EU-Offenlegungs­verordnung

Informationen über die Nachhaltigkeit der Investitionen, die Finanzprodukten zugrunde liegen. 

Keyvisual - EU-Offenlegungsverordnung

Was ist die EU-Offenlegungs­verordnung?

Die EU-Offenlegungsverordnung ist bereits 2019 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Finanzinstitute, Informationen über die Nachhaltigkeit der Investitionen zu geben, die Finanzprodukten zugrunde liegen. Somit sollen sowohl private als auch institutionelle Investoren einen besseren Überblick bekommen, wie nachhaltig entsprechende Anlagen sind und leichter informierte Entscheidungen treffen können. Nach der EU-Offenlegungsverordnung können sowohl Investitionen, die zu einem Umwelt- als auch zu einem sozialen Ziel beitragen, als nachhaltig klassifiziert werden.

Wie hängt sie mit der EU-Taxonomie zusammen?

Die EU-Taxonomie ergänzt die nachhaltigkeitsbezogenen Vorschriften der Offenlegungsverordnung. Mit ihr wurde ein klares Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingeführt. Sie hat also ein engeres Verständnis von Nachhaltigkeit. Da die soziale Taxonomie noch nicht fertiggestellt ist, bezieht sie sich bisher ausschließlich auf ökologische Nachhaltigkeit.

Umsetzung bei der Commerzbank

Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Vermögensverwaltung.