Geben Sie bitte 8 oder 10 Ziffern für Ihre Teilnehmernummer oder min. 8 bis max. 50 Zeichen für Ihren Anmeldenamen ein.
Geben Sie bitte min. 5 bis max. 45 Buchstaben, Ziffern bzw. Sonderzeichen ein
Benutzername (Alias)Der Benutzername ist eine von Ihnen frei wählbare Zugangskennung. Diese können Sie nach jeder erfolgreichen Anmeldung vergeben, ändern oder löschen. Nach Vergabe eines Benutzernamens ist eine Anmeldung mit diesem Benutzernamen oder der 10-stelligen Teilnehmernummer (8-stelligen Banking-ID) möglich.Sollten sie Ihren Benutzernamen vergessen, können Sie sich jederzeit mit Ihrer 10-stelligen Teilnehmernummer (Banking-ID) anmelden und den Benutzernamen in der Rubrik "Persönlicher Bereich" unter dem Punkt "Verwaltung/Online Zugang" mit der Funktion "Benutzername ändern" ersehen und ggf. ändern.Teilnehmernummer (Banking-ID)Unter der Teilnehmernummer werden die mit Ihrer Commerzbank Filiale vereinbarten Konten und Depots verwaltet. Die Teilnehmernummer ist 10-stellig und losgelöst von Ihrer Kontonummer. Die Teilnehmernummer können Sie sich jederzeit in der Rubrik "Persönlicher Bereich" unter dem Punkt "Verwaltung/Online Zugang" mit der Funktion "Benutzername ändern" anzeigen lassen.PINBitte geben Sie in dieses Feld Ihre 5 bis 45-stellige PIN - Persönliche Identifikationsnummer/Passwort ein.Sie erhalten diese Geheimzahl nach der Freischaltung zum Online Banking von Ihrer Commerzbank Filiale. Eine Änderung Ihrer PIN ist unter Verwendung einer TAN - Transaktionsnummer - jederzeit in der Rubrik "Persönlicher Bereich" unter dem Punkt "Verwaltung/Online Zugang" mit der Funktion "PIN ändern" möglich.
Erhalten Sie eine Übersicht zu Ihrem Freistellungsauftrag, bereits erhaltenen Zinsen und einbehaltenen Steuern.
Informationen und Formulare für Ihren Freistellungsauftrag.
Die Commerzbank ist verpflichtet, bei ihren Kunden Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit und zur unbeschränkten Steuerpflicht in den USA einzuholen.
Fordern Sie Ihre Jahressteuerbescheinigung für Kapitalerträge im Betriebsvermögen an.
Allgemeine Informationen zu den Jahressteuerbescheinigungen und Erträgnisaufstellungen der letzten Jahre.
Seit dem 01.01.2018 gilt nach §154 Abgabenordnung ein Gesetz zu erweiterten Anzeigepflichten für Banken.
Hinweise zur steuerlichen Änderung bei der Kirchensteuer.
Hinweise zum Foreign Account Tax Compliance Act.
Der Common Reporting Standard: die Selbstauskunft zur Ihrer steuerlichen Ansässigkeit.