Baufinanzierung
Ihre Planung in guten Händen
Top-Konditionen
Möglichkeiten zur Sondertilgung, Forward-Darlehen sowie die Integration von KfW-Mitteln.
Commerzbank Zinszertifikat
Mit unserem kostenlosen Zinszertifikat bestätigen wir Ihnen die Finanzierung der berechneten Kredithöhe sofort nach der Angebotserstellung.
Persönliche Beratung
Unsere Spezialisten für Bauvorhaben oder Kauf stehen Ihnen zur Seite und helfen Ihnen bei der Zusammenstellung Ihrer Baukreditfinanzierung.
Bequem und einfach vom Sofa aus - in 4 Schritten zur Baufinanzierung
Zinssatz ermitteln
Mit wenigen Eingaben erhalten Sie einen verbindlichen Zinssatz, den wir 48 Stunden für Sie reservieren.
Daten eingeben & Angebot erhalten
Nach Eingabe Ihrer Daten können Sie sich Ihr persönliches Angebot ausdrucken.
Zinszertifikat erhalten
Mit dem Zinszertifikat können Sie beim Verkäufer oder Makler nachweisen, dass wir Ihre Finanzierung bis zur ermittelten Kredithöhe begleiten. Zudem erhalten Sie eine Liste mit den benötigten Unterlagen.
Prüfung und Zusage
Beim abschließenden Termin in einer Commerzbank-Filiale werden Ihre Unterlagen geprüft und Ihre Schufa angefragt. Danach treffen wir die Kreditentscheidung und Sie erhalten schnellstmöglich Ihre Zusage.
Wichtige Fragen rund ums Bauen und Kaufen
Unser Angebot richtet sich an volljährige natürliche Personen mit Wohnsitz und unbeschränkter Steuerpflicht in Deutschland (Steuerinländer). Es sind nur Immobilienfinanzierungen zulässig, die in eigenem wirtschaftlichem Interesse durch maximal zwei Kreditnehmer aufgenommen werden, die (künftig) in einem gemeinsamen Haushalt leben. Eine Online-Beantragung durch Freiberufler und Gewerbetreibende ist derzeit leider nicht möglich.
Wir als Bank bestätigen Ihnen mit diesem Zinszertifikat, dass wir die Baufinanzierung Ihrer Immobilie unter dem Vorbehalt einer positiven Bonitäts- und Objektprüfung begleiten wollen. Damit können Sie gegenüber Ihrem Makler/Verkäufer punkten. Ihnen entstehen durch unser Zinszertifikat keinerlei Verpflichtungen.
Die monatlich von Ihnen zu bezahlende Rate für das Eigenheim setzt sich aus der Tilgung (dem Betrag, mit dem Sie Ihr Eigenheim abbezahlen) und dem Sollzins (den Sie für den Kredit bezahlen) zusammen. Beide Anteile zusammen bilden die Rate, die Sie bei einer klassischen Baufinanzierung (auch Annuitätendarlehen genannt) monatlich mit gleichbleibender Höhe über einen festgelegten Zeitraum (beispielsweise für die nächsten 10 Jahre) bezahlen. Ist diese Zeit der vereinbarten Zinsbindung verstrichen und die Baufinanzierung nicht vollständig abbezahlt, verhandeln Sie neue Konditionen (Anschlussfinanzierung) mit Ihrer Bank oder wechseln das Kreditinstitut.
Die Zinsen (hierbei handelt es sich um den Sollzins) für Ihre Baufinanzierung ergeben sich aus den jeweiligen Konditionen Ihres Baudarlehens. Die Laufzeit des Immobilienkredits, dessen Höhe, Ihr Eigenkapital und weitere Faktoren bestimmen den Zinssatz und können von Bank zu Bank variieren. Vergleichen Sie verschiedene Angebote, lohnt es sich also, diesen Wert genauer zu betrachten.
Ein Tilgungsplan ist eine Übersicht, die Ihnen zuverlässig Auskunft über die Höhe Ihrer Restschuld zu einem bestimmten Zeitpunkt gibt und zukünftig anstehende Zins- und Tilgungsraten Ihrer Baufinanzierung anzeigt. So verlieren Sie nie den Überblick über Ihr Darlehen und können sich beispielsweise früh genug um die Verlängerung des Baukredits kümmern.
Mit der Sollzinsbindung (auch Zinsbindung genannt) legen Sie fest, welchen Sollzins Sie über die vereinbarte Dauer der Vertragslaufzeit bezahlen. Sie sichern sich also einen bestimmten Zinssatz, der während der gesamten Vertragslaufzeit gleich bleibt. In diesem Zusammenhang wird auch von einem gebundenen Sollzins gesprochen. Ist das Darlehen am Ende der Vertragslaufzeit bzw. Zinsbindungsfrist noch nicht abgezahlt, müssen Sie mit dem Kreditgeber einen neuen Zinssatz vereinbaren.
Die Vertragslaufzeiten mit einer bestimmten Sollzinsbindung sind nicht mit der gesamten Darlehenslaufzeit bis zur vollständigen Tilgung zu verwechseln. Unter der Darlehenslaufzeit wird der Zeitraum verstanden, in welcher Sie das gesamte Darlehen zurückgezahlt haben.Niedrige Zinsen sichern Sie sich beispielsweise, indem Sie ein Forward-Darlehen (Anschlussfinanzierung) abschließen. Bereits Jahre (insgesamt bis zu 60 Monate) vor Ablauf Ihrer bestehenden Baufinanzierung. Es lohnt sich, wenn zu erwarten ist, dass das Zinsniveau zukünftig steigen wird.
Beschäftigen Sie sich mit einer Baufinanzierung, werden Sie schnell Begriffen wie „Annuitätendarlehen“, „Forward-Darlehen“ (Anschlussfinanzierung) oder „Prolongation“ begegnen, die verschiedene Formen einer Finanzierung bezeichnen. Welche Form zu Ihnen passt, hängt von Ihrem individuellen Vorhaben ab: Ob Sie einen Neubau planen, eine bestehende Immobilie erwerben wollen, Ihr bereits bestehendes Eigenheim modernisieren oder einen laufenden Kredit verlängern wollen. Dabei handelt es sich bei einem Kauf meist um ein Annuitätendarlehen mit Zinsbindung, festen Raten und einer vorab vereinbarten Laufzeit.
Bei Sondertilgungen handelt es sich um Zahlungen, die Sie auch außerhalb der vereinbarten Raten bezahlen. Wissen oder vermuten Sie, dass Sie über zusätzliches Geld verfügen werden, kann es sich lohnen, Sondertilgungen zu verhandeln, mit denen Sie nicht nur Ihre Restschuld verringern, sondern die Laufzeit der gesamten Baufinanzierung.
Ja. Ein Bausparvertrag ist zum einen Ihre Chance, sich auf den Kauf einer Immobilie vorzubereiten und sich das nötige Kapital anzusparen. Zum anderen ist ebenfalls eine Kombination mit der Baufinanzierung, als Vorausdarlehen, möglich, auch wenn der Sparvertrag noch nicht besteht. Denn Sie können ebenfalls beide Verträge gleichzeitig abschließen und bezahlen zu Beginn nur die Zinsen für das Vorausdarlehen und besparen gleichzeitig den Bausparvertrag an. Diese Variante nennt man Vorausdarlehen. Ist der Bausparvertrag nach der Spar-Phase bereit für die Zuteilung, tilgen Sie mit diesem die Baufinanzierung/Vorausdarlehen. Die Restschuld ist ein gewöhnliches Bauspardarlehen, welches Sie regulär abbezahlen.
Bei einem Darlehen der KfW-Bankengruppe (KfW) handelt es sich um attraktive Förderangebote bzw. Zuschüsse, die unter bestimmten Voraussetzungen in Anspruch genommen werden können. So fördert die KfW beispielsweise energieeffizientes Bauen oder einen altersgerechten Umbau mit besonders günstigen Konditionen.
Als Mitglied des Bankenfachverbandes sind wir uns der Verantwortung gegenüber unseren Kundinnen und Kunden bewusst und verpflichten uns über gesetzliche Standards hinaus zu einer verantwortungsvollen Vergabe von Krediten für Verbraucherinnen und Verbraucher.
Ob für Ihre Baufinanzierung ein Sondertilgungsrecht vereinbart ist, können Sie in Ihrem Darlehensvertrag erkennen. Dies ist bei der Commerzbank in der Regel zum 30.06. eines Jahres möglich. Haben Sie die Möglichkeit einer Sondertilgung vertraglich vereinbart, sind Sie berechtigt – jeweils zum 30.06. eines Jahres, frühestens jedoch ein Jahr (bei der Produktvariante TopFlex: zwei Jahre) nach vollständiger Auszahlung des Darlehens – entschädigungsfreie Sondertilgungen zu leisten.
Wie hoch diese Sondertilgung maximal sein kann, ist abhängig von der Vereinbarung in Ihrem Vertrag. Der Mindestbetrag je Sondertilgung beträgt 1.000 EUR. Wenn Sie in einem
Jahr Ihr Recht zur Sondertilgung nicht in Anspruch nehmen, können die Beträge nicht auf die Folgejahre übertragen werden.Die Ausübung des Sondertilgungsrechtes bewirkt entweder eine Laufzeit-Reduzierung unter
Beibehaltung der Rate (nur bei laufender Tilgung möglich) oder eine Raten-Reduzierung unter Beibehaltung der Laufzeit (bei laufender Tilgung und Tilgungsaussetzung möglich). Welche dieser Varianten zutrifft, wird bei Abschluss des Darlehensvertrages vereinbart.
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Das Darlehen muss durch eine Grundschuld abgesichert werden. Angebot freibleibend, gültig vom 25.03.2023 bis 31.03.2023 Darlehensgeber ist die Commerzbank AG, Kaiserplatz, 60311 Frankfurt an Main.
Bereitstellungszinsen 0,25% p. M. ab 13. Monat nach Zusage. Sondertilgungsoption 5% p. a. enthalten (unter zusätzlichen Bedingungen, die in der Filiale erfragt werden können). Finanzierung selbst genutzten Wohneigentums bis max. 60% des Beleihungswertes, nur Neugeschäft. Zusätzlich fallen noch Kosten im Zusammenhang mit der Bestellung der Sicherheiten (z. B. Notarkosten für die Grundschuldbestellung, Kosten für das Grundbuchamt) sowie für eine Gebäudeversicherung an. Zugleich Beispiel nach § 6a Abs. 4 PAngV.