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Rückwandlung Pfändungsschutzkonto in Girokonto: Wie geht das?

Sie können eine Rückwandlung Ihres Pfändungsschutzkontos ins Girokonto selbst in Ihrem Online Banking vornehmen. Ihr Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrags entfällt, wenn Sie von einer Pfändung betroffen sind und eine Rückwandlung des Pfändungsschutzkontos (P-Konto / PSK) beauftragen. Führen Sie die untenstehenden Schritte für die Rückwandlung Ihres P-Kontos ins Girokonto aus.

Im Online Banking

  1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um die Rückwandlung Ihres Pfändungsschutzkontos durchzuführen.
  2. Wählen Sie das P-Konto aus, welches Sie ins Girokonto umwandeln möchten.
  3. Bestätigen Sie, dass Sie über dieses Konto nicht mehr verfügen können, sollte eine Pfändung / Insolvenz vorliegen.
  4. Geben Sie Ihren Auftrag mit einer TAN (photoTAN / mobileTAN) frei.
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