Glossar

KAGG

Investmentgesellschaften oder Kapitalanlagegesellschaften unterliegen in Deutschland dem Gesetz über Kapitalanlagegesellschaften (KAGG). Neben Organisations- und Ordnungsvorschriften regelt das Gesetz zum Schutz des Investmentsparers den Vertrieb von Investmentanteilen, die Publizitätspflichten der Gesellschaft und das Recht auf Rückgabe des Anteilsscheins durch den Inhaber.

Kapitalbrief

Bei Kapitalbriefen handelt es sich um keinen eindeutig definierten Begriff. Vielmehr legt jede Bank, die solche Briefe herausgibt, selbst fest, um was für ein Wertpapier es sich handelt. Manche Geldinstitute verstehen darunter Inhaberschuldverschreibungen, andere Banken meinen Sparbriefe und wieder andere definieren sie als Schuldverschreibungen mit Nachrang.

In der Regel handelt es sich bei Kapitalbriefen um Zinspapiere, die sich jedoch in ihrer Besicherung unterscheiden. So ist ein Sparbrief im Fall der Insolvenz einer Bank vom Einlagensicherungsfonds deutscher Banken gedeckt, eine Schuldverschreibung fällt dagegen in die Insolvenzmasse. Inhaber von nachrangigen Schuldverschreibungen bekommen im Pleitefall ihr Geld erst, wenn die normalen Inhaberschuldverschreibungen zurückgezahlt werden konnten.

Kapitaldienst

Zahlungen eines Darlehensnehmers für Zinsen und Tilgung des aufgenommenen Darlehens.

Kapitaldienstfähigkeit

Fähigkeit eines Darlehensnehmers, eine zu erwartende Kreditbelastung (Zins u. Tilgung) aus seinen laufenden Einnahmen zu tragen.

Kapitalerhöhung/Kapitalherabsetzung

Bei der Aktiengesellschaft vollzieht sich die ordentliche Kapitalerhöhung durch die Ausgabe neuer ­ „junger“ ­ Aktien, nachdem die Hauptversammlung der Aufstockung des Grundkapitals zugestimmt hat. Grundsätzlich steht jedem Aktionär ein gesetzlich verankertes Bezugsrecht zu, damit er seine prozentuale Beteiligung wahren kann. Ein Ausschluss dieses Bezugsrechts ist in Ausnahmefällen aber möglich, etwa um die Aktien der Belegschaft anbieten zu können (Belegschaftsaktien).

Arbeitet eine Aktiengesellschaft mit erheblichem Verlust und hat sie aus diesem Grund ihr Grundkapital (Eigenkapital) teilweise aufgezehrt, kann eine Herabsetzung des Kapitals zur Anpassung an die geänderten Verhältnisse geboten sein. Als Mittel der Unternehmenssanierung kann die Kapitalherabsetzung mit einer unmittelbar anschließenden Kapitalerhöhung verbunden werden, um dem Unternehmen wieder neue Mittel zuzuführen.

Kapitalertragsteuer

Die Kapitalertragsteuer ist eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer (EEV-Steuern). Ähnlich wie Löhne und Gehälter in Form der Lohnsteuer werden verschiedene Einkünfte aus Vermögen durch die Kapitalertragsteuer direkt an der Quelle belastet. Der Kapitalertragsteuer unterliegen insbesondere:

Die Kapitalertragsteuer wird im Abzugsverfahren erhoben und an das Finanzamt abgeführt. Der Steuerpflichtige kann die bezahlte Kapitalertragsteuer auf seine Einkommensteuerschuld anrechnen (Anrechnungsverfahren). Ist dabei die Kapitalertragsteuer höher als die Einkommensteuerschuld, wird der überschießende Betrag erstattet. Außerdem wird sie nicht einbehalten, wenn der Steuerpflichtige eine Freistellung bewirkt hat (Abgeltungsteuer).

Auch wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden, kann man sich durch eine besondere Bescheinigung des Finanzamts (NV-Bescheinigung) vom Vorwegabzug der Kapitalertragsteuer befreien lassen (Steuergutschrift). Auskünfte hierzu erteilen die Kreditinstitute.

Kapitalexport / Kapitalimport

Unter Kapitalexport versteht man die Anlage von Vermögen und Ersparnissen im Ausland. Überwiegend handelt es sich um Finanzströme, die nicht mit dem Waren- und Dienstleistungsverkehr gekoppelt sind.

Die Kapitalausfuhr kann auf verschiedenen Wegen erfolgen, durch Kauf ausländischer Wertpapiere wie Anleihen und Aktien („Portfolio-lnvestitionen“) ebenso wie durch Gewährung von Krediten ins Ausland. Aber auch die sogenannten „Direktinvestitionen“, d.h. dauerhafte Beteiligungen an Unternehmen oder Immobilienkäufe jenseits der Landesgrenzen, zählen zum Kapitalexport.

Die Bundesbank veröffentlicht monatlich eine detaillierte Übersicht über den von ihr registrierten Kapitalverkehr mit dem Ausland. Hier werden nicht nur die Kapitalexporte, sondern auch die Kapitalimporte ­ d.h. die gegenläufigen Kapitalbewegungen ­ genau erfasst, und zwar einschließlich der Geldbewegungen zwischen den Banken.

Kapitalgesellschaft

Kapitalgesellschaften sind Unternehmens-Rechtsformen, bei denen die Haftung auf das Vermögen der Gesellschaft (Eigenkapital) begrenzt ist. Charakteristisch ist ferner, dass das Nominalkapital ­ Stammkapital der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), Grundkapital der Aktiengesellschaft (AG) ­ fest ist und sich nur aufgrund förmlicher Kapitalerhöhungen oder -herabsetzungen verändern lässt. GmbH und AG sind die häufigsten Formen von Kapitalgesellschaften.

Kapitallebensversicherung

Steigende Todesfallleistung
Die Todesfallleistung steigt ab dem zweiten Versicherungsjahr jährlich um einen gleichbleibenden Betrag, bis die Erlebensfallsumme im letzten Jahr der Versicherungsdauer erreicht ist. Diese Form der Versicherung eignet sich vor allem für Personen, die anfänglich weniger Todesfallschutz benötigen (z.B. Singles).

Konstante Todesfallleistung
Die Todesfallleistung bleibt während der gesamten Versicherungsdauer konstant und entspricht der vereinbarten Erlebensfallsumme. Diese Form der Versicherung kombiniert in idealer Weise die Alters- und Hinterbliebenenabsicherung und kann wahlweise um eine Berufsunfähigkeitsabsicherung ergänzt werden. Sie eignet sich ideal zur Absicherung von Familien (mit Kindern).

Kapitalmarkt

Am Kapitalmarkt werden langfristige Fremdmittel und Beteiligungskapital vermittelt. Über ihn fließt den privaten Unternehmen und den öffentlichen Haushalten ein bedeutender Teil an Kapital zur Finanzierung ihrer Investitionen und sonstigen Ausgaben zu. Diese Kapitalnachfrager beschaffen sich langfristiges Geld über die Aufnahme von langfristigen Krediten und Schuldscheindarlehen bei den Banken sowie durch die Emission von Anleihen, Aktien, Obligationen, Wandel- und Optionsanleihen. Gespeist wird der Kapitalmarkt im wesentlichen aus Spargeldern der privaten Haushalte bei den Kreditinstituten sowie aus Mitteln der Versicherungsunternehmen, die ihre Gelder längerfristig zinsgünstig ausleihen können, und von Auslandsanlegern.

Man unterscheidet den organisierten Kapitalmarkt der Banken und Börsen, an denen Aktien und festverzinsliche Wertpapiere gehandelt werden, sowie den nichtorganisierten Kapitalmarkt. Hier werden Kapitaltransaktionen ohne Mitwirkung von Kreditinstituten und Börsen abgewickelt.

Kapitalsammelstellen

Kapitalsammelstellen und Kapitalanlage-Gesellschaften sind Institutionen, die laufend langfristige Mittel in größerem Umfang ansammeln und anlegen, insbesondere Versicherungen, Banken und Investmentgesellschaften.

Kassa-Geschäft

Kauf- bzw. Verkaufsabschluss an der Börse, der umgehend erfüllt werden muss, im Gegensatz zum Termingeschäft.

Kassakurs

Kassenobligationen

Kassenobligationen stellen eine Zwischenform von Geldmarkt- und Kapitalmarktpapieren dar. Es handelt sich bei ihnen um festverzinsliche Wertpapiere, die vom Bund sowie den Ländern und Gemeinden zur Finanzierung von öffentlichen Ausgaben emittiert werden. Der Bund nennt seine Kassenobligationen seit 1988 auch Bundes- Schatzanweisungen .

Kassenverein

Kaufkraft

Unter Kaufkraft versteht man die Menge an Gütern und Dienstleistungen, die man mit einer Geldeinheit kaufen kann. Sie ist abhängig von den Preisen. Die Kaufkraft nimmt daher zu, wenn die Preise sinken (Deflation); sie nimmt ab, wenn die Preise steigen (Inflation).

Kaufoption

KGV

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV) ist eine der meist beachteten Kennzahlen bei der Zukunftsanalyse einer Aktie. Es gibt an, in welchem Verhältnis der Gewinn einer AG zur aktuellen Börsenbewertung steht. Das KGV errechnet sich aus dem Kurs geteilt durch den Jahresüberschuss (oder geschätzten Gewinn) pro Aktie. Bei einem niedrigen KGV gilt eine Aktie als günstig oder preiswert. Standartwerte mit einem KGV von unter 10 sind für Aktienkäufer oft ein Schnäppchen. Kurs-Gewinn-Verhältnisse zwischen 10 und 20 gelten bei den meisten Aktien als normal. Über 20 werden traditionelle Werte langsam teuer.

High-Tech-Unternehmen können auf Grund ihrer großen Zukunftschancen und ihrer überdurchschnittlichen Wachstumsraten auch deutlich höhere KGVs aufweisen. Am neuen Markt wiesen einzelne Unternehmen stellenweise KGVs von über 100 auf. Je besser die Zukunftsaussichten eines Unternehmens oder einer ganzen Branche, desto höher liegt in aller Regel das KGV. Allerdings steigt mit wachsender Erwartungshaltung auch das Risiko. Anders sieht es aus, wenn ein Unternehmen Verluste schreibt. Dann kann für diese Zeit kein KGV ermittelt werden. Analysten betrachten allerdings nicht nur das aktuelle KGV, sondern schätzen auch den künftigen Börsenkurs auf Grund von Gewinnvorhersagen.

Kinderberücksichtigungszeiten

Berücksichtigungszeit wegen Kindererziehung ist die Zeit von der Geburt bis zum 10. Geburtstag des Kindes. Bei zeitgleicher Erziehung mehrerer Kinder endet die Berücksichtigungszeit folglich zehn Jahre nach der Geburt des jüngsten Kindes. Bei Geburten ab 1.1.1992 sind die ersten drei Jahre zugleich Kindererziehungszeiten. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Sie wird nur bei einem Elternteil angerechnet. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, bei wem die Kindererziehungszeit angerechnet werden soll. Wird keine anderweitige Erklärung von den Eltern abgegeben, so werden die Zeiten bei der Mutter angerechnet. Sollen die Erziehungszeiten dem Vater übertragen werden, so muss die übereinstimmende Erklärung unverzüglich beim Rentenversicherungsträger abgegeben werden. Kinderberücksichtigungszeiten wirken sich in folgenden Fällen günstig aus:
1. Berücksichtigungszeiten werden auf die Wartezeit von 35 Jahren für die Altersrente für langjährig Versicherte und die Altersrente für schwerbehinderte Menschen angerechnet.
2. Mit Berücksichtigungszeiten kann der Anspruch auf Rente wegen verminderter Erwerbstätigkeit aufrechterhalten werden.
3. Berücksichtigungszeiten bewirken eine bessere Bewertung der beitragsfreien und -geminderten Zeiten und damit bei der Berechnung Ihrer Rente.
4. Berücksichtigungszeiten helfen, die Voraussetzungen für die Berechnung der Rente nach Mindesteinkommen zu erfüllen.

Nach der dreijährigen Kindererziehungszeit werden Rentenanwartschaften von Erziehungspersonen die in der Kinderberücksichtigungszeit erwerbstätig sind, bei der Rentenberechnung um die Hälfte bis maximal zum Durchschnittseinkommen aufgewertet. Voraussetzung sind 25 Jahre an rentenrechtlichen Zeiten (einschließlich Kinderberücksichtigungszeit). Dies kommt auch denjenigen zugute, die ein pflegebedürftiges Kind betreuen. Und das sogar bis zum 18. Lebensjahr. Kindererziehenden, die gleichzeitig zwei oder mehr Kinder unter zehn Jahren erziehen und deshalb oftmals nicht erwerbstätig sind, erhalten nach Auslaufen der Kindererziehungszeit für diese Zeit eine Gutschrift von Entgeltpunkten.

Kindererziehungszeit

Kindererziehungszeit ist die Zeit der Erziehung eines Kindes in den ersten drei Lebensjahren bei Geburten ab dem 1.1.1992 oder dem ersten Lebensjahr bei Geburten vor dem 1.1.1992. Für Kindererziehungszeiten entrichtet der Bund pauschal Beiträge. Die Erziehungszeit wird bei dem Elternteil angerechnet, der das Kind erzogen hat. Haben die Eltern das Kind gemeinsam erzogen, so können sie durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, wem die Kindererziehungszeit zugeordnet werden soll. Wird keine anderweitige Erklärung von den Eltern abgegeben, so werden die Zeiten bei der Mutter angerechnet. Sollen die Erziehungszeiten dem Vater übertragen werden, so muss die übereinstimmende Erklärung unverzüglich beim Rentenversicherungsträger abgegeben werden. Eine rückwirkende Übertragung ist maximal für zwei Monate möglich. Auch für Adoptiv- oder Pflegekinder können Kindererziehungszeiten ab der Adoption bzw. Aufnahme im Haushalt angerechnet werden.

Kinderzulage

Bei der Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge wird für jedes Kind, für das Anspruch auf Kindergeld besteht, eine Zulage in Höhe von 185 EUR gezahlt. Für ab dem 01.01.2008 geborene Kinder beträgt die Zulage sogar 300 EUR.

Kommanditgesellschaft

Typische „Personengesellschaften“ im Unternehmensbereich ­ im Gegensatz zu den Kapitalgesellschaften ­sind die Offene Handelsgesellschaft (OHG) sowie die Kommanditgesellschaft (KG). Während bei der OHG alle Gesellschafter für die Verbindlichkeiten des Unternehmens gegenüber den Gläubigern auch persönlich mit ihrem Privatvermögen haften, gibt es bei der KG auch teilhaftende Gesellschafter.

Die KG besteht aus mindestens einem unbeschränkt persönlich haftenden Gesellschafter (Komplementär) und einem oder mehreren Gesellschaftern, deren Haftung auf eine bestimmte Einlage beschränkt ist (Kommanditisten). Die Einlage kann in Geld, Sachwerten oder auch in Diensten eingebracht werden. Die Haftsumme der Kommanditisten, die auch ins Handelsregister eingetragen werden muss, wird bei Errichtung der KG im Gesellschaftsvertrag festgelegt. Die Kommanditisten sind von der Geschäftsführung ausgeschlossen, soweit der Gesellschaftsvertrag nichts anderes bestimmt.

Auch juristische Personen können Komplementär oder Kommanditist sein, so bei der Rechtsform der GmbH & Co. KG, die wegen ihrer Haftungsbegrenzung verbreitet ist; hier übernimmt eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung die Rolle des persönlich haftenden Gesellschafters.

Ihrer Idee nach vereinigt die KG einerseits Gesellschafter, die bereit sind, durch persönlichen Einsatz ein Unternehmen zu führen und auch unbeschränkt mit ihrem ganzen Vermögen zu haften, und andererseits Gesellschafter, die allein Kapital zur Verfügung stellen wollen.

Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) stellt eine besondere Art der Aktiengesellschaft und der KG dar. Ihre Organisationsform ist im Aktiengesetz geregelt. Ein oder mehrere Gesellschafter haften persönlich unter Einschluss ihres gesamten Privatvermögens (Komplementäre), die übrigen (Kommandit-Aktionäre) nur mit ihren Einlagen, die durch Aktien verbrieft sind. Die KGaA hat bisher nur relativ geringe Verbreitung gefunden, ist aber durchaus geeignet, Familiengesellschaften an die Börse zu führen.

Komplementär

Konjunktur

Unter Konjunktur versteht man allgemein die Schwankungen im Auslastungsgrad der gesamtwirtschaftlichen Kapazitäten. Man bezeichnet damit speziell einen typischen, mehrjährigen wellenartigen Zyklus der Wirtschaftsaktivität, dessen Scheitelphasen durch Überlastung (Boom) und Unterauslastung (Rezession) der Produktionskapazitäten gekennzeichnet sind. Entsprechend wellenartig entwickelt sich das Bruttoinlandsprodukt; ähnlich verlaufen auch Preis-, Zins- und Beschäftigungsentwicklung.

Früher konnte man Konjunkturzyklen von sieben bis zehn Jahren beobachten; heute dauert ein solcher vollständiger Schwingungsablauf nur noch etwa vier bis fünf Jahre und ist verstärkt durch andere Einflüsse (insbesondere strukturelle Wachstumsveränderungen) überlagert.

Konjunkturpolitik

Konjunkturpolitik umfasst jene Maßnahmen, die konjunkturelle Schwankungen der gesamtwirtschaftlichen Nachfrage glätten sollen. Ziel der Konjunkturpolitik ist die Verstetigung der Entwicklung einer Volkswirtschaft. Durch finanzpolitische Maßnahmen der öffentlichen Hand sowie geldpolitische Mittel seitens der Notenbank wird versucht, sowohl eine Überhitzung der Konjunktur (größte Gefahr: Inflation) als auch eine Rezession (größte Gefahr: hohe Arbeitslosigkeit) zu vermeiden.

Konkurs

siehe Insolvenz.

Konsolidierung

In der Bilanzierungspraxis bedeutet Konsolidierung die Zusammenfassung aller Aktiva und Passiva sowie von Aufwand und Ertrag der Einzelabschlüsse eines Konzerns, also der Mutterfirma und ihrer Tochtergesellschaften, zu einem Konzernabschluss (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung). Zur Vermeidung von Doppelzählungen werden gegeneinander aufgerechnet: Alle konzerninternen Beteiligungen (Kapitalkonsolidierung) sowie Forderungen bzw. Verbindlichkeiten (Schuldenkonsolidierung). Auch konzerninterne Umsatzerlöse sowie Aufwendungen und Erträge müssen untereinander verrechnet werden, damit der Konzerngewinn keine unrealisierten Gewinnteile enthält. Hierdurch wird ein genauer Einblick in die Vermögens- und Ertragslage des Konzerns als wirtschaftliche Einheit möglich. Für Beteiligungsunternehmen gelten besondere Regelungen.

Im Rahmen der Finanzierung versteht man unter Konsolidierung die Umwandlung offener ­ oft auch: fälliger ­ Schulden in langfristige Kredite oder in Eigenkapital; bei den Staatsfinanzen kennzeichnet der Begriff die Rückführung von Defiziten in den öffentlichen Haushalten.

Konsortium

Industrieunternehmen haben insbesondere für große Investitionsvorhaben (z. B. Akquisitionen) bisweilen erheblichen Finanzierungsbedarf, ebenso der Staat, wenn er beträchtliche Haushaltsdefizite zu decken hat. Banken und so genannte supranationale Institutionen (z. B. die Weltbank) nehmen ebenfalls hohe Beträge zur Refinanzierung ihres Kreditgeschäftes auf. Nicht selten liegen die Beträge über 100 Mio. Euro oder überschreiten gar die 1-Mrd.-Euro-Schwelle. Solcher Finanzierungsbedarf, oft mit längerfristiger Laufzeit benötigt, wird überwiegend durch Ausgabe von festverzinslichen Wertpapieren, vornehmlich Anleihen, beschafft. Um einen möglichst großen Kreis von Interessenten anzusprechen und das eigene Risiko begrenzt zu halten, schließen sich die Banken vom Schuldner beauftragt zu einem Konsortium zusammen; sie sorgen auch für den Verkauf der Anleihen bei den Anlegern.

Bei der Emission von Anleihen des Bundes und seiner Sondervermögen übernimmt die Bietergruppe Bundesemissionen die Platzierung; Konsortialführer ist hier die Bundesbank.

Der Schuldner, in der Fachsprache der Emittent (Emission), beauftragt eine Bank (bzw. die Bundesbank) mit der Konsortialführung; sie führt die Verhandlungen. Die am Konsortium beteiligten Kreditinstitute übernehmen bestimmte Quoten der betreffenden Anleihe.

In Deutschland werden neue Anleihen vom Konsortium fest übernommen, so dass der Anleihebetrag dem Emittenten sofort zur Verfügung steht; das Absatzrisiko tragen die beteiligten Banken.

Auch große Kredite werden meist als „Konsortialkredite“ gegeben.

Die Platzierung von Aktien aus Kapitalerhöhungen oder neu an der Börse eingeführten Gesellschaften wird üblicherweise ebenfalls nicht einem einzelnen Institut, sondern einem Bankenkonsortium übertragen. Schließlich erfolgt auch die Beschaffung großer Summen für internationale Emittenten üblicherweise durch Konsortien (z. B. bei Projektfinanzierungen).

Die Zusammensetzung der Konsortien sowie die Konditionen werden oft in so genannten Tombstones publiziert.

Konsumentenkredit

Für den kurzfristigen Geldbedarf bieten die Banken ihren privaten Kunden die Möglichkeit, auf Kontokorrent-Konten über einen abgesprochenen Dispositionsrahmen individuell ohne vorherige Rücksprache zu verfügen (eingeräumte Kontoüberziehung). Verfügungs-, Dispositions- oder Überziehungskredit sind die gebräuchlichsten Bezeichnungen dieser Kreditart. Der Höchstbetrag liegt in der Regel bei drei Nettomonatsgehältern. Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist, dass das Konto bereits eine Zeit lang besteht und ordnungsgemäß geführt wurde.

Dem Bankkunden wird damit eine einfache und bequeme Überbrückungshilfe geboten. Es sind weder Antragsformulare notwendig, noch muss der Kunde zusätzliche Sicherheiten bieten. Die Rückzahlung erfolgt in der Regel durch folgende Lohn- bzw. Gehaltseingänge.
Um beim Erwerb größerer Anschaffungen mit längerfristigen Finanzierungen helfen zu können, haben die Geldinstitute Kreditformen entwickelt, die als Ratenkredite oder Rahmenkredite in Beträgen bis zu 50.000 Euro angeboten werden.

Jeder Lohn- bzw. Gehaltsempfänger oder Selbständige, dessen Einkommen eine regelmäßige Rückzahlung gewährleistet, kann ein solches Darlehen schnell und unkompliziert erhalten. Die Tilgung erfolgt beim herkömmlichen Ratenkredit in gleichbleibenden Monatsraten, die sich aus einem rückläufigen Zins- und einem steigenden Tilgungsteil zusammensetzen. Üblich ist eine Rückzahlung in zwei bis sechs Jahren. Daneben werden auch Rahmenkredite mit variablem Zins, variabler Inanspruchnahme und variablen Tilgungsmöglichkeiten angeboten.

Raten- oder Rahmenkredite dienen grundsätzlich der freien Verwendung. Als häufigste Verwendungszwecke stehen neben dem Kauf von Pkws größere Anschaffungen für den Haushalt (z. B. Wohnungseinrichtungen) im Vordergrund.

Konto

Auf einem Konto verbucht die Bank alle Zahlungsein- und -ausgänge des Kontoinhabers. Für Guthaben zahlt die Bank überwiegend Zinsen. Erste Erfahrungen bei der Führung eines Kontos werden in der Regel mit einem Sparkonto (Spareinlagen) gesammelt. Grundsätzlich gilt, dass der Zins um so höher ist, je länger sich der Sparer festlegt. Will er kurzfristig über seine Ersparnisse verfügen können, empfiehlt sich das Sparkonto mit dreimonatiger Kündigungfrist. Hiervon können innerhalb eines Kalendermonats ohne Kündigung bis zu 2.000 Euro abgehoben werden. Für höhere Beträge gilt eine Kündigungsfrist von drei Monaten.

Ist der Sparer hingegen zum Konsumverzicht über einen längeren Zeitraum bereit, ist ein Sparkonto mit vereinbarter Kündigungsfrist von 1, 2 oder 4 Jahren vorteilhafter. Natürlich kann er im Notfall bei jedem Sparkonto auch sofort auf seine Ersparnisse zurückgreifen, allerdings erfolgt dann vom Zins ein entsprechender Abzug.

Nich geeignet sind Sparkonten für die Teilnahme am bargeldlosen Zahlungsverkehr. Dafür ist ein Kontokorrent-Konto erforderlich. Hierüber kann laufend verfügt werden. Eine Beschränkung gibt es lediglich insofern, als erst nach erreichter Volljährigkeit Schecks ausgestellt und Überziehungskredite (Konsumentenkredit) in Anspruch genommen werden können.

Allgemein ist zur Kontoeröffnung nur der Personalausweis oder Reisepass nötig. Zur Sicherheit wird eine Unterschriftsprobe bei der Bank hinterlegt. Falls jemandem Vollmacht über das Konto erteilt werden soll, wird auch der Bevollmächtigte gebeten, eine Unterschriftsprobe abzugeben (Gemeinschaftskonto).

Kontoauszug

Je stärker der Bankkunde z.B. durch Überweisungen, Daueraufträge, Lastschriftverfahren, Kartenzahlungen (ec-Karte (Commerzbank Girocard) , Kreditkarten) und Schecks die Möglichkeiten seines Kontos für den bargeldlosen Zahlungsverkehr nutzt, desto wichtiger ist für ihn eine Kontrolle über die laufenden Zu- und Abgänge auf seinem Konto. Hierzu erhält der Kunde von seinem Institut fortlaufend nummerierte Kontoauszüge, auf denen alle Zu- und Abbuchungen sowie alter und neuer Kontostand angegeben sind.

Die Kontoauszüge werden entweder zugeschickt oder der Kunde kann sie auch selbst bei seiner Bank abholen bzw. online selbst ausdrucken.

Kontokorrent-Konto

Der Ausdruck Kontokorrent-Konto wurde aus dem Italienischen übernommen und bedeutet in der Banksprache „Konto in laufender Rechnung“. Häufig werden auch einfach die Ausdrücke Bankkonto, Girokonto, Privatkonto oder Scheckkonto verwendet. Das Lohn- oder Gehaltskonto ist ebenfalls ein Kontokorrent-Konto.

  • Über die Guthaben auf seinem Kontokorrent-Konto kann der Bankkunde zur Abwicklung seines Zahlungsverkehrs jederzeit verfügen. Geschäftsleute lassen sich gewöhnlich eine Kreditlinie einräumen, bis zu der das Konto ohne weitere Formalitäten überzogen werden darf; man spricht in diesem Falle vom Kontokorrent-Kredit. Auch auf privaten Gehaltskonten werden formlos Überziehungen­ meist bis zum Dreifachen eines Nettomonatsgehaltes­ gestattet (Überziehungskredit; Konsumentenkredit). Aus dem Charakter als Zahlungsverkehrs-Konto erklärt sich die niedrige Verzinsung der Guthaben. Der Bank stehen diese Gelder (auch Sichteinlagen genannt) im Schnitt nur kurzfristig zur Verfügung.

Über ein Kontokorrent-Konto disponiert man durch Barabhebung, Kartenzahlung (ec-Karte (Commerzbank Girocard), Geldkarte, Kreditkarten), Scheck, Überweisung, Dauerauftrag bzw. Abbuchungsauftrag (Lastschriftverfahren). Gutschriften erfolgen aus Bareinzahlung, Scheckeinreichung, Überweisung, bei Geschäftsleuten auch durch Wechseldiskontierung (Wechselkredit). Über die Umsätze wird der Kunde durch Kontoauszüge laufend unterrichtet.

Bei der Commerzbank können Sie ein kostenloses Girokonto, kostenloses Girokonto + Extra „Klassik“ oder kostenloses Girokonto + Extra „Premium“ abschließen.

Kontrakt

Beim Optionshandel (Options & Futures) an der Eurex vorgeschriebene Mindest-Abschlusseinheit für ein Options- oder Futures-Geschäft. Die Kontraktspezifikation enthält standardisierte Angaben über den Abschluss wie Laufzeit, Menge und Qualität des Basiswerts sowie - bei Optionskontrakten - die Angabe des Basispreises.

Konvertibilität

Mit Euro können In- und Ausländer in der Bundesrepublik jede andere Währung ohne Beschränkung kaufen. Manche anderen Länder haben die Austauschbarkeit ihrer Währung beschränkt. Gründe dafür sind Devisenknappheit, Kursverfall (Abwertung) oder Kapitalflucht, was jeweils mit einem Rückgang der Währungsreserven verbunden ist. Voraussetzung für die volle Konvertibilität einer Währung sind also nicht zuletzt realistische Wechselkurse. Die freie Austauschbarkeit einer Währung lässt unbegrenzt internationale Überweisungen von jedem Bankkonto zu. Sie erlaubt den Kauf ausländischer Wertpapiere und ermöglicht vor allem einen finanziell ungehinderten Reiseverkehr über die nationalen Grenzen hinweg.

Konzern

Ein Konzern entsteht, wenn mehrere Unternehmen unter einheitlicher Leitung zusammengefasst werden. Die so miteinander verflochtenen Unternehmen behalten zwar ihre juristische Selbständigkeit, unterstehen aber wirtschaftlich einer gemeinsamen Leitung und Verwaltung. Ziel ist eine bessere Rentabilität und Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit durch Erfahrungsaustausch, gemeinsame Entwicklung neuer Fertigungen, Schwerpunktbildungen in der Produktpalette sowie Rationalisierung des technischen Produktionsablaufs und im Vertrieb.

Man unterscheidet vertikale Konzerne, in denen Betriebe aufeinanderfolgender Produktionsstufen (z.B. Kohle/Eisen und Stahl-/Walzwerke/ Maschinenbau) zusammengefasst sind, und horizontale Konzerne, die Unternehmen gleicher Produktionsstufen umfassen. Ein diagonaler Konzern entsteht durch die Verbindung von Betrieben unterschiedlichster Branchen (Mischkonzern).

In Deutschland soll das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (Kartellgesetz) eine zu große Machtzusammenballung (Wettbewerbspolitik) durch Konzernbildung verhindern. Das Konzernrecht ist im Aktiengesetz geregelt. Hiernach ist die Konzernmutter verpflichtet, einen Konzerngeschäftsbericht mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen, der einen Überblick über die wirtschaftliche Lage des Gesamtunternehmens vermittelt.

Körperschaftsteuer

Die Körperschaftsteuer ist eine besondere Art der Einkommensteuer für juristische Personen wie Kapitalgesellschaften, andere Personenvereinigungen (soweit diese nicht Mitunternehmerschaften im Sinne des Einkommensteuergesetzes sind) und Vermögensmassen.
Besteuerungsgrundlage ist das Einkommen, das die Körperschaft innerhalb des Kalenderjahrs bezogen hat. Die Bestimmung und Ermittlung des Einkommens folgt den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und des Körperschaftsteuergesetzes. Der Steuersatz beläuft sich seit 2008 auf 15 %.

Korrelation

Der Begriff Korrelation bzw. Korrelationskoeffizient gibt die Richtung und die Stärke des Zusammenhangs zwischen zwei Kursentwicklungen an.

Der Koeffizient kann Werte zwischen -1 und +1 annehmen, dabei signalisieren Werte über Null einen Gleichlauf und Werte unter Null eine gegenläufige Entwicklung an. Je näher die Werte an +1 bzw. -1 liegen, umso stärker ist der Zusammenhang der Kursentwicklung. + oder -1 signalisieren somit einen linearen Zusammenhang an.

Kredit

Kredit bedeutet zum einen die leihweise Überlassung von Geld und zum anderen das Vertrauen (lat. credere = glauben, vertrauen), das eine Person oder ein Unternehmen genießt. Der Kreditgeber vertraut dem Kreditnehmer, dass dieser eine geliehene Geldsumme pünktlich zum vereinbarten Termin zurückzahlen und einen dafür festgesetzten Preis ­ den Kreditzins ­ bezahlen wird.

Die Vergabe von Krediten an Private und Firmen ist eine Hauptaufgabe der Banken, in deren Bilanz diese Ausleihungen als „Forderungen an Kunden“ bezeichnet werden. Darlehen lassen sich auf die besonderen Bedürfnisse der Kunden zuschneiden. Der klassische Kontokorrent-Kredit (Kontokorrent-Konto ) an Firmen dient der Finanzierung des Umlaufvermögens. Diese kurzfristigen Betriebsmittelkredite werden durch Sonderfinanzierungen sowie längerfristige Investitionskredite ergänzt.

Nach der Kreditform unterscheidet man im wesentlichen Buchkredite, auch Kontokorrent- oder Barkredite genannt, sowie Wechselkredite. In bestimmten Fällen geben Banken statt Geld lediglich eine Bürgschaft; soweit diese Garantien im Zusammenhang mit Exporten und Importen stehen, sind sie als Avalkredite bzw. Akkreditive gebräuchlich.

Neben Krediten an Wirtschaftsunternehmen erreichen Ausleihungen an Privatleute eine bedeutende Größenordnung. Hier sind insbesondere Konsumentenkredite für die Anschaffung von Gebrauchsgütern sowie die Finanzierung von Eigenheimen (Baufinanzierung, Hypothek) zu nennen.

Einen Überblick über das Kreditangebot der Commerzbank erhalten Sie im Bereich Kredit & Finanzierung. Nützliches Wissen rund um das Thema Kreditaufnahme bietet Ihnen unser Ratgeber.

Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

Die KfW ist eine Spezialbank, die 1948 als Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Sitz in Frankfurt/M. gegründet wurde. Ihre Eigentümer sind der Bund (80 %) und die Länder (20 %). Schwerpunkte der Tätigkeit sind die Vergabe von Investitions- und Umweltkrediten an mittelständische Unternehmen zur Regional- und Strukturförderung sowie Exportfinanzierungen vornehmlich für Investitionsgüter-Ausfuhren in Entwicklungsländer. Dabei arbeitet das Institut, dem normale Bankgeschäfte nicht gestattet sind, eng mit den Hausbanken der Unternehmen zusammen. Darüber hinaus finanziert die KfW im Rahmen der deutschen Entwicklungshilfe förderungswürdige Projekte im Ausland. Die Bank refinanziert sich teilweise durch öffentliche Mittel aus dem ERP-Sondervermögen und dem Bundeshaushalt. Überwiegend jedoch emittiert sie Schuldverschreibungen auf dem Kapitalmarkt. Die KfW kommt dabei wegen ihres staatlichen Eigentümerkreises in den Genuss sehr günstiger Refinanzierungskosten, die sie an die Unternehmen weitergibt. Anfang 2001 wurde eine Neugestaltung der KfW angekündigt. Die KfW, die Deutsche Ausgleichsbank (DtA) und die Deutsche Investitions- und Entwicklungsgesellschaft (DEG) schließen sich danach zu einer Konzerngruppe mit selbständigen Tochterinstituten und klar abgegrenzten Geschäftsfeldern zusammen. Die DtA wird fortan als Gründer- und Mittelstandsbank fungieren, während die KfW die Förderprogramme für Umwelt, Wohnen und Infrastruktur sowie spezielle Unternehmensfinanzierungen einschließlich der Auslandsaktivitäten übernehmen wird. Die Gruppe wird sich unter dem Namen der KfW refinanzieren.

Kreditauskünfte

Kreditauskünfte erteilen nicht nur Kreditinstitute sondern auch gewerbsmäßige Auskunfteien sowie die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa).

Banküblich sind Auskünfte über die Kreditwürdigkeit und Zahlungsfähigkeit eines Kunden.

Dabei wird getrennt in:

  • Auskünfte über private Kunden, die nur noch nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Kunden erteilt werden dürfen und
  • Auskünfte über Geschäftsleute oder Unternehmen, die grundsätzlich erteilt werden, solange der Firmenkunde dies nicht ausdrücklich untersagt. Die teilweise standardisierte Auskunft soll sich „auf allgemein gehaltene Feststellungen, Bemerkungen und Urteile beschränken, keine geschäftlichen Einzelheiten enthalten und vorsichtig formuliert werden“.

Das Bankauskunftsverfahren dient vor allem der Beurteilung von Kreditrisiken (Bonität). Eine ähnliche Aufgabe erfüllt die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung (Schufa) ­ eine Gemeinschaftseinrichtung des Kreditgewerbes ­, die Banken vor Kreditausfällen und Kreditbetrügern schützen soll. An die Schufa werden nur die wichtigsten Daten eines Kreditverhältnisses mit einem Privatkunden, inklusive Ratenzahlungen sowie Besonderheiten der Kundenbeziehung, mitgeteilt.

Kreditgarantiegemeinschaften

Kreditinstitute mit der Sonderaufgabe, Unternehmen bei der Finanzierung mit Fremdkapital durch Bürgschaften zu unterstützen. Als Selbsthilfeeinrichtungen zur Beschaffung von Krediten wurden in der Bundesrepublik Deutschland ab Mitte der fünfziger Jahre von verschiedenen Berufsständen - Handwerk, Handel, Hotels und Gaststätten, Industrie - Kreditgarantiegemeinschaften (KGG) gegründet. Dachgesellschaft der KGG ist in dem jeweiligen Bundesland die Bürgschaftsbank GmbH, deren Gesellschafter in der Regel die Fachverbände, die zuständigen Handels- bzw. Handwerkskammern sowie Kreditinstitute sind.

Ausgangspunkt war der Mangel an banküblichen Sicherheiten bei vielen kleineren und mittelständischen Betrieben. Die Bürgschaftsbanken übernehmen Ausfallbürgschaften für einen maßgeblichen Teil des Kreditbetrages. Für die Absicherung des übrigen Risikos ist die Bank des Kreditnehmers verantwortlich. Auf der Grundlage dieser Bürgschaften können Kreditinstitute längerfristige Darlehen zur Finanzierung von Neugründungen, Erweiterungen sowie Modernisierungs- und Rationalisierungsvorhaben vergeben. Es werden auch Betriebsmittelkredite verbürgt.

Kreditinstitute

Unternehmen, die Bankgeschäfte im Sinne des Kreditwesengesetzes betreiben und daher der Bankenaufsicht unterliegen. Sie schaffen einen Ausgleich zwischen dem Angebot an Ersparnissen und der Nachfrage nach Krediten. Kreditinstitute nehmen typischerweise kleine Einlagenbeträge an, die auf Wunsch der Sparer kurzfristig rückzahlbar sind, und überführen sie zum Teil in große Kreditbeträge, die den Kreditnehmern langfristig zur Verfügung stehen, deren Rückzahlung für die Bank jedoch stets mit einem gewissen Risiko behaftet ist. Zu dieser Losgrößen-, Fristen- und Risikotransformation kommt der Vorteil der Risikomischung hinzu, denn Banken können in eine größere Anzahl und Vielfalt von Objekten investieren, als es einem einzelnen Anleger möglich wäre. Kreditinstitute leisten damit als „Finanzintermediäre“ einen unverzichtbaren Beitrag im volkswirtschaftlichen Zyklus von Sparen, Investieren, Produzieren und Verbrauchen.

Mit Ausnahme einiger Spezialbanken bieten Kreditinstitute in Deutschland über das Einlagen- und Kreditgeschäft hinaus zahlreiche weitere Bankdienstleistungen an. Als Universalbanken betreiben sie auch das Wertpapiergeschäft (Emissionsgeschäft, Broker, Depot), beraten bei der Vermögensanlage und übernehmen den bargeldlosen Zahlungsverkehr. Ein großer Teil der Aktivitäten der Kreditinstitute ist heute grenzüberschreitend.
Die wichtigsten Institutsgruppen in Deutschland sind:

  • Filialgroßbanken und andere Kreditbanken (Mitglieder des Bundesverbandes deutscher Banken),
  • Landesbanken/Girozentralen und Sparkassen (öffentlich-rechtliche Institute),
  • Volksbanken und Raiffeisenbanken mit genossenschaftlichen Zentralbanken (Genossenschaftsbanken).

Mit durchschnittlich einer Geschäftsstelle je 1775 Einwohner gehört das Netz der Bank- und Sparkassenstellen ohne Postbank in Deutschland zu den dichtesten der Welt.

Kreditkarten

Neben der weitverbreiteten ec-Karte (Commerzbank Girocard) werden Kreditkarten als bargeldlose Zahlungsmittel benutzt. In den angelsächsischen Ländern hat die Zahlungsweise mit „Plastikgeld“, wie solche Karten oft genannt werden, eine lange Tradition.

Mit einer Zahlungs- und Kreditkarte kann der Privatmann in allen Geschäften, die sich seinem Kreditkartensystem angeschlossen haben, Rechnungen ohne Bargeld begleichen. Der Kunde lässt lediglich seine Kreditkarten-Daten registrieren und erkennt die Zahlung durch seine Unterschrift an. Über das Verrechnungssystem der Karten-Organisation werden ihm die Rechnungen in der Regel monatlich belastet. Die Ausgabe der Karten erfolgt überwiegend gegen eine Jahresgebühr; Voraussetzung ist meist ein bestimmtes Mindesteinkommen.

In Deutschland sind verschiedene Kreditkartensysteme am Markt; zumeist sind sie mit reiseorientierten Versicherungsleistungen verknüpft. Banken, Sparkassen und Kreditgenossenschaften bieten Kreditkarten an, die weltweit akzeptiert werden.

Kreditoren

siehe Debitoren.

Kreditpolitik

siehe Geldpolitik.

Kreditwesengesetz (KWG)

Hauptzweck des „Gesetzes über das Kreditwesen“ ist die Sicherung der Funktionsfähigkeit des Kredit- und Finanzdienstleistungswesens in Deutschland. Das KWG weist diese Aufgabe dem Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen zu, das hierbei eng mit der Bundesbank zusammenarbeitet. Es hat im Rahmen der Bankenaufsicht Missständen entgegenzuwirken, welche die Sicherheit der den Kreditinstituten anvertrauten Vermögenswerte der einzelnen Anleger (Individualschutz) oder die Stabilität des Bankensektors gefährden können (Systemschutz). Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts wurde das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen noch im Jahr 2002 mit den Bundesaufsichtsämtern für das Versicherungswesen und den Wertpapierhandel organisatorisch in der neu zu schaffenden Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengeführt.

Die zentralen Bestimmungen des KWG fordern von den Banken ein angemessenes haftendes Eigenkapital. Die letzte wesentliche Änderung erfuhr das KWG durch die 7. KWG-Novelle, die am 1.1.2007 in Kraft getreten ist. Mit ihr wurde die neue Baseler Eigenkapitalvereinbarung (Basel II) umgesetzt und die deutschen bankaufsichtlichen Regelungen erheblich überarbeitet.

Ergänzt wird das KWG seitdem durch die Solvabilitätsverordnung (SolvV),die Liquiditätsverordnung (LiqV) und die erweiterte Großkredit- und Millionenkreditverordnung (GroMiKV).

Kryptographie

Anwendung mathematischer Theorien und Verfahren (Algorithmen) zur Verschlüsselung von Nachrichten oder Daten, um die Vertraulichkeit, Unversehrtheit und Authentizität zu gewährleisten.

Kundenbeschwerde

Im Rahmen eines aktiven Beschwerdemanagements hat die Commerzbank eigene Ansprechpartner im Kunden- und Qualitätsmanagement, die sich um Ihr Anliegen kümmern.
Ihr Anliegen können Sie online auf unserer Seite zur Kundenzufriedenheit oder schriftlich vortragen. Die postalische Adresse lautet: Commerzbank AG, Kunden- und Qualitätsmanagement, 60261 Frankfurt am Main.

Kündigung

Im Finanzierungsbereich bedeutet Kündigung die vor dem Ende der regulären Laufzeit vorgesehene Möglichkeit, die Schulden von ausgegebenen festverzinslichen Wertpapieren zu tilgen; auf die Kündigungsmöglichkeit wird in den Ausgabebedingungen hingewiesen.

Kupon/Kupontermin

Als Kupon wird der Zins- oder Dividendenschein (Mantel/Bogen) eines Wertpapieres bezeichnet. Der Kupontermin ist der Fälligkeitstag von Wertpapiererträgen. Gegen die Vorlage des Kupons erhält der Inhaber Zinsen oder Dividende. Normalerweise werden diese Erträge von den Schuldnern über die Banken bereitgestellt, bei denen die Anleger ihre Wertpapiere im Depot halten, und dem Konto des Depotinhabers gutgeschrieben.

Zinszahlungen für festverzinsliche Wertpapiere erfolgen in Deutschland überwiegend jährlich. Die Zinstermine sind auf den Kupons angegeben.

Kurs-/Gewinn-Verhältnis

Das Kurs-/Gewinn-Verhältnis (KGV) ist eine finanzwirtschaftliche Kennzahl; sie zählt zu den wichtigsten Beurteilungsgrößen für die Preiswürdigkeit einer Aktie. Das KGV errechnet sich als Quotient aus dem Kurs und dem zur Ausschaltung einmaliger und aperiodischer Einflüsse um einige Positionen bereinigten Gewinn nach Steuern je Aktie. Dieser Quotient ­auch Price-/Earnings-Ratio (PER) genannt ­ zeigt damit an, mit dem Wievielfachen des Jahresgewinns die Aktie bezahlt wird. Ein hohes KGV muss aber nicht notwendigerweise auf eine Überbewertung hindeuten, wenn für die kommenden Jahre starke Gewinnzuwächse erwartet werden. Umgekehrt kann ein niedriges KGV durch eine mangelnde Ertragsphantasie gerechtfertigt sein.

Kurs-Umsatz-Verhältnis

Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV) zeigt, mit dem Wievielfachen des Umsatzes Investoren ein Unternehmen an der Börse bewerten. Es ist eine sehr nützliche Kennziffer, um Aktien von Unternehmen zu vergleichen, bei denen einzelne Gesellschaften rote Zahlen schreiben. Normalerweise verwenden Analysten für einen solchen Vergleich das KGV (Kurs-Gewinn-Verhältnis). Dieses lässt sich aber nur berechnen, wenn ein Unternehmen schwarze Zahlen schreibt. Insbesondere bei Wachstumsfirmen fallen aber häufig Verluste an. Hier hilft Anlegern der Umsatz als Kenngröße für die künftige Ertragsstärke.

Das KUV bezeichnet das Verhältnis zwischen Marktwert und Umsatz eines Unternehmens. Es wird berechnet, indem man die Marktkapitalisierung eines Unternehmens durch seinen Umsatz teilt. Die jeweilige Marktkapitalisierung, auch Börsenwert genannt, ergibt sich aus der Zahl der ausgegebenen Aktien multipliziert mit dem aktuellen Kurs. Liegt das errechnete KUV unter dem Durchschnitt vergleichbarer Firmen, gilt die Aktie als günstig.

Doch Vorsicht, das KUV kann auch täuschen. So galt in der Börseneuphoriephase Ende der neunziger Jahre bei jungen Internetfirmen der Umsatz als wichtige Erfolgsgröße. Sie kauften daher Verlustbringer zu, und steigerten so ihren Umsatz. Ob die neu erworbenen Firmen überhaupt Gewinne abwarfen, war beinahe nebensächlich. Viele solche Gesellschaften stehen heute vor der Pleite oder sind es bereits.

Kursbildung

Die Kauf- und Verkaufsaufträge für gleichartige Wertpapiere werden an der Börse zusammengeführt. Im Amtlichen Handel wird der Kurs, zu dem am jeweiligen Börsentag die höchste Zahl von Aufträgen erfüllt werden kann, vom Kursmakler festgestellt und amtlich festgesetzt (= amtliche Notierung). Zu diesem Kurs werden alle nicht oder entsprechend limitierten Aufträge (Börsenauftrag) abgewickelt; deshalb wird er auch Kassa- oder Einheitskurs genannt.

Kursindex

Ein Kursindex orientiert sich ausschließlich an der Kursentwicklung von Wertpapieranlagen bzw. Portfolios. Im Gegensatz zu dem Performance-Index wird der mit einer Dividendenzahlung verbundene Kursabschlag wie ein Kursverlust in der Aktie behandelt. Somit verlieren Kursindizes gegenüber dem Performance-Index bei Dividendenausschüttungen an Wert. Als bekannter Kursindex sei auf den FAX-Index verwiesen.

Kursmakler

Der Handel an den Wertpapierbörsen vollzieht sich nach festen Regeln und Usancen. Im Börsensaal nehmen die Kursmakler ­ auch amtliche Makler genannt ­ eine zentrale Stellung ein. Bei ihnen laufen die über die Banken an die Börse gelangenden Kauf- und Verkaufsaufträge der zum Amtlichen Handel zugelassenen Wertpapiere zusammen (Börsenumsätze). Die Kursmakler stellen nach Angebot und Nachfrage die amtliche Notiz fest und geben die so ermittelten Kurse bekannt.

Die amtlichen Makler werden ­ auf Vorschlag des Börsenvorstands ­ von der zuständigen Landesregierung ernannt und vereidigt. Sie sind an den meisten deutschen Börsen in einer Maklerkammer zusammengeschlossen. Zur Vereinfachung der technischen Abwicklung sind die Kursmakler in die Gruppen Aktien und Renten (festverzinsliche Wertpapiere) eingeteilt und betreuen jeweils nur eine bestimmte Anzahl von Aktien oder Obligationen.

Für seine Tätigkeit erhält der Kursmakler eine Vermittlungsprovision, die Maklergebühr oder Courtage.

Vereidigte Makler dürfen lediglich in den zum Amtlichen Handel zugelassenen Titeln vermitteln. Eigene Geschäfte in den ihnen zugeteilten Wertpapieren sind untersagt. Nur zum Kursausgleich ­ auch Spitzenausgleich genannt ­ ist der amtliche Makler zum Selbsteintritt befugt.

Kurssicherung

Jeder Unternehmer, der Forderungen oder Verbindlichkeiten in ausländischer Währung hat, muss damit rechnen, dass der Wechselkurs zum Zeitpunkt der Fälligkeit und damit des Umtausches ungünstiger sein könnte als gegenwärtig. Dieses Risiko lässt sich durch ein Kurssicherungsgeschäft ausschalten: Gleichzeitig mit dem Entstehen der Forderung (beispielsweise aus einem Liefergeschäft) vereinbart man mit der Bank ein Umwechseln der Devisen in Euro bzw. D-Mark und/ oder des Euro bzw. der D-Mark in Devisen „per Termin“, d.h. für den Tag der Fälligkeit. Je nach der Marktlage führt das Termingeschäft zu einem Kursaufschlag, Report genannt, oder zu einem Kursabschlag, Deport genannt. Die Differenz zwischen Tages-(Kassa-)Kurs und Terminkurs wird ­ in Punkten ausgedrückt ­ als Swapsatz bezeichnet (Swap, englisch = Tausch). Seine Höhe richtet sich nach dem Zinsgefälle zwischen den beiden Währungen. Als neueres Instrument der Wechselkursabsicherung werden von einigen Banken sogenannte Devisenoptionen (Options & Futures) angeboten. Im Vergleich zum herkömmlichen Termingeschäft sind sie flexibler zu handhaben; außerdem bieten sie Exporteuren und Importeuren die Möglichkeit, von einer für sie günstigen Marktentwicklung zu profitieren. Bei ungünstigem Kursverlauf stellen sie eine Art Versicherung dar. Um ihr eigenes Risiko möglichst klein zu halten, gleichen die Banken normalerweise ihre Forderungen und Verpflichtungen in Devisen nach Währung und Fristen täglich aus (Glattstellung). Nur ausnahmsweise haben sie „offene Positionen“, die jedoch durch den Grundsatz l des Bundesaufsichtsamtes für das Kreditwesen mit Eigenkapital nach international harmonisierten Vorgaben unterlegt sein müssen.

Kurswert

Betrag, den ein Wertpapier gerade wert ist. Beispiel: Wird eine Aktie im Nennwert von 5 Euro zum Kurs von 200 notiert (Notierung), ist ihr Kurswert 200. Zu diesem Kurswert können die Wertpapiere an der Börse ge- oder verkauft werden (Börsenauftrag).

Kurszusätze

Börsenkurse von Wertpapieren, wie sie in den Tageszeitungen oder auf Kurstafeln in Banken zu lesen sind, werden oft mit Zusatzangaben versehen. Es handelt sich dabei um Erläuterungen über die Marktlage der einzelnen Werte. Auf folgende Kurszusätze stößt man am häufigsten:

  • b, bez
    bezahlt: Sämtliche zu diesem Kurs vorliegenden An- und Verkaufsaufträge (Börsenauftrag) konnten ausgeführt werden;
  • G
    Geld, Bid: Zu diesem angegebenen Kurs lagen nur Kaufwünsche, aber keine Angebote vor;
  • B
    Brief, Ask: Bei diesem Kurs wurden nur Wertpapiere zum Verkauf angeboten, fanden aber keine Käufer;
  • bG
    bezahlt Geld: Umsätze fanden statt, doch konnten zum festgestellten Kurs nicht alle limitierten Kauforders erledigt werden; die Nachfrage überwog;
  • bB
    bezahlt Brief: Nur ein Teil der limitierten Verkaufsaufträge konnte zu dem festgestellten Kurs abgewickelt werden; das Angebot war größer als die Nachfrage;
  • T, Taxe
    Taxe: Der Kurs ist nur geschätzt, da weder An- noch Verkäufe zustande kamen;
  • -
    gestrichen: Eine Kursbildung war nicht möglich;
  • exD
    ex Dividende: Von diesem Tag an wird die Aktie ohne den Anspruch auf die (ausgeschüttete) Dividende für das vergangene Geschäftsjahr gehandelt;
  • exB
    ex Bezugsrecht: Die Aktie wird ab Notierungstag ohne das anstehende Bezugsrecht abgerechnet, dessen gesonderter Handel zugleich beginnt;
  • r, rep
    repartiert: Zu diesem Kurs mussten Kauf- oder Verkaufsaufträge prozentual zugeteilt (repartiert) werden.

Kurzläuferfonds

Kurzläuferfonds sind Rentenfonds, die überwiegend in festverzinsliche Wertpapiere mit kurzer Laufzeit bzw. geringer Restlaufzeit investieren. Diese beträgt in der Regel zwischen einem und drei Jahren und ist damit länger als bei geldmarktnahen Fonds. Ziel ist es, ein geringeres Zinsschwankungsrisiko als bei langlaufenden Rentenpapieren zu erreichen. Hintergrund ist die Gefahr, dass Zinsänderungen, insbesondere steigende Zinsen, die Kurse der Wertpapiere nach unten drücken. Bei kurzlaufenden Rentenpapieren schlagen Zinsanstiege nur marginal zu Buche. Ein weiteres Anlageziel der Kurzläuferfonds besteht darin, eine höhere Wertentwicklung zu erwirtschaften als mit geldmarktnahen oder reinen Geldmarktfonds.