Menschenrechte & Umweltschutz

Wie wir Menschenrechte und Umweltschutz in unseren Lieferketten achten.

Umriss einer Person mit einem gelben Haken davor

Worum geht es?

Unangemessene Arbeitsbedingungen, Diskriminierung, die Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage: Solche und andere menschen- und umweltrechtlichen Herausforderungen betreffen uns alle auf der Welt. Um sie zu meistern, müssen wir gemeinsam Lösungen erarbeiten. Auch wir bei der Commerzbank wollen als Arbeitgeber und Geschäftspartner mit wichtigem Marktanteil einen Beitrag dazu leisten.

Menschenrechte und Umweltschutz und ihre Umsetzung in der Praxis

Menschenrechte sind grundlegende Rechte, die uns allen zustehen, weil wir Mensch sind. Sie zielen darauf ab unsere Würde, persönliche Freiheit und Mindestlebensstandard zu wahren. Beim Umweltschutz geht es darum, den menschlichen Umgang mit der Natur zu regulieren und so unsere Lebensgrundlagen zu erhalten.

Mit der Menschenrechtsdeklaration der Vereinten Nationen von 1948 und nachfolgenden internationalen Abkommen haben sich Staaten dazu verpflichtet, Menschenrechte und die Umwelt zu achten, schützen und gewährleisten. Unternehmen sind dabei angehalten Menschenrechte in ihren Geschäftstätigkeiten zu achten. Dies ist beispielsweise in den Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte der Vereinten Nationen sowie dem UN Global Compact, eine weltweite Initiative zwischen einflussreichen Unternehmen und den Vereinten Nationen, festgehalten.

Das Lieferketten­Sorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Deutschland

Deutschland hat diese internationalen menschen- und umweltrechtlichen Aufforderungen an Unternehmen mit dem Gesetz über die unternehmerischen Sorgfaltspflichten zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen in Lieferketten (LkSG) ins nationale Recht umgesetzt. Dieses Gesetz ist am 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Das LkSG verpflichtet die Commerzbank Menschenrechts- und Umweltrisiken in unserem eigenen Geschäftsbereich sowie bei Zulieferern vorzubeugen oder zu minimieren und tatsächliche Verstöße zu beheben. Zu diesen Risiken zählen beispielsweise die Diskriminierung am Arbeitsplatz, Missachtung des Arbeitsschutzes, ungleiche Lohnzahlungen oder Koalitionsfreiheit.

Unser Beitrag zur Achtung von Menschrechten und Umweltschutz

Bei der Commerzbank sind wir bereits 2006 dem UN Global Compact beigetreten. 2019 haben wir eine Menschenrechtsposition veröffentlicht, wonach wir uns konzernweit zur Achtung von Menschenrechten verpflichten. Wir haben ebenfalls eine Grundsatzerklärung abgegeben, gemäß der wir uns zur Einhaltung des LkSG verpflichten, bestimmte menschen- und umweltrechtliche Risiken auflisten und die Verantwortungen zu derer Vorbeugung beziehungsweise Behebung definieren.

Unser Commitment

Weitere Details zum Commitment der Commerzbank AG in unserer Menschenrechtsposition und der Grundsatzerklärung zu menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten.

Konkret achten wir insbesondere auf folgende Risiken am eigenen Arbeitsplatz und bei unseren Zulieferern:

Menschenrechtliche Risiken:

  • Kinderarbeit
  • Zwangsarbeit
  • Formen der Sklaverei
  • Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren
  • Missachtung der Koalitionsfreiheit
  • Ungleichbehandlung in der Beschäftigung
  • Vorenthalten eines angemessenen Lohns
  • Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlagen durch Umweltverunreinigung
  • Widerrechtliche Verletzung von Landrechten
  • Gewalt durch Sicherheitskräfte zum Schutz von Geschäftsprojekten

Umweltrechtliche Risiken:

  • Einsatz von Quecksilber in Produkten oder Herstellungsprozessen sowie unsachgerechte Entsorgung von Quecksilber
  • Produktion, Verwendung und unsachgerechten Entsorgung von Abfällen mit persistenten organischen Schadstoffen wie Aldrin, Chlordan, Endrin, Toxaphen und Industriechemikalien
  • Ein- und Ausfuhr von Sonderabfällen

Melden Sie menschen- und umweltrechtliche Risiken und Verstöße!

Nehmen Sie an, direkt oder indirekt, von einem menschen- und umweltrechtlichen Risiko oder einem tatsächlichen Verstoß betroffen zu sein? Dann fordern wir Sie auf, uns eine Meldung zu machen. Ein bloßer Verdacht reicht bereits aus. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Mitarbeiter der Bank oder eines Geschäftspartners, Bankkunde, Vertreter einer Nichtregierungsorganisation oder Gewerkschaft oder sonstige Drittpartei sind. Meldungen zu Menschenrechten und Umweltschutz dürfen Sie über das Hinweisgebersystem machen. Dort können Sie unter den Kategorien “Menschenrechtsverstöße” oder “umweltbezogene Verletzungen und Risiken” einen entsprechenden Hinweis abgeben – entweder unter Ihrem Namen oder anonym.

Worauf Sie bei einer Meldung achten sollten:

  • Beschreiben Sie den Sachverhalt so genau wie möglich, indem Sie folgende Fragen beantworten: Wer? Wo? Was? Wie? Wann?
  • Wenn immer möglich, senden Sie mit der Beschwerde allfällige Beweise wie Fotos, Dokumente oder Screenshots.
  • War jemand bei Ihnen, als Sie das menschen- oder umweltrechtliche Risiko erlebt haben? Wenn möglich, geben Sie Zeugen an.
  • Verwenden Sie sachliche Beschreibungen in der Meldung und vermeiden Sie beleidigende oder sonst unangebrachte Ausdrücke. So wirkt Ihre Meldung glaubwürdiger.
  • Überlegen Sie sich, ob Sie über die Bearbeitung Ihrer Meldung informiert werden möchten. Falls ja, geben Sie Ihre Kontaktdaten an.

Was passiert mit Ihrer Meldung?

Ihre Meldung wird von der verantwortlichen Fachstelle innerhalb der Compliance-Abteilung der Commerzbank AG behandelt. Die Mitarbeiter dieser Fachstelle sind unparteiisch, unabhängig, geschult in der Bearbeitung von Meldungen und verfügen über die notwendigen zeitlichen Ressourcen.

Nach Eingang der Meldung prüft die Fachstelle den Sachverhalt und trägt alle wesentlichen Informationen zusammen.

  • Stellt sie dabei fest, dass ein menschen- oder umweltrechtliches Risiko unmittelbar bevorsteht oder bereits eingetroffen ist, verfügt sie über die entsprechenden Maßnahmen und informiert Sie, falls gewünscht, darüber.
  • Falls die Fachstelle die Meldung aus sachlichen Gründen nicht weiterbearbeitet, weil beispielsweise der Sachverhalt bereits geklärt wurde oder bekannt ist, werden Sie ebenfalls informiert falls gewünscht.

Die Fachstelle behandelt Ihre Meldung stets streng vertraulich. Identifizierende Informationen gibt sie grundsätzlich nicht weiter. Sie trifft auch die notwendigen Maßnahmen zu Ihrem Schutz, sollten Sie im Zusammenhang mit Ihrer Meldung ungerechtfertigt benachteiligend behandelt werden oder besteht eine entsprechende Gefahr.

Haben Sie noch Fragen zu Menschenrechten und Umweltschutz? Wir sind für Sie da!