Schützen Sie Ihr wertvollstes Gut, Berufsunfähigkeitsversicherung: Weil kein Beruf ohne Risiko ist!
Benötige ich überhaupt eine Berufsunfähigkeitsversicherung?
Gerade in den vermeintlich ungefährlichen Berufen mit Bürotätigkeit wird das Risiko einer Berufsunfähigkeit häufig unterschätzt. Heute sind es Krankheiten wie Rückenleiden und psychische Erkrankungen, die etwa die Hälfte aller Berufsunfähigkeiten auslösen. Anders, als viele glauben, ist nur ein Bruchteil auf Unfälle zurückzuführen.
Fragen und Antworten, Wissenswertes rund um die Berufsunfähigkeitsversicherung
Die Höhe der Vorsorge durch die Deutsche Rentenversicherung ist abhängig davon, wie viele Stunden Sie täglich noch arbeiten können. Dabei kann auf jede Art von Tätigkeit verwiesen werden – unabhängig von bisherigem Beruf, Status und Einkommen.
- Sie können eine berufliche Tätigkeit unter 3 Stunden ausüben?
- Volle Erwerbsminderungsrente 3 bis unter 6 Stunden ausüben?
- Halbe Erwerbsminderungsrente 6 und mehr Stunden ausüben?
- Keine Erwerbsminderungsrente
Die gesetzliche Erwerbsminderungsrente wird nicht ausreichen, den gewohnten Lebensstandard zu halten. Wie hoch Ihr konkreter Anspruch ist, können Sie der Renteninformationen der Deutschen Rentenversicherung entnehmen. Für Selbstständige und Gewerbetreibende ist die Situation oft noch ungünstiger, da sie in den meisten Fällen keinen Anspruch auf die gesetzliche Erwerbsminderungsrente haben.
Berufsunfähig sind Sie, wenn Sie zu mindestens 50 % außerstande sind, Ihren Beruf auszuüben – sei es infolge von Krankheit, Körperverletzung oder eines mehr als altersentsprechenden Kräfteverfalls. Wann diese 50 %-Grenze erreicht ist, hängt davon ab, wie sehr Ihre Arbeitsfähigkeit gemindert ist. Die Berufsunfähigkeit ist ärztlich nachzuweisen.
Je nachdem, welche Tarifvariante Sie gewählt haben, zahlt Ihnen die Allianz die vereinbarte Rente, wenn Sie voraussichtlich mindestens drei Jahre berufsunfähig sind (Basis-Variante) oder Sie voraussichtlich mindestens 6 Monate berufsunfähig sind bzw. waren (Plus-Variante).
Ob Sie berufsunfähig werden können, ist keine Frage des Alters. Daher sollten Sie sich so früh wie möglich um Ihre Absicherung kümmern. Wer jung in die Versicherung einsteigt, profitiert zum einen von deutlich günstigeren Beiträgen. Zum anderen ist die Gesundheitsprüfung für junge Menschen leichter zu absolvieren.
Die Berufsunfähigkeitsversicherung sollte so lange laufen, bis Sie in Rente gehen. So ist sichergestellt, dass keine Versorgungslücke entsteht, bis Sie Ihre Altersrente erhalten.
In den allermeisten Fällen ist eine Absicherung gegen Berufsunfähigkeit auch mit Vorerkrankungen möglich.
Keine Rolle für die Berufsunfähigkeit spielt beispielsweise eine auskurierte Grippe. Schwieriger wird es etwa bei bösartigen Tumoren in der Krankengeschichte, aber auch hier ist eine Versicherung möglich. Entscheidend ist die Art der Vorerkrankung und welchen Einfluss diese darauf hat, Ihren Beruf künftig auszuüben.
Um Ihren Beitrag möglichst günstig gestalten zu können, erlischt Ihr Vertrag ohne weitere Leistungen, wenn Sie während der Vertragslaufzeit nicht berufsunfähig werden.
Alternativ besteht aber auch die Möglichkeit, die jährliche Überschussbeteiligung verzinslich anzusammeln oder in Fonds anzulegen, statt sie mit den Beiträgen zu verrechnen. Dann können Sie am Ende der Laufzeit eine steuerfreie Kapitalzahlung erhalten - auch im Falle einer Berufsunfähigkeit.