Girokonto in Pfändungsschutzkonto umwandeln: Wie geht das?

Sie können Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto / PSK) umwandeln lassen. Es wird als Guthaben-Konto geführt und bleibt grundsätzlich pfändbar. Allerdings erhalten Sie einen automatischen Pfändungsschutz in Höhe des Grundfreibetrags, der nicht gepfändet werden kann. Über diesen können Sie frei verfügen. Die Umwandlung des Kontos können Sie in Ihrem Online Banking vornehmen.
  1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu können.
  2. Wählen Sie das Konto aus, welches umgewandelt werden soll.
  3. Lesen Sie sich alle Informationen sorgfältig durch.
  4. Bestätigen Sie die Bedingungen und versichern Sie, dass Sie über kein weiteres Pfändungsschutzkonto verfügen.
  5. Geben Sie Ihren Auftrag mit einer TAN-Eingabe frei.
  • Wenn Sie kein Girokonto bei der Commerzbank haben, wenden Sie sich an Ihre kontoführende Bank oder Sparkasse zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos.
  • Die Umwandlung ist nur für Einzel-Girokonten natürlicher Personen (Privatpersonen, Selbständige, Freiberufler) möglich. Bevollmächtigte dürfen die Umwandlung durchführen.
  • Folgende Kontenarten können nicht umgewandelt werden: Fremdwährungskonten, Gemeinschaftskonten, Konten für Rechnung Dritter und Konten juristischer Personen.
  • Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto besitzen und versichert, dass kein weiteres P-Konto bei der Commerzbank oder anderen Banken besteht. Die Commerzbank ist berechtigt, bei der SCHUFA den Bestand eines P-Kontos zu prüfen.
  • Das P-Konto ist ein bestehendes Einzel-Girokonto mit eingeschränkten Funktionen. Bei der Umwandlung in ein P-Konto wird ein bestehender Dispositionskredit (Dispo) von uns gekündigt, und noch offene Dispo-Beträge müssen kurzfristig ausgeglichen werden.
  • Sämtliche zum Girokonto ausgegebenen oder weitere vorhandene Kreditkarten werden gesperrt, jedoch bleibt die Girocard für Bargeldauszahlungen oder Zahlungen an Kassenterminals weiterhin nutzbar.
  • Bei einer Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto können Sie bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages frei verfügen. Verfügbares Guthaben ermöglicht beispielsweise Überweisungen sowie die Begleichung von Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Versicherungen oder Stromrechnungen.
  • Eine Erhöhung des Freibetrages kann beispielsweise durch eine Bescheinigung von Schuldnerberatungen erfolgen. Bescheinigungen sind im Original postalisch an den zentralen Posteingang der Commerzbank zu senden: Commerzbank AG, 60278 Frankfurt.
  • Die Bank ist bereit, eine Rückführungsvereinbarung über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten zu prüfen.

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