
Mit der Commerzbank privat fürs Alter vorsorgen, Altersvorsorgedepot 2027: Die neue staatlich geförderte Rente
Bauen Sie sich ab Januar 2027 eine zusätzliche private Altersvorsorge auf und minimieren Sie damit Ihre Versorgungslücke im Alter – diese liegt im Schnitt bei 800€ monatlich. Erhalten Sie mit dem Altersvorsorgedepot
Ihre Vorteile, So profitieren Sie vom Altersvorsorgedepot
Staatliche Förderung sichern
Erhalten Sie bis zu 540€ jährlich vom Staat geschenkt, wenn Sie regelmäßig in Ihr Altersvorsorgedepot einzahlen.
Steuervorteile nutzen
Vermögen steuerfrei bis zur Rente wachsen lassen. Versteuerung erst im Ruhestand, dann meist zu einem niedrigeren Steuersatz.
Zwei Phasen der Vorsorge
Steuerfreier Aufbau in der Ansparphase, Beginn der Auszahlungen mit individuellem Renteneintritt, z.B. ab 65-85 Jahre.
Renditechancen nutzen
Nutzen Sie die Möglichkeiten der Kapitalmärkte durch Investitionen in Wertpapiere.
Volle Flexibilität beim Sparen
Passen Sie Ihre Einzahlungen jederzeit flexibel an Ihre Lebenssituation an.
Ihr Geld sicher angelegt
Grundsätzlich sind Fonds & ETFs Sondervermögen & abgesichert.
So funktioniert’s, Staatliche Förderung und Steuervorteile für Ihre private Altersvorsorge
Die beiden Phasen des Altersvorsorgedepots
1. Ansparphase – Vermögen aufbauen
Während Ihrer Erwerbsphase zahlen Sie in Ihr Altersvorsorgedepot ein:
- Sie investieren regelmäßig per Sparplan oder flexibel per Einmalzahlung
- Der Staat unterstützt Sie mit Zulagen und Steuervorteilen
- Grundzulage: Bis zu 540€ jährlich vom Staat
- Zusatz-Boni: 300€ pro Kind/Jahr und einmalig 200€ für unter 25-Jährige
- Ihr Geld wird am Kapitalmarkt angelegt und kann langfristig wachsen
- Erträge bleiben bis zum Renteneintritt steuerfrei
- Steuervorteil: pro Jahr möglich
Das sollten Sie beachten: Einzahlungen bis zu 1.800€ Eigenbetrag pro Jahr werden gefördert
2. Auszahlphase – Schrittweiser Zugriff auf Kapital
Ab dem Ruhestand können Sie sich Ihr angespartes Kapital auszahlen lassen:
- Auszahlung ab dem 65. Lebensjahr möglich
- Bis zu 30% als Einmalbetrag möglich
- Rest als monatliche Auszahlung (z.B. bis mind. 85 Jahre)
- Besteuerung erfolgt erst im Alter, häufig zu einem niedrigeren Steuersatz
Das sollten Sie beachten: Bei früherer Entnahme entfällt die Förderung (Ausnahme: Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum)
Altersvorsorgedepot, Beispielrechnung: So viel Förderung erhalten Sie
*Diese Berechnung berücksichtigt noch nicht die Wertentwicklung Ihrer Anlage. Die tatsächliche Auszahlung kann je nach Entwicklung Ihrer Investments höher oder niedriger ausfallen.
Für Einzahlungen bis 360€ pro Jahr erhalten Sie 50% (max. 180€).
Für darüberhinausgehende Beträge bis insgesamt 1.800€ pro Jahr gibt es 25% (max. 360€). Der Mindestbeitrag liegt bei 120€ jährlich (10 € monatlich) und maximal können 6.840€ pro Jahr ins Altersvorsorgedepot eingezahlt werden.
Familien profitieren zusätzlich von einer Kinderzulage von bis zu 300€ pro Kind und Jahr, sofern entsprechende Beiträge geleistet werden. Darüber hinaus ist ein Berufseinsteigerbonus von einmalig 200€ vorgesehen, wenn ein Altersvorsorgevertrag vor dem 25. Lebensjahr abgeschlossen wird.
Aktueller Status der Reform
Am 08. Mai 2026 wurde die Reform des Altersvorsorgedepots final beschlossen. Das geförderte Altersvorsorgedepot startet damit offiziell ab dem 1. Januar 2027.
Umsetzung bei der Commerzbank
Auch wir als Bank werden Ihnen ein Produkt anbieten, mit dem Sie gefördert privat fürs Alter vorsorgen können. Tragen Sie sich einfach für den Newsletter ein und erhalten Sie als Erstes alle wichtigen Informationen zum Zugang zu unserem Altersvorsorgedepot.
FAQ, Häufig gestellte Fragen rund um das Altersvorsorgedepot
Die staatliche Förderung kann bis zu 540€ pro Jahr betragen. Zusätzlich sind 300€ jährlich pro Kind sowie einmalig 200€ für Berufsstarter unter 25-Jährige möglich. Die Höhe der tatsächlichen Förderung hängt jedoch von Ihren Einzahlungen und Ihrer persönlichen Situation ab.
Das Altersvorsorgedepot setzt stärker auf Kapitalmarktanlagen wie ETFs und Fonds und bietet häufig mehr Flexibilität bei der Anlagestrategie sowie bei Einzahlungen. Klassische Riester-Produkte hingegen arbeiten oft mit Garantien, insbesondere dem Erhalt der eingezahlten Beiträge zum Rentenbeginn. Die Renditechancen können beim Altersvorsorgedepot – vor allem aufgrund des Verzichts auf eine Beitragsgarantie – deutlich höher sein.
Die Förderung beim Altersvorsorgedepot basiert auf einem einfachen Prinzip: Eigenbeiträge, staatliche Förderung und steuerliche Vorteile wirken in der Ansparphase zusammen und können so den langfristigen Vermögensaufbau unterstützen. In der Regel bleibt das angesparte Kapital bis zum Rentenbeginn investiert und kann dadurch am Kapitalmarkt weiterwachsen. Im Rentenalter und je nach Renteneintritt (ab 65-85) erfolgt die Auszahlung je nach Auszahlungsmodell entweder als regelmäßige Rente oder teilweise bzw. vollständig als Kapitalauszahlung.
Ja, Ihr Depot wird als Sondervermögen geführt. Das bedeutet: Ihr Geld ist rechtlich vom Vermögen der Bank getrennt und bleibt auch im Falle einer Insolvenz geschützt. Auch die jährliche staatliche Zulage gilt als Sondervermögen. Bitte beachten Sie jedoch, dass Kapitalanlagen Marktschwankungen unterliegen und der Wert Ihres Depots steigen oder sinken kann. Eine bestimmte Wertentwicklung oder ein Kapitalerhalt kann daher nicht garantiert werden.
Ja, Sie können Ihre Einzahlungen flexibel erhöhen, reduzieren oder pausieren – passend zu Ihrer aktuellen Lebenssituation.
Eine direkte Übertragung bestehender Wertpapiere ist in der Regel nicht vorgesehen. Das Altersvorsorgedepot wird separat geführt und unterliegt speziellen Förderbedingungen.
Eine vorzeitige Entnahme ist zwar nicht empfohlen, aber unter bestimmten Bedingungen möglich. Dies kann jedoch dazu führen, dass staatliche Förderungen entfallen. Eine Ausnahme kann selbstgenutztes Wohneigentum sein.
Das angesparte Vermögen ist vererbbar. Die konkrete Behandlung hängt jedoch von den gesetzlichen Regelungen und der Vertragsgestaltung ab.
- Kapital kann auf den Ehepartner oder zulagenberechtigte Hinterbliebene übertragen werden
- Förderungen müssen ggf. zurückgezahlt oder neu bewertet werden, wenn keine berechtigte Person vorhanden ist
- Alternativ erfolgt eine Auszahlung an die Erben, häufig unter Rückabwicklung der Förderung
Für das Altersvorsorgedepot sind generell alle Personen förderberechtigt, die in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert sind – außerdem Selbständige und Beamte.
Sie können bereits vor 2027 mit dem Vermögensaufbau beginnen, z.B. über ein klassisches Wertpapierdepot. So nutzen Sie die Zeit bis zur Einführung des Altersvorsorgedepots am 01. Januar 2027.
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