Glossar

Handelsregister

Das Handelsregister ist ein öffentliches, von den Amtsgerichten geführtes Verzeichnis, aus dem die rechtlichen Verhältnisse der Handelsgewerbe ersichtlich sind. In Abteilung A werden Einzelkaufleute und Personengesellschaften, in Abteilung B Kapitalgesellschaften eingetragen. Es enthält neben Angaben über Unternehmensform, Firma, Sitz, Gesellschafternamen und Höhe des Kapitals z.B. auch Angaben über die Vertretungsberechtigten.

Das Handelsregister wird ständig aktualisiert; die Einsicht ist jedermann gestattet. Neueintragungen, Veränderungen und Löschungen werden öffentlich bekanntgemacht.

Handelswechsel

siehe Wechsel.

Hardware

Alles am Computer, was materiell vorhanden ist, z.B. Festplatte, Monitor, Tastatur, CD-ROM Laufwerk, etc.; Gegenstück zu Software.

Harmonisierter Verbraucherpreisindex (HVPI)

Bei den Harmonisierten Verbraucherpreisindizes (HVPI) handelt es sich harmonisierte Angaben zur Inflation gemäß Artikel 109j des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. Ziel der Harmonisierung ist die Vergleichbarkeit der Indizes der verschiedenen Länder und ihrer jeweiligen Veränderung. Die nationalen HVPI der Teilnehmerländer fließen mit unterschiedlicher Gewichtung in den HVPI für das Euro-Währungsgebiet ein. Dieser wird u. a. von der Europäischen Zentralbank (EZB) als ein Hauptindikator für die Durchführung ihrer Geldpolitik im Euroland verwendet. Die Preisstabilität als wichtigstes Ziel des Eurosystems wird definiert als ein Anstieg des HVPI für das Euro-Währungsgebiet von unter 2 % gegenüber dem Vorjahr.

Hauptrefinanzierungsgeschäft

Ein Hauptrefinanzierungsgeschäft ist ein Offenmarktgeschäft des Eurosystems, das als regelmäßig stattfindende liquiditätszuführende befristete Transaktion in wöchentlichem Abstand und mit einer Laufzeit von zwei Wochen durchgeführt wird. Diesen Hauptrefinanzierungsoperationen kommt bei der Verfolgung der Ziele der Offenmarktgeschäfte des Europäischen Systems der Zentralbanken (ESZB) eine Schlüsselrolle zu; da über sie dem Finanzsektor der größte Teil des Refinanzierungvolumens zur Verfügung gestellt wird. Der kurz „Refisatz“ genannte Zinssatz des Hauptrefinanzierungsgeschäftes ist der operative Leitzins des Eurosystems.

Hauptversammlung

In der Hauptversammlung (HV), dem „Parlament der Aktionäre“, üben die Anteilseigner oder deren Vertreter einer Aktiengesellschaft ihre gesetzlich geregelten Rechte aus. Die HV tritt als „ordentliche“ HV in den ersten acht Monaten eines Geschäftsjahrs insbesondere zur Entgegennahme des Jahresabschlusses und des Lageberichts sowie zur Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinnes (Dividende) zusammen. Daneben können außerordentliche HV einberufen werden, z.B. wenn Kapitalerhöhungen kurzfristig zu beschließen sind, so dass ein Aufschub bis zur nächsten ordentlichen HV nicht in Frage kommt.

Der Vorstand muss zur HV rechtzeitig einladen, die Tagesordnung bekanntgeben und ­ zusammen mit dem Aufsichtrat ­ eigene Abstimmungsvorschläge unterbreiten; auch mögliche Gegenanträge von Aktionären sind mitzuteilen. Die Aktionäre erhalten alle diese Unterlagen über ihre Bank, bei der sie ihre Aktien im Depot verwahren lassen; die „Depotbank“ muss dabei, wenn sie Aktionäre in der HV vertreten will, ebenfalls Vorschläge für die Stimmrecht sausübung machen. Aktionäre können von sich aus die Einberufung der HV verlangen, wenn sie mindestens 5% des Grundkapitals (Eigenkapital) auf sich vereinigen.

Die HV ist auch zuständig für die Wahl der Anteilseignervertreter im Aufsichtsrat (der seinerseits den Vorstand bestellt), die Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat für das vergangene Geschäftsjahr sowie für die Bestellung des Abschlussprüfers. Der Vorstand hat den Aktionären in der HV zu den einzelnen Tagesordnungspunkten auf Verlangen zusätzliche Auskünfte zu erteilen. Nur bei Vorliegen besonderer, gesetzlich fixierter Umstände darf die Antwort verweigert werden.

Hausse

siehe Baisse/Hausse.

HBCI

„Homebanking Computer Interface“ - ein bankübergreifender Homebanking Standard unter Verwendung einer elektronischen Signatur.

Hebelwirkung

Die Hebelwirkung (auch: Leverage-Effekt) ist eine Vervielfachungswirkung; sie entsteht dadurch, dass bei finanziellen Instrumenten (wie Options & Futures) nur ein Bruchteil des Kapitaleinsatzes eingezahlt wird, der Anleger aber voll an den Kursveränderungen des Basiswertes teilnimmt. Dadurch vervielfacht sich eine bestimmte Kursbewegung im Verhältnis zum eingesetzten Kapital und kann zu überproportionalen Gewinnen, aber auch Verlusten, führen. Das Verlustrisiko kann durch Gegengeschäfte abgesichert werden.

Hebelzertifikat

Sie nennen sich Turbos, Knock-outs oder Waves. Ihr Ziel: Gewinnmaximierung. Die Rede ist von Hebelzertifikaten. Die spekulativen Wertpapiere werden an der Börse gehandelt. Mit ihnen können Anleger satte Gewinne einfahren, aber auch ebensoviel verlieren. Hebelzertifikate gibt es auf Aktien, Indizes, Rohstoffe und Währungen. Der Emittent, meist eine Bank, legt als Bezugsgröße einen bestimmten Basiswert fest. Dieser bezieht sich immer auf das zu Grunde liegende börsennotierte Wertpapier und steigt beziehungsweise fällt im gleichen Takt wie dieses. Zusätzlich besitzt das Zertifikat einen festgelegten Hebel, der Kursveränderungen des Basiswerts multipliziert. Je größer der gewählte Hebel, desto größer die Gewinn- oder Verlustmöglichkeit. Beispiel: Bei einem Zertifikat mit dem Hebel 20 genügt eine 5-prozentige Kursveränderung und schon hat sich der Wert verdoppelt oder halbiert.

Das Gefährliche an Hebelzertifikaten ist die so genannte Knock-out-Schwelle. Ist diese erreicht, droht Anlegern der finanzielle K.o. Die Knock-out-Schwelle entspricht dem Basiswert des Zertifikats. Wird die Schwelle durchschritten, ist der Anleger sein Geld los. Auch hier gilt: Je größer der Hebel, desto größer das Verlustrisiko! Zur Absenkung des Risikos können Anleger Zertifikate wählen, deren Knock-out-Schwelle in weiter Ferne liegt. Diese Strategie schmälert allerdings die Hebelgröße und damit die Gewinnchance. Da Hebelzertifikate hochspekulativ sind, sollte nur derjenige investieren, der sich mit solchen Produkten auskennt.

17.11.2003 Publikom Z

Hedge Fonds

Sie investieren u.a. in derivative Finanzinstrumente wie beispielsweise Optionen und Futures. Da sich beim Einsatz dieser Instrumente aufgrund der sehr großen Hebelwirkung mit einem geringen Kapitaleinsatz hohe Gewinne, aber auch entsprechend hohe Verluste erzielen lassen, werden derartige Fonds auch mit dem Begriff „Risikofonds“ belegt.

Hedging

Hedging ist eine Strategie, bei der Futures-Geschäfte (Options & Futures ) mit dem Ziel abgeschlossen werden, sich gegen das finanzielle Risiko von ungünstigen Preisentwicklungen (Zinsen, Kurse, Rohstoffe) abzusichern.

Hereinnahme von Termineinlagen

Die Hereinnahme von Termineinlagen ist ein geldpolitisches Instrument des Eurosystems. Es wird als Feinsteuerungsinstrument eingesetzt, indem den Kreditinstituten eine Verzinsung für befristete Einlagen auf Konten bei den nationalen Zentralbanken des Euro-Währungsgebietes angeboten wird, um auf diese Weise am Markt Liquidität abzuschöpfen.

High-Yield-Bonds

Als High Yield Bonds bezeichnet man Anleihen, die eine überdurchschnittlich hohe Verzinsung bei gleichzeitig überdurchschnittlich hohem Risiko aufweisen. High Yield Bonds werden von Unternehmen ausgegeben, die aufgrund ihrer bereits bestehenden hohen Verschuldung keine weiteren Bankdarlehen aufnehmen können bzw. denen auch keine Emission von „normalen“ Anleihen (mehr) möglich ist. Deshalb werden High Yield Bonds oft auch als Junk Bonds (wörtlich: Ramsch-, Schrott- oder Abfallanleihen) bezeichnet.

Hinterbliebenenrente

Im Todesfall eines Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung leistet diese Ersatz für den entfallenden Unterhalt. Dies geschieht in Form der Witwen- und Witwerrente oder der Waisenrente.

Hinzuverdienstgrenzen

Bei Bezug einer Vollrente wegen Alters vor dem 65. Lebensjahr ist ein Hinzuverdienst nur in Höhe der Geringfügigkeitsgrenze von monatlich 400 EUR möglich.

Hit

Bezeichnung für den Zugriff auf Dateien einer Internet-Seite. Mit der Anzahl der Hits wurde früher der Erfolg einer Website gemessen. Das Verfahren ist nicht mehr aktuell, da je nach Aufbau einer Site aus Frames, Text-, Bild-, Video-, Ton- und anderen Dateitypen unterschiedlich viele Hits zustande kommen. Insofern ist die absolute Anzahl der Hits im Grunde genommen für eine Erfolgskontrolle nicht relevant. Seriöse Anbieter argumentieren mit Pageviews oder User-Sessions.

Hoax

(Von engl. „Scherz“) E-Mails, in denen vor angeblichen Viren gewarnt wird. Solche „Hoaxes“ sind dadurch von realen Warnungen zu unterscheiden, dass sie meist sehr ungenau formuliert und wenig plausibel sowie gewöhnlich drastisch übertrieben sind, z.B. „Wenn Sie diese Mail öffnen, wird Ihre Festplatte zerstört.“ Durch ihre kettenbriefartige Verbreitung nach dem Schneeball-Prinzip erzeugen Hoaxes unnötigen Datenverkehr und können E-Mail-Systeme belasten, sind an sich aber harmlos.

Höchstbeitrag

Beiträge zur Rentenversicherung dürfen nur in begrenzter Höhe gezahlt werden. Der Höchstbeitrag ist der Beitrag, der für einen Arbeitsverdienst zu zahlen ist, der der Beitragsbemessungsgrenze entspricht. Der Höchstbeitrag beträgt 2006 in den alten Bundesländern monatlich 1.094,50 EUR (Berechnung: 19,9 % aus 5.500 EUR), in den neuen Bundesländern monatlich 925,35 EUR (Berechnung: 19,9 % aus 4.650 EUR). Der Wert in den neuen Bundesländern gilt nur für Pflichtbeiträge, weil freiwillige Höchstbeiträge auch in den neuen Bundesländern nach „Westniveau“ zu zahlen sind.

Holdinggesellschaft

Die Holding(gesellschaft) besitzt als Dachgesellschaft Anteile an anderen Unternehmen (z.B. Aktien, GmbH-Anteile). Sie übt wirtschaftlichen Einfluss auf die beherrschten Unternehmen aus; deren rechtliche Selbständigkeit bleibt jedoch erhalten.

Home Banking

Homepage

Startseite innerhalb eines elektronischen Dokuments, z.B. einer Website (Homepage = engl. Heimatseite). Umgangssprachlich wird oft auch eine Website als Homepage bezeichnet.

Hostname

Der Hostname ist ein Bestandteil der Internet-Adresse (URL) und bezeichnet den Server, auf dem eine Website angeboten wird. Beispiel: „www.commerzbank.de“

HTML

Abkürzung für „Hypertext Markup Language“. Standardisierte Seitenbeschreibungssprache für WWW-Seiten im Internet bzw. Intranet. Sie definiert sowohl die Gestaltung, den Inhalt und die Grafik der Seite als auch die Links (Hyperlinks, Verbindungen) zu eigenen oder fremden Seiten. HTML-Dokumente können mit jedem Texteditor erstellt werden, da sie aus reinem ASCII-Text bestehen. Spezielle Editoren (WYSIWYG - „What you see is what you get“ - Editoren, wie beispielsweise HotDog oder Microsofts FrontPage) erleichtern allerdings das Erstellen der Dokumente erheblich. Außerdem gibt es für viele Textverarbeitungsprogramme Add-Ons, die das HTML-Format mehr oder weniger begrenzt unterstützen. „HTML“ wird konsequenterweise auch als Dateinamenserweiterung für HTML-Dokumente verwendet.

HTTP

„Hyper Text Transfer Protocol“ ist das spezielle Protokoll des WWW. Es hat die Aufgabe, ein Schema für die Datenübertragung zwischen Server und Client zu definieren, z.B. in welcher Reihenfolge welche Elemente einer Website vom Server zum Client gelangen.

Hypertext

Hypertext zeichnet sich gegenüber normalem Fließtext durch Querverweise (Hyperlinks) zu andern Dokumenten oder Textstellen aus. Durch Anklicken einer markierten Textstelle oder anderer in den Text eingefügter Objekte (z.B. Grafiken) wird automatisch das referenzierte Dokument bzw. die entsprechende Textstelle angezeigt, eine Datei heruntergeladen (Download), oder ein anderes Programm gestartet. (Wenn Sie diese Zeilen im Intranet oder Internet über einen Web-Browser lesen, dann wissen Sie auch, was Hypertext ist - zumindest, haben Sie dann Hypertext bereits praktisch angewendet.).

Hypothek

Als Hypothek bezeichnet man die Belastung eines bebauten oder unbebauten Grundstücks mit einem Pfandrecht. Sie wird in das bei den Amtsgerichten geführte Grundbuch eingetragen und dient im allgemeinen zur Absicherung langfristiger Kredite, vor allem für die Finanzierung des Wohnungsbaus (Baufinanzierung). Die Kreditgeber ­ Banken, Sparkassen sowie Bausparkassen (Bausparen) und Versicherungen ­ erhalten damit das Recht, das Grundstück versteigern zu lassen, wenn das Darlehen nicht fristgerecht zurückgezahlt wird. Anstelle einer Versteigerung kann man das Grundstück auch unter Zwangsverwaltung stellen lassen, um die Miet- und Pachtzinsen zu vereinnahmen.

Zu unterscheiden ist zwischen der ersten, der zweiten und eventuell einer nachfolgenden Hypothek. Dieser Rang bestimmt die Reihenfolge, in der die Gläubiger bei einer Zwangsversteigerung am Erlös beteiligt werden.

Hypothekenbank