Regulatorik
Fair & transparent im Überblick: Die Gesetzliche Anforderungen oder rechtliche Vorgaben an die Bank.
Offenlegungspflicht möglicher Interessenkonflikte
Mit diesen Regelungen wird eine nachhaltige Festigung des Vertrauens der Anleger in die Finanzmärkte, eine Verbesserung der Marktintegrität und somit insgesamt eine Stärkung des Finanzplatzes Deutschland verfolgt. Diese Ziele finden die uneingeschränkte Unterstützung der Commerzbank AG. Mit dieser Offenheit möchten wir auch zum Ausdruck bringen, dass Wertpapieranalysen aus dem Hause der Commerzbank AG unabhängig und unbeeinflusst erstellt werden.
Details zur Offenlegungspflicht
Eine Pflicht zur Offenlegung besteht insbesondere immer dann, wenn die Commerzbank AG oder ein mit ihr verbundenes Unternehmen:
- im Besitz einer Nettoverkaufs- oder –kaufposition ist, die die Schwelle von 0,5% des gesamten emittierten Aktienkapitals der Aktiengesellschaft überschreitet,
- Anteile von über 5% des gesamten emittierten Aktienkapitals von einem Emittenten gehalten werden, der Gegenstand der Analyse ist,
- Market Maker in Finanzinstrumenten eines Emittenten ist
- in den vorangegangenen 12 Monaten bei der öffentlichen Emission von Finanzinstrumenten eines Emittenten federführend oder mitführend war,
- in den vorangegangenen 12 Monaten mit einem Emittenten eine Vereinbarung über die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen getroffen hat
MiFID II: Neue Regelungen im Wertpapiergeschäft ab 2018
Wesentliche Neuerungen ab Januar 2018
Die nachfolgenden Seitenangaben beziehen sich auf die Unterlage Kundeninformation zum Wertpapiergeschäft.
- Transaktionen in Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten werden an eine Aufsichtsbehörde gemeldet. Zu melden sind künftig die Daten des Auftraggebers und zusätzlich eine Identifizierungsnummer. Um eine ordnungsgemäße Meldung zu ermöglichen, ist in einigen Fällen (bei bestimmten Staatsangehörigkeiten oder juristischen Personen und Gesellschaften) die Mitwirkung der Kunden erforderlich (Seite 8). Dies kann in den Filialen über die Berater oder im Online Banking erfolgen.
- Elektronische Kommunikation und Telefongespräche, die zu einer Order führen können, werden aufgezeichnet (Seite 9). Darüber werden Kunden vor jedem Telefongespräch unterrichtet. Widersprechen diese der Aufzeichnung, können telefonisch keine Themen erörtert werden, die einen konkreten Bezug zu einem Finanzinstrument aufweisen und zu einer Order führen können. Dies umfasst beispielsweise auch Informationen zu Depotbeständen oder Wertpapierkursen.
- Jedem Finanzinstrument wird künftig ein sogenannter Zielmarkt zugeordnet (Seite 9). Dieser beschreibt anhand verschiedener Kriterien die grundsätzliche Zielgruppe von Anlegern, für die ein Finanzinstrument geeignet ist. Der Zielmarkt eines Finanzinstruments wird insbesondere auch im Rahmen der Anlageberatung berücksichtigt. Dabei gleichen wir die wesentlichen Eigenschaften eines Produkts mit den Anlagezielen und weiteren Zielmarktkriterien des Kunden ab.
- Wertpapieranlagen sind mit Kosten verbunden (Seite 16 ff.). Vor jeder Auftragserteilung werden wir noch umfassender über anfallende Kosten informieren. Auch wird es quartalsweise Bestandsberichte und einen jährlichen Kostenbericht geben (Seite 9).
- Die „Grundsätze für die Ausführung von Aufträgen in Finanzinstrumenten durch die Commerzbank AG“ haben wir ebenfalls angepasst (Seite 45 ff.).
Für Rückfragen wenden Sie sich gern an Ihren Berater.
Informationen und Berichte zur Ausführungsqualität und den Top-5-Ausführungsplätzen von Wertpapiergeschäften (Best Execution)
Die zweite EU-Finanzmarktrichtlinie 'Markets in Financial Instruments Directive' MiFID II (Richtlinie 2014/65/EU), verlangt, dass bei Finanzinstrumenten, die der Handelspflicht unterliegen, alle Handelsplätze und systematischen Internalisierer und bei anderen Finanzinstrumenten alle Ausführungsplätze mindestens ein Mal jährlich gebührenfrei Daten zur Qualität der Ausführung von Geschäften an diesem Handelsplatz veröffentlichen. In regelmäßigen Berichten werden zu einzelnen Finanzinstrumenten Einzelheiten zum Preis, zu den Kosten, zur Geschwindigkeit und zur Ausführungswahrscheinlichkeit angegeben.
Informationen über die Ausführung oder die Weiterleitung von Kundenaufträgen
(Top-5-Ausführungsplätze/Top-5-Broker)
Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss einmal jährlich für jede Kategorie von Finanzinstrumenten die fünf Ausführungsplätze veröffentlichen, die ausgehend vom Handelsvolumen am wichtigsten waren, auf denen es Kundenaufträge ausgeführt hat. Außerdem sind Angaben zur Ausführungsqualität an den Handelsplätzen zu machen. Ferner muss es für jede Kategorie von Finanzinstrumenten die - ausgehend von Handelsvolumen - fünf wichtigsten Wertpapierdienstleistungsunternehmen mitteilen, an die Kundenaufträge zur Ausführung weitergeleitet wurden.
Information für alle Depotkunden mit Stimmrechtsvollmacht
Information über das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG)
Zum 1. Januar 2024 trat das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG) in Kraft. Das neue Recht führt insbesondere zu relevanten Änderungen für Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR). Auch alle bestehenden Personengesellschaften sollten prüfen, ob die neuen gesetzlichen Bestimmungen eine Anpassung ihres Gesellschaftsvertrages oder sonstige Maßnahmen erfordern.
Das MoPeG sieht vor, dass ein neues Gesellschaftsregister eingeführt wird. Es wird von den Amtsgerichten geführt. Die Anmeldung zur Eintragung ist über einen Notar vorzunehmen.
Mit der Eintragung ist die Gesellschaft verpflichtet, als Namenszusatz die Bezeichnung „eGbR“ zu verwenden.
Wichtigste Folge der Eintragung ist die Registerfähigkeit der Gesellschaft. Dies bedeutet, dass die Eintragung in andere Register (beispielsweise Grundbuch, Handelsregister, Aktienregister) zukünftig von der Eintragung der GbR in das Gesellschaftsregister abhängt.
Die Eintragung im Aktienregister ist bei Namensaktien eine Voraussetzung für die Wahrnehmung von Informations- und Stimmrechten. Eine GbR, die nicht im Gesellschaftsregister eingetragen ist, kann nicht im Aktienregister eingetragen werden. Somit kann diese GbR weder eine Eintrittskarte zu einer Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft beantragen, noch ein Stimmrecht auf einer Hauptversammlung ausüben. Dies ist ein für die Wertpapieranlage vieler GbRs ggf. relevantes Detail, da immer mehr Unternehmen Namensaktien herausgeben.
Inhaberin von Namensaktien kann eine GbR auch ohne Eintragung im Gesellschaftsregister werden.
Die Auszahlung der Dividende ist nicht von der Eintragung im Aktienregister abhängig. GbRs ohne Eintragung im Gesellschaftsregister können auch weiterhin diese Aktien kaufen und verkaufen.
Es gilt ein Bestandsschutz für bereits vor dem 01.01.2024 im Aktienregister eingetragene GbRs. Diese können weiterhin auch ohne Eintragung im Gesellschaftsregister die Informations- und Stimmrechte wahrnehmen. Für Käufe ab dem 01.01.2024 gilt jedoch die Neuregelung.
Die Hauptversammlungen der Aktiengesellschaften
Für die nachfolgend aufgeführte(n) Hauptversammlung(en) schlagen wir vor, das Stimmrecht im Sinne der bekanntgemachten Verwaltungsvorschläge auszuüben:
25. November 2024 | Borussia Dortmund GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien |
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Vorabpauschale – was Fondsanleger darüber wissen sollten
Die Vorabpauschale stellt eine der wesentlichen Neuerungen dieser Gesetzesreform dar. Der Gesetzgeber will auch bei nicht ausschüttenden (thesaurierenden) und zu gering ausschüttenden Fonds sicherstellen, dass Anleger einen Mindestbetrag versteuern. Sie ist eine rein steuerliche Größe ohne Geldzufluss, für die Kapitalertragsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer zu zahlen sind, sofern ein vorhandener Verlustverrechnungstopf Sonstige oder Freistellungsauftrag nicht ausreichend ist.
Zu Beginn des Jahres 2019 erfolgt erstmalig die Berechnung der Vorabpauschale für thesaurierende und zu gering ausschüttende in- und ausländische Investmentfonds. Sie dient als Mindestbesteuerung (steuerliche Bemessungsgrundlage) und gilt als laufender Ertrag ohne vorherigen Liquiditätszufluss (anders als bei Ausschüttungen).
Was genau ist die Vorabpauschale?
Bei der Vorabpauschale handelt es sich wirtschaftlich betrachtet um eine Art vorweggenommener, auf den Vorjahren basierende Besteuerung. Daher wird sie beim Verkauf von Anteilen thesaurierender und zu gering ausschüttender Fonds vom tatsächlich erzielten Veräußerungsergebnis abgezogen.
Sie ist unter Berücksichtigung etwaiger Ausschüttungen auf den Wertzuwachs des Fonds im Kalenderjahr begrenzt. Auf diesen Betrag (nach Teilfreistellung) wird die Abgeltungsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer berechnet.
Wie wird die Vorabpauschale ermittelt?
Wie sich die Vorabpauschale grundsätzlich ermittelt, haben wir für Sie in der nachfolgenden Grafik schematisch dargestellt. In unserer Kundeninformation zum Download (PDF) finden Sie alle relevanten Details zur Ermittlung und Besteuerung der Vorabpauschale, die Sie als Fondsanleger wissen sollten, kompakt und übersichtlich in einem Dokument zusammengestellt.
Was muss ich als Anleger beachten?
Alle erforderlichen Maßnahmen werden seitens der Commerzbank als depotführende Stelle umgesetzt. Für Sie als Anleger gelten neue Regelungen bei der Besteuerung laufender Erträge, Veräußerungsgewinnen und der Rückgabe von Fondsanteilen. Besteuert werden auf Anlegerebene Veräußerungsgewinne, Ausschüttungen und neu die Vorabpauschale.
Bei der Vorabpauschale erfolgt eine Steuererhebung als laufender Ertrag ohne vorherigen Liquiditätszufluss (anders als bei Ausschüttungen). Die erforderlichen Beträge zur Abführung der Steuer auf die Vorabpauschale werden direkt vom Depot-Verrechnungskonto des Anlegers eingezogen. Dies sollten Sie in der Liquiditätsplanung beachten.
Die wesentlichen Informationen zur Ermittlung und Besteuerung der Vorabpauschale wie auch Beispielrechnungen für thesaurierende bzw. ausschüttenden Fonds haben wir für Sie in der Kundeninformation zum Download (PDF) zusammengestellt. Weitere Auskünfte erhalten Sie auch in Ihrer Commerzbank Filiale.
Bei Fragen zu Ihrer persönlichen steuerlichen Situation und Betroffenheit wenden Sie sich bitte an Ihren steuerlichen Berater.
Weitere Fragen und Antworten zur Vorabpauschale
Nein. Wie bei allen anderen Kapitalerträgen auch zieht die Commerzbank nicht automatisch die Abgeltungsteuer ab, wenn Sie uns einen Freistellungsauftrag erteilt haben und Ihr Sparerpauschbetrag von derzeit 1.000€ (2.000€ für Ehegatten/eingetragene Lebenspartnerschaften) noch nicht ausgeschöpft ist. Solange Sie unterhalb der Grenze bleiben, müssen Sie keine Steuern zahlen. Gleiches gilt bei der Nichtveranlagungsbescheinigung oder einem ausreichend vorhandenen Verlustverrechnungstopf Sonstige.
Der Basiszins leitet sich aus der langfristigen Rendite öffentlicher Anleihen ab. Er orientiert sich am Zinssatz, den die Deutsche Bundesbank anhand der Zinsstrukturdaten jeweils auf den ersten Börsentag des Jahres errechnet und bekannt macht. Das Bundesministerium der Finanzen veröffentlicht den maßgeblichen Zinssatz im Bundessteuerblatt.
Falls ein Freistellungsauftrag mit ausreichender Höhe unterjährig nachträglich eingereicht wird, erfolgt eine nachträgliche Berücksichtigung der Vorabpauschale und eventuell bereits gezahlte Steuern werden rückerstattet.
Bei einem unterjährigen Erwerb von Fondsanteilen mindert sich die Vorabpauschale um 1/12 für jeden vollen Monat, der dem Erwerb vorangeht. Beispiel: Der Erwerb von Fondsanteilen am 15. April 2019 mindert die Vorabpauschale für 2019 um 3/12.
Bei einem späteren Verkauf werden die bereits besteuerten Vorabpauschalen vom Veräußerungsergebnis abgezogen, dies verhindert eine Doppelbesteuerung. Der Abzug erfolgt brutto, das heißt vor der jeweiligen Teilfreistellung.
Bei der Vorabpauschale werden die gleichen Teilfreistellungssätze wie bei der Besteuerung von Ausschüttungen und den Gewinnen aus Veräußerungen von Investmentanteilen berücksichtigt. Die Höhe des steuerfreien Anteils richtet sich nach der Art des Fonds.
Weitere Informationen finden Sie unter Teilfreistellung.
Da die Vorabpauschale zu Beginn des Folgejahres als zugeflossen gilt, sind die steuerlichen Merkmale des Anlegers zum Zuflusszeitpunkt der Vorabpauschale relevant.
Beispiel: Die um den Teilfreistellungssatz geminderte Vorabpauschale auf Basis 2018 gilt Anfang 2019 als zugeflossen, daher erfolgt die Inanspruchnahme des Freistellungsauftrags 2019.
Nein, die Vorabpauschale kann nicht negativ sein. Zwar kann die Ausschüttung höher sein als der Basisertrag. In diesem Fall beträgt die Vorabpauschale jedoch Null.
WpHG, Informationen zu Finanzanalysen der Commerzbank AG
Die Commerzbank AG unterliegt als international tätige Großbank im Bereich der Finanzanalyse einer Fülle nationaler und internationaler rechtlicher Vorgaben. Von besonderer Bedeutung ist dabei das (deutsche) Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), das die Bank beispielsweise verpflichtet, im Rahmen veröffentlichter Finanzanalysen auf Umstände hinzuweisen, die in Zusammenhang mit der Erstellung der Analyse Ursache für mögliche Interessenkonflikte sein können. Die Vorgaben des WpHG werden durch die Delegierte Verordnung (EU) 2016/958 konkretisiert.
Mit diesen Regelungen wird eine nachhaltige Festigung des Vertrauens der Anleger in die Finanzmärkte, eine Verbesserung der Marktintegrität und somit insgesamt eine Stärkung des Finanzplatzes Deutschland verfolgt. Diese Ziele finden die uneingeschränkte Unterstützung der Commerzbank AG. Um ein möglichst hohes Maß an Transparenz zu gewährleisten, hat sich die Commerzbank AG dazu entschlossen, auch über das geforderte Mindestmaß hinaus weitergehende beziehungsweise detailliertere Informationen offenzulegen. Mit dieser Offenheit möchten wir auch zum Ausdruck bringen, dass Finanzanalysen aus dem Hause der Commerzbank AG unabhängig und unbeeinflusst erstellt werden.
Der Investmentprozess der Commerzbank im Privat- und Unternehmerkundengeschäft
Wie funktioniert der Investmentprozess der Commerzbank für Privat- und Unternehmerkunden? Hier erfahren Sie mehr über das Investment-Team als zentrale Strategie-Einheit, den generellen Investmentansatz unter Einbeziehung regulatorischer Anforderungen sowie die zugrundeliegende Methodik des Prozesses.
Informieren Sie sich zudem detailliert über unsere Votensystematik und wie sie Sie bei Ihren Anlageentscheidungen über die fünf Anlageklassen Aktien, Anleihen/Währungen, Rohstoffe, Immobilien und Liquidität hinweg natürlich unter Beachtung Ihres Anlagehorizontes und des persönlichen Risikoprofils fundiert unterstützen kann.
Investmentprozess der Commerzbank im Privat- und Unternehmerkundengeschäft (PDF zum Download)
Voten und deren Funktionsweise
Die Votensystematik der Commerzbank ermöglicht über alle Assetklassen hinweg ein schnelles Verständnis der zugrundeliegenden Empfehlung und der damit verbundenen Performance-Erwartung. Dabei ist bei Aktien zwischen strategischen Gewichtungsvorschlägen und Empfehlungen für Einzelinstrumente zu unterscheiden. Bei Unternehmensanleihen ist zu beachten, dass nicht der Emittent votiert wird, sondern die jeweiligen votierten Anleihen. Somit können diese je nach Laufzeit und Währung auch unterschiedlich votiert sein.
Votenhistorie
Mögliche Votenänderungen innerhalb der vergangenen 12 Monate finden sich direkt in der Analyse des betreffenden Unternehmens im Anhang der Druckversion.
Statistische Auswertung
Die Commerzbank AG wertet einmal im Quartal die Verteilung ihrer Empfehlungen über die einzelnen Stufen der Votensystematik aus. Dies soll dem Kunden einen schnellen Überblick über die quantitative Zusammensetzung der Voten ermöglichen.
Die Auswertung erfolgt dabei jeweils getrennt über:
- das gesamte vom Investment-Team abgedeckte Aktien- und Rentenuniversum sowie
- alle Aktien und Unternehmensanleihen aus diesem Universum, von denen die Commerzbank AG oder ein verbundenes Unternehmen Entgelte aus Investmentbanking-Aktivitäten erhält.
Stand 01.10.2024, Votenverteilung für Aktien und Anleihen
Kauf | Aktien insgesamt79,28% | Anteil am Investmentbanking*57,14% | Anleihen insgesamt96,27% | Anteil am Investmentbanking*97,62% |
Starker Kauf | Aktien insgesamt9,46% | Anteil am Investmentbanking*19,05% | Anleihen insgesamt0,00% | Anteil am Investmentbanking*0,00% |
Verkauf | Aktien insgesamt11,26% | Anteil am Investmentbanking*23,81% | Anleihen insgesamt0,00% | Anteil am Investmentbanking*0,00% |
Halten | Aktien insgesamt0,00% | Anteil am Investmentbanking*0,00% | Anleihen insgesamt3,73% | Anteil am Investmentbanking*2,38% |
Kein Votum | Aktien insgesamt0,00% | Anteil am Investmentbanking*0,00% | Anleihen insgesamt0,00% | Anteil am Investmentbanking*0,00% |
Zeichnen | Aktien insgesamt0,00% | Anteil am Investmentbanking*0,00% | Anleihen insgesamt0,00% | Anteil am Investmentbanking*0,00% |
Angebot annehmen | Aktien insgesamt0,00% | Anteil am Investmentbanking*0,00% | Anleihen insgesamt0,00% | Anteil am Investmentbanking*0,00% |
* Unternehmen, für die in den letzten 12 Monaten Investment-Dienstleistungen erbracht wurden.
Download, Gesamtüberblick Voten der vergangenen 12 Monate
Die Übersichten unserer Voten zu Aktien und Anleihen
Anlageberatung, Nachhaltigkeit in der Commerzbank
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Anlageberatung
Wir identifizieren und berücksichtigen Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Anlageberatung und beziehen diese, neben anderen ökonomischen Chancen und Risiken, in die Bewertung von Aktien, Renten und Investmentfonds ein. Hierbei handelt es sich um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können. Die Vermeidung relevanter Nachhaltigkeitsrisiken kann dabei zur Reduktion von Anlagerisiken im Vermögen führen und zur Verbesserung des Chance-Risiko-Verhältnisses beitragen.
Erwartete Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte
Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl zu einem kurzfristigen Wertverlust führen, als auch langfristige Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben. Ein kurzfristiger Wertverlust kann z.B. durch einen plötzlichen und unerwarteten Umweltschaden ausgelöst werden. Ein langfristiger Wertverlust kann z.B. auftreten, wenn ein Unternehmen aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten eine grundsätzliche Umorientierung bzw. Anpassung des Geschäftsmodells nicht rechtzeitig vornimmt.
Im Rahmen unserer Anlageempfehlungen werden identifizierte Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Bestehen wesentliche Nachhaltigkeitsrisiken, werden diese sukzessive in unsere Votendokumente für Aktien, Renten und Investmentfonds aufgenommen.
Für Unternehmen und Länder mit besonders hohen Nachhaltigkeitsrisiken werden verschiedene Ausschlüsse vorgenommen. Damit reduzieren wir die Wahrscheinlichkeit, dass die Rendite negativ beeinflusst wird.
Bestimmung des relativen Nachhaltigkeitsanteils
Weiterhin hat die Commerzbank einen Ansatz zur Bestimmung des relativen Nachhaltigkeitsanteils entwickelt, der es ermöglicht, die Taxonomie- und Investitionsquoten unterschiedlicher Finanzinstrumente vergleichen zu können. In unserer Kundeninformation (PDF) finden Sie weitere Informationen zu den Vergleichsgruppen und der generellen Vorgehensweise.
Ausschlusskriterien für unser Beratungsuniversum
Aufbauend auf der Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank wenden wir für unser Beratungsuniversum folgende Ausschlüsse bei Aktien und Renten an.
Die Prüfung aller Ausschlusskriterien erfolgt anhand von ESG-Daten der Ratingagentur MSCI ESG Research.
- Unternehmen mit schwerwiegenden Verstößen gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive)
- Produzenten von geächteten Waffen1 jeweils ab > 0% Umsatzanteil
Allgemein für alle Finanzinstrumente gilt
Wir verzichten auf Finanzinstrumente, die direkte oder indirekte Investments (z.B. Derivate) in Grundnahrungsmitteln wie z.B. Weizen, Mais, Soja tätigen.
Da keine taggleichen Informationen zu den gehaltenen Positionen eines Fonds verfügbar sind, besteht für Fonds ein separater Bewertungsprozess, basierend auf den Veröffentlichungen der Fondsgesellschaften gemäß Offenlegungsverordnung.
Ausschlusskriterien für unser nachhaltiges Beratungsuniversum
Aufbauend auf der Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank wenden wir für unser nachhaltiges Beratungsuniversum folgende Ausschlüsse bei Aktien und Renten an. Die Prüfung aller Ausschlusskriterien erfolgt anhand von ESG-Daten der Ratingagentur MSCI ESG Research.
Unternehmen
ESG-Mindest-Rating
- MSCI ESG Rating < BB (Skala: CCC bis AAA, dabei ist AAA die Bestbewertung)
Tabak
- Produzenten von Tabakprodukten und Zubehör/Bestandteilen jeweils ab > 5% Umsatzanteil
Fossile Brennstoffe
- Produzenten von Thermalkohle ab > 0% Umsatzanteil
- Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken ab > 30% Umsatzanteil
- Abbau von Ölsanden ab > 0% Umsatzanteil
- Abbau von Öl und Gas in der Arktis ab > 0% Umsatzanteil
- Fracking ab > 0% Umsatzanteil
Atomenergie
- Produzenten von Atomenergie und die Gewinnung von Uran jeweils ab > 0% Umsatzanteil sowie die Produktion von Kernkomponenten von Atomkraftwerken ab > 5% Umsatzanteil
Pornographie
- Produzenten pornographischer Inhalte ab > 0% Umsatzanteil
- Händler von pornographischen Produkten ab > 10% Umsatzanteil
Glücksspiel
- Glücksspielaktivitäten (z.B. Betrieb von Kasinos oder Wettbüros) ab > 5% Umsatzanteil
- Produkte und Serviceleistungen für Glücksspielaktivitäten ab > 5% Umsatzanteil
Rüstung
- Produzenten von geächteten Waffen1 jeweils ab > 0% Umsatzanteil
- Produzenten von Rüstungsgütern ab >10% Umsatzanteil
- Produzenten von Nuklearwaffen > 0% Umsatzanteil
Kontroverses Verhalten
- Unternehmen mit schwerwiegenden Verstößen gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive)
Menschenrechtsverletzungen
- Massive Verletzung grundlegender Menschenrechte durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer/Subunternehmer
Arbeitsrechte
- Massive Verletzung mindestens eines der vier grundlegenden Prinzipien der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work bzw. systematische Umgehung sonstiger Mindestarbeitsstandards (z. B. in den Bereichen Sicherheit & Gesundheit, Bezahlung, Arbeitszeit) durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer/Subunternehmer
Kinderarbeit
- Massive Verletzung des grundlegenden Prinzips der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work zu Kinderarbeit durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer/Subunternehmer
Umweltschutz
- Massive Missachtung von Umweltgesetzen oder allgemein anerkannter ökologischer Mindeststandards/Verhaltensregeln durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer/Subunternehmer
Korruption
- Schwerwiegende Fälle von Betrug oder Korruption
Grüne Gentechnik
- Produzenten von gentechnisch verändertem Saatgut oder Tieren ab > 5% Umsatzanteil
Länder
Bei Ländern (staatlichen Emittenten) wenden wir Ausschlusskriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance an. MSCI ESG Rating < BB (Skala: CCC bis AAA, dabei ist AAA die Bestbewertung)
Arbeitsrechte
- Länder, die nach dem ITUC Global Rights Index keine Arbeitsrechte garantieren
Atomenergie
- Länder, deren Anteil von Atomenergie am gesamten Primärenergieverbrauch > 10% beträgt und die keinen Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen haben
Autoritäre Regime
- Länder, die von Freedom House als „nicht frei“ eingestuft werden
Biodiversität
- Länder, die die UN Biodiversitäts-Konvention nicht ratifiziert haben
Folter
- Nicht-Ratifizierung der UN-Antifolterkonvention
Geldwäsche
- Länder, die laut dem Basler Institut für Regierungsführung eine hohe Verbreitung von Geldwäsche aufweisen
Kinderarbeit
- Länder, in denen es in großem Umfang zu Kinderarbeit kommt
Zwangsarbeit
- Länder, in denen es in großem Umfang zu Zwangsarbeit kommt
Korruption
- Länder, die in dem von Transparency International aufgestellten Korruptionsindex auf einer Skala von 0 bis 100 einen Wert von ≤ 50 erreichen
Mangelhafter Klimaschutz
- Länder, die das Kyoto Protocol to the United Nations Framework Convention on Climate Change nicht ratifiziert haben
- Länder, die das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert haben
Menschenrechtsverletzungen
- Länder, in denen grundlegende Menschenrechte regelmäßig massiv verletzt werden
Zwangsarbeit
- Länder, in denen es zu Zwangsarbeit kommt
Todesstrafe
- Länder, in denen die Todesstrafe laut amnesty international nicht gänzlich abgeschafft ist
Investmentfonds
Da keine taggleichen Informationen zu den gehaltenen Positionen eines Fonds verfügbar sind, besteht dafür ein separater Bewertungsprozess, basierend auf den Veröffentlichungen der Fondsgesellschaften gemäß Offenlegungsverordnung sowie weitergehenden Betrachtungen. Bei grundsätzlich vergleichbaren Produkteigenschaften werden Investmentfonds und ETFs bevorzugt, die besser in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte bewertet sind.
Dabei setzen wir die nachfolgenden Kriterien voraus:
- Die gewichtete Emissionsintensität (Scope 1 und Scope 2) der in einem Investmentfonds gehaltenen Werte muss geringer sein als 500 Tonnen CO2 je einer Million Umsatzerlöse in USD. Die gewichtete CO2-Intensität eines Portfolios ergibt sich aus der Berechnung der CO2-Intensität (Scope 1 + 2 Emissionen je 1 Mio. USD Umsatz) für jedes Portfoliounternehmen, gewichtet nach entsprechendem Portfolioanteil.
- Die jeweilige Fondsgesellschaft muss die UN PRI, die Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen (UN Principles for Responsible Investments), unterzeichnet haben.
- Sofern von MSCI Research ein ESG-Rating für einen Investmentfonds vorliegt, muss dieses mindestens BBB erreichen (Skala: CCC bis AAA, dabei ist AAA die Bestbewertung). Bietet MSCI ESG Research für bestimmte Finanzinstrumente kein ESG-Rating an, z.B. bei Immobilienfonds, muss der Fonds zumindest einen Nachhaltigkeitsstandard gemäß MiFID Del. VO Art. 2 Nr. 7 a-c erfüllen, damit der Fonds in das Portfolio aufgenommen werden kann.
Der Nachhaltigkeitsstandard 7a steht für die Berücksichtigung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten nach der EU-Taxonomie, 7b für die Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen nach der EU-Offenlegungsverordnung und 7c für die Verringerung nachteiliger ESG-Auswirkungen.
Darüber hinaus werden in internen Prüfprozessen noch weitere Aspekte analysiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Ausschlusskriterien für unsere Musterportfolios im Privat-& Unternehmerkundengeschäft
Aufbauend auf der Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank wenden wir für unsere Advisory-Musterportfolios folgende Ausschlüsse bei Aktien und Renten an. Die Prüfung aller Ausschlusskriterien erfolgt anhand von ESG-Daten der Ratingagentur MSCI ESG Research.
Unternehmen
MSCI ESG Rating < B (Skala: CCC bis AAA, dabei ist AAA die Bestbewertung).
Ausschlusskriterien wenden wir bei Unternehmen für kontroverse Geschäftsfelder und kontroverse Geschäftspraktiken an.
Kontroverse Geschäftsfelder
Nachfolgende Grenzwerte wurden gewählt, weil sonst Unternehmen wegen kleinster Umsatzanteile ausgeschlossen würden (z. B. Onlineversandhändler oder Streamingdienste mit auch pornographischen Filmen im Angebot).
Tabak
- Produzenten von Tabakprodukten und Zubehör/Bestandteilen jeweils ab > 5% Umsatzanteil
Fossile Brennstoffe
- Produzenten von Thermalkohle ab > 10% Umsatzanteil
Pornographie
- Produzenten pornographischer Inhalte ab > 0% Umsatzanteil
- Händler von pornographischen Produkten ab > 10% Umsatzanteil
Glücksspiel
- Glücksspielaktivitäten (z.B. Betrieb von Kasinos oder Wettbüros) ab > 5% Umsatzanteil
- Produkte und Serviceleistungen für Glücksspielaktivitäten ab > 5% Umsatzanteil
Rüstung
- Produzenten von geächteten Waffen1 jeweils ab > 0% Umsatzanteil
Kontroverses Verhalten
- Unternehmen mit schwerwiegenden Verstößen gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive)
Menschenrechtsverletzungen
- Massive Verletzung grundlegender Menschenrechte durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer/Subunternehmer
Arbeitsrechte
- Massive Verletzung mindestens eines der vier grundlegenden Prinzipien der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work bzw. systematische Umgehung sonstiger Mindestarbeitsstandards (z. B. in den Bereichen Sicherheit & Gesundheit, Bezahlung, Arbeitszeit) durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer/Subunternehmer
Umweltschutz
- Massive Missachtung von Umweltgesetzen oder allgemein anerkannter ökologischer Mindeststandards/Verhaltensregeln durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer/Subunternehmer
Korruption
- Schwerwiegende Fälle von Betrug oder Korruption
Länder
Bei Ländern (staatlichen Emittenten) wenden wir Ausschlusskriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance an. MSCI ESG Rating < B (Skala: CCC bis AAA, dabei ist AAA die Bestbewertung)
Bewertung der politischen Freiheit und der Bürgerrechte:
- unfreie Staaten nach Freedom House Score
Rüstungsbudget
- Länder, die ein Rüstungsbudget in Höhe von > 4% des Bruttoinlandprodukts aufweisen
Korruption
- Länder, die in dem von Transparency International aufgestellten Korruptionsindex auf einer Skala von 0 bis 100 einen Wert von < 50 erreichen
Kinderarbeit
- Länder, in denen es in großem Umfang zu Kinderarbeit kommt
Investmentfonds
Da keine taggleichen Informationen zu den gehaltenen Positionen eines Fonds verfügbar sind, besteht dafür ein separater Bewertungsprozess, basierend auf den Veröffentlichungen der Fondsgesellschaften gemäß Offenlegungsverordnung. Bei grundsätzlich vergleichbaren Produkteigenschaften werden Investmentfonds und ETFs bevorzugt, die besser in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte bewertet sind.
Allgemein für alle Finanzinstrumente gilt
Wir verzichten auf Finanzinstrumente, die direkte oder indirekte Investments (z.B. Derivate) in Grundnahrungsmitteln wie z. B. Weizen, Mais, Soja tätigen.
Ausschlusskriterien bei nachhaltigen Advisory-Musterportfolios
Unternehmen
MSCI ESG Rating < BBB (Skala: CCC bis AAA, dabei ist AAA die Bestbewertung).
Ausschlusskriterien wenden wir bei Unternehmen für kontroverse Geschäftsfelder und kontroverse Geschäftspraktiken an. Die Prüfung aller Ausschlusskriterien erfolgt anhand von ESG-Daten der Ratingagentur MSCI ESG Research.
Kontroverse Geschäftsfelder
Alkohol
- Produzenten von hochprozentigen Alkoholika ab 5% Umsatzanteil
Atomenergie
- Produzenten von Atomenergie und die Gewinnung von Uran jeweils ab > 0% Umsatzanteil sowie die Produktion von Kernkomponenten von Atomkraftwerken ab > 5% Umsatzanteil
Fossile Brennstoffe
- Produzenten von Thermalkohle ab > 0% Umsatzanteil
- Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken ab > 10% Umsatzanteil
- Abbau von Ölsanden ab > 0% Umsatzanteil
- Abbau von Öl und Gas in der Arktis ab > 0% Umsatzanteil
- Fracking ab > 0% Umsatzanteil
Glücksspiel
- Glücksspielaktivitäten (z.B. Betrieb von Kasinos oder Wettbüros) ab > 5% Umsatzanteil
- Produkte und Serviceleistungen für Glücksspielaktivitäten ab > 5% Umsatzanteil
Grüne Gentechnik
- Produzenten von gentechnisch verändertem Saatgut oder Tieren ab > 5% Umsatzanteil
Pornographie
- Produzenten pornographischer Inhalte ab > 0% Umsatzanteil
- Händler von pornographischen Produkten ab > 10% Umsatzanteil
Rüstung
- Produzenten von Waffen und geächteten Waffen1 jeweils ab > 0% Umsatzanteil
- Produzenten sonstiger Rüstungsgüter ab > 5% Umsatzanteil
- Produzenten von Nuklearwaffen > 0% Umsatzanteil
Tabak
- Produzenten von Tabakprodukten und Zubehör/Bestandteilen jeweils ab 5% Umsatzanteil
Tierwohl
- Nicht-medizinisch veranlasste Tierversuche zum Beispiel im Bereich Konsumgüter (z. B. Kosmetika, Waschmittel, etc.), die nicht gesetzlich vorgeschrieben sind, sofern das Unternehmen keine alternativen Methoden unterstützt, oder keine eigenen Richtlinien zum Wohlbefinden der Tiere veröffentlicht.
Kontroverses Verhalten
Schwerwiegende Verstöße gegen den UN Global Compact
Menschenrechtsrechtsverletzungen
- Massive Verletzung grundlegender Menschenrechte durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer / Subunternehmer
Arbeitsrechte
- Massive Verletzung mindestens eines der vier grundlegenden Prinzipien der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at work bzw. systematische Umgehung sonstiger Mindestarbeitsstandards (z.B. in den Bereichen Sicherheit & Gesundheit, Bezahlung, Arbeitszeit) durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer/Subunternehmer
Umweltschutz
- Massive Missachtung von Umweltgesetzen oder allgemein anerkannter ökologischer Mindeststandards/Verhaltensregeln durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer/Subunternehmer
Korruption
- Schwerwiegende Fälle von Betrug oder Korruption
Kinderarbeit
- Massive Verletzung des grundlegenden Prinzips der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work zu Kinderarbeit durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer/Subunternehmer
Länder
Bei Ländern (staatlichen Emittenten) wenden wir Ausschlusskriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance an. MSCI ESG Rating < BBB (Skala: CCC bis AAA, dabei ist AAA die Bestbewertung)
Arbeitsrechte
- Länder, die nach dem ITUC Global Rights Index keine Arbeitsrechte garantieren
Atomwaffenbesitz
- Länder, die Atomwaffen besitzen
Atomenergie
- Länder, deren Anteil von Atomenergie am gesamten Primärenergieverbrauch > 10% beträgt und die keinen Ausstieg aus der Atomenergie beschlossen haben
Autoritäre Regime
- Länder, die von Freedom House als „nicht frei“ eingestuft werden
Biodiversität
- Länder, die die UN Biodiversitäts-Konvention nicht ratifiziert haben
Folter
- Nicht-Ratifizierung der UN-Antifolterkonvention
Geldwäsche
- Länder, die laut dem Basler Institut für Regierungsführung eine hohe Verbreitung von Geldwäsche aufweisen
Kinderarbeit
- Länder, in denen es in großem Umfang zu Kinderarbeit kommt
Korruption
- Länder, die in dem von Transparency International aufgestellten Korruptionsindex auf einer Skala von 0 bis 100 einen Wert von < 50 erreichen
Mangelhafter Klimaschutz
- Länder, die das Kyoto Protocol to the United Nations Framework Convention on Climate Change nicht ratifiziert haben
- Länder, die das Pariser Klimaabkommen nicht ratifiziert haben
Menschenrechtsverletzungen
- Länder, in denen grundlegende Menschenrechte regelmäßig massiv verletzt werden
Rüstungsbudget
- Länder, die ein Rüstungsbudget in Höhe von > 3% des Bruttoinlandsprodukts aufweisen
Todesstrafe
- Länder, in denen die Todesstrafe laut amnesty international nicht gänzlich abgeschafft ist
Investmentfonds
Da keine taggleichen Informationen zu den gehaltenen Positionen eines Fonds verfügbar sind, besteht dafür ein separater Bewertungsprozess, basierend auf den Veröffentlichungen der Fondsgesellschaften gemäß Offenlegungsverordnung sowie weitergehenden Betrachtungen. Bei grundsätzlich vergleichbaren Produkteigenschaften werden Investmentfonds und ETFs bevorzugt, die besser in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte bewertet sind.
Dabei setzen wir die nachfolgenden Kriterien voraus:
- Die gewichtete Emissionsintensität (Scope 1 und Scope 2) der in einem Investmentfonds gehaltenen Werte muss geringer sein als 500 Tonnen CO2 je einer Million Umsatzerlöse in USD. Die gewichtete CO2-Intensität eines Portfolios ergibt sich aus der Berechnung der CO2-Intensität (Scope 1 + 2 Emissionen je 1 Mio. USD Umsatz) für jedes Portfoliounternehmen, gewichtet nach entsprechendem Portfolioanteil.
- Die jeweilige Fondsgesellschaft muss die UN PRI, die Prinzipien für verantwortliches Investieren der Vereinten Nationen (UN Principles for Responsible Investments), unterzeichnet haben.
- Sofern von MSCI Research ein ESG-Rating für einen Investmentfonds vorliegt, muss dieses mindestens BBB erreichen (Skala: CCC bis AAA, dabei ist AAA die Bestbewertung). Bietet MSCI ESG Research für bestimmte Finanzinstrumente kein ESG-Rating an, z.B. bei Immobilienfonds, muss der Fonds zumindest einen Nachhaltigkeitsstandard gemäß MiFID Del. VO Art. 2 Nr. 7 a-c erfüllen, damit der Fonds in das Portfolio aufgenommen werden kann. Der Nachhaltigkeitsstandard 7a steht für die Berücksichtigung nachhaltiger Wirtschaftsaktivitäten nach der EU-Taxonomie, 7b für die Verfolgung von Nachhaltigkeitszielen nach der EU-Offenlegungsverordnung und 7c für die Verringerung nachteiliger ESG-Auswirkungen.
Darüber hinaus werden in internen Prüfprozessen noch weitere Aspekte analysiert und in die Entscheidungsfindung einbezogen.
Allgemein für alle Finanzinstrumente gilt:
Wir verzichten auf Finanzinstrumente, die direkte oder indirekte Investments (z.B. Derivate) in Grundnahrungsmitteln wie z.B. Weizen, Mais, Soja tätigen.
Erklärung über die Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren bei der Anlageberatung
Nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen können in allen Bereichen der ESG-Betrachtung auftreten. Im Rahmen unserer Analyse von Aktien, Renten und anderer Investments (z. B. strukturierte Anlageprodukte) identifizieren wir nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen und berücksichtigen diese, wenn sie ökonomisch relevant sind. Da die Wirkung der ökologischen (Environment) und sozialen (Social) Faktoren sowie der nachhaltigen Unternehmensführung (Governance) von Branche zu Branche variiert, werden diese entsprechend der Relevanz gewichtet. Die Gewichtung erfolgt anhand der Branchenlogik von MSCI ESG Research. So ist zum Beispiel der CO2 Ausstoß in produzierenden Branchen höher als im Vergleich zu Finanzinstituten.
Gegenstand der Anlageberatung der Bank ist ein weites Spektrum von Finanzinstrumenten („Beratungsuniversum“) aus den Gattungen Aktien, Renten, Investmentfonds/ETFs und strukturierten Produkten. Voraussetzung für die Aufnahme in das Beratungsuniversum der Bank ist grundsätzlich, dass die Bank Finanzanalysen oder Voten zu dem jeweiligen Finanzinstrument bzw. Produkt erstellt, d. h. diese analysiert und Empfehlungen hierzu ausspricht. Dabei werden die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen anhand der für das “Beratungsuniversum“ definierten Ausschlusskriterien berücksichtigt.
Neben den Ausschlusskriterien müssen auch Mindestratings für die Aufnahme in unser „nachhaltiges Beratungsuniversum“ erfüllt sein. Hierdurch sollen die wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen weiter reduziert werden. Sofern eine konkrete nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkung auf Wunsch des Kunden ausgeschlossen werden soll, wird dies im Rahmen der jeweiligen Anlageberatung berücksichtigt.
Bei den ETFs, Investmentfonds und strukturierten Anlageprodukten erfolgt die Bewertung auf Basis der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die von den Herstellern an uns übermittelt werden.
Musterportfolios Anlageberatung Privat- und Unternehmerkunden
Die für die Aufnahme in unsere Musterportfolios für Privat- und Unternehmerkunden geltenden Mindestanforderungen, wie beispielsweise Ausschlusskriterien und Mindestrating nach MSCI ESG Research, führen zu einer Reduzierung wesentlicher nachteiliger Nachhaltigkeitsauswirkungen. Bei den ETFs und Investmentfonds erfolgt die Bewertung von Produkten auf Basis der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen, die von Fondsgesellschaften an uns übermittelt werden.
Grundsätzlich gilt:
Bei grundsätzlich vergleichbar votierten Produkten werden diejenigen bevorzugt, die in Bezug auf Nachhaltigkeitsaspekte besser bewertet sind.
Nachhaltige Musterportfolios Anlageberatung Privat- und Unternehmerkunden
Im Rahmen unserer nachhaltigen Musterportfolios werden Unternehmen bevorzugt, die eine nachhaltige Organisationsentwicklung haben, soziale und ökologische Ziele als ökonomische Komponenten fördern und zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. Es wird eine Reduktion von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen durch Anwendung der beschriebenen Ausschlusskriterien angestrebt.
Datum der Erstveröffentlichung: 10.03.2021
Aktualisiert am 30.06.2024
Nachhaltigkeit in der Vermögensverwaltung
Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in unserer Vermögensverwaltung
In der Vermögensverwaltung identifizieren wir sukzessive im Rahmen unserer Bewertung von Wertpapieren tatsächliche oder potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken. Hierbei handelt es sich um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.
Diese Nachhaltigkeitsrisiken beziehen wir, neben anderen ökonomischen Chancen und Risiken, in die Anlageentscheidungsprozesse ein. Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken können wir hieraus resultierende Verluste in der Geldanlage minimieren. Dies kann zu einem besseren Chance-Risiko-Verhältnis führen.
Im Rahmen unserer Portfolioallokation legen wir großen Wert auf eine diversifizierte Anlage. Wie auch andere unternehmensspezifische Risiken können die Nachhaltigkeitsrisiken durch eine breite Streuung deutlich reduziert werden.
Die fondsbasierten Vermögensverwaltungen investieren grundsätzlich in breit diversifizierte ETFs und/oder aktive Fonds. Diese umfassen oft mehr als dreißig Einzelwerte.
Erwartete Auswirkung von Nachhaltigkeitsrisiken auf die Rendite der Finanzprodukte
Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl zu einem kurzfristigen Wertverlust führen, als auch langfristige Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben. Ein kurzfristiger Wertverlust kann z.B. durch einen plötzlichen und unerwarteten Umweltschaden ausgelöst werden. Ein langfristiger Wertverlust kann z.B. auftreten, wenn ein Unternehmen aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten eine grundsätzliche Umorientierung bzw. Anpassung des Geschäftsmodells nicht rechtzeitig vornimmt.
In unseren Vermögensverwaltungsportfolios werden die identifizierten Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Für Unternehmen und Länder mit besonders hohen Nachhaltigkeitsrisiken werden verschiedene Ausschlüsse vorgenommen.
Ausschlusskriterien für unsere Vermögensverwaltungsportfolios
Aufbauend auf der Nachhaltigkeitsstrategie der Commerzbank wenden wir auf alle Vermögensverwaltungsportfolios folgende Ausschlüsse bei Aktien und Renten an. Die Prüfung aller Ausschlusskriterien erfolgt anhand von ESG-Daten der Ratingagentur MSCI ESG Research.
Unternehmen
MSCI ESG Rating < B (Skala: CCC bis AAA, dabei ist AAA die Bestbewertung).
Ausschlusskriterien wenden wir bei Unternehmen für kontroverse Geschäftsfelder und kontroverse Geschäftspraktiken an.
Kontroverse Geschäftsfelder
Nachfolgende Grenzwerte wurden gewählt, weil sonst Unternehmen wegen kleinster Umsatzanteile ausgeschlossen würden (z.B. Onlineversandhändler oder Streamingdienste mit auch pornographischen Filmen im Angebot).
Tabak
- Produzenten von Tabakprodukten und Zubehör/Bestandteilen jeweils ab > 5% Umsatzanteil
Fossile Brennstoffe
- Produzenten von Thermalkohle ab > 10% Umsatzanteil
Pornographie
- Produzenten pornographischer Inhalte ab > 0% Umsatzanteil
- Händler von pornographischen Produkten ab > 10% Umsatzanteil
Glücksspiel
- Glücksspielaktivitäten (z.B. Betrieb von Kasinos oder Wettbüros) ab > 5% Umsatzanteil
- Produkte und Serviceleistungen für Glücksspielaktivitäten ab > 5% Umsatzanteil
Rüstung
- Produzenten von geächteten Waffen1 jeweils ab > 0% Umsatzanteil
Kontroverses Verhalten
- Unternehmen mit schwerwiegenden Verstößen gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive)
Menschenrechtsverletzungen
- Massive Verletzung grundlegender Menschenrechte durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer / Subunternehmer
Arbeitsrechte
- Massive Verletzung mindestens eines der vier grundlegenden Prinzipien der ILO Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work bzw. systematische Umgehung sonstiger Mindestarbeitsstandards (z.B. in den Bereichen Sicherheit & Gesundheit, Bezahlung, Arbeitszeit) durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer / Subunternehmer
Umweltschutz
- Massive Missachtung von Umweltgesetzen oder allgemein anerkannter ökologischer Mindeststandards / Verhaltensregeln durch das Unternehmen selbst bzw. durch Zulieferer / Subunternehmer
Korruption
- Schwerwiegende Fälle von Betrug oder Korruption
Länder
Bei Ländern (staatlichen Emittenten) wenden wir Ausschlusskriterien in den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance an. MSCI ESG Rating < B (Skala: CCC bis AAA, dabei ist AAA die Bestbewertung)
Bewertung der politischen Freiheit und der Bürgerrechte
- Unfreie Staaten nach Freedom House Score
Rüstungsbudget
- Länder, die ein Rüstungsbudget in Höhe von > 4% des Bruttoinlandprodukts aufweisen
Korruption
- Länder, die in dem von Transparency International aufgestellten Korruptionsindex auf einer Skala von 0 bis 100 einen Wert von < 50 erreichen
Kinderarbeit
- Länder, in denen es in großem Umfang zu Kinderarbeit kommt
Investmentfonds
Da keine taggleichen Informationen zu den gehaltenen Positionen eines Fonds verfügbar sind, besteht dafür ein separater Bewertungsprozess, basierend auf den Veröffentlichungen der Fondsgesellschaften gemäß Offenlegungsverordnung.
Allgemein für alle Finanzinstrumente gilt
Wir verzichten auf Finanzinstrumente, die direkte oder indirekte Investments (z.B. Derivate) in Grundnahrungsmitteln wie z.B. Weizen, Mais, Soja tätigen.
Nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungen
Vermögensverwaltung Nachhaltigkeit
Unsere Vermögensverwaltung Nachhaltigkeit ist ein Finanzprodukt, das im Rahmen seiner Anlagestrategie ökologische oder soziale Merkmale berücksichtigt und bewirbt.
Im Rahmen unserer nachhaltigen Vermögensverwaltungsstrategie werden Unternehmen bevorzugt, die eine nachhaltige Organisationsentwicklung haben, soziale und ökologische Ziele als ökonomische Komponenten fördern und zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft beitragen. Es wird eine Reduktion von nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen durch Anwendung der beschriebenen Ausschlusskriterien angestrebt.
Darüber hinaus zielt der Investmentprozess der Vermögensverwaltung Nachhaltigkeit auf eine Reduktion der CO2-Emissionen ab. Die CO2-Intensität des Aktienbausteins des Portfolios soll dabei um mindestens 10% unter der CO-Intensität des Aktienbausteins der Referenzbenchmark liegen.
Weitere nachhaltige Produkte in der Vermögensverwaltung
Vermögensverwaltung by CIO und Vermögensverwaltung by CIO+
Vermögensverwaltung Index
Weitere Informationen der Commerzbank AG zu Nachhaltigkeitsaspekten finden Sie hier.
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (PAI = Principal Adverse Impact)
Vermögensverwaltungsportfolios
Datum der Erstveröffentlichung: 10.03.2021
Aktualisiert am 03.12.2024
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Konkret ausgeschlossen werden im Kontext geächtete Waffen Landminen (z. B. Antipersonenminen), Streumunition, Brandwaffen, blind machende Laserwaffen, Urankernmunition sowie biologische und chemische Waffen.