EU-Taxonomie
Nachhaltigkeit sichtbar machen: Die EU legt einheitliche Kriterien für die Nachhaltigkeitsbewertung von Wirtschaftstätigkeiten fest.
Nachhaltigkeit und ESG sind viel verwendete Begriffe. Nachhaltigkeit beschreibt eine zukunftsgerichtete Perspektive, bei der ökologische, soziale und wirtschaftliche Aspekte langfristig berücksichtigt werden, um die Lebens- und Wirtschaftsgrundlagen auch für zukünftige Generationen zu erhalten. Insbesondere im Unternehmens- und Finanzsektor werden diese Aspekte unter dem Begriff ESG (Environmental, Social and Governance) zusammengefasst. Nachhaltigkeit wird in unterschiedlichen regulatorischen, wissenschaftlichen und wirtschaftlichen Kontexten unterschiedlich definiert. Regulatorische Vorgaben, wie beispielsweise die EU-Taxonomie oder die EU-Offenlegungsverordnung, schaffen einen Rahmen für einzelne Nachhaltigkeitsaspekte, lassen jedoch Raum für unternehmensspezifische Konkretisierungen.
Die konkrete Bedeutung von Nachhaltigkeit für Produkte, Dienstleistungen und Geschäftsaktivitäten der Commerzbank AG wird im ESG-Rahmenwerk festgelegt. Dieses definiert die maßgeblichen Kriterien und unterscheidet insbesondere zwischen dem bankeigenen Geschäft sowie dem externen Kunden-Anlagegeschäft und Versicherungsgeschäft einschließlich Vermögensverwaltungs- und Wertpapiergeschäft („Fremdgeschäft“).
Was ist die EU-Taxonomie?
Die EU-Taxonomie ist ein Klassifizierungssystem zur Beurteilung der ökologischen Nachhaltigkeit von bestimmten Wirtschaftsaktivitäten. Sie ist Bestandteil des in 2018 vorgestellten EU „Aktionsplans zur Finanzierung von nachhaltigem Wachstum“ und damit Teil des „European Green Deal“, der bis 2050 den Übergang zu einer Wirtschaft mit Netto-Null Emissionen gestalten soll. Die Taxonomie-Verordnung (VO) dient dabei als zentrales Instrument zur gezielten Lenkung von Kapitalströmen in nachhaltige und transformationsfähige Wirtschaftsaktivitäten. Einheitliche Kriterien erhöhen dabei die Transparenz und wirken damit Greenwashing entgegen.
Die klassifizierbaren Wirtschaftsaktivitäten und Kriterien sind von der Europäischen Kommission veröffentlicht: EU Taxonomy Navigator
Sechs Umweltziele stehen im Fokus:
- 1.Klimaschutz
- 2.Anpassung an den Klimawandel
- 3.Nachhaltiger Einsatz und Gebrauch von Wasser oder Meeresressourcen
- 4.Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft
- 5.Vorbeugung oder Kontrolle von Umweltverschmutzung
- 6.Schutz und Wiederherstellung von Biodiversität und Ökosystemen
Eine Wirtschaftstätigkeit ist unter der Taxonomie-VO nur dann ökologisch nachhaltig, wenn sie einen wesentlichen Beitrag zu mindestens einem der sechs in der Verordnung genannten Umweltzielen leistet, ohne eines der anderen Umweltziele erheblich zu beeinträchtigen („Do No Significant Harm“). Zudem sind soziale Mindeststandards zu erfüllen. Dies wird anhand der EU-seitig definierten Kriterien bewertet.
Wie sind Banken davon betroffen?
Die Taxonomie-VO ist direkt anwendbar auf die Klassifizierung von Wirtschaftsaktivitäten und Finanzprodukten und somit auch für Banken maßgebend. Außerdem ergeben sich aus der Taxonomie-VO Berichtspflichten für Finanzinstitute. Seit 2023 muss von Finanzinstituten unter anderem die Green Asset Ratio offengelegt werden. Diese beschreibt den Anteil des Taxonomie-konformen Geschäfts am Taxonomie-relevanten Geschäft.
Anwendung der EU-Taxonomie in der Commerzbank
Wir wollen bis 2050 netto null CO2 Emissionen im Kredit- und Anlageportfolio erreichen. Für die Berechnung und Zieldefinition haben wir uns der Science Based Targets Initiative (SBTi) angeschlossen. Zum Umsetzungsplan
Auch die Industrie und Wirtschaft, unsere Kundinnen und Kunden, stehen vor einer enormen Transformation. Es gibt kein Unternehmen, das nicht über kurz oder lang direkt oder indirekt von ihr betroffen sein wird. Aus diesem Grund findet die EU-Taxonomie auch Berücksichtigung in unserem ESG-Rahmenwerk. In diesem beschreiben wir, welche Finanzgeschäfte wir als General Finance und welche als Sustainable Finance definieren. Die Anforderungen der EU-Taxonomie sind einer der Bestandteile dieser Definition.
Auf Basis unseres ganzheitlichen Nachhaltigkeitsverständnisses beziehen wir beispielweise auch heute schon Engagements in unsere Definition von Sustainable Finance ein, die beispielsweise soziale Zwecke erfüllen und die somit über die Kriterien der EU-Taxonomie hinausgehen. Mit fortschreitender Weiterentwicklung der EU-Taxonomie werden wir unsere Parameter kontinuierlich überprüfen und gegebenenfalls an die EU-Regulierung anpassen.
Das könnte Sie auch interessieren
- Bankgeschäft
Wir unterteilen unsere Finanzprodukte in General Finance und Sustainable Finance. Während beide Kategorien unseren grundlegenden sozialen und ökologischen ESG-Anforderungen gerecht...
- Nachhaltigkeit und ESG
Mehr als Umweltschutz – Warum eine ganzheitliche Betrachtung entscheidend ist.
- EU-Offenlegungsverordnung
Informationen über die Nachhaltigkeit der Investitionen, die Finanzprodukten zugrunde liegen.