativ beeinflussen.

Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen

Wir berücksichtigen in unseren Bewertungsprozessen nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Dies sind negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen in Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung (ESG).

Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in der Vergütungspolitik

Die Vergütungspolitik für die Mitarbeiter der Commerzbank AG, die im Rahmen der Anlageberatung oder Vermögensverwaltung der Bank oder der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten tätig sind, steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.

Das Vergütungssystem für den Vorstand unterstützt die nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Konzernstrategie der Commerzbank. Die jährlich vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele für die variable Vergütung fördern die langfristige Entwicklung der Commerzbank. Hierzu gehören auch Ziele hinsichtlich Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Ziele). Dies sind beispielsweise spezifische Ziele zur Nachhaltigkeit, zur Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, zum demographischen Wandel, zum Risiko- und Reputationsmanagement sowie Compliance-Ziele. Der Vergütungskontrollausschuss des Aufsichtsrats stellt durch regelmäßige Überprüfungen sicher, dass das Vorstandsvergütungssystem auf die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bank ausgerichtet bleibt.

Weitere Details zu unseren ESG-Strategien und unseren Strategien zur Beachtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen finden sich auf den folgenden Seiten: Versicherungsberatung, Vermögensverwaltung, Anlageberatung für Privat- und Unternehmerkunden, Anlageberatung für Firmenkunden sowie digitale Vermögensverwaltung cominvest.

EU-Offenlegungsverordnung

Die Verordnung (EU) 2019/2088 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. November 2019 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor soll Transparenz schaffen hinsichtlich Informationen zur Nachhaltigkeit in Investitionsentscheidungen und zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken sowie der Berücksichtigung nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen. Die Verordnung ist anzuwenden ab 10. März 2021.

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