Glossar

Wachstum

Wachstumsländer

Mit Wachstumsländern sind die Staaten gemeint, die sich in einer Phase des Übergangs von einem Entwicklungs- zu einem Industrieland befinden. Auch wenn sie traditionell noch zu den Entwicklungsländern gezählt werden, haben sie deren typische Strukturmerkmale überwunden und sind im Begriff, eine Wirtschaftsnation zu werden. Zu den Wachstumsländern gehören unter anderem Indien, Brasilien, Russland und China.

Wagnisfinanzierung

Sonderform der Beteiligungsfinanzierung. Verfügt ein Unternehmen beispielsweise in seiner Aufbauphase nicht über ausreichende eigene Finanzkraft und ein versiertes Management, können Banken wegen des hohen Risikos und mangelnder Sicherheiten meist keine Kredite vergeben. Eine Finanzierung in Form von Eigenkapital scheidet für Banken nicht zuletzt wegen der Vorschriften des Kreditwesengesetzes in der Regel ebenfalls aus. Diese „Lücke“, vor der insbesondere Neugründungen und junge mittelständische Unternehmen stehen, können auf Wagnisfinanzierung spezialisierte Gesellschaften bzw. Fonds füllen. Sie zielen vornehmlich auf Beteiligungen an High-Tech-Unternehmen mit vielversprechendem Wachstumspotential und innovativen Produkten durch Eigenkapital (Venture Capital, VC) ab. Die VC-Gesellschaften, oft von Banken und Versicherungen gegründet, übernehmen bisweilen auch Management-Beratungsfunktionen.

Vor allem Forschungs- und Entwicklungs(FuE)-Projekte werden mit „Risiko-Kapital“ (Venture Capital/VC) finanziert, d. h. mit haftendem Eigenkapital. Denn einerseits ist der finanzielle Aufwand von der ersten Forschungsarbeit bis zur Serienreife meistens außerordentlich hoch. Zum anderen lässt sich die Rentabilität dieser Investitionen kaum im voraus kalkulieren.

VC-Gesellschaften, die in Deutschland im Bundesverband Deutscher Kapitalbeteiligungsgesellschaften (BVK) zusammengeschlossen sind, versuchen, durch die Mischung von Beteiligungen aus verschiedenen Branchen das Verlustrisiko zu verringern. Ihr Ziel ist es, Unternehmen nach dem erfolgreichen Durchlaufen der Start- und der Erweiterungsphase in einem letzten Schritt der VC-Finanzierung an einzelne Investoren oder in einem Going Public über die Börse zu veräußern.

Währung

Der Begriff Währung kann bedeuten:

  • Gesetzliche Geldeinheit eines Landes.
  • Alle ausländischen Zahlungsmittel (Devisen) aus der Sicht eines Landes.
  • Im weiteren Sinn als Geldverfassung die Gesamtheit der staatlichen Regelungen des Geldwesens (Bundesbank).

Währungs-Futures

Währungsgesicherte Zertifikate

Einige Zertifikate der Commerzbank bilden den zugrunde liegenden Index bzw. die zugrunde liegende Aktie in einer ausländischen Währung ab, z. B. in US-Dollar oder japanischen Yen. Da die jeweiligen Wechselkurse zum Euro schwanken, verändert sich dadurch auch der Wert der Zertifikate. Beispiel: Ein Zertifikat mit einem Bezugsverhältnis von 1:1 bildet den amerikanischen S&P 500-Index ab. Sinkt beispielsweise der US-Dollar um 1 %, so fällt der Wert des Zertifikats bei gleichem Indexstand ebenfalls um 1 % und umgekehrt. Ein währungsgesichertes Zertifikat unterliegt dagegen keinem Wechselkursrisiko, d. h. der Wert des Zertifikats verändert sich nicht aufgrund von Wechselkursschwankungen, sondern lediglich durch Änderungen des zugrunde liegenden Indexes bzw. der zugrunde liegenden Aktie.

Währungspolitik

Unter Währungspolitik im weiteren Sinne versteht man alle Maßnahmen der Europäischen Zentralbank, die im Hinblick auf den Binnenwert und Außenwert der Währung ergriffen werden. Im engeren Sinne versteht man unter Währungspolitik alle Maßnahmen, die im Hinblick auf den Außenwert der Währung ergriffen werden (Wechselkurspolitik).

Die wechselkurspolitischen Kompetenzen im Euroland sind geteilt. Der Ministerrat entscheidet mit qualifizierter Mehrheit über das Wechselkurssystem, während die Europäische Zentralbank die laufende Wechselkurspolitik betreibt. Hier gilt der Vorbehalt, dass die EZB die Wechselkurse nur so lange beeinflussen kann, wie die Preisniveaustabilität nicht gefährdet ist. Dem Binnenwert des Euro wird im Konfliktfall damit größere Priorität eingeräumt als seinem Außenwert.

Mit der weltweiten währungspolitischen Zusammenarbeit befasst sich der Internationale Währungsfonds in Washington sowie in Teilbereichen auch die Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel. Der Erfolg der Währungspolitik lässt sich an zwei Messlatten ablesen: Im Inland am Preisindex (Geldwert), gegenüber dem Ausland am Wechselkurs.

Währungsreserven

Die Währungsreserven einer Volkswirtschaft bestehen vor allem aus Devisen und Gold sowie aus Sonderziehungsrechten und anderen Forderungen gegen den Internationalen Währungsfonds (IWF). Sie werden von der Zentralbank verwaltet. In einem System fester Wechselkurse haben die Währungsreserven eine besondere Bedeutung, weil mit ihnen die eigene Währung auf den Devisenmärkten gegebenenfalls gestützt wird.

Im Rahmen des Europäischen Systems der Zentralbanken gelten für die Verwaltung und Übertragung von Währungsreserven gesonderte Bestimmungen. Satzungsgemäß sind der Europäischen Zentralbank (EZB) 50 Mrd Euro an Reserven zu übertragen. Jede nationale Zentralbank des Eurosystems steuert Reserven gemäß ihrem Anteil am EZB-Kapital bei. Für Deutschland liegt dieser Anteil Anfang 1999 bei knapp 25%. Geschäfte mit den restlichen, nicht übertragenen Währungsreserven jeder nationalen Notenbank des Eurosystems, die formal weiter deren Eigentum sind, bedürfen der Zustimmung durch die Europäische Zentralbank, um Konflikte bei der einheitlichen Geldpolitik in der Europäischen Währungsunion zu vermeiden.

Währungsschlange

Währungsunion

Allgemein ein Verbund von Ländern, in denen eine gemeinsame Währung gilt und die Geldpolitik einer gemeinsamen Zentralbank übertragen wurde. Alternativ dazu können die beteiligten Länder auch ihre eigenen Währungen behalten und die Wechselkurse unwiderruflich fixieren. Hierzu müssen sie allerdings freie Konvertibilität ihrer Währungen sicherstellen. Ein Beispiel für eine Währungsunion der letztgenannten Form boten Belgien und Luxemburg bis Ende 1998. Seit dem 1. Januar 1999 sind beide Staaten jedoch Teilnehmer der Europäischen Währungsunion. Ein weiteres Beispiel bildete die Deutsche Währungsunion.

Als Voraussetzungen für das Gelingen einer Währungsunion - d. h. insbesondere für die innere und äußere Stabilität der Währung (Geldwert) - gelten neben der Unabhängigkeit der Zentralbank von politischen Weisungen vor allem eine ausreichende Annäherung der Wirtschaftsstrukturen und der geld- bzw. finanzpolitischen Ausgangssituation der beteiligten Länder (Konvergenz). Zum Ausgleich weithin bestehender z. B. konjunktureller oder lohnpolitischer Unterschiede sind zudem ausreichende Flexibilität der Güter- und der Arbeitsmärkte und hohe Mobilität der Arbeitskräfte im gesamten Gebiet der Währungsunion erforderlich, da in einer Währungsunion das wirtschaftspolitische Instrument der Wechselkursanpassung nicht mehr zur Verfügung steht.

Wandel- und Optionsanleihen

Wandel- und Optionsanleihen sind Schuldtitel von Aktiengesellschaften, die über den Anspruch auf Verzinsung und Rückzahlung hinaus ein Umtauschrecht bzw. ein Recht zum Bezug von Aktien bieten. Sie nehmen damit eine Zwischenstellung zwischen Anleihe und Aktie ein. Der Nominalzins liegt wegen dieses Rechts gewöhnlich unter den marktüblichen Sätzen für festverzinsliche Wertpapiere, doch hat der Zeichner hier einen gewissen Schutz gegen die Kursrisiken einer direkten Aktienanlage.

WAP

[Wireless Application Protocol]
Erlaubt den direkten Zugriff auf Internet-Inhalte vom Handy aus. Es benutzt als Codesprache WML (Wireless Markup Language) statt HTML. Grafiken werden über das Format WBMP (Wireless Bitmap) dargestellt. Der Benutzer eines WAP-fähigen Mobiltelefons kann von (fast) jedem Ort Informationen abrufen.

Warrants

Wartezeit

Leistungen aus der Rentenversicherung können nur beansprucht werden, wenn die/der Versicherte mindestens eine Zeit lang der Versicherung angehört hat. Diese Mindestversicherungszeit ist die Wartezeit. Die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren ist Voraussetzung für den Anspruch auf die Regelaltersrente, die Renten wegen Erwerbsminderung und die Renten wegen Todes. Für die anderen Renten ist die Wartezeit - je nach Rentenart - höher.

Web-Server

Dies ist ein Programm, das auf einem Rechner im Hintergrund abläuft und eingehende Anfragen bearbeitet. Die angeforderten Daten werden als HTML-Dokumente an den Browser zurückgeliefert.

Webmail

E-Mail kann bei speziellen Anbietern auch über eine Webseite empfangen, versendet und verwaltet werden. Dies bezeichnet man als Webmail. Vorteil: Man kann von jedem Computer mit Internetanschluss über den Browser auf seine E-Mails zugreifen, ohne umständlich ein E-Mail-Programm konfigurieren zu müssen.

Wechsel

Der Wechsel ist rechtlich eine Urkunde, die eine unbedingte Zahlungsanweisung beinhaltet. Wirtschaftlich ist er ein Kreditinstrument, das vor allem zur kurzfristigen Finanzierung des Warenhandels verwendet wird (Handelswechsel). Demgegenüber dient der Finanzwechsel Finanzierungen, denen kein Warengeschäft zugrunde liegt. Die vielfältigen Formen und die handelsübliche Verwendung des Wechsels sind im Wechselgesetz aufgeführt. Die Wechselstrenge, d. h. die Vorschriften und Regeln, die die förmliche Natur des Wechsels begründen, gewährleistet eine hohe Sicherheit des Wechselkredites.

Wechselkredit

Der Wechsel dient gewöhnlich der Finanzierung von Warengeschäften. Der Verkäufer stellt den Wechsel im Einvernehmen mit dem Käufer, dem Akzeptanten auf dessen Namen aus und gewährt damit einen meist kurzfristigen Kredit. Die gesetzlich verankerte besondere „Wechselstrenge“ gibt ihm weitgehende Sicherheit, dass der Wechsel am Fälligkeitstag auch eingelöst wird.

Entspricht ein Wechsel den Formvorschriften und Bedingungen der „Wechselstrenge“, kann er als Zahlungs- und Kreditmittel eingesetzt werden. Dabei wird der Wechsel mit Indossament versehen, d. h., der bisherige Besitzer unterzeichnet auf der Rückseite. Jeder, der auf einem Wechsel unterschrieben hat, gleichgültig ob als Aussteller, Akzeptant oder Indossant, haftet uneingeschränkt für die Einlösung des Wechsels.

Der Ankauf von guten Wechseln, die spätestens nach 180 Tagen fällig werden, ist Bestandteil des Kreditgeschäfts der Banken in den meisten westeuropäischen Ländern. Die Banken gewähren solche Wechsel- oder „Diskontkredite“ gern, soweit sie die Möglichkeit haben, die Titel im Rahmen von Refinanzierungsgeschäften an ihre Notenbank zu verpfänden. Die Kriterien für die Notenbankfähigkeit müssen dabei erfüllt sein.

Wechselkurs

Der Preis, der für Auslandswährung zu zahlen ist, wird als Wechselkurs (präziser: Devisenkurs) bezeichnet. Er wird an den Devisenbörsen fortwährend aufgrund von Angebot und Nachfrage (Floating) notiert. Soweit „Interventionspunkte“ festgesetzt sind, kaufen oder verkaufen die Zentralbanken Devisen, wenn diese Kurse über- oder unterschritten werden. Die Devisenkurse werden unter anderem in Tageszeitungen oder im Internet auf den Seiten der Europäischen Zentralbank veröffentlicht.

Wechselkursmechanismus II

Der Wechselkursmechanismus II (WKM II), der seit dem Start der Europäischen Währungsunion Anfang 1999 in Kraft getreten ist, hat den Zweck, die Schwankungsbreite der Wechselkurse jener EU-Mitgliedsstaaten gegenüber dem Euro zu begrenzen, die den Beitritt zur Europäischen Währungsunion anstreben. Dadurch soll auch die wirtschaftliche Konvergenz - insbesondere der Zinsen und Preissteigerungsraten - zwischen diesen Staaten und dem Euro-Währungsgebiet gefördert werden, die eine wichtige Voraussetzung für den Beitritt zur Währungsunion darstellt.

Der WKM II ist Nachfolger des Europäischen Währungssystems (EWS), dessen Ziel es war, in Europa eine Zone fester, aber anpassungsfähiger Wechselkurse zu schaffen und die Abhängigkeit des Außenhandels vom Dollar zu verringern. Im Rahmen des EWS waren die Notenbanken der Teilnehmerländer die Verpflichtung eingegangen, Wechselkursbewegungen zwischen ihren Währungen auf geringe Abweichungen vom festgelegten Leitkurs zu beschränken. Die Zentralbanken der beteiligten EU-Länder mussten, von einigen Ausnahmen abgesehen, intervenieren, d. h. Devisen an- und verkaufen, wenn ihr Wechselkurs die vorgegebenen Interventionspunkte erreicht hatte. Leitkursänderungen (so genannte „Realignments“) erwiesen sich jedoch immer wieder als unvermeidbar, da die Inflationsraten der beteiligten Länder unterschiedlich hoch waren.

Grundsätzlich ist der WKM II ähnlich konstruiert wie das EWS. Allerdings weist er gegenüber diesem wesentliche Verbesserungen auf: Die Leitkurse beziehen sich jetzt ausschließlich auf den Euro, der im WKM II formal die Rolle der „Ankerwährung“ übernimmt. Im EWS hatte die D-Mark diese Aufgabe nur informell übernommen. Die beteiligten Parteien, darunter insbesondere die Europäische Zentralbank, haben jetzt zudem das Recht, den automatischen Interventionsmechanismus einseitig auszusetzen, wenn ihr Ziel der Preisstabilität gefährdet erscheint. Die „normale“ Schwankungsbreite, um die die Wechselkurse vom Leitkurs abweichen dürfen, ist im WKM II verglichen mit dem EWS jedoch deutlich flexibler. So gilt für die dänische Krone eine Schwankungsbreite von ±2,25 %, für die griechische Drachme betrug sie bis zum EWU-Beitritt Griechenlands dagegen ±15 %. Wenn Devisenmarktinterventionen erforderlich werden, sollen die beteiligten Notenbanken zunächst auf ihre eigenen Währungsreserven zurückgreifen. Darüber hinaus können sie in begrenztem Umfang auf gegenseitige, kurzfristige Finanzierungsfazilitäten zurückgreifen.

Kredit-Beistandssysteme sowie Regeln über den Ausgleich der beim Interventionsprozess entstandenen Finanzierungssalden waren auch Bestandteil des EWS. In diesem System diente der ECU (European Currency Unit) als Rechnungseinheit für die Festsetzung der Leitkurse und den gegenseitigen Währungsbeistand. Das EWS, das seit März 1979 in Kraft war, war wiederum Nachfolger des Europäischen Wechselkursverbundes („Währungsschlange“) von 1972.

Weltbank

Die „Internationale Bank für Wiederaufbau und Entwicklung“, allgemein Weltbank genannt, ist auf Beschluss der Uno-Währungskonferenz von Bretton Woods/USA (1944) gegründet worden und hat ihre Tätigkeit 1946 in Washington aufgenommen. Die Bundesrepublik trat 1952 als Mitglied bei. Inzwischen gehören der Weltbank über 150 Staaten an.

Aufgabe der Bank war es zunächst, bei der Bereitstellung langfristigen Kapitals für den Wiederaufbau der vom Weltkrieg geschädigten Länder mitzuwirken. Bald rückten jedoch Investitionskredite an Entwicklungsländer und neuerdings Osteuropa in den Mittelpunkt. Die Darlehen haben meist Laufzeiten zwischen 15 und 20 Jahren; der Zins entspricht in der Regel dem jeweiligen Kapitalmarktsatz.

Die Weltbank refinanziert sich neben den eingezahlten Anteilen der Mitglieder über Anleihen oder anderweitige Schuldtitel. Am deutschen Kapitalmarkt gehört sie zu den bedeutendsten ausländischen Emittenten (Emission).

Zur Ergänzung ihrer Tätigkeit wurden 1956 die International Finance Corporation (IFC) und 1960 die Internationale Entwicklungs-Organisation (IDA) gegründet. Erstere widmet sich speziell der Förderung produktiver privater Unternehmen in den Entwicklungsländern. Die IDA dagegen gewährt langfristige Kredite (30 Jahre Laufzeit) zu besonders günstigen Konditionen für solche Vorhaben in ärmeren Entwicklungsländern, die zwar allgemein als förderungswürdig angesehen werden, aus deren Ertrag jedoch die sonst üblichen Zinsen und Tilgungsraten nicht aufgebracht werden können.

Wertpapier-Kenn-Nummer (WKN)

Jedes in Deutschland gehandelte Wertpapier erhält eine sechsstellige Wertpapier-Kenn-Nummer, um es einfacher und sicherer identifizieren zu können. Sie hilft, Missverständnisse im Wertpapierverkehr, insbesondere bei der Ordererteilung und -abwicklung, zu vermeiden. Hierzu sind für die jeweiligen Wertpapierarten bestimmte Nummerngruppen eingerichtet worden, die unter anderem Rückschlüsse auf den Emittenten zulassen. Die Aktie der Commerzbank AG hat die WKN CBK100.

Wertpapier-Pensionsgeschäfte

Wertpapier-Sammelverwahrung

Wertpapieraufsicht

Die Wertpapieraufsicht ist in Deutschland dreigliedrig organisiert. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel (BAWe) übt die Aufsicht über die Wertpapiermärkte nach Maßgabe des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG) aus. Es hat Missständen entgegenzuwirken, welche die ordnungsmäßige Durchführung des Wertpapierhandels oder von Wertpapierdienstleistungen beeinträchtigen oder erhebliche Nachteile für den Wertpapiermarkt bewirken können. Zu den wichtigsten Aufgaben des BAWe gehört es, die Einhaltung von Veröffentlichungspflichten und Verhaltensregeln zu überwachen und Insidergeschäfte zu entdecken bzw. zu verhindern. Die Banken und Finanzdienstleistungsinstitute melden hierzu ihre Geschäfte mit Wertpapieren und Derivaten an das BAWe. Es arbeitet im Rahmen der dreigliedrigen Börsenaufsicht zum einen mit den Aufsichtsbehörden der Länder, zum anderen mit den Handelsüberwachungsstellen der Börsen zusammen. Nach einem Beschluss des Bundeskabinetts wurde das BAWe noch im Jahr 2002 mit den Bundesaufsichtsämtern für das Kreditwesen und das Versicherungswesen organisatorisch in der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zusammengeführt.

Wertpapiere

Wertpapiere sind Urkunden, die ein privates Vermögensrecht in der Weise verbriefen, dass das Recht nur zusammen mit der Urkunde ausgeübt werden kann. Voraussetzung für die Geltendmachung des Anspruchs ist also der Besitz der Urkunde. Diese Verbriefung erleichtert die Übertragung bzw. Handelbarkeit von Geld-, Waren- sowie sonstigen daraus ableitbaren Forderungen wesentlich. Insbesondere ist der Schuldner der Forderung nicht verpflichtet, vor der Begleichung die Berechtigung des Gläubigers zu überprüfen (so genannte Legitimationsfunktion des Wertpapiers). Bei Wertpapieren, die zum Handel an Börsen zugelassen sind (Effekten), ist zudem der gutgläubige Erwerb besonders geschützt.

Man unterscheidet Wertpapiere des Geld- bzw. Zahlungsverkehrs wie Schecks und Wechsel sowie Wertpapiere des Kapitalverkehrs wie Aktien und Anleihen. Hinzu kommen Wertpapiere des Warenverkehrs wie z. B. Lagerscheine. Zu diesen sachenrechtlichen Wertpapieren gehören auch Investmentzertifikate (Investmentsparen). Inhaberpapiere können durch bloße Einigung der Vertragsparteien sowie Übergabe der Urkunde übertragen werden. So genannte Namenspapiere (Namensaktie) können rechtsgültig nur durch einen gesonderten Vertrag (Abtretung) übertragen werden. Hinzu kommt ein von der Gesellschaft geführtes Register (z. B. das „Aktienbuch“), in das der jeweils Berechtigte einzutragen ist. Inzwischen setzt sich auch für Namenspapiere immer stärker die elektronische Verwaltung von Wertpapieren durch, was die Übertragung bzw. Umschreibung wesentlich erleichtert. Zur Vereinfachung des Wertpapierverkehrs werden heute meist keine Einzelurkunden gedruckt und ausgegeben. Statt dessen werden Global- bzw. Sammelurkunden über einen Teil oder die gesamte Wertpapieremission zur Girosammelverwahrung bei Wertpapiersammelbanken (Kassenvereinen) hinterlegt. Die Anleger erwerben in diesem Fall Anteile an der Sammelurkunde. Eine Auslieferung von Einzelurkunden („effektive Stücke“) ist dann ausgeschlossen. Eine Übertragung der Anteile ist nur auf elektronischem Weg möglich.

Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

Der Anwendungsbereich des Wertpapierhandelsgesetzes erstreckt sich auf die Erbringung von Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen, den börslichen und außerbörslichen Handel mit Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Derivaten sowie auf Veränderungen der Stimmrechtsanteile von Aktionären an börsennotierten Gesellschaften.

Das Wertpapierhandelsgesetz hat wichtige Änderungen sowohl durch das Dritte Finanzmarktförderungsgesetz, das am 1. April 1998 in Kraft getreten ist, als auch durch das Richtlinienumsetzungsgesetz erfahren. Im Wesentlichen implizieren die in dem Dritten Finanzmarktförderungsgesetz vorgesehenen Änderungen die Verkürzung der Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche wegen fehlerhafter Information und Beratung im Wertpapierbereich, die Harmonisierung der Mitteilungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz und dem Aktiengesetz, die Stärkung des Anlegerschutzes durch Verbesserung der wertpapierhandelsrechtlichen Aufsicht sowie Deregulierungsmaßnahmen im Hinblick auf die Ad-hoc-Publizitätspflicht (Börsenzulassung).

Wertpapierkauf-/-verkaufsauftrag

Wertpapierkredit

Kredit, für den Wertpapiere als Sicherheit dienen.

Wertpapiersparen

Anlage von Spargeldern in Investment-Zertifikaten (Investmentsparen), festverzinslichen Wertpapieren und Aktien.

Die Commerzbank bietet Ihnen die Möglichkeit mit Wertpapiersparen kontinuierlich Vermögen aufzubauen. Informieren Sie sich!

Wertpapiertilgung

Bei den festverzinslichen Wertpapieren wird zwischen Tilgungsanleihen und Anleihen mit Festlaufzeiten unterschieden. Letztere werden zu einem bestimmten Zeitpunkt vollständig fällig und sind die heute üblichen; demgegenüber erfolgt bei den Tilgungsanleihen die Rückzahlung (nach einer Reihe von tilgungsfreien Jahren) ratenweise. Folgende Tilgungsmodalitäten sind möglich:

  • Tilgung durch Auslosung: Das Verfahren sieht vor, dass die Anleihen in so vielen Gruppen (Serien, Reihen) unterteilt werden, wie Tilgungsraten vorgesehen sind. Dann wird entsprechend ausgelost.
  • Rückzahlung im Wege des freihändigen Rückkaufs: Die Anleiheschuldnerin erwirbt im Wege des freihändigen Rückkaufs Anleihestücke, um somit den Betrag der umlaufenden Anleihe zu reduzieren. Tilgungen im Wege des freihändigen Rückkaufs kommen nur zusammen mit anderen Tilgungsmodalitäten vor, da die Rückkaufsbeträge auf die Tilgungsraten angerechnet werden können.
  • Tilgung durch Tilgungsfonds (Sinking Funds): Bei dieser Methode der Rückzahlung verpflichtet sich die Anleiheschuldnerin zum Kauf von Anleihestücken zugunsten eines „Tilgungsfonds“, wenn der Börsenkurs unter pari fällt. Die dem Tilgungsfonds zugeführten Schuldverschreibungen werden nicht wieder in Umlauf gebracht, sondern dienen der Tilgung der Anleihe.

Ein Kündigungsrecht durch den Schuldner kann für alle Tilgungsmodalitäten in den Anleihebedingungen vereinbart werden.

Wertschöpfung

Weder Umsatz noch Bilanzsumme sind allein ein geeigneter Maßstab für die betriebs- und volkswirtschaftliche Bedeutung eines Unternehmens. Ein besonders aussagefähiges Kriterium ist jedoch die Wertschöpfung, welche den Beitrag einer Gesellschaft zum Volkseinkommen darstellt. Ihre Hauptbestandteile sind: Leistungen an Mitarbeiter (Löhne, Gehälter, Sozialleistungen), an den Staat (Steuern, Abgaben) und an die Gesellschafter (Dividende) sowie die Stärkung der inneren Finanzkraft des Unternehmens (Rücklagen).

Wertsicherungsfonds

Wertsicherungsfonds schützen den Anleger – wie der Name schon sagt – zum Laufzeitende vor Verlusten. Die Auszahlung eines bestimmten Kapitalertrags ist gesichert.

Verkaufen können Anleger ihre Anteile jederzeit zum täglich festgestellten Rücknahmepreis. Da sich Sicherung sowie Beteiligung an den durchschnittlichen Wertentwicklungen der zugrundeliegenden Indizes jeweils auf das Laufzeitende beziehen, sind bei einem vorzeitigen Verkauf Verluste nicht ausgeschlossen. Es handelt sich hierbei um eine besondere Art von Investmentfonds.

Wiederanlage

Die Wiederanlage des jährlichen Ausschüttungsbetrags erfolgt in der Regel automatisch. Dem Anleger werden auf Basis des Rücknahmepreises neue Fondsanteile oder Bruchteile von Anteilen gutgeschrieben. Die Wiederanlage von Ausschüttungen führt zu einem höheren Wertzuwachs des eingesetzen Kapitals (Zinseszins-Effekt).

Wiederanlagerabatt

Investmentgesellschaften gewähren entweder einen vollständigen oder reduzierten Rabatt auf den Ausgabeaufschlag, wenn Anleger den Ausschüttungsbetrag innerhalb einer bestimmten Frist in demselben Fonds wiederanlegen wollen. Die Höhe des Wiederanlagerabatts wird mit der Ausschüttungsbekanntmachung veröffentlicht.

Wirtschaftswachstum

Unter Wirtschaftswachstum versteht man den trendmäßigen Anstieg der gesamtwirtschaftlichen Produktion (vorher Bruttoinlandsprodukt). Wirtschaftswachstum entsteht vor allem durch vermehrten Einsatz von Kapital und Arbeit sowie durch Anwendung des technischen Fortschritts (Innovationen). Eine Schlüsselrolle kommt dabei den Sachinvestitionen zu, die wiederum ein wesentlicher Faktor für die Beschäftigung sind.

Witwen- und Witwerrente

Die gesetzliche Rentenversicherung leistet den Hinterbliebenen eines Versicherten Ersatz für den durch seinen Tod entfallenden Unterhalt in Form der Witwen- und Witwerrente sowie der Waisenrente.

World-Wide-Web (WWW)

Der wichtigste Dienst des Internet, dem „weltweiten Netz“ von Computern, auf denen Informationen als Text, Grafik, Ton oder bewegten Bildern (Animationen und Videosequenzen) zur Verfügung gestellt werden. In der Alltagssprache oft synonym für Internet verwendet.

WpÜG

Das am 1. Januar 2002 in Kraft getretene Gesetz zur Regelung von öffentlichen Angeboten zum Erwerb von Wertpapieren und von Unternehmensübernahmen hat die Schaffung von Leitlinien für faire und geordnete öffentliche Angebote und Unternehmensübernahmen, die Verbesserung der Information und Transparenz für die betroffenen Wertpapierinhaber und Arbeitnehmer und die Stärkung der rechtlichen Stellung von Minderheitsaktionären zum Ziel.

Das Gesetz wird unter anderem ein Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG) mit Regeln für die Übernahme börsennotierter Gesellschaften und eine Ergänzung des Aktiengesetzes um Vorschriften für das Squeeze-out von Minderheitsaktionären einführen.

Die Vorschriften des WpÜG ersetzen mit Inkrafttreten dieses Gesetzes den Übernahmekodex .