EU-Taxonomie
Nachhaltigkeit sichtbar machen: Die EU legt einheitliche Kriterien für eine nachhaltige Wirtschaft fest.

Was ist die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem zur Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit von bestimmten Wirtschaftsaktivitäten. Sie ist Bestandteil des in 2018 vorgestellten EU „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“ und damit Teil des „European Green Deal“, der bis 2050 den Übergang zu einer Wirtschaft mit Netto-Null Emissionen gestalten soll. Die Taxonomie-Verordnung (VO) dient dabei als zentrales Instrument zur gezielten Lenkung von Kapitalströmen in nachhaltige und transformationsfähige Wirtschaftsaktivitäten. Einheitliche Kriterien erhöhen dabei die Transparenz und wirken damit Greenwashing entgegen.
Sechs Umweltziele stehen im Fokus:
- Klimaschutz
- Anpassung an den Klimawandel
- Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen
- Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung
- Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Eine Wirtschaftstätigkeit ist unter der Taxonomie-VO nur dann ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs in der Verordnung genannten Umweltzielen leistet, ohne eines der anderen Umweltziele erheblich zu beeinträchtigen („Do No Significant Harm“). Zudem sind soziale Mindeststandards zu erfüllen.
Erweiterungen und Anpassungen an der Taxonomie-VO werden mindestens alle drei Jahre im Rahmen von Fortschreibungen und Überprüfungen vorgenommen.
Wie sind Banken davon betroffen?
Die Taxonomie-VO ist direkt anwendbar auf die Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten und Finanzprodukten und somit auch für Banken maßgebend. Außerdem ergeben sich aus der Taxonomie-VO auch neue Berichtspflichten für Finanzinstitute. Ab 2024 muss von Finanzinstituten unter anderem die Green Asset Ratio offengelegt werden. Diese beschreibt den Anteil des Taxonomie-konformen Geschäfts am Taxonomie-relevanten Geschäft (Portfolio im Europäischen Wirtschaftsraum eingeschränkt auf bestimmte Kundengruppen und Wirtschaftsaktivitäten).
Anwendung der EU-Taxonomie in der Commerzbank
Bis spätestens 2050 möchte die Commerzbank die CO2-Emissionen ihres Kredit- und Anlageportfolios auf netto null reduzieren. Dieses Ziel ergibt sich unter anderem aus dem European Green Deal, der den Übergang zu einer Wirtschaft ohne Netto-Treibhausgasemissionen gestalten soll.
Auch die Industrie und Wirtschaft, unsere Kundinnen und Kunden, stehen vor einer enormen Transformation hin zu mehr Nachhaltigkeit. Es gibt kein Unternehmen, das nicht über kurz oder lang direkt oder indirekt von ihr betroffen sein wird. Aus diesem Grund findet die EU-Taxonomie auch Berücksichtigung in unserem ESG-Rahmenwerk. In diesem definieren wir, welche Finanzgeschäfte wir als Transformation-Finance und welche als Sustainable-Finance definieren. Die Anforderungen der EU-Taxonomie werden bei dieser Klassifikation berücksichtigt.
Alle Portfoliobestandteile, die nicht von unseren Ausschlusskriterien betroffen sind, klassifizieren wir als Transformation Finance. Auf Basis unseres ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses beziehen wir auch heute schon Engagements in unsere Definition von Sustainable Finance mit ein, die soziale Zwecke erfüllen oder über die bisherigen ökologischen Kriterien der EU-Taxonomie hinausgehen. Mit fortschreitender Weiterentwicklung der EU-Taxonomie werden wir unsere Parameter kontinuierlich überprüfen und gegebenenfalls an die EU-Regulierung anpassen.
Was ist die EU-Offenlegungsverordnung und wie hängt sie mit der EU-Taxonomie zusammen?
Die EU-Offenlegungsverordnung ist bereits 2019 in Kraft getreten. Sie verpflichtet Finanzinstitute, Informationen über die Nachhaltigkeit der Investitionen zu geben, die Finanzprodukten zugrunde liegen. Somit sollen sowohl private als auch institutionelle Investoren einen besseren Überblick bekommen, wie nachhaltig entsprechende Anlagen sind und leichter informierte Entscheidungen treffen können. Nach der EU-Offenlegungsverordnung können sowohl Investitionen, die zu einem Umwelt- als auch zu einem sozialen Ziel beitragen, als nachhaltig klassifiziert werden.
Die EU-Taxonomie ergänzt die nachhaltigkeitsbezogenen Vorschriften der Offenlegungsverordnung. Mit ihr wurde ein klares Klassifikationssystem für ökologisch nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten eingeführt. Sie hat also ein engeres Verständnis von Nachhaltigkeit. Da die soziale Taxonomie noch nicht fertiggestellt ist, bezieht sie sich bisher ausschließlich auf ökologische Nachhaltigkeit.
Umsetzung der EU-Offenlegungsverordnung bei der Commerzbank
Erklärung zu den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren in der Vermögensverwaltung.
Mit Unterzeichnung der Principles for Responsible Investment (PRI) haben wir uns im Asset Management verpflichtet, Nachhaltigkeitsaspekte in die Analyse- und Entscheidungsprozesse einzubeziehen und aktiv zur Förderung dieser Ziele beizutragen.
- Nachhaltig gemanagte Vermögensanlagen werden Bestandteil unserer Anlageberatung zu Investmentfonds, in unserer Vermögensverwaltung und bei kapitalbildenden Versicherungen.
- Im Rahmen unserer Bewertung identifizieren wir sukzessive tatsächliche oder potenzielle Nachhaltigkeitsrisiken. Hierbei handelt es sich um Ereignisse oder Bedingungen aus den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung, die tatsächlich oder potenziell erhebliche negative Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage sowie auf die Reputation eines Unternehmens haben können.
- Diese Nachhaltigkeitsrisiken beziehen wir, neben anderen ökonomischen Chancen und Risiken, in die Bewertung von Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen und anderen Anlagemöglichkeiten ein. Durch die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken können wir hieraus resultierende Verluste in der Geldanlage minimieren. Dies kann zu einem besseren Chance-Risiko-Verhältnis führen.
In allen drei Bereichen: Kapitalbildende Versicherungen, Vermögensverwaltung und im Rahmen unserer Anlageberatung bieten wir auch Produktlösungen an, deren Anlagestrategie an Nachhaltigkeitsfaktoren ausgerichtet sind. Hierbei werden Unternehmen bevorzugt, die eine nachhaltige Organisationsentwicklung haben sowie soziale und ökologische Ziele als Komponenten berücksichtigen und zur nachhaltigen Entwicklung von Wirtschaft und Gesellschaft beitragen.
Nachhaltigkeitsrisiken können sowohl zu einem kurzfristigen Wertverlust führen, als auch langfristige Auswirkungen auf den Wert einer Anlage haben. Ein kurzfristiger Wertverlust kann z.B. durch einen plötzlichen und unerwarteten Umweltschaden ausgelöst werden. Ein langfristiger Wertverlust kann z.B. auftreten, wenn ein Unternehmen aufgrund von Nachhaltigkeitsaspekten eine grundsätzliche Umorientierung bzw. Anpassung des Geschäftsmodells nicht rechtzeitig vornimmt.
Im Rahmen unserer Beratung legen wir großen Wert auf eine diversifizierte Anlage. Diese kann sowohl in Investmentfonds, einem breit angelegten Versicherungsvermögen oder in einer individuellen Portfoliostruktur erfolgen. Wie auch andere unternehmensspezifische Risiken können die Nachhaltigkeitsrisiken durch eine breite Streuung deutlich reduziert werden. In unseren Musterportfolios im Segment Privat- und Unternehmerkunden, Vermögensverwaltungsportfolios und über eigene Anlagerichtlinien und -prozesse unserer Partner im Versicherungsgeschäft werden identifizierte Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt. Je nach Dienstleistung und Produkt nehmen wir differenzierte Ausschlüsse von Unternehmen mit besonders hohen Nachhaltigkeitsrisiken vor. Damit reduzieren wir die Wahrscheinlichkeit, dass Nachhaltigkeitsrisiken die Rendite negativ beeinflussen.
Außerdem berücksichtigen wir in unseren Bewertungsprozessen nachteilige Nachhaltigkeitsauswirkungen. Dies sind negative Auswirkungen von Investitionsentscheidungen in Zusammenhang mit Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelangen, der Achtung der Menschenrechte und der Bekämpfung von Korruption und Bestechung (ESG).
Die Vergütungspolitik für die Mitarbeiter der Commerzbank AG, die im Rahmen der Anlageberatung oder Vermögensverwaltung der Bank oder der Vermittlung von Versicherungsanlageprodukten tätig sind, steht im Einklang mit der Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken.
Das Vergütungssystem für den Vorstand unterstützt die nachhaltige Entwicklung im Rahmen der Konzernstrategie der Commerzbank. Die jährlich vom Aufsichtsrat gesetzten Ziele für die variable Vergütung fördern die langfristige Entwicklung der Commerzbank. Hierzu gehören auch Ziele hinsichtlich Umwelt, Soziales und Governance (ESG-Ziele). Dies sind beispielsweise spezifische Ziele zur Nachhaltigkeit, zur Kunden- und Mitarbeiterzufriedenheit, zum demographischen Wandel, zum Risiko- und Reputationsmanagement sowie Compliance-Ziele. Der Vergütungskontrollausschuss des Aufsichtsrats stellt durch regelmäßige Überprüfungen sicher, dass das Vorstandsvergütungssystem auf die langfristige und nachhaltige Entwicklung der Bank ausgerichtet bleibt.
Weitere Details zu unseren ESG-Strategien und unseren Strategien zur Beachtung der nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen finden sich auf den folgenden Seiten:
Versicherungsberatung, Vermögensverwaltung, Anlageberatung für Privat- und Unternehmerkunden, Anlageberatung für Firmenkunden sowie digitale Vermögensverwaltung cominvest.