Die Prepaid Karte steht nur zur privaten Nutzung zur Verfügung.
Maßgebend für die Prepaid Karte sind neben den Allgemeinen Geschäftsbedingungen die "Kartenbedingungen für die Commerzbank Prepaid Karte". Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden und wird auf Wunsch ausgehändigt oder zugesandt. Sie können auch später noch die Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen verlangen.
Datenweitergabeerklärung
Ich ermächtige die Bank, die im Kartenantrag enthaltenen und die für die Benutzung der Karte erforderlichen Daten an equensWorldline GmbH, Hahnstraße 25, 60528 Frankfurt und an die Commerz Direktservice GmbH, Am Silberpalais 1, 47057 Duisburg weiterzugeben, soweit dies zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben (z. B. bei equensWorldline GmbH die Abwicklung der Kreditkartenzahlung, bei Commerz Direktservice GmbH die Kundenbetreuung) als Dienstleister notwendig ist.
Anmeldung zur Teilnahme am Digital Banking
Die neu zu bestellende Prepaid Karte und alle zukünftigen Konten und Depots unter meiner Kundennummer werden für das Digital Banking freigeschaltet.
Authentifizierung und Autorisierung
Zur Authentifizierung des Teilnehmers und zur Autorisierung seiner Willenserklärungen werden folgende Verfahren vereinbart:
- Für das Telefon Banking: PIN und mündliche Zustimmung
- Für das Online Banking: PIN und photoTAN mit photoTAN-App oder photoTAN-Lesegerät
Die Commerzbank sieht folgendes TAN-Verfahren für das Online Banking vor:
- photoTAN-Verfahren mit Smartphone-App oder photoTAN-Lesegerät (das Lesegerät kann im Online Banking-Portal der Commerzbank bestellt werden)
Den Aktivierungsbrief für das photoTAN-Verfahren und die Teilnehmernummer sendet Ihnen die Commerzbank zu. Sofern Sie das photoTAN-Verfahren nicht innerhalb von 180 Tagen aktivieren, wird dieses wieder deaktiviert. Eine spätere Anmeldung ist jederzeit möglich.
Sofern Sie keine anders lautenden Limite zu Ihrer Kundennummer vereinbaren, gelten für das Online Banking die folgenden Standardlimite: 10.000 Euro pro Auftrag im Inlandszahlungsverkehr, 0 Euro im Auslandszahlungsverkehr, 10.000 Euro pro Auftrag im Wertpapiergeschäft (max. 50.000 Euro pro Tag). Ein anderer Nutzungsumfang kann separat pro Kundennummer festgelegt werden. Zukünftige Konten und Depots werden automatisch im Digital Banking mit den vereinbarten Limiten pro Kundennummer freigeschaltet.
Der Nutzungsumfang für den Digital Banking-Nutzer soll im Rahmen des bestehenden Vertragsverhältnisses bzw. der bestehenden Kontovollmacht eingerichtet werden. Ihre Transaktionen können Sie im Online Banking mit dem photoTAN-Verfahren autorisieren. Ohne TAN-Verfahren können Sie im Online Banking lediglich Konto- und Depotinformationen abrufen sowie im Telefon Banking Informationen abrufen und Aufträge erteilen.
Aufzeichnung von Telefongesprächen und elektronischer Kommunikation
Die Commerzbank ist berechtigt, telefonisch erteilte Aufträge und Anfragen zum Zwecke der Beweissicherung aufzuzeichnen. Die Aufzeichnungen werden längstens für drei Monate aufbewahrt und dann gelöscht. Abweichend hierzu ist die Commerzbank bei telefonisch veranlassten Aufträgen und Anträgen mit Bezug zum Wertpapiergeschäft gesetzlich verpflichtet, alle diesbezüglichen Telefonate bzw. die elektronische Kommunikation aufzuzeichnen und diese Aufzeichnungen fünf, auf Veranlassung der zuständigen Behörde auch sieben Jahre, aufzubewahren. Erst nach Ablauf dieser gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden diese Aufzeichnungen gelöscht.
Allgemeine Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen
Maßgebend für die Geschäftsverbindung sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank. Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten. Im Einzelnen handelt es sich hierbei zum Beispiel um die Allgemeinen Bedingungen für Zahlungsdienste, die Bedingungen für die Commerzbank Girocard, die Kreditkartenbedingungen der Commerzbank AG nebst der Versicherungsbestätigung, die Bedingungen für das Bankterminal und die Digital Banking Bedingungen.
Der Wortlaut der einzelnen Regelungen kann in den Geschäftsräumen der Bank eingesehen werden und wird auf Wunsch ausgehändigt oder zugesandt. Sie können auch später noch die Übersendung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Sonderbedingungen verlangen.
Erklärung zur Steuerpflicht
Die steuerlichen Auswirkungen der Vermögensanlagen hängen von der individuellen Situation des Kunden ab. Die Bank weist mich ausdrücklich darauf hin, dass ich verpflichtet sein kann, Erträge aus Vermögensanlagen gegenüber den zuständigen Fiskalbehörden zu erklären.
Hinweise zu Angaben der steuerlichen Ansässigkeit und zur unbeschränkten Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten von Amerika
Die Commerzbank AG erhebt und verarbeitet die Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit auf der Grundlage des Finanzkonten Informationsaustauschgesetzes (FKAustG) und Angaben zur unbeschränkten Steuerpflicht in den Vereinigten Staaten von Amerika auf Grundlage der FATCA-USA-Umsetzungsverordnung (FATCA-USA-UmsV). Hierzu werden die vorgeschriebenen Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern übermittelt, soweit Sie die Vereinigten Staaten von Amerika angegeben haben oder eine der von Ihnen angegebenen steuerlichen Ansässigkeiten in einem EU-Mitgliedstaat oder einem anderen Staat, der einen steuerlichen Datenaustausch mit Wirkung für die Bundesrepublik Deutschland vereinbart hat, belegen ist. Es wird darauf hingewiesen, dass in diesem Sinne unrichtige oder unvollständige Angaben im Land der steuerlichen Ansässigkeit strafbar sein können.
Information zur Kirchensteuer
Für Kirchenmitglieder führen wir seit 2015 die Kirchensteuer auf einbehaltene Kapitalertragsteuer automatisch an das Finanzamt ab. Zur Vereinfachung fragen wir Ihre Religionszugehörigkeit jährlich beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Möchten Sie nicht, dass das BZSt Ihre Religionszugehörigkeit verschlüsselt übermittelt, können Sie der Datenweitergabe bis zum 30.06. eines Jahres widersprechen (www.formulare-bfinv.de, "Kirchensteuer"). Ein bereits beantragter Sperrvermerk gilt bis zu seinem Widerruf, wir führen dann keine Kirchensteuer ab. Im Folgejahr sind Sie dann zur Abgabe einer Steuererklärung zur Erhebung der Kirchensteuer verpflichtet. Ausführliche Informationen finden Sie auf unserer Internetseite.
Hinweis zur Umsatzsteuer
USt-IdNr. DE 114 103 514 • Commerzbank AG, Kaiserplatz, 60261 Frankfurt am Main
Soweit bei der Abrechnung von Bankdienstleistungen keine Umsatzsteuer ausgewiesen ist, sind diese nach § 4 Nr. 8 UStG von der Umsatzsteuer befreit.
Datenschutzrechtlicher Hinweis
Die Bank verarbeitet die von Ihnen erhobenen personenbezogenen Daten auch für Zwecke der Werbung oder der Markt- und Meinungsforschung. Der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten für die vorgenannten Zwecke können Sie jederzeit widersprechen. Bitte beachten Sie darüber hinaus unsere Hinweise entsprechend den Informationspflichten nach Artikeln 13 und 14 der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Auf unseren Websites können zu statistischen Zwecken nicht-personenbezogene Daten in anonymisierter Form durch Web-Controlling-Technologien gesammelt und gespeichert werden.
Hinweis zur Verarbeitung personenbezogener Daten gemäß EU-Geldtransferverordnung
Die "Verordnung (EU) 2015/847 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 2015 über die Übermittlung von Angaben bei Geldtransfers" (EU-Geldtransferverordnung) dient dem Zweck der Verhinderung, Aufdeckung und Ermittlung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung bei Geldtransfers. Sie verpflichtet die Bank bei der Ausführung von Geldtransfers Angaben zum Auftraggeber (Zahler) und Begünstigten (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln. Diese Angaben bestehen aus Name und Kundenkennung von Zahler und Zahlungsempfänger und der Adresse des Zahlers.
Bei Geldtransfers innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums kann auf die Weiterleitung der Adresse des Zahlers zunächst verzichtet werden, jedoch kann gegebenenfalls diese Angabe vom Zahlungsdienstleister des Zahlungsempfängers angefordert werden. Bei der Angabe von Name und gegebenenfalls Adresse nutzt die Bank die in ihren Systemen hinterlegten Daten, um den gesetzlichen Vorgaben zu entsprechen. Mit der Verordnung wird erreicht, dass aus den Zahlungsverkehrsdatensätzen selber immer eindeutig bestimmbar ist, wer Zahler und Zahlungsempfänger ist. Das heißt auch, dass die Bank Zahlungsdaten überprüfen, Nachfragen anderer Kreditinstitute zur Identität des Zahlers bzw. Zahlungsempfängers beantworten und auf Anfrage diese Daten den zuständigen Behörden zur Verfügung stellen muss.