Glossar

Dachfonds

Investmentfonds, die ihre Kapitalanlage überwiegend in Anteile anderer Fonds investiert haben. Die Auswahl der entsprechenden Fonds trifft das Fondsmanagement. Die Auflegung ist in §§ 25k ff. KAGG geregelt.

Damnum

siehe Disagio.

Dauerauftrag

Regelmäßig wiederkehrende Überweisungen mit festen Beträgen ­wie etwa Mieten, Versicherungsbeiträge oder Ratenzahlungen lassen sich bequem erledigen, indem man seinem Geldinstitut Daueraufträge zur Abbuchung erteilt. Damit ist sichergestellt, dass diese Zahlungen termingerecht ausgeführt werden. Säumniszuschläge und Mahngebühren ­aus Vergesslichkeit oder weil man gerade Ferien macht, ­sind nicht mehr zu befürchten. Voraussetzung ist allerdings, dass auf dem Konto ausreichende Deckung oder ein Kreditspielraum vorhanden ist.

Daueraufträge können je nach Bedarf an jedem gewünschten Tag eines Monats ausgeführt werden; auch der Turnus­ z.B. monatlich, quartalsweise oder halbjährlich ­kann individuell gestaltet sein. Änderungen des Termins oder Betrags sind jederzeit möglich.

Daueremittenten

Industrieunternehmen und verschiedene öffentliche Gebietskörperschaften (z.B. Bundesländer) geben nur in unregelmäßigen Zeitabständen­ je nach Bedarf­ Anleihen aus. Man bezeichnet diese Stellen deshalb als Einmalemittenten, obwohl sie oft mehrere Anleihen im Jahr zur Zeichnung auflegen. Im Gegensatz zu ihnen bieten die Realkreditinstitute zur Refinanzierung ihrer langfristigen Darlehen für den Wohnungsbau und Staat kontinuierlich Hypothekenpfandbriefe und öffentliche Pfandbriefe an. Sie betätigen sich damit ebenso als Daueremittenten wie der Bund, der ständig Bundesobligationen, Bundesschatzbriefe und Finanzierungsschätze begibt.

Zu dieser Gruppe können im weiteren Sinne auch die Großbanken gezählt werden, die über ihre Geschäftsstellen zur Refinanzierung laufend eigene Obligationen absetzen, um Industrie- und Privatkunden mit langfristigen Krediten zu festen Zinsen bedienen zu können.

DAX (Deutscher Aktienindex)

Der DAX (Deutscher Aktienindex) ist ein Aktienindex, der ein umfassendes und aktuelles Bild des deutschen Aktienmarktes vermittelt. Neben dieser Indikatorfunktion erfüllt der DAX auch operative Aufgaben, d. h. er dient als Basisobjekt für Termingeschäfte. Auf ihn können Optionen (DAX-Optionen Options & Futures) und Futures (DAX-Futures) abgeschlossen werden.

Der DAX ist daher als Laufindex konzipiert; er gibt während der gesamten Börsenzeit der Frankfurter Wertpapierbörse von 9.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Marktentwicklung wieder. Eine Neuberechnung erfolgt alle 15 Sekunden.

Der DAX ist ferner ein Performance-Index, d. h., sämtliche Erträge aus den im Index erhaltenen Aktien (Dividenden, Bezugsrechte) werden rechnerisch reinvestiert. Sein Ausgangspunkt wurde Ende 1987 auf 1.000 Punkte festgelegt.

Für die Auswahl der im DAX enthaltenen 30 Standardwerte sind vor allem ein hoher Börsenumsatz sowie eine bedeutende Börsenkapitalisierung maßgeblich. Die Zusammensetzung des Index wird regelmäßig im Hinblick auf die genannten Kriterien überprüft und gegebenenfalls wird ein Austausch von Werten vorgenommen.
Darüber hinaus wird das Segment der mittleren und kleineren Werte vom MDAX bzw. SDAX abgedeckt.

DAX-Futures

An der Eurex handelbare Financial Futures (Options & Futures), denen der DAX als Basiswert zugrunde liegt.

Debitoren

Debitoren, das Wort wird vom lateinischen debet: „er schuldet“ abgeleitet, sind Schuldner, insbesondere eines Geldinstituts, aber auch eines anderen Unternehmens. Das Gegenstück sind die Kreditoren oder Gläubiger. In Industrie und Handel versteht man unter dem Sammelbegriff Debitoren allerdings auch Außenstände, d. h. die noch nicht beglichenen Lieferrechnungen. Bei den Banken bilden die Debitoren eine Position auf der Aktivseite der Bilanz (Bankbilanz), unterteilt in „Forderungen an Kreditinstitute“ und „Forderungen an Kunden“. Hierunter werden folglich alle Buchkredite zusammengefasst.

Gebräuchlich ist teilweise auch noch eine Definition der Debitoren als „kurzfristige Buchkredite“, mittel- und langfristige Buchkredite werden als Darlehen bezeichnet.

Debt Equity Swap

Begriff aus dem Bereich der Finanzinnovationen auf den internationalen Finanzmärkten: Tausch (= Swap) von Kreditverbindlichkeiten (= Debt) gegen Beteiligungskapital, d.h. Aktien (= Equity) von Unternehmen eines Schuldnerlandes, um die entsprechenden Kreditforderungen des Gläubigers abzusichern.

Deckungsstockfähigkeit

Der Deckungsstock spielt eine wichtige Rolle für die Sicherung der Ersparnisse vornehmlich im Rahmen einer Lebensversicherung, aber auch z.B. bei Unfall-, Haftpflicht- und Krankenversicherungen. Die Versicherungsunternehmen müssen, um eine möglichst günstige Verzinsung der bei ihnen eingezahlten Prämien zu erwirtschaften, Vermögen bilden; die Summe der zur Deckung aller Risiken aus dem Versicherungsgeschäft (Deckungsrückstellungen) erforderlichen Aktiva ist der sogenannte Deckungsstock.

An die Vermögenswerte werden besondere Anforderungen hinsichtlich deren Bonität, Rentabilität und Liquidität gestellt. Das Versicherungsaufsichtsgesetz sowie die nach ihm ergangenen Anlage-Richtlinien des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen bestimmen zum Schutz der Versicherungsnehmer, welche Vermögenswerte für den Deckungsstock geeignet sind; er wird vom übrigen Vermögen getrennt verwaltet. Ein Treuhänder überwacht die Einhaltung der strengen aufsichtsrechtlichen Anlagevorschriften.

Deflation

Unter Deflation versteht man den anhaltenden Rückgang des allgemeinen Preisniveaus (Geldwert), der aus einem gesamtwirtschaftlichen Angebotsüberhang von Gütern und Dienstleistungen im Verhältnis zur Gesamtnachfrage resultiert. Solange und soweit die Deflation nicht auf die Einkommen übergreift, d.h. diese verringert, hat sie einen kaufkraftstärkenden Effekt. Deflation ist damit das Gegenteil von Inflation.

Bei der „klassischen“ Deflation sinken jedoch auch die Einkommen, wodurch wiederum die Nachfrage zurückgeht. Wenn die Gesamtnachfrage von privaten Haushalten, Unternehmen, Ausland und Staat trotz sinkenden Preisniveaus anhaltend schrumpft, so dass das Produktionspotenzial immer weniger ausgelastet ist, werden auch die Gewinne der Unternehmen zurückgehen und die Investitionen abnehmen. Folgen sind Firmenschließungen und steigende Arbeitslosigkeit. Um einem solchen tiefgreifenden deflationären Prozess entgegenzuwirken, wären expansive Eingriffe der Finanz- und der Geldpolitik notwendig.

Delisting

Delisting bedeutet die Streichung einer Börsennotierung von Wertpapieren bzw. die Beendigung der Börsenzulassung. Bei dem sog. „Hot“ Delisting widerruft die Zulassungsstelle die Zulassung zum Börsenhandel mit amtlicher Notierung bzw. der Zulassungsausschuss die Zulassung zum Geregelten Markt. Der Widerruf durch die zuständige Stelle kann nach den Vorschriften des Verwaltungsverfahrensgesetzes und bei Nichterfüllung der Emittentenpflichten erfolgen sowie in dem Fall, dass ein ordnungsmäßiger Börsenhandel auf Dauer nicht mehr gewährleistet ist und die Geschäftsführung die Notierung eingestellt hat. Sofern das Delisting von dem Emittenten beantragt wird, darf die daraufhin ergehende Ermessensentscheidung über den Widerruf der Zulassung durch die zuständige Stelle nicht dem Schutz des Anlegers widersprechen. Der Schutz des Anlegers steht einem Widerruf insbesondere dann nicht entgegen, wenn auch nach dem Wirksamwerden des Widerrufs der Handel des Wertpapiers an einem inländischen oder ausländischen organisierten Markt gewährleistet erscheint oder den Inhabern der Wertpapiere ein Kaufangebot unterbreitet wird. Der Preis für das Kaufangebot muss in einem angemessenen Verhältnis zum höchsten Börsenpreis der letzten sechs Monate vor Stellung des Antrags auf Widerruf der Zulassung stehen. Nach der Rechtsprechung bedarf die Ermächtigung des Vorstands einer Aktiengesellschaft zur Antragstellung auf Widerruf der Börsenzulassung eines Beschlusses der Hauptversammlung. Die Zulassungsstelle hat den Widerruf unverzüglich in mindestens einem überregionalen Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen. Der Zeitraum zwischen der Veröffentlichung und der Wirksamkeit des Widerrufs darf zwei Jahre nicht überschreiten.

Bei dem sog. „Cold“ Delisting wird die börsennotierte Aktiengesellschaft z. B. auf eine nicht börsennotierte Aktiengesellschaft verschmolzen oder ein Formwechsel in eine GmbH vorgenommen.

Depositen

siehe Einlagen.

Depositenzertifikate (CDs)

Ein in den USA und Großbritannien sehr wichtiges Geldmarkt-Instrument, bei dem Banken Kundeneinlagen verbriefen. Sehr häufig werden Depositenzertifikate (im angelsächsischen: CDs = Certificates of Deposit) nur für Kundeneinlagen ab 100000 Dollar ausgestellt. Die Mindestlaufzeit eines solchen Zertifikats beträgt 14 Tage. Ein Verkauf im Sekundärmarkt (Primärmarkt) ist jederzeit möglich.

Depot

Üblicherweise lassen Wertpapierbesitzer ihre Aktien, festverzinslichen Wertpapiere und Investment-Zertifikate (Investmentsparen) von Banken verwahren und verwalten (Girosammelverwahrung). Neben der höheren Sicherheit gegenüber der Aufbewahrung in der eigenen Wohnung bietet ein solches Depot auch die Garantie, dass fällige Kupons und Wertpapiere termingerecht eingelöst werden und der Kunde über bevorstehende Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen sowie Hauptversammlungen rechtzeitig benachrichtigt wird. Da Wertpapiere heute kaum noch als physische Urkunde vorliegen, ist das Depot in der Regel die Voraussetzung für den Wertpapiererwerb. Einzelheiten sind im Depotgesetz geregelt.

Bei der Commerzbank können Sie zwischen verschiedenen Depotmodellen wählen. Eins davon ist das DirektDepot – dieses können Sie direkt online abschließen.

Depotbank

Eine KAG darf gemäß dem Gesetz für Kapitalanlagegesellschaften (KAGG) ein von ihr aufgelegtes Sondervermögen nicht selbst verwahren, sondern muss damit eine unabhängige Depotbank beauftragen. Dadurch bleibt das Fondsvermögen strikt vom Vermögen der KAG getrennt. Zu den Aufgaben der Depotbank gehören u.a. die Ausgabe und Rücknahme von Anteilscheinen sowie die Prüfung der von der KAG ermittelten börsentäglichen Ausgabe- und Rücknahmepreise, die Durchführung der Ausschüttung an die Anteilinhaber, aber auch die Abwicklung des Fondsvermögens im Falle der Auflösung des Fonds.

Depotbankvergütung

Die Depotbank erhält für ihre Verwahrungs- und Kontrolltätigkeit eine Vergütung, die einen Promille-Satz des Fondsvermögens ausmacht. Die Höhe dieser Vergütung ist in den Besonderen Vertragsbedingungen des einzelnen Fonds angegeben. Mit der Gebühr wird nicht direkt der Anleger belastet, sondern das Fondsvermögen. Sie geht daher zu Lasten der Wertentwicklung des Fonds.

Depotgebühren

Mit der Führung von Wertpapierdepots für ihre Kunden entstehen den Kreditinstituten Kosten, insbesondere Verwahrungs- und Verwaltungskosten. Zu letzteren zählen vor allem Aufwendungen im Zusammenhang mit Kuponterminen und dem Vollmachtstimmrecht (Stimmrecht). Diese Kosten werden den Depotinhabern als „Depotgebühren“ in Rechnung gestellt.

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Depression

In der Volkswirtschaft bedeutet Depression ein Einbruch der Wirtschaftsaktivitäten, der sich insbesondere in einer erheblichen Abnahme des gesamtwirtschaftlichen Produktionsergebnisses (Bruttoinlandsprodukt), Deflation und hoher Arbeitslosigkeit niederschlägt. Demgegenüber ist die Rezession eine mildere Form der Konjunktur-Abkühlung, die durch abgeschwächtes, stagnierendes oder leicht negatives Wirtschaftswachstum gekennzeichnet ist. Die letzte „schwere“ Depression erlitt die Weltwirtschaft Anfang der dreißiger Jahre.

Deregulierung

Maßnahmen zur Aufhebung oder Milderung staatlicher Eingriffe (Regulierungen) in das Wirtschaftsgeschehen. Ziel ist dabei unter anderem, die Wettbewerbsfähigkeit der Finanzmärkte zu stärken, in Deutschland z.B. im Rahmen der „Finanzmarktförderungsgesetze“. Auch die Privatisierung kann als Form der Deregulierung angesehen werden.

Derivat

Mit dem Begriff Derivat oder auch Finanzderivat werden all jene Papiere bezeichnet, welche aus den Basiselementen Nullkupon-Anleihen (Zero Bonds) und Aktien abgeleitet werden können. Hierzu zählen insbesondere Optionen, Futures (Options & Futures) und Swaps.

Desktop

Die grafische Arbeitsoberfläche bei einem Betriebssystem, zum Beispiel bei Microsoft Windows.

Deutsche Börse AG

Die Deutsche Börse AG, Frankfurt/M., bietet Börsendienstleistungen im Bereich Information, Handel und Abwicklung an. Sie ist Trägerin der Frankfurter Wertpapierbörse und Muttergesellschaft der Deutsche Börse Gruppe. Zu dieser gehören unter anderem die Clearstream International S.A., die Clearing- und Abwicklungsleistungen sowie die Verwahrung von Wertpapieren anbietet, die Deutsche Börse Systems AG, ein Systemhaus für Informationstechnologie, sowie die Eurex Frankfurt AG, die frühere Deutsche Terminbörse (DTB). Die Deutsche Börse AG ist seit ihrem Börsengang im Februar 2001 an der Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Sie strebt Kooperationen mit anderen europäischen Börsen an, um der Entstehung eines europäischen Wirtschafts- und Währungsraumes Rechnung zu tragen. Wichtige Wettbewerbsfaktoren für Börsen sind in diesem Zusammenhang die Kosten für die Abwicklung der Börsengeschäfte sowie die Liquidität bzw. Umsatzhöhe der gehandelten Produkte.

Deutsche Bundesbank

siehe Bundesbank.

Deutsche Terminbörse (DTB)

siehe Eurex.

Deutscher Verband Financial Planners (DVFP)

Dieser neu gegründete Verband hat sich die Selbstkontrolle der Finanzdienstleister zum Ziel gesetzt. Ein Instrument ist die Vergabe des CFP-Zertifikats. Das Kürzel steht für „Certified Financial Planner“, wurde 1972 in den USA eingeführt und soll als offizielles Gütesiegel die Seriösität eines Finanzberaters signalisieren. Die CFP-Urkunde wird den Angaben des Verbands zufolge nur vergeben, wenn bestimmte Voraussetzungen bei Ausbildung, Prüfung, Berufserfahrung und Einhaltung ethischer Kriterien erfüllt sind. Erfahrungen liegen allerdings noch nicht vor, so dass bis zum Redaktionschluß des FondsGuide 1998 keine Aussagen über die Arbeit der DVFP und der mit einem CFP-Siegel ausgezeichneten Anlageberater getroffen werden konnten.

Devisen

Guthaben oder Forderungen in ausländischer Währung bezeichnet man als Devisen. Sie können bei den Banken in Euro umgewandelt werden. Ausländische Geldscheine, die ein Tourist erwirbt, werden, im Unterschied zu den Auslandsguthaben, „Sorten“ genannt.

Devisenkurs

siehe Wechselkurs.

Devisenmarkt

Allgemein nennt man den „Ort“, an dem sich Anbieter von und Nachfrager nach Devisen zum Handel treffen, Devisenmarkt. Dieser Ort kann ein Börsenplatz (Börse) sein; überwiegend findet das Devisengeschäft jedoch über Telefon und Terminal statt.

Digitale Signatur

Laut deutschem Signaturgesetz (SigG) sind „Elektronische Signaturen“ Daten in elektronischer Form, die anderen elektronischen Daten beigefügt oder logisch mit ihnen verknüpft sind und die zur Authentifizierung dienen. Ziel ist die Nutzung einer digitalen Signatur im Internet als Ersatz für eine manuelle Unterschrift, um Aufträge zu erteilen oder Verträgen zu schließen.

Direktbanken

Banken ohne Filialen, die ihre Leistungen über Post- und Telekomnmunikationsdienste wie Telefon und Computer bzw. Internet anbieten. Im Vordergrund stehen dabei Kontoführung und Wertpapiergeschäfte, darüber hinaus auch leicht erklärbare Anlage- und Kreditprodukte. Das Angebot der Direktbanken konzentriert sich vor allem auf standardisierbare Leistungen und verzichtet in der Regel auf Beratung der Kunden. Dadurch werden günstigere Konditionen und schnellere Auftragsausführung möglich. Ein weiterer Vorteil für die Kunden ist, dass sie nicht an den Ort der Filialen bzw. deren Öffnungszeiten gebunden sind. Vor allem Universalbanken bieten mit Direktbanken - wie die Commerzbank seit 1994 mit der comdirect bank - einen zusätzlichen Zugang zu Bankleistungen an, der zahlreichen Kunden bereits als Hauptbankverbindung dient.

Direktinvestitionen

siehe Kapitalexport.

Direktorium der EZB

Das Direktorium ist ein Beschlussorgan der Europäischen Zentralbank (EZB), das die Geldpolitik gemäß den Entscheidungen des EZB-Rates ausführt. Das Direktorium besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und vier anderen Mitgliedern, die von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsstaaten ernannt werden, die der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion angehören.

Disagio

Wer ein Darlehen aufnimmt, vereinbart mit seiner Bank häufig ein Disagio. Es handelt sich dabei um einen Abzug von der vereinbarten Darlehenssumme, der gewöhnlich in Prozent ausgedrückt wird. Der Darlehensnehmer erhält dann den um das Disagio verminderten Betrag, während Zinsen und Tilgung (Annuität) vom gesamten Darlehensbetrag berechnet werden. Das Disagio führt somit für den Darlehensnehmer zur Erhöhung der Effektivverzinsung. Bei Vereinbarung eines Disagio wird mit dem Darlehensnehmer üblicherweise für die Dauer der vorgesehenen Zinsbindung ein entsprechend verringerter Zinssatz vertraglich geregelt. Häufig vereinbart wird ein Disagio bei der Baufinanzierung; hier spricht man auch vom Damnum.

Das Disagio hat die Aufgabe, die laufende Zinsbelastung des Darlehensnehmers zu Lasten einer einmalig am Beginn der Laufzeit fällig werdenden Leistung möglichst niedrig zu halten.

Unter Agio versteht man hingegen ein Aufgeld auf den Nennwert. Es kommt insbesondere bei Kapitalerhöhungen von Aktiengesellschaften vor. Die Ausgabe unter Nennwert, also mit einem Disagio, ist hier unzulässig.

Als Disagio wird auch der Unterschiedsbetrag zwischen Emissionskurs und Nennwert einer Anleihe bezeichnet. Anleihen werden mit einem Preisabschlag auf ihren Nennwert emittiert (Emissionsdisagio), um eine Feineinstellung der Nominalverzinsung an den im Emissionszeitpunkt üblichen Kapitalmarktzins zu erreichen. Das Disagio bewirkt bei fester Nominalverzinsung eine Erhöhung der Rendite.

Nach dem sogenannten Disagio-Erlass (BMF-Schreiben vom 24.11.1986, BStBl. 1986 I S. 539) wird ein Emissionsdisagio steuerlich nicht erfasst, wenn dieses folgende Sätze des Nennwertes in Abhängigkeit von der Laufzeit nicht übersteigt:

Laufzeit:
Disagio in v.H.
bis unter 2 Jahre 1
2 bis 4 Jahre 2
4 bis 6 Jahre 3
6 bis 8 Jahre 4
8 bis 10 Jahre 5
ab 10 Jahren 6


Bei Anwendung des Disagio-Erlasses auf festverzinsliche Wertpapiere mit Laufzeiten unter zwei Jahren ist weiter zu differenzieren. Danach ist bei diesen Wertpapieren ein Emissionsdisagio von 1% nur dann in voller Höhe von der Besteuerung ausgenommen, wenn die Laufzeit des Wertpapiers zwischen einem und zwei Jahren liegt. Beträgt die Laufzeit hingegen weniger als ein Jahr, wird die Ausnahmeregelung nur zeitanteilig gewährt. Bei einer Anleihe mit einer Laufzeit von drei Monaten beträgt das steuerlich zulässige Emissionsdisagio danach beispielsweise 0,25% des Nominalwertes der Anleihe. Der Disagio-Erlass gilt nicht für Schuldscheindarlehen und Darlehen nach § 17 Abs. 2 BerlinFG. Das Emissionsdisagio unterliegt nur dann dem Zinsabschlag, wenn die steuerlich zulässigen Grenzen überschritten sind.

Discountzertifikate

Discountzertifikate ermöglichen dem Anleger, eine Aktie mit einem Abschlag zum aktuellen Kurs (Discount) zu erwerben. Im Gegenzug ist die Wertentwicklung durch einen Höchstbetrag (Cap) nach oben begrenzt. Die Rückzahlung erfolgt entweder zum Höchstbetrag, wenn der Kurs der zugrunde liegenden Aktie am Laufzeitende auf dem oder oberhalb des Cap liegt, oder durch Aktienlieferung, wenn der Aktienkurs am Ende der Laufzeit unterhalb des Cap schließt.

Dispositionskredit (eingeräumte Kontoüberziehung)

Diversifikation (Risikostreuung)

Grundidee der Anlage in Investmentfonds ist der Grundsatz der Risikomischung. Das Portfolio eines Investmentfonds besteht aus einer Vielzahl verschiedener Wertpapiere. Jedes einzelne Wertpapier birgt neben Chancen auf Kursgewinne auch Risiken, die zum einen im Wertpapier selbst liegen und als titelspezifische Risiken bezeichnet werden. Zum anderen resultieren Gefahren aus der Entwicklung der einzelnen Wertpapiermärkte; man nennt dies Marktrisiko. Bei Anlagen in fremden Währungen besteht zudem ein Währungsrisiko. Das titelspezifische Risiko lässt sich durch die Verteilung der Investitionssumme auf mehrere Einzelwerte reduzieren, denn das Risiko eines Portefeuilles ist geringer als der gewichtete Durchschnitt der Risiken seiner Einzelpositionen. Marktrisiken werden vermindert, indem die verschiedenen Anlagen unternehmens-, branchen-, länder- und währungsmäßig gestreut werden. Das Prinzip der Risikostreuung ist im KAGG geregelt.

Dividende

Im Gegensatz zum Besitzer festverzinslicher Wertpapiere hat der Aktionär nicht Anspruch auf einen festen Zins, sondern auf den Anteil, der bei einer Teilung (Dividieren) des Bilanzgewinns durch die Zahl der Aktien der Gesellschaft auf ihn entfällt; zuvor kann ein Teil des Jahresüberschusses den Rücklagen zugewiesen worden sein (Gewinn- und Verlustrechnung).

Die Dividendenzahlung ist stets von einem Hauptversammlungsbeschluss abhängig. Die Aktien werden in der Regel ab dem ersten Börsentag nach der Hauptversammlung abzüglich (ex) Dividende gehandelt. Inländische Aktionäre erhalten ab 2001 keine Gutschrift mehr für die vom Unternehmen gezahlte Körperschaftsteuer zur Verrechnung mit ihrer individuellen Einkommensteuer („Vollanrechnungsverfahren“). Zur Vermeidung der Doppelbelastung wird nur die Hälfte der Gewinnausschüttung von Kapitalgesellschaften bei den Anteilseignern einkommensteuerpflichtig („Halbeinkünfteverfahren“).

Dem Aktionär wird die Bardividende normalerweise nur nach Abzug der Kapitalertragsteuer ausgezahlt; für deutsche Aktien kann er sich davon jedoch mittels Freistellungsauftrag gegebenenfalls befreien (Abgeltungsteuer). Bezieher niedriger Einkommen können vom Finanzamt eine „Nicht-Veranlagungs(NV)-Bescheinigung“ erhalten, gegen deren Vorlage die Bank ebenfalls die volle Bardividende auszahlt.

Dividendenrendite

Neben dem KGV ist die Dividendenrendite eine der meist beachtetsten Börsenkennzahlen. Die Dividendenrendite gibt an, wie sich das eingesetzte Kapital für eine Aktie verzinst, sprich welche Rendite es abwirft. Viele Anleger setzen auf Aktien mit hoher Dividendenrendite. Denn deren Performance ist erstens langfristig besser als die von Unternehmen mit geringen Ausschüttungen, zweitens erhält der Anleger einmal pro Jahr einen bestimmten Ertrag ausgeschüttet, der ihm im Gegensatz zum Kurswert des Aktie sicher ist.

Die Dividendenrendite berechnet sich aus der Dividende mal 100, geteilt durch den aktuellen Aktienkurs. Dabei kann als Dividende sowohl die zuletzt gezahlte Ausschüttung oder aber die zu erwartende Dividende herangezogen werden. Auf Grundlage der Dividendenrendite fußen auch Aktienanlagestrategien. So kann ein Anleger aus dem Dax die zehn Aktien mit der höchsten Dividendenrendite auswählen. Jeweils zum neuen Jahr tauscht er die Werte gegen die neuen Dividenden-Stars aus. Auswertungen zeigen, dass diese Strategie langfristig die Wertentwicklung des Dax schlägt. Wenn man bedenkt, dass nur wenige Fonds auf lange Sicht besser performen als der Dax, ist das eine sehr erfolgversprechende Anlagestrategie.

Dividendenschein

siehe Mantel/Bogen.

DM-Commercial Paper

DM-Commercial Paper (CP) sind als Inhaberschuldverschreibungen (Festverzinsliche Wertpapiere) ausgestattete Geldmarkttitel mit einer festen Laufzeit zwischen sieben Tagen und maximal zwei Jahren minus einem Tag. Sie werden auf abgezinster Basis (Abzinsungspapier) ausgegeben. Der Emittent (Emission) muss seinen Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben.

In Deutschland wurde erst mit der Abschaffung der staatlichen Genehmigungspflicht für inländische Wertpapieremissionen und mit dem Wegfall der Börsenumsatzsteuer zum Jahresbeginn 1991 der Weg für die erfolgversprechende Entwicklung eines DM-Commercial-Paper-Marktes geebnet. Damit wird deutschen Unternehmen erstmals der direkte Zugang zum inländischen Geldmarkt ermöglicht.

Vor der Begebung von CP wird zwischen mehreren Platzierungsbanken (Platzierung) ein in der Regel unbefristeter Rahmenvertrag (CP-Programm) vereinbart. Im Rahmen des Programms werden je nach Marktlage zu unterschiedlichen Zeitpunkten einzelne Tranchen mit unterschiedlichen Laufzeiten begeben, wobei der Ausgabekurs dem aktuellen Renditeniveau angepasst wird. Jedes Konsortialmitglied (Konsortium) ist berechtigt, sowohl Investoren im Auftrag des Emittenten anzusprechen, um neue Papiere zu begeben, als auch bei entsprechender Nachfrage von seiten der Anleger an die Schuldner heranzutreten.

Das Mindestvolumen einzelner Tranchen beträgt 5 Mio DM. So können niedrige Emissionskosten und eine ausreichende Markttiefe gewährleistet werden.

CP werden durch Banken und Broker am Sekundärmarkt (Primärmarkt) außerbörslich im Telefonverkehr (over the counter) gehandelt.

DNS (Domain Name System)

Jeder Rechner im Internet ist mit Hilfe seiner IP-Adresse genau bestimmbar. Da diese Adressen jedoch sehr kryptisch sind, ist es möglich, diese Zahlenwerte klaren, ausgeschriebenen, Internet-Adressen zuzuordnen. Bei der Eingabe der Textadresse funktioniert die Aufschlüsselung dann für den Benutzer automatisch, da die Adresse von einem, zumeist von seinem Provider voreingestellten, DNS-Server in die entsprechende IP-Adrese umgewandelt wird.

Domain

Domains sind eindeutige Adressen für das World Wide Web. Sie werden zentral nach dem „Domain Name System“ (DNS) vergeben. Die Endung einer Domain, z.B. „.de“, „.com“ ist die sogenannte Top-level Domain. Jedes Land hat sein eigenes Kürzel, z.B. DE für Deutschland, UK für Großbritannien, NL für die Niederlande. Eine Ausnahme stellen die USA dar. Dort richten sich die Top-level Domains nach der Art des Internet-Angebgebots: „.gov“ für Seiten von Regierungsinstitutionen, „.org“ und „.net“ für Organisationen, Initiativen und Nicht-Regierungs-Organisationen, „.edu“ für den Bildungsbereich und „.com“ für kommerzielle Seiten. Vor allem „.com“ Domains werden aber auch außerhalb der USA vergeben.

Doppelbesteuerung

Eine eventuelle Doppelbesteuerung ergibt sich bei Auslandsbeziehungen. So unterliegen z. B. Dividenden an ausländische Anteilseigner neben der Besteuerung im Staat der ausschüttenden Gesellschaft auch der Besteuerung im Wohnsitzstaat des Anteilseigners. Die Doppelbesteuerung kann sowohl durch unilaterale Anrechnung der ausländischen Kapitalertragsteuer als auch durch bilaterale Maßnahmen (zwischenstaatliche Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung) gemildert oder gar vermieden werden.

Double-Dip

Dippen heißt so viel wie eintauchen. Ein „Double-Dip“ bedeutet dann das zweimalige eintauchen. In der Börsensprache könnte man auch „abtauchen“ sagen. Denn genau das ist gemeint: Das Abtauchen eines Wertes ins Minus. Meist spricht man von einem „Double-Dip“ in Bezug auf die wirtschaftliche Entwicklung eines Landes: Floriert die Volkswirtschaft, weist sie positive Wachstumsraten auf. Befindet sie sich in einer Rezession, sind die Vorzeichen im Minus. Dreht die Konjunktur während eine Aufschwungphase zum zweiten Mal hintereinander ins Minus, so spricht man von einem „Double-Dip“.

Die von Börsianern ungeliebte Erscheinung, wird in ihrer Auswirkung von Wirtschaftswissenschaftlern moderat beurteilt. Während Marktteilnehmer regelmäßig davon ausgehen, dass ein erneutes Abtauchen einer Volkswirtschaft in eine Rezession schlimme Auswirkungen auf die Weltwirtschaft hat, bewertet die Wissenschaft zwischenzeitliche konjunkturelle Schwächephasen als nicht problematisch. Anzeichen für ein Double-Dip sind beispielweise, dass Unternehmen Investitionen zurückhalten, obwohl das Zinsniveau niedrig ist und die Unternehmensaussichten gut sind, oder dass Firmen zögern, ihre Lager aufzufüllen, obwohl sich der Auftragseingang beschleunigt und verbessert hat.

Dow Jones Euro Stoxx 50

In Gemeinschaftsarbeit haben das Unternehmen Dow Jones, die Deutsche Börse, die Schweizer Börse und die Pariser Börse eine Reihe von Indizes konzipiert, die als Benchmark für Europas Aktienmärkte dienen. Im Februar 1998 wurde die neue Indexfamilie „Euro Stoxx“ vorgestellt. Aufgrund der seit 1.1.1999 in Kraft getretenen Währungsunion von 11 europäischen Ländern wurden ab 4.1.1999 in allen am Euro teilnehmenden Ländern die Aktienwerte in Euro gehandelt. Dadurch ist der direkte Vergleich von Unternehmen innerhalb des Euroraumes erheblich erleichtert worden.

Der für „Euroland“ wichtigste Index ist der Dow Jones Euro Stoxx 50. Er enthält die wichtigsten Aktien von 50 Unternehmen aus den Euroländern (die sog. Blue Chips). Die einzelnen Aktien werden nach den Kriterien Börsenkapitalisierung, Börsenumsatz und Branchenzugehörigkeit ausgewählt.

Zum Dow Jones Euro Stoxx 50 zählen z.B. die Aktien Allianz, Deutsche Bank, France Telecom, Philips Electronics und L'Oréal.

Dow-Jones-Index

Der Dow-Jones-lndex ist der bekannteste und meist beachtete Aktienindex der Welt. Er wird seit 1882 (mit zunächst neun Aktien) täglich an der New Yorker Börse an der Wall Street errechnet. Die Basis des „Dow-Jones-Industrials“, des wichtigsten der vier Dow-Jones-lndizes, bilden heute die Aktienkurse von 30 führenden amerikanischen Unternehmen, die zusammen rund ein Fünftel der Marktkapitalisierung der New York Stock Exchange stellen. Um den Index möglichst aktuell zu halten, sind mehrere Werte im Laufe der Zeit ausgetauscht worden.

Neben dem Industrieaktien-lndex wird im „Dow-Jones-Transportation“ der Tageswert von 20 großen Transportunternehmen und im „Dow-Jones-Utilities“ das Kursniveau von 15 führenden Unternehmen der Versorgungswirtschaft ermittelt. Außerdem gibt es einen Dow-Jones-Gesamtindex. Dabei handelt es sich aber ­ im Gegensatz etwa zum DAX ­ jeweils nicht um gewogene Indizes, sondern lediglich um Kursdurchschnitte; d.h., die Summe der Kurse der ausgewählten Aktien wird nur durch die Anzahl der berücksichtigten Titel dividiert.

Seine weltweite Beachtung verdankt der Dow-Jones-Industrials vor allem der Bedeutung der Wall Street, aber auch seiner langen Tradition. Seine Bekanntheit erlaubt es ­ trotz Kritik, er sei mit nur 30 Werten nicht besonders repräsentativ ­, an dem ursprünglichen Konzept festzuhalten.

Dual Listing

Notierung einer Aktie an zwei Börsen, z.B. Neuer Markt und Nasdaq.

Due Diligence

Als Due Diligence bezeichnet man den Prozess der intensiven Untersuchung der finanziellen und wirtschaftlichen Situation und Planungen eines Unternehmens durch externe Experten (meist Banken, Anwälte und Wirtschaftsprüfer). Er hat das Ziel, alle wichtigen unternehmensinternen Voraussetzungen, die Ein fluss auf die zukünftige Geschäftstätigkeit haben könnten, sowie potenzielle Risiken erkennen zu können. Im Vorfeld eines Börsengangs oder einer Kapitalerhöhung ist die Durchführung einer Due Diligence die Voraussetzung für die Erstellung eines Emissionsprospekts (Prospekt).

Duration

Die Duration gibt die durchschnittliche Kapitalbindungsdauer einer Investition (Anleihe) in Jahren an. Bei der Berechung der Duration wird für jede künftige Zahlung (z.B. Zinsen) der heutige Zeitwert (Barwert) ermittelt. Die Addition dieser Ergebnissen ergibt den Kurs der Anleihe. Zusätzlich wird jede dieser Zahlungen auch zeitlich gewichtet und in das Verhältnis zum Kurs der Anleihe gesetzt. Die Duration eines Rentenfonds ergibt sich aus den jeweils gewichteten Durationen der im Portfolio befindlichen Anleihen. Sie ist das aussagekräftigere Zeitmaß im Vergleich zu der durchschnittlichen Restlaufzeit im Bezug auf die Zinsempfindlichkeit von Anleihen. Als Faustregel gilt: Je höher die Duration, desto größer ist das Zinsänderungsrisiko.

Durchschnittsentgelt

Durchschnittsentgelt ist ein Wert, der die Rentenberechnung und damit die Rentenhöhe beeinflusst. Bei der Rentenberechnung werden für die einzelnen Kalenderjahre Entgeltpunkte bestimmt, indem das vom Versicherten erzielte Bruttoarbeitsentgelt durch das Durchschnittsentgelt aller Versicherten im gleichen Kalenderjahr geteilt wird. Weil für das laufende und das vorangegangene Kalenderjahr noch keine statistischen Daten für die Ermittlung des Durchschnittsentgelts vorliegen, werden hierfür vorläufige Werte festgelegt.