ESG-Ausschuss des Aufsichtsrats
Nachhaltigkeit auf allen Ebenen des Konzerns verankert
Nachhaltigkeit und ESG sind viel verwendete Begriffe. Nachhaltigkeit beschreibt eine zukunftsgerichtete Perspektive, bei der ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte langfristig berücksichtigt werden, um die Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen auch für zukünftige Generationen zu erhalten. Insbesondere im Unternehmens- und Finanzsektor werden diese Aspekte unter dem Begriff ESG (Environmental, Social and Governance) zusammengefasst. Nachhaltigkeit wird in unterschiedlichen regulatorischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kontexten unterschiedlich definiert. Regulatorische Vorgaben, wie beispielsweise die EU-Taxonomie oder die EU-Offenlegungsverordnung, schaffen einen Rahmen für einzelne Nachhaltigkeitsaspekte, lassen jedoch Raum für unternehmensspezifische Konkretisierungen.
Die konkrete Bedeutung von Nachhaltigkeit für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsaktivitäten der Commerzbank AG wird im ESG-Rahmenwerk festgelegt. Dieses definiert die maßgeblichen Kriterien und unterscheidet insbesondere zwischen dem bankeigenen Geschäft sowie dem externen Kunden-Anlagegeschäft und Versicherungsgeschäft einschließlich Vermögensverwaltungs- und Wertpapiergeschäft („Fremdgeschäft“).
Aufgaben des ESG-Ausschusses
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand auch bezüglich Nachhaltigkeitsthemen. Um der zunehmenden Bedeutung der Nachhaltigkeit für die Bank Rechnung zu tragen, hat der Aufsichtsrat 2022 den Ausschuss für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung (ESG) eingesetzt. Dieser tagt grundsätzlich viermal im Jahr.
Er unterstützt den Aufsichtsrat insbesondere dabei zu prüfen, ob die Geschäftsleitung einer wirtschaftlich tragfähigen und nachhaltigen Entwicklung des Unternehmens nachkommt. Und sie auch dabei die Grundsätze guter und verantwortungsvoller Unternehmensleitung beachtet. Darüber hinaus prüft er, ob sie die soziale Verantwortung des Unternehmens wahrnimmt sowie gleichzeitig die natürlichen Ressourcen der Umwelt schont.
Weitere Informationen zur ESG-Governance
Zusammensetzung des ESG-Ausschusses
Der Ausschuss für Umwelt, Soziales und gute Unternehmensführung besteht aus jeweils mindestens drei Aufsichtsratsmitgliedern der Anteilseigner- und der Arbeitnehmervertreter*innen.
Der Ausschuss, unter der Leitung des an Lebensjahren ältesten anwesenden Mitglieds, wählt das vorsitzende Mitglied des Ausschusses und das stellvertretend vorsitzende Mitglied. Der oder die Vorsitzende koordiniert die Arbeit im Ausschuss und ist dazu berechtigt, Erklärungen für den ESG-Ausschuss abzugeben oder entgegenzunehmen. Mindestens ein Mitglied des Ausschusses hat besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet ESG, einschließlich ESG-Risiken.
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