Glossar

S.W.I.F.T.

Zur Beschleunigung des internationalen Zahlungsverkehrs arbeiten Banken aus über 80 Ländern in der Society for Worldwide Interbank Financial Telecommunication - kurz S.W.I.F.T. genannt - zusammen. Mit diesem Nachrichtenübermittlungssystem werden u. a. Auslandsüberweisungen soweit wie möglich in einem EDV-Verbundnetz übermittelt. Ein „S.W.I.F.T.-Code“ - die computergerechte Bankadresse - ermöglicht es, die Zahlungsaufträge und andere Finanznachrichten auf dem schnellsten Wege an die Empfängerbank zu leiten.

Sachinvestition

Unter einer Investition versteht man Aufwendungen für Güter und Leistungen zur Erhaltung (Ersatzinvestitionen), Erweiterung (Erweiterungsinvestitionen) und Modernisierung (Rationalisierungsinvestitionen) des Sachvermögens, insbesondere des Produktionsapparates. Zunehmende Bedeutung kommt auch Umweltschutzinvestitionen zu. Jedes Investieren erfordert volkswirtschaftlich eine entsprechende Ersparnisbildung.

In einer marktwirtschaftlichen Ordnung sind die Unternehmen die wesentlichen Träger der Investitionen; sie verantworten Risiko (Fehlinvestition) und Erfolg. Aber auch der Staat investiert Jahr für Jahr große Summen, etwa in die Infrastruktur. Die freie Investitionsentscheidung der einzelnen Unternehmen soll die bestmögliche Versorgung der Verbraucher mit Gütern und Diensten gewährleisten; viele Einzelunternehmen passen sich rascher den Marktschwankungen und den Verbraucherwünschen an, als dies z. B. in einer zentral gelenkten Wirtschaft mit staatlichen Investitionsentscheidungen möglich ist.

Man unterscheidet Bruttoinvestitionen (die Summe aller Investitionsaufwendungen) von Nettoinvestitionen (Zusatzinvestitionen). Die Differenz beider Größen bilden die Ersatzinvestitionen. Dies sind die Anschaffungen, die für die Aufrechterhaltung eines gleichbleibenden Produktionsapparates notwendig sind.

Daneben hängt das Wirtschaftswachstum einer Volkswirtschaft und damit der steigende Wohlstand entscheidend von den Nettoinvestitionen ab. Nur bei einer kontinuierlichen Ausweitung und Modernisierung der Produktionsanlagen kann mehr und rationeller, d. h. kostengünstiger, produziert werden. Die Höhe der Neuinvestitionen wird weitgehend von den Gewinnerwartungen der Unternehmen bestimmt: Ohne Gewinnaussichten werden keine Neuinvestitionen getätigt.

Sachwert

Grundlage für die Ermittlung des Beleihungswertes bei Ein- und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, die gewöhnlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Er setzt sich zusammen aus dem Bodenwert, den Baukosten, Außenanlagen und Baunebenkosten unter Berücksichtigung diverser Abschreibungen / Abschläge.

Sammelklage

Der Aktien-Prozess gegen die Deutsche Telekom signalisiert einen neuen Trend: Verärgerte Anleger schließen sich zusammen und klagen gemeinsam. Insbesondere bei Rechtsstreiten in Aktienfragen sind Sammelklagen sehr beliebt, da hier meist schnell eine große Zahl von Geschädigten zusammenkommt. Während einzelne ihre Rechte nur schwer und meist auch nur gegen hohe Kosten durchsetzen können, bringt die Kollektivklage finanzielle Vorteile und Beratung durch erfahrene Anwälte.

Der Begriff Sammelklage ist allerdings eine Formulierung, die dem deutschen Recht zunächst grundsätzlich fremd ist. Bei dem aus den USA stammendem Vorbild von Sammelverfahren prozessiert ein Kläger stellvertretend für die anderen. Das Urteil ist dann für alle verbindlich. In Deutschland müssen sich Klagewillige dagegen zu so genannten Streitgenossenschaften zusammenschließen und gemeinsam vor Gericht ziehen. Rechtlich gesehen führt dann jeder seinen eigenen Prozess. Jeder Kläger kann also unabhängig von den anderen Vergleiche annehmen oder ablehnen, seine Klage zurückziehen oder in die Berufung gehen. In der Praxis handeln die Kläger aber zumeist konform, auf Anraten versierter Anwälte, die den Prozess organisieren und führen.

Schachtelbeteiligungen

Wenn ein Anteilseigner mindestens 25 % der Anteile einer Kapitalgesellschaft, etwa einer Aktiengesellschaft, besitzt, verfügt er über eine so genannte Schachtelbeteiligung. Unternehmenspolitisch ist ein solches Schachtelpaket insofern von Bedeutung, als einige wichtige Entscheidungen der Zustimmung einer Dreiviertelmehrheit in der Hauptversammlung der Gesellschaft bedürfen. Mit mehr als 25 % verfügt der Aktionär über eine „Sperrminorität“ und kann damit Einfluss auf derartige Entscheidungen nehmen.

Nach den Bestimmungen des Aktiengesetzes sind alle Beteiligungen über 25 % meldepflichtig und dem betreffenden Unternehmen mitzuteilen, doch bleiben Anteile von genau 25 % unberücksichtigt. Die Aktiengesellschaften unterrichten ihrerseits die Öffentlichkeit in den Geschäftsberichten über ihren Schachtelbesitz und über ihre Schachteleigner.

Schadsoftware

Programme, die der Beschädigung oder Manipulation von Computersystemen dienen oder deren Sicherheit beeinträchtigen. Nutzer des Online-Banking sind insbesondere durch Computerviren, -würmer und Trojanische Pferde bedroht, wenn diese den Diebstahl von Legitimationsdaten zum Zweck haben.

Schatzanweisungen/U-Schätze

Schatzanweisungen sind kürzerfristige Staatstitel. Sie stellen eine Anweisung an die Staatskasse dar, dem Inhaber einen festen Betrag zu einem bestimmten Termin zu bezahlen. Die mehrjährig laufenden Schatzanweisungen sind wie Anleihen mit Zinsscheinen ausgestattet. Bei den „unverzinslichen“ Schatzanweisungen (so genannte U-Schätze) - ihre Laufzeit beträgt in der Regel nur 6 bis 24 Monate - erfolgt die Verzinsung in Form eines Abschlags von der Schuldsumme (Abzinsungspapier). Der Gläubiger hat also beim Kauf des Papiers einen geringeren Betrag zu zahlen, als er bei Fälligkeit zurückerhält. Der Bund begibt seit Juli 1996 unverzinsliche Schatzanweisungen mit einer Laufzeit von 6 Monaten, die so genannten „BuBills“.

Schätzkosten

Kosten, die in Zusammenhang mit der Besichtigung und Bewertung eines Beleihungsobjektes entstehen.

Scheck

Das Prinzip des Schecks ist einfach: Indem der Kontoinhaber einen Scheck ausstellt, weist er seine Bank an, dem Überbringer einen bestimmten Betrag auszuzahlen. Sofern auf dem Scheck der Vermerk „Nur zur Verrechnung“ angebracht ist, darf der Betrag lediglich auf dem Konto gutgeschrieben werden. Ein solcher „Verrechnungsscheck“ ist also besser gegen Diebstahl und Unterschlagung gesichert.

Schenkungssteuer

Schlusskurs

Schnelltender

Ein Schnelltender ist ein Ausschreibungsverfahren, das das Eurosystem für die geldpolitische Feinsteuerung nutzt. Schnelltender werden innerhalb einer Stunde und nur mit einer begrenzten Zahl von Kreditinstituten durchgeführt.

Schufa

Schuldscheindarlehen

Neben die herkömmlichen Formen der Fremdfinanzierung wie Bankkredit und Anleihe ist in den letzten Jahrzehnten immer stärker das Schuldscheindarlehen getreten. Hierbei handelt es sich um einen kurz-, mittel- oder langfristigen Großkredit, der durch eine besondere Urkunde, ­ Schuldschein oder Darlehensvertrag ­ unterlegt wird. Darlehensnehmer sind bonitätsmäßig (Bonität) einwandfreie Wirtschaftsunternehmen sowie öffentliche Stellen.

Das Schuldscheindarlehen unterscheidet sich in folgenden Punkten wesentlich von der Anleihe:

  • Die Anleihe wird durch börsenfähige Wertpapiere verbrieft; der Schuldschein bzw. die Darlehensvertragsurkunde dient hier lediglich Beweiszwecken. Das Schuldscheindarlehen wird im Gegensatz zur Anleihe, die auch in Kleinbeträgen gehandelt wird, in der Regel in größeren Teilbeträgen bei Kapitalsammelstellen, insbesondere Versicherungen, platziert. Meist tritt als erster Darlehensgeber eine Bank auf, die das Schuldscheindarlehen auch im eigenen Bestand halten kann.
  • Eine im Durchschnitt höhere Effektivverzinsung (Rendite) beim Schuldscheindarlehen wird durch zusätzliche Nebenkosten des Schuldners bei der Anleihe ­ wie Übernahmeprovision des Emissionskonsortiums (Konsortium), Druckkosten für Börsenprospekt , Gebühr für staatliche Genehmigung ­ in etwa ausgeglichen. Aus der Sicht des Käufers des Schuldscheindarlehens entschädigt der Renditevorteil für die eingeschränkten Weiterverkaufsmöglichkeiten angesichts der fehlenden Börsennotiz.

Schuldverschreibungen

Schwellenländer

Die jungen Börsen der Entwicklungs- und Schwellenländer und der ehemaligen Ostblockstaaten werden heute meist als „Emerging Markets“ oder „aufstrebende Länder“ bezeichnet. Sie haben meist höhere Wachstumsraten als die Kapitalmärkte der Industrieländer, sind aber auch häufig weniger liquide, d.h. größere Wertpapierkäufe oder -verkäufe können einen stärkeren Einfluß auf die Kursentwicklung haben.

Scrollen

Mit dem Balken oder den auf- und abwärtsgerichteten Pfeilen auf der rechten Randleiste eines Programmfensters (z.B. Textverarbeitungsprogramm oder Web-Browser) können Sie sich innerhalb der Seite auf und ab bewegen. Dies wird als „scrollen“ bezeichnet. Im Internet müssen Sie manchmal bis zum Fuß einer Seite scrollen, um alle Inhalte und Navigationsmöglichkeiten sehen zu können.

SDAX

Der SDAX, das S steht für small cap, umfasst die 100 größten und umsatzstärksten Werte des SMAX, die den DAX 100 Werten folgen. Er stellt einen Indikator für die Kursentwicklung dieser small caps dar. Wesentliche Aufnahmekriterien sind die Marktkapitalisierung und der Börsenumsatz. Ferner müssen die Voraussetzungen des Übernahmekodex und des Designated Sponsor erfüllt sein.

Secondary Placement

Der Begriff Secondary Placement bzw. Sekundärplatzierung beschreibt die (Zweit-) Platzierung von bereits an der Börse notierten Unternehmen ­ im Gegensatz zum erstmaligen Gang an die Börse (Going Public, IPO). Als bekanntes Beispiel sei auf den Börsengang der Telekom im Jahr 1996 verwiesen, dem im Jahr 1999 eine Kapitalerhöhung folgte (= Secondary Placement). Weitere Secondary Placements werden in den nächsten Jahren erfolgen, wenn der Bund seine Anteile an der Telekom weiter reduzieren wird und diese den privaten wie institutionellen Investoren anbieten wird.

Seigniorage

In früheren Zeiten fiel dem Inhaber des Münzrechts die Differenz zwischen Prägekosten und Nennwert der in Umlauf gebrachten Münzen zu. Dies wurde als Münzgewinn oder Seigniorage bezeichnet. Heute ist der Begriff weiter gefasst und beinhaltet ganz allgemein die Differenz zwischen dem Nennwert von staatlich emittierten Geld und seinen Produktionskosten, die insbesondere bei Banknoten sehr gering ausfallen.

Sekundärmarkt

Der Sekundärmarkt ist der Markt, auf dem Wertpapiere gehandelt werden, die bereits im Umlauf sind. Als Gegenstück dazu steht der Primärmarkt, der bei der Neuemission von Aktien, Anleihen, Einlagenzertifikaten usw. entsteht. Hier kauft der Anleger direkt vom Emittenten bzw. von dessen Beauftragten.

Selbstauskunft

Formular, das vom Kreditantragsteller auszufüllen ist und Auskunft über dessen Vermögensverhältnisse gibt. Die Selbstauskunft dient als Grundlage für die Prüfung der Kreditwürdigkeit des Antragstellers. Die Angaben des Kreditantragstellers sind durch geeignete Dokumente zu unterlegen, z.B. Gehaltsabrechnungen, Einkommensteuerbescheide, - erklärungen.

Selbstfinanzierung

Finanziert sich ein Betrieb, indem er Gewinne nicht ausschüttet, sondern einbehält, so spricht man von Selbstfinanzierung. Die Selbstfinanzierung ist eine Art der Innenfinanzierung eines Unternehmens. Bei der offenen Selbstfinanzierung handelt es sich um die Ansammlung und den bilanziellen Ausweis von erwirtschafteten, aber nicht ausgeschütteten Unternehmensgewinnen auf dem Kapitalkonto (bei Einzelunternehmungen oder Personengesellschaften) oder um Zuführungen zu Gewinnrücklagen (Rücklagen) bei Kapitalgesellschaften . Bei der stillen Selbstfinanzierung - etwa durch die Unterbewertung von Vermögensgegenständen zur Bildung stiller Reserven - ist die Selbstfinanzierung im Bilanzausweis nicht erkennbar.

Der rasche Wiederaufbau der deutschen Wirtschaft nach dem Zweiten Weltkrieg wäre ohne hohe Selbstfinanzierung nicht möglich gewesen. Die Selbstfinanzierung ist aber auch heute noch eine wichtige Finanzierungsart, insbesondere für mittelständische Unternehmen.

Selbstständige

Grundsätzlich sind Selbstständige nicht versicherungspflichtig. Es gibt aber Ausnahmen: Ob bestimmte Selbstständige (z. B. Lehrerinnen, Erzieherinnen und erwerbsmäßige Pflegerinnen in der Kranken-, Wochen-, Säuglings- oder Kinderpflege) in der Rentenversicherung pflichtversichert sind, hängt u. a. davon ab, ob sie versicherungspflichtige Arbeitnehmer beschäftigen oder nicht. Seit dem 1. Januar 1999 unterliegen auch Selbstständige, die auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig sind und niemanden beschäftigen, der aus dieser Tätigkeit mehr als 400 EUR bezieht, der Rentenversicherungspflicht. Damit ist ihnen oder ihren Hinterbliebenen Unterstützung in wirtschaftlichen Notlagen, bei Invalidität und im Alter garantiert. Alle übrigen Selbstständigen, die nicht per Gesetz pflichtversichert sind, können ihre Aufnahme in die gesetzliche Rentenversicherung beantragen. Existenzgründerinnen können sich in den ersten drei Jahren ihrer Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreien lassen. Selbstständige Künstlerinnen und Publizistinnen sind nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz pflichtversichert, wenn ihr Jahreseinkommen aus der selbstständigen Tätigkeit eine Mindesthöhe erreicht. Die Beiträge werden von der Künstlersozialkasse in Wilhelmshaven berechnet. Für die neuen Bundesländer gilt: Alle Selbstständigen, die am 31. Dezember 1991 aufgrund eines Versicherungsvertrages von der Versicherungspflicht befreit waren und bis Ende 1994 nicht erklärt hatten, dass die Befreiung enden soll, bleiben in jeder Beschäftigung oder Tätigkeit von der Versicherungspflicht befreit. Seit dem 01.01.2003 können Personen, die zuvor Lohnersatzleistungen von der Bundesanstalt für Arbeit bezogen oder an einer Arbeitsförderungsmaßnahme teilgenommen haben, bei Aufnahme einer selbständigen Beschäftigung einen Existenzgründungszuschuss erhalten. Die Gründerinnen einer so genannten Ich-AG sind für die Dauer des Bezugs dieses Zuschusses versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Danach können sie sich wie alle übrigen Existenzgründerinnen für drei Jahre lang von der Versicherungspflicht befreien lassen.

SEPA

Der Begriff SEPA steht für Single Euro Payments Area, also für den einheitlichen Euro Zahlungsraum. Mit SEPA verbindet sich der Anspruch und das Ziel, einen europaweiten Zahlungsverkehrsraum zu schaffen, in dem alle inländischen und grenzüberschreitenden Überweisungen, Lastschriften oder auch Kartenzahlungen in Euro nach gemeinsamen Standards und Regeln abgewickelt werden. Für die umfassende Nutzung der einheitlich gestalteten Zahlungsverkehrsleistungen reicht ein Girokonto bei einer Bank in einem der zum SEPA-Raum gehörenden Länder aus.
Der SEPA-Raum besteht aus allen Ländern der Europäischen Union und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Hier finden Sie weitere Informationen rund um SEPA, IBAN und BIC.

Server

Ein leistungsstarker Computer, der eine Schaltstelle im Internet darststellt. Auf ihn greifen in der Regel viele Clients zu. Server stellen zum einen selbst Daten bereit (z.B. Internetseiten), zum anderen leiten sie Daten weiter.

Shareholder Value

Der Shareholder Value stellt die Interessen der Eigentümer oder bei börsennotierten Unternehmen die Aktionäre in den Vordergrund. Dieser im angelsächsischen Bereich entwickelte und schon seit langem angewandte Begriff, findet zunehmend Eingang in die betriebliche Praxis von deutschen Unternehmen.

Das Shareholder-Value-Konzept umfasst die Orientierung der Unternehmensführung an der langfristigen Mehrung des Unternehmenswertes im Interesse der Eigentümer und damit an der Steigerung des Aktienwertes. Das Konzept kontrastiert mit der „Stakeholder-Politik“, die auf einen Ausgleich der Interessen von Aktionären mit anderen Anspruchsgruppen wie Kunden, Mitarbeiter, Fremdkapitalgeber, Banken usw. abzielt. Shareholder-Value-Politik räumt dahingegen dem Eigentümerinteresse Priorität ein.

Ein wesentlicher Baustein des Shareholder-Value-Prinzips ist daher auch eine aktionärsorientierte und transparente Informationspolitik, die gerade in den großen börsenorientierten Unternehmen von Investor Relations gewährleistet wird. Diese soll die erarbeitete Geschäftsstrategie wirkungsvoll kommunizieren, in die sich die einzelnen Maßnahmen zur Erreichung der gesetzten Renditeziele nachvollziehbar einfügen.

Shareholder-Ratio

Die Sharpe-Ratio misst die Überschussrendite eines Fonds pro Risikoeinheit. Wenn also beispielsweise ein Anleger die Wahl zwischen zwei Fonds hat, die beide in den vergangenen drei Jahren eine jährliche Rendite von 15 Prozent erzielt haben, so dürfte er den Fonds bevorzugen, der diese Rendite mit der geringeren Schwankungsbreite der Wertentwicklung, gemeint ist hier die Volatilität, erreichte. Hier fällt die Entscheidung also relativ leicht. Muss der Anleger aber zwischen zwei Fonds wählen, von denen der eine zwar etwas schwächer in der Rendite, aber eben auch etwas weniger risikobehaftet ist, so gibt die Sharpe-Ratio die notwendige Hilfestellung. Zunächst einmal enthält sie im Zähler die sogenannte Überschussrendite. Darunter versteht man die über die sichere Geldmarktanlage hinausgehende Rendite (annualisiert). Wenn also der risikolose Geldmarkt drei Prozent und der ausgewählte Fonds zehn Prozent abgeworfen haben, so hat letzterer eine Überschussrendite von sieben Prozent. Diese wird ins Verhältnis gesetzt zum Risiko, ausgedrückt als Volatilität. Eine positive Sharpe-Ratio, also eine deutlich größer eins (> 1), zeigt an, dass gegenüber der risikolosen Geldmarktanlage eine Mehrrendite erwirtschaftet wurde. Zum anderen zeigt sie, in welchem Verhältnis diese Mehrrendite zum eingegangenen Risiko steht. Umgekehrt verdeutlicht eine negative Sharpe-Ratio kleiner Null (< 0), dass noch nicht einmal die Geldmarktverzinsung übertroffen wurde. Während bestimmter Phasen gibt es durchaus Märkte, in denen trotz eingegangenen Risikos keine angemessene Wertentwicklung zu erzielen ist. Unterscheiden sich also zwei Fonds sowohl in der erzielten Rendite als auch in der Volatilität, sollte unter sonst gleichen Bedingungen der Fonds mit der höheren Sharpe-Ratio bevorzugt werden.

Shareware

Programme, die meist im Internet zum Herunterladen zur Verfügung gestellt werden, wobei der Autor um Überweisung eines meist geringen Geldbetrages auf sein Konto ersucht. Gegenteil: Freeware.

SHTTP

(Secure Hypertext Transfer Protocol)
Standard zur sicheren Datenübertragung im WWW. Erweitert HTTP bei der Authentifizierung und Datenverschlüsselung zwischen Web-Server und Browser.

SICAV

Die SICAV ist eine besonders in Frankreich und in Luxemburg gebräuchliche Aktiengesellschaft, die über Gesellschaftsorgane sowie über ein Mindestkapital verfügt. Das Kapital der Gesellschaft variiert jedoch. Es entspricht jederzeit dem Wert des Nettovermögens aller Teilfonds der Gesellschaft und wird durch Anteile ohne Angabe eines Nominalwertes dargestellt. Im Unterschied zu einer Aktiengesellschaft im klassischen Sinn ist der Zweck der SICAV auf die Anlage des Gesellschaftskapitals in Wertpapieren nach dem Grundsatz der Risikostreuung - ähnlich wie es das KAGG für deutsche Investmentgesellschaften vorschreibt - beschränkt.

Sicherheitsprotokoll

Protokoll, dass die Übertragung von verschlüsselten Daten ermöglicht, so dass sie von unautorisierten Personen nicht gelesen werden können.

Sicherheitsschlüssel

Geheimer Zahlencode, der auf einer TAN-Liste aufgedruckt ist. Mit dem Sicherheitsschlüssel werden bestimmte Funktionen im Portal aufgeschlossen.

Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung ist ein Rechtsinstitut, durch das der Kreditnehmer dem Kreditgeber (z.B. seiner Bank) zur Besicherung der diesem zustehenden Kreditforderung das Eigentum an beweglichen Sachen (z.B. Pkw) überträgt. Der Kreditnehmer selbst behält dabei in der Regel ihren Besitz. Nach Tilgung der Schuld werden die übereigneten Sachen an den Schuldner zurückübertragen.

Weitere Informationen zur Sicherungsübereignung finden Sie im Ratgeber zum Thema Kreditsicherheiten.

Sichteinlagen

Für den laufenden Zahlungsverkehr unterhalten Privatleute wie auch Unternehmen Bankkonten mit täglich fälligen Guthaben. Über diese Sichteinlagen kann der Bankkunde jederzeit verfügen; dementsprechend werden sie gar nicht oder nur mit einem niedrigen Prozentsatz verzinst (Bankbilanz, Einlagen).

Signatur

Ein Textzeilenblock, der unter eine E-Mail gesetzt wird. Dieser beinhaltet üblicherweise Name, Beruf, Post-Anschrift, Telefon- und Faxnummer sowie die E-Mail-Adresse des Absenders. Alle gängigen E-Mail-Programme bieten dem Nutzer die Möglichkeit, sich eine Signatur zu erstellen und diese an die E-Mail anzuhängen.
Im Gegensatz zu der digitalen Signatur bietet sie jedoch keine Gewissheit über die Echtheit der Identität des Absenders.

Small Caps

Als Small Caps werden Aktiengesellschaften mit niedriger Börsenkapitalisierung bezeichnet. An der Frankfurter Wertpapierbörse gelten Unternehmen als Small Caps, wenn ihr Börsenwert weniger als 250 Mio. EUR beträgt. Diese verhältnismäßig kleinen Aktiengesellschaften stehen am unteren Ende der Börsenrangskala. Von der Zahl der gelisteten Unternehmen her, stehen sie aber ganz oben. Allein im SDax sind 50 solcher Unternehmen gelistet, zahlreiche weitere befinden sich im Prime Standard und im General Standard.

Small Caps sind für Aktionäre sicherlich die größte Herausforderung, denn auf dem Parket tummeln sich ganz unterschiedliche Unternehmen: Da gibt es junge, aufstrebende High-Tech-Firmen, die früher ihr Glück am Neuen Markt versuchten, aber auch Spezialfirmen, die sich ganz auf ein Produkt oder eine bestimmte Dienstleistung konzentrieren. Nicht zuletzt gehören zur Gruppe der Small Caps viele Börsenneulinge und solche, die seit Jahren mit eher mäßigem Geschäftserfolg ein Schattendasein auf dem Parkett fristen. Wirtschaftlich erfolgreiche Small Caps besitzen zwar ein höheres Kurspotenzial als Standardwerte, sie sind aber vergleichsweise riskanter.

SMAX

Das von der Deutsche Börse AG entwickelte Qualitätssegment SMAX richtet sich an etablierte Unternehmen aus mittelständischen Branchen. Dabei ist SMAX bildlich gesprochen ein Gütesiegel und zeichnet Unternehmen aus, die sich freiwillig zur Einhaltung besonders hoher Transparenz- und Liquiditätsstandards verpflichten. Small Caps unterhalb des DAX 100 (DAX , MDAX) und außerhalb des Neuen Marktes bietet SMAX eine geeignete Plattform, um sich aus der breiten Masse der Nebenwerte abzuheben und das Interesse von Investoren und Analysten auf sich zu ziehen. SMAX-Unternehmen verpflichten sich zur Einhaltung spezieller Anforderungen. Sowohl bereits börsengelistete Unternehmen als auch neue Börsenkandidaten können in SMAX aufgenommen werden. Natürlich steht SMAX auch ausländischen Unternehmen offen. SMAX startete am 26. April 1999 mit 91 Werten, bis Ende Juli 2000 waren es 139 Unternehmen.

Social Engineering

Social Engineering (z.dt. soziales Konstruieren) beschreibt jede Art von persönlichem Kontakt zu einem Bankkunden mit dem Ziel von diesem „freiwillig“ nicht öffentliche Informationen zu erhalten. Ziel dieses Trickbetrugs ist der spätere Missbrauch der Daten, um dem Bankkunden Geld zu stehlen. Eine populäre Form des Social Engineering ist das Phishing (s. Phishing).

Sockelbetrag

Bei der staatlich geförderten zusätzlichen Altersvorsorge (Riester-Förderung) müssen Förderberechtigte, um die volle Zulage zu erhalten, einen bestimmten Mindesteigenbeitrag leisten. Dieser orientiert sich an der Höhe der beitragspflichtigen Einnahmen. Bei geringerem Einkommen und hohem Zulagenanspruch kann es aber passieren, dass bereits allein die Zulagen den Mindesteigenbeitrag erreichen oder übersteigen. Dann muss als Mindesteigenbeitrag ein so genannter Sockelbetrag geleistet werden, der seit dem Jahr 2005 einheitlich 60 EUR im Jahr beträgt.

Sollzinsen

siehe Zinsen.

Solvabilitätsverordnung

Die Solvabilitätsverordnung (SolvV – Verordnung über die angemessene Eigenmittelausstattung von Instituten, Institutsgruppen und Finanzholding-Gruppen) ist eine Verordnung des Bundesministeriums der Finanzen vom 14. Dezember 2006 im Rahmen des Bankenaufsichtsrechts. Sie konkretisiert die Anforderungen der §§ 10 ff. Kreditwesengesetz über die Mindesteigenkapitalbestimmungen. Insgesamt soll den Kreditinstituten hierdurch die Möglichkeit, Risiken eingehen zu können, begrenzt werden.

Sondertilgung

Bei einer Sondertilgung handelt es sich um eine völlige oder teilweise vorzeitige Rückzahlung eines Darlehens. Mit Hilfe der Sondertilgung reduziert sich das bestehende Restkapital. Die periodisch zu erbringenden Leistungsraten bleiben unbetroffen. Deshalb verkürzt sich mit jeder Sondertilgung auch die Restlaufzeit des gewährten Darlehens. Sondertilgungsrechte sind häufig entschädigungsfrei, manche Banken verlangen einen Zinszuschlag.

Meist werden Sondertilgungsrechte in Verbindung mit Hypothekenkrediten vergeben. Dazu müssen Immobilienkäufer beim Kreditabschluss darauf achten, dass die Bank die Möglichkeit offen lässt, den Baukredit innerhalb der vereinbarten Laufzeit durch freiwillige Sonderzahlungen zusätzlich zu tilgen. Besonders zur Zwischentilgung geeignet ist die staatlich garantierte Eigenheimzulage. Wer den jährlich ausgezahlten Geldbetrag zur Sondertilgung einsetzt, kann schnell seine Kreditbelastungen verringern. Manche Banken beziehen die staatlichen Gelder gleich in die Kredit- und Tilgungsplanung mit ein.

Mehr zu Baukredit, Immobilienfinanzierung und Sondertilgung erfahren Sie auf unserer Baufinanzierung -Seite. Welche Möglichkeiten Sie zur Tilgung von Kredit und Darlehen haben, lesen Sie in unserem Ratgeberartikel.

Sondervermögen

Nach deutschem Recht ist ein Investmentfonds ein Sondervermögen, das von einer Kapitalanlagegesellschaft verwaltet und von einer von ihr unabhängigen Depotbank verwahrt wird. In einem Investmentfonds bündelt die Anlagegesellschaft die Gelder vieler Anleger, um sie nach dem Prinzip der Risikomischung in verschiedenen Vermögenswerten nach definierten Anlagegrundsätzen gewinnbringend anzulegen.

Sonderziehungsrechte

Die Mitgliedsländer des Internationalen Währungsfonds (IWF) sind 1969 übereingekommen, neben Gold und konvertiblen Devisen als neue internationale Reservewährung die Sonderziehungsrechte (SZR) einzuführen. Es handelt sich dabei um Ansprüche gegenüber anderen Ländern auf Überlassung konvertierbarer Währung (Konvertibilität , Währung), die über den IWF geltend gemacht werden können. Sonderziehungsrechte werden den Mitgliedsländern entsprechend ihrem Beitrag für den Währungsfonds zugeteilt (Währungsreserven). Nimmt ein Land insbesondere zur Stabilisierung seines Wechselkurses bei defizitärer Zahlungsbilanz über seine Ziehungsrechte Devisenkredite beim IWF auf, so muss es sie ab einer bestimmten Höhe verzinsen; ferner kann der IWF diesem Land mit zunehmender Kredithöhe strenger werdende wirtschaftspolitische Stabilisierungsauflagen erteilen.

Das SZR besteht aus festen Beträgen der wichtigsten Weltwährungen (Dollar, Euro, Yen und Pfund Sterling), die mit ihren Tageskursen in die SZR-Berechnung eingehen.

Sorten

siehe Devisen.

Sozialprodukt

Das (Brutto-)Sozialprodukt (Bruttonationaleinkommen) ist der Gesamtwert aller in einer bestimmten Zeit - meist ein Jahr - von einer Volkswirtschaft durch Inländer erzeugten Waren und Dienstleistungen abzüglich der Vorleistungen. Als volkswirtschaftliche Messgröße spielt es eine so wichtige Rolle, weil es das wirtschaftliche Ergebnis eines Zeitraums in einer einzigen Summe zusammenfasst. Insbesondere im internationalen Vergleich wird das etwas anders abgegrenzte (Brutto-)Inlandsprodukt bevorzugt.

Statistisch wird das Sozialprodukt im System der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (= VGR) ermittelt. Dabei kann es auf folgenden drei Ebenen erfasst werden:

  • bei der Entstehung als Beitrag der Sektoren Land- und Forstwirtschaft, Industrie und Baugewerbe, Handel und Verkehr, Dienstleistungsgewerbe und Staat,
  • bei der Verwendung nach Aggregaten privater und öffentlicher Verbrauch, Investitionen sowie Ausfuhr nach Abzug der Einfuhr,
  • bei der Verteilung nach den Einkünften Löhne und Gehälter, Einkommen aus Unternehmertätigkeit und Vermögen.

Dargestellt wird es sowohl zu jeweiligen Preisen (= nominal) als auch auf Basis konstanter Preise eines „Basisjahres“ (= real).
Allerdings gehen in das Inlandsprodukt einerseits hauptsächlich marktmäßige Güter und Dienstleistungen ein (es fehlt z. B. die Hausarbeit). Andererseits werden auch Tätigkeiten aufgenommen, die die Volkswirtschaft nicht unbedingt bereichern (z. B. Bürokratie, Abriss von Gebäuden). Die Belastung der Umwelt durch die Produktion ist nur zum Teil berücksichtigt. Aus diesen Gründen kann das Inlandsprodukt und sein Wachstum nur bedingt als Wohlstandsindikator angesehen werden.

Spar-Dauerauftrag

Für ihre privaten Kunden haben die Kreditinstitute Sparpläne entwickelt; sie stellen sicher, dass an bestimmten Stichtagen Guthaben, die auf Lohn- und Gehaltskonten gerade nicht gebraucht werden, auf ein Sparkonto übertragen werden. Das bringt höhere Zinsen.

Die Modelle der Banken hierfür haben verschiedene Bezeichnungen (z.B. Spar-Dauerauftrag). Sie ähneln sich aber mehr oder weniger darin: Der Kunde entscheidet, an welchem Tag im Monat der Auftrag ausgeführt wird (z.B. am 1., 10., 15. oder ein anderer beliebiger Termin). Entweder wird ein fester, gleichbleibender Betrag vom Kontokorrent-Konto aufs Sparkonto übertragen oder aber es wird das jeweilige Restguthaben umgebucht. Dabei bleibt ein vereinbartes Mindestguthaben für unvorhergesehene Ausgaben auf dem Gehaltskonto stehen. Bleibt einmal nicht genug übrig, dann wird der Spar-Dauerauftrag nicht ausgeführt, bis wieder ein entsprechendes Guthaben vorhanden ist.

Sparbrief

Sparbriefe sind ­ bei gleicher Sicherheit wie die herkömmlichen Spareinlagen eine Anlage-Alternative zwischen Sparbuch und festverzinslichen Wertpapieren. Ihre Verzinsung ist für die gesamte Laufzeit festgelegt und damit im voraus überschaubar. Im Unterschied zu den börsennotierten Rentenwerten sind diese Papiere spesenfrei. Sie sind in der Regel zu 100% beleihbar.

Die Laufzeitenskala reicht bis zu zehn Jahren. Insgesamt ist das Angebot an Sparbriefen sehr vielfältig und auf die unterschiedlichsten Wünsche zugeschnitten:

  • Der normale Sparbrief wird zum vollen Nennwert gekauft. Die Zinsen werden zum Jahresende vergütet und stehen frei zur Verfügung.
  • Beim abgezinsten Sparbrief werden Zinsen und Zinseszinsen für die gesamte Laufzeit von vornherein auf den Kaufpreis angerechnet, so dass der Erwerbspreis deutlich unter dem Nennwert liegt (Abzinsungspapier).

Spareinlagen

Geld nicht auszugeben, sondern auf ein Sparkonto einzuzahlen, ist meist der erste Schritt zur Vermögensbildung und eine beliebte Form der Geldanlage. Über die Spareinlage stellt die Bank ein Sparbuch auf den Namen des Kontoinhabers aus, in das alle Ein- und Auszahlungen sowie Zinsgutschriften eingetragen werden.

Für den „Notgroschen“ bietet sich das Sparbuch mit dreimonatiger Kündigungsfrist an. Hiervon können innerhalb eines Kalendermonats bis zu 2.000 Euro abgehoben werden. Verfügungen über diesen Betrag hinaus sollten drei Monate vorher angemeldet (d. h. gekündigt) werden. Kann dies ausnahmsweise nicht eingehalten werden, sind trotzdem Verfügungen möglich, haben aber Zinseinbußen zur Folge.

Sparkassen

Sparkassen sind Kreditinstitute in der Form rechtsfähiger Anstalten des öffentlichen Rechts. Als Einrichtungskörperschaften und Anstaltsträger sind die Kommunen, Landkreise und kommunalen Zweckverbände durch die Landessparkassengesetze dazu verpflichtet, mit der Steuerkraft ihrer Bürger für alle Verbindlichkeiten der Sparkassen zu haften (Gewährträgerhaftung) und darüber hinaus die Realisierung des Anstaltszwecks sicherzustellen (Anstaltslast). Der öffentliche Auftrag verpflichtet die Sparkassen zur Annahme von Spareinlagen von jedermann, zur Förderung des Sparsinns der Bevölkerung und zur Befriedigung des örtlichen Kreditbedarfs, insbesondere der öffentlichen Hand sowie wirtschaftlich schwächerer Bevölkerungskreise. Durch zahlreiche Erweiterungen der gesetzlich zulässigen Geschäftsarten agieren die Sparkassen inzwischen wie Universalbanken. Über die Landesbanken/Girozentralen sowie weitere Unternehmen des Sparkassenverbundes können sie z. B. auch Allfinanz leistungen, Großkredite und weltweit das Investment Banking anbieten. Die Deutsche Girozentrale (DGZ-Deka-Bank) fungiert als Spitzeninstitut des Sparkassensektors. Die 562 Sparkassen in Deutschland unterhalten rund 16 900 Zweigstellen (Stand Ende 2000).

Die Europäische Kommission sieht in den Haftungsregelungen des Sparkassenrechts einen wettbewerbsverzerrenden Verstoß gegen die Beihilferegeln des EU-Vertrags. Daher haben sich deutsche Behörden- und Sparkassenvertreter im Juli 2001 mit der Kommission darauf verständigt, die Gewährträgerhaftung abzuschaffen und die Anstaltslast durch eine betragsmäßig beschränkte Haftung - wie bei einer GmbH oder AG - zu ersetzen. Nach der vorgesehenen Übergangsregelung läuft das bisherige Haftungssystem Mitte 2005 aus, auf bestehende Verbindlichkeiten wird es höchstens bis Ende 2015 Anwendung finden.

Sparprogramme

Wer regelmäßig sparen will, findet bei Kreditinstituten eine Vielzahl von Sparprogrammen. Schon mit kleinen Raten lässt sich so mit der Zeit ein ansehnliches Vermögen aufbauen. Man zahlt z. B. sechs Jahre lang monatlich mindestens 25 Euro (Jugendliche: 10 Euro) ein und erhält nach Ablauf eines weiteren Jahres neben der Sparsumme und den Zinsen zusätzlich einen Bonus von der Bank.

Sparprogramme für „Fortgeschrittene“ bietet das Investmentsparen: Schon mit geringen monatlichen Geldbeträgen können Investmentanteile erworben werden. Es können auch Auszahlpläne, z. B. für den Beginn einer Ausbildung oder den Eintritt in das Rentenalter, vereinbart werden.

Spekulationsfrist

Gewinne aus Spekulationsgeschäften mit Wertpapieren waren bis zum Jahre 2009 grundsätzlich einkommensteuerpflichtig, wenn der Zeitraum zwischen Kauf- und Verkauf weniger als zwölf Monate betrug.

Sperrliste (Restricted List)

Die Restricted-List ist eine stets aktualisierte Liste von Werten, die jedoch im Gegensatz zur Watch-List unternehmensintern nicht geheimzuhalten ist und die dazu dient, den betroffenen Mitarbeitern und Bereichen des Wertpapierdienstleistungsunternehmens mögliche Beschränkungen für Mitarbeiter- und Eigenhandelsgeschäfte sowie in der Kundenberatung mitzuteilen. Ein Grund für die Aufnahme des Wertes auf die Restricted-List darf den betroffenen Mitarbeitern bzw. Bereichen nur dann mitgeteilt werden, wenn die entsprechenden Tatsachen bereits öffentlich bekannt sind (Compliance).

Sperrminorität

Spezialbanken

Im Gegensatz zu Universalbanken konzentrieren sich Spezialbanken auf einen bestimmten Geschäftszweig. Insbesondere erfolgt keine Kombination von Kredit- und Einlagengeschäft mit dem Wertpapiergeschäft. Sie gelten nach dem deutschen Kreditwesengesetz als Kreditinstitute und unterliegen grundsätzlich der Bankenaufsicht. Beispiele für Spezialbanken sind Realkreditinstitute, Bausparkassen, Bürgschaftsbanken (Kreditgarantiegemeinschaften), Investmentgesellschaften und Kreditinstitute mit Sonderaufgaben wie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).

Spezialfonds

Spezialfonds werden im Regelfall für institutionelle Anleger aufgelegt. Das KAGG definiert sie als Fonds, die für nicht mehr als 10 Personen aufgelegt werden.

Spezialitätenfonds

Spezialitätenfonds unterscheiden sich durch die Ausrichtung ihrer Anlagepolitik auf bestimmte Länder, Industriezweige, Wirtschaftssektoren oder auf bestimmte Wertpapiere wie Wandel- und Optionsanleihen von „normalen“ Investmentfonds. Spezialitätenfonds setzen beim Anleger ein höheres Maß an Risikobereitschaft, aber auch an Kenntnis gesamtwirtschaftlicher Zusammenhänge voraus, da durch die Beschränkung auf bestimmte Marktsegmente neben höheren Chancen auch vermehrt Risiken entstehen.

Splitting

Besonderes Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer für zusammenveranlagte Ehepaare, das in der Regel zu einer günstigeren Besteuerung führt als eine getrennte Veranlagung.

Auch die Aufteilung von Aktien in eine größere Zahl neuer Aktien mit niedrigerem Nennwert wird als Splitting bezeichnet; dieses Verfahren ist jedoch in Deutschland nicht üblich.

Spread

Mit dem Begriff Spread wird die Kursdifferenz zwischen An- und Verkaufskurs bezeichnet. Latente Faktoren, die die Höhe des Spreads beeinflussen, sind u.a. Transaktionskosten, Absicherungen gegenüber Kursschwankungen sowie eine adverse Selektionskomponente. Dieser letztgenannte Faktor ist ein Schutz des Preisstellers gegenüber seinem potenziellen Vertragspartner aufgrund eines unterschiedlichen Kenntnisstandes.

Sprint-Zertifikate

Sprint-Zertifikate beziehen sich auf eine bestimmte Aktie oder auf einen Index. Innerhalb einer vorab festgelegten Kursspanne profitiert das Sprint-Zertifikat doppelt von Kursgewinnen der zugrunde liegenden Aktie oder des Index. Der Kursbereich wird durch einen Start- und einen Zielkurs definiert. Der Verdoppelung der Kursgewinne zwischen Start- und Zielkurs steht eine Beschränkung des weiteren Kurspotentials oberhalb des Zielkurses gegenüber. Mehr als den festgelegten Höchstbetrag kann der Anleger nicht erzielen. Fällt die Aktie unter den Startkurs, erfolgt die Lieferung in Aktien.

Spruchstellenverfahren

Mit der Überarbeitung des so genannten Spruchstellenverfahrens hat der Gesetzgeber den Schutz von Minderheitsaktionären gestärkt. Diese können nach einem Squeeze-out oder einer Gesellschaftsumwandlung die Höhe ihrer Abfindung gerichtlich überprüfen lassen. Das neue Spruchstellenverfahren soll dabei für eine schnellere Abwicklung des Verfahrens sorgen. Bislang dauerte ein solches Verfahren bis zu fünf Jahre.

Die Arbeitserleichterung für die Gerichte besteht darin, dass Aktionäre nunmehr ihre Einwendungen konkret begründen müssen. Bisher genügte die bloße Verurteilung der Abfindungshöhe. Neu: Für die Begründung verbleiben jetzt drei statt bisher zwei Monate Zeit. Das Unternehmen muss dann schnellstmöglich alle relevanten Unterlagen zur Verfügung stellen.

Spyware

Spyware oder Schnüffelsoftware sind Programme, die Informationen über den PC-Nutzer wie persönliche Daten und Surfgewohnheiten ausspionieren und an Dritte weiterleiten, wenn der PC online ist. Spyware wird von den gängigen Antivirenschutzprogrammen erkannt, wenn sie auf dem neuesten Stand sind.

Squeeze-out

Das Regelungskonzept des Squeeze-out, welches im Rahmen des WpÜG am 1. Januar 2002 eingeführt wurde, sieht vor, dass ein Hauptaktionär, der mit mindestens 95 % am Grundkapital beteiligt ist, aufgrund eines in das Handelsregister einzutragenden Beschlusses der Hauptversammlung von den übrigen Aktionären die Übertragung ihrer Aktien gegen eine angemessene Barabfindung verlangen kann.

SSL

„Secure Socket Layer“. Bekanntes Sicherheitsprotokoll, das die meisten Browser zur Verschlüsselung unterstützen.

Staatsschuld

Da durch die Währungsreform von 1948 die Staatsschuld in Deutschland gegenüber seinen Bürgern weitgehend gestrichen worden ist, war die Bundesrepublik in den fünfziger und sechziger Jahren ein Land mit besonders niedriger öffentlicher Verschuldung. Auch sieht das Grundgesetz in Artikel 115 sinngemäß in der Regel nur eine Kreditaufnahme für öffentliche Investitionen und dies nur bei dringlichem Bedarf vor. Aufgrund der hohen Etatdefizite seit Mitte der siebziger Jahre und insbesondere seit Anfang der neunziger Jahre hat sich dies aber grundlegend geändert. Von rund 35 Mrd Euro im Jahr 1973 erhöhte sich der Schuldenstand der öffentlichen Haushalte auf über 1.694 Mrd Euro (Ende 2009).

Davon entfallen rund 62 % auf den Bund, der Rest auf Länder und Kommunen sowie auf Sonderfonds, teils in Verbindung mit dem Aufbau der neuen Bundesländer.

Das typische Instrument der langfristigen staatlichen Kreditfinanzierung sind die Anleihen. Als mittelfristige Schuldtitel hatten Bundesschatzbriefe vorübergehend große Bedeutung gewonnen; inzwischen sind sie von den seit Ende 1979 angebotenen fünfjährigen Bundesobligationen deutlich überholt worden. Die kurzfristige Mittelaufnahme erfolgt über Schatzanweisungen. Wichtigste einzelne Finanzierungsquelle der öffentlichen Hand sind die Schuldscheindarlehen mit verschiedenen Laufzeiten; sie haben in den letzten Jahren noch an Gewicht gewonnen.

Stabilitätsgesetz

Das Stabilitätsgesetz ist die Kurzbezeichnung für das „Gesetz zur Förderung der Stabilität und des Wachstums der Wirtschaft“ von 1967. Darin werden die Ziele der Wirtschaftspolitik definiert. Im §1 des Gesetzes sind die wirtschaftpolitischen Grundlagen mit den zur Verfügung gestellten Maßnahmen festgelegt, um das Ziel eines gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zu sichern. Hierbei sollen gleichzeitig die Stabilität des Preisniveaus, ein hoher Beschäftigungsgrad und außenwirtschaftliches Gleichgewicht bei stetigem und angemessenem Wirtschaftswachstum erreicht werden. Diese vier Ziele werden als das „Magische Viereck“ bezeichnet.

Stammaktie

Die allgemein übliche Form der Aktie ist die Stammaktie. Sie garantiert allen Mitinhabern einer Aktiengesellschaft die gleichen Rechte, insbesondere das Stimmrecht in der Hauptversammlung und den Anspruch auf Dividende bei entsprechendem Gewinn.

Einige Gesellschaften haben neben den Stammaktien auch Vorzugsaktien ausgegeben. Sie gewähren dem Inhaber in der Satzung festgelegte Vorrechte gegenüber den Stammaktionären. Eine umstrittene Form ist die Mehrstimmrechtsaktie, die dem Vorzugsaktionär erhöhten Einfluss auf die Geschäftspolitik des Unternehmens verschafft. Anzutreffen ist sie vornehmlich noch bei Energiegesellschaften, an denen Kommunen Anteile besitzen. Bestehende Mehrstimmrechte erlöschen am 1.6.2003, falls die Hauptversammlung der Aktionäre nicht mit mindestens 75% ihre Fortgeltung beschließt.

Daneben gibt es ­ als gebräuchlichste Form ­ Vorzugsaktien ohne Stimmrecht. Für ihren Verzicht auf das Stimmrecht erhalten die Inhaber ein Dividendenvorrecht. Dabei sind die Vorzugsaktionäre bei der Gewinnverteilung bevorzugt zu berücksichtigen, sofern der Bilanzgewinn nicht ausreicht, um alle Aktionäre zu bedienen. Ferner erhalten Vorzugsaktionäre nach der Gesellschaftssatzung oft eine höhere Ausschüttung als Stammaktionäre. Falls in einem Jahr keine Ausschüttung erfolgt, wird darüber hinaus den Vorzugsaktionären ein sogenanntes „Nachbezugsrecht“ eingeräumt; sie erhalten dann für ausschüttungslose Jahre die in der Satzung festgelegte Mindestdividende nachgezahlt. Fällt die Mindestdividende in einem Geschäftsjahr ganz oder teilweise aus und kann im Folgejahr der Rückstand zusammen mit einer ordnungsgemäßen Zahlung der laufenden Dividende nicht ausgeglichen werden, so lebt das Stimmrecht der Vorzugsaktionäre bis zu einer entsprechenden Zahlung wieder auf. Stimmrechtslose Vorzugsaktien dürfen nur bis zur Hälfte des Grundkapitals (Eigenkapital) einer Gesellschaft ausgegeben werden.

Stammkapital

siehe Eigenkapital.

Standard & Poor’s 500

Der sog. S&P 500 ist der Index der 500 größten US-amerikanischen Aktiengesellschaften. Dazu gehören große Unternehmen aus nahezu allen Branchen, wie z.B. der Pharma, Software- und Automobilindustrie. Er wurde auf Grundlage einer Basisperiode (1941 bis 1943) mit einem Ausgangswert von 10 entwickelt.

Standardpapiere

Aktien von großen Publikumsgesellschaften, d.h. von großen Aktiengesellschaften mit breit im „Publikum“ gestreutem Aktienbesitz. Standardwerte bezeichnet man auch als Blue Chips. Deutsche Standardwerte sind im DAX gelistet.

Ständige Fazilität

Im Eurosystem stehen den Kreditinstituten zwei Instrumente zur Verfügung, auf die sie in eigener Initiative und grundsätzlich unbeschränkt zurückgreifen können. Die Ständigen Fazilitäten dienen dazu, „über Nacht“ Liquidität bereitzustellen oder zu absorbieren. Die Einlagefazilität bietet Kreditinstituten die Möglichkeit, Guthaben bis zum nächsten Geschäftstag zu einem vorher festgesetzten Zinssatz anzulegen. Diese Möglichkeit der kurzfristen Mittelanlage stand deutschen Banken vor der Europäischen Währungsunion nicht zur Verfügung. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität können Kreditinstitute nutzen, um einen Übernachtkredit zu einem vorher festgelegten Zinssatz zu erhalten. Die Spitzenrefinanzierungsfazilität steckt die Obergrenze für den Tagesgeldsatz ab, die Einlagefazilität die Untergrenze.

Standing

Statusleiste

Am unteren Rand des Browserfensters können Sie im linken Bereich der Statusleiste den Ladestatus der Webseite verfolgen. Auf der rechten Seite werden Sie informiert, zu welcher Sicherheitszone die aktuelle Seite gehört. Wenn Sie eine gesicherte Site besuchen, wird ein Schlosssymbol angezeigt.

Steuerausländer

Als Steuerausländer wird derjenige bezeichnet, der seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort oder Wohnsitz nicht im Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik Deutschland hat.

Gemäß § 49 ff. des Einkommensteuergesetzes besteht für Steuerausländer eine beschränkte Steuerpflicht. Damit unterliegen sie unter bestimmten Umständen der deutschen Kapitalertragsteuer. Von der Kapitalertragsteuer auf Zinserträge und Veräußerungsgewinne sind beschränkt Steuerpflichtige grundsätzlich befreit.

Steuergutschrift

Besitzer von Aktien erhalten zusätzlich zu der ausgeschütteten Dividende (Bardividende) und entsprechenden Investmentanteilen (Investmentsparen) in der Regel Steuergutschriften, die sich auf 3/7 der Bardividende belaufen. Dieser Satz entspricht der auf der Ausschüttung lastenden, von der Gesellschaft getragenen Körperschaftsteuer .

Dieses Steuerguthaben kann auf die Einkommensteuer des Dividendenempfängers angerechnet werden. Dazu muss der Steuerpflichtige sie mit den entsprechenden Steuerbescheinigungen, die in der Regel die Kreditinstitute mit der Dividendengutschrift ausstellen, bei seiner Einkommensteuer-Erklärung deklarieren (Anrechnungsverfahren). Steuerpflichtige, die nicht zur Einkommensteuer veranlagt werden, können sich das Steuerguthaben auf Antrag über ihre Depotbank oder vom Bundesamt für Finanzen erstatten lassen. Dies setzt eine Bescheinigung des zuständigen Finanzamts voraus, nach der der Empfänger aufgrund seiner niedrigen Einkünfte voraussichtlich nicht zur Einkommensteuer veranlagt wird (Nicht-Veranlagungs- oder NV-Bescheinigung ).

Sofern die Einnahmen aus Kapitalvermögen den Sparerfreibetrag und den Werbungskostenpauschbetrag von 801 Euro bei Ledigen bzw. 1.602 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen und der depotführenden Stelle ein entsprechender Freistellungsauftrag (Abgeltungsteuer) vorliegt, wird das Steuerguthaben auch bei Nichtvorlage der NV-Bescheinigung direkt ausgezahlt.

Steuergutschriften werden grundsätzlich letztmals für das Jahr 2001 gewährt und entfallen danach ersatzlos.

Steuerpflichtiger Ertragsanteil

Er bezeichnet den Teil des gesamten Wertzuwachses, der aus Zinsen, Dividenden und Mieteinnahmen - also den ordentlichen Erträgen - stammt. Der steuerpflichtige Ertragsanteil ist bei Aktienfonds am geringsten und bei klassischen Rentenfonds am höchsten.

Stille Reserven

siehe Rücklagen.

Stillhalter

Stimmrecht

Der Aktionär kann an den Entscheidungen mitwirken, die von der Hauptversammlung (HV) zu treffen sind. Neben der Gewinnverteilung wird über Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie über die Wahl des Abschlussprüfers abgestimmt. Außerdem hat die HV die Anteilseigner-Vertreter in den Aufsichtsrat zu wählen sowie Kapitalveränderungen zu beschließen. In allen diesen Fällen wirkt jeder Aktionär entsprechend seinem Anteil am Grundkapital mit: Er hat Stimmrecht.

Sofern ein Aktionär nicht persönlich an der HV teilnehmen kann oder möchte, hat er die Möglichkeit, sich durch seine Bank, die ihm die Einladung im Namen der Aktiengesellschaft zusendet, vertreten zu lassen. Dabei hat er die Wahl, das Geldinstitut nur von Fall zu Fall oder generell (längstens jedoch für 15 Monate) zu bevollmächtigen. In jedem Fall muss die Bank, wenn sie das Stimmrecht für den Aktionär ausüben will, diesem ihre eigenen Vorschläge zur Stimmrechtsausübung unterbreiten und ihn um Weisungen bitten; nur dann, wenn sich der Aktionär nicht äußert, stimmt die Bank ­ bei Vorliegen einer Vollmacht ­ gemäß ihren Vorschlägen ab. Mitgeteilte abweichende Aktionärsweisungen kommen also bei der Stimmrechtsausübung über die Banken voll zur Geltung. Die Bankenvertreter tragen die Meinungen ihrer Kunden in der Diskussion vor. Auch Aktionärsvereinigungen und Einzelpersonen können von dem Aktionär bevollmächtigt werden, ihn bei der HV zu vertreten.

Trotz mancher kritischer Stimmen wird das deutsche Vollmachtstimmrecht immer noch als bestmögliche Lösung angesehen. Die in Amerika verbreitete Beauftragung der Verwaltung (sogenanntes Proxy-Stimmrecht) findet dagegen bei deutschen Aktionären weniger Sympathie.

Stock Options

Stock Options sind Aktienoptionspläne für das Management. Stock Options (= Aktienoptionen) berechtigen die begünstigten Führungskräfte bzw. Mitarbeiter, innerhalb einer vorher bestimmten Frist Aktien zu einem festgelegten Bezugspreis zu erwerben. Im allgemeinen wird der Aktienbezug an die Erfüllung bestimmter Kriterien, wie Mindestkurssteigerungen der Aktie gebunden.

Stock-Picking

Anlagestrategie, die davon ausgeht, dass mit gezielten Käufen von Einzeltiteln eine Performance erreicht wird, die jene des Gesamtmarktes übertrifft. Dieser Ansatz ist für Anleger viel anspruchsvoller als die Methode der breiten Anlage in Märkten.

Stopp-Loss

Aktienbesitzer vermeiden Kursverluste bei massiven Börseneinbrüchen mit der so genannten Stopp-Loss-Technik. Danach wird die Aktie automatisch verkauft, wenn ihr Kurs eine zuvor festgesetzte Marke erreicht oder unterschreitet. Clevere Investoren ziehen die Stopp-Loss-Marke bei ansteigenden Kursen ebenfalls nach oben. So bleibt im Falle eines Aktiencrashs immer ein Gewinn für den Investor übrig. Hat die betreffende Aktie bislang noch keine Wertsteigerung erfahren, kann der Anleger mit dem Verkaufsauftrag zwar Verluste machen, von weiteren Kursstürzen bis hin zum Totalverlust bleibt er allerdings verschont. Damit die Papiere nicht bereits bei geringen Tagesschwankungen veräußert werden, wird ein Verkaufs-Limit üblicherweise zehn bis 15 Prozent unter dem jeweiligen Höchstkurs der Aktie gesetzt.

STOXX

Bei der „Indexfamilie“ STOXX handelt es sich um ein System europäischer Benchmark-, Blue Chip- sowie Branchenindizes. Die STOXX Limited selbst ist ein Joint Venture zwischen Deutscher Börse AG, Dow Jones & Company, Euronext Paris SA und Schweizer Börse. Kriterien für die Titelauswahl sind Marktkapitalisierung, Liquidität und Branchenzugehörigkeit der Aktiengesellschaften. Regional werden die Indizes für den Euroraum (Euro STOXX) und Europa (STOXX) separat berechnet.

Straight Bonds

siehe Bonds.

Streifbandverwahrung

Stresstest

Der so genannte Stresstest ist eine Erfindung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), die unter anderem Versicherungsgesellschaften und deren Geschäfte überwacht. Auf Anweisung der BaFin simulieren zum Beispiel Lebensversicherungsunternehmen mit Hilfe des Stresstests die Auswirkungen von krisenhaften Kapitalmarktveränderungen auf ihre Bilanzen. Damit kann die Aufsichtsbehörde überprüfen, ob die einzelnen Unternehmen auch schwere und hartnäckige Börsencrashs unbeschadet überstehen und ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Kunden jederzeit nachkommen können.

Nach dem Börsencrash 2001 - 2003 hat die BaFin alle Lebensversicherer aufgefordert, sich einem Stresstest zu unterziehen. Der Test baute auf zwei Szenarien auf: Das Szenario A, das harte Szenario, ging von einem weiteren Kursrückgang der Aktien um 35 Prozent und einem gleichzeitigen Rückgang der Anleihen um 10 Prozent aus. Das Szenario B war etwas „weicher“. Es simulierte einen Kursrückgang bei Aktien um 20 Prozent und bei Rentenwerten um 5 Prozent. Eine Reihe von Unternehmen bestand den Stresstest nicht. Damit hat das Frühwarnsystem Stresstest erfolgreich gearbeitet.

Stripped Bonds

Stripped Bonds entstehen durch Trennung („Stripping“) des Mantels (Mantel/Bogen), der den Anspruch auf Rückzahlung des Kapitals verbrieft, von den die Zinsansprüche verbriefenden Bögen. Die Anleihe wird damit zum Zero Bond (Nullkupon-Anleihe), zusätzlich werden auch die Kupons als selbständige Wertpapiere gehandelt.

Stückzinsen

Bei Kauf oder Verkauf von Wertpapieren werden die Erträge in unterschiedlicher Weise berücksichtigt.

Während sich bei Aktien die Ausschüttung unmittelbar auf die Börsenbewertung auswirkt, da sich der Kurs um den Dividendenabschlag reduziert­, ist dies bei festverzinslichen Wertpapieren nicht der Fall. Hier werden die seit dem letzten Zinstermin (Kupontermin) aufgelaufenen Erträge gesondert berechnet.

Ein praktisches Beispiel: Ein Anleger kauft am 1. Februar eine Anleihe mit dem Zinstermin 1. Januar. Zur nächsten Kuponeinlösung erhält er die volle Ausschüttung für ein komplettes Jahr, da er den fälligen Zinsschein miterworben hat. Anspruch hat er aber nur auf den Teil, in der er das Papier besessen hat. Für den anderen Zeitraum stehen die Zinsen dem Verkäufer zu. Deshalb sind beim Kauf neben dem Börsenkurs auch Stückzinsen für einen Monat zu zahlen. Seit 1994 unterliegen auch Stückzinsen der Abgeltungsteuer.

Suchmaschine

Eine Suchmaschine durchsucht automatisch die Seiten des Internet und listet die gefundenen Ergenbisse nach Stichworten indiziert in einer Datenbank auf. Wenn Sie einen Suchbegriff in eine Suchmaschine (z.B. www.google.de) eingeben, erhalten Sie eine Liste der Treffer aus dieser Datenbank.

Swaps

Swaps gehören zu den Finanzinnovationen; es handelt sich dabei um eine Finanzierungstechnik, bei der zwischen zwei Partnern Zinsbeträge oder Währungspositionen getauscht werden. Beispiele sind der Tausch von Euro-Festsatz-Zinsen gegen Euro-Variable Zinsen (Zinsswap) oder US-Beträge gegen Euro-Beträge (Währungsswap). Solche Konstruktionen werden vereinbart, wenn jeder Partner dem anderen durch diese Transaktion einen Vorteil bieten kann. Beispielsweise kann sich Bank A relativ zinsgünstig Euro-Festsatz-Mittel beschaffen, braucht aber aktuell variabel verzinsliche Gelder. Unternehmen B sucht solche Mittel, verfügt aber „nur“ über entsprechende Gelder zu variablen Zinsen. Dann lohnt sich ein Swap für beide Partner, sofern die gegenseitigen Angebote vorteilhafter sind als Alternativen, etwa über den Kapitalmarkt . Ein weiterer Vorteil kann in der Steuerung des Zinsänderungs- und/oder Währungsrisikos liegen. Je nachdem, ob solche Tauschgeschäfte die Aktivseite (Aktivgeschäfte) oder die Passivseite (Passivgeschäfte ) der Bilanz berühren, werden sie Asset Swaps oder Liability Swaps genannt.

Swapsatz

siehe Kurssicherung.

Symbolleiste

Unterhalb der Menüleiste des Browsers sind Symbole für häufig benutzte Funktionen auf einer Leiste angeordnet, z.B. Zurück, Drucken etc.