Girokonto in Pfändungsschutzkonto umwandeln: Wie geht das?
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um Ihr Girokonto in ein Pfändungsschutzkonto umwandeln zu können.
- Wählen Sie das Konto aus, welches umgewandelt werden soll.
- Lesen Sie sich alle Informationen sorgfältig durch.
- Bestätigen Sie die Bedingungen und versichern Sie, dass Sie über kein weiteres Pfändungsschutzkonto verfügen.
- Geben Sie Ihren Auftrag mit einer TAN-Eingabe frei.
- Wenn Sie kein Girokonto bei der Commerzbank haben, wenden Sie sich an Ihre kontoführende Bank oder Sparkasse zur Einrichtung eines Pfändungsschutzkontos.
- Die Umwandlung ist nur für Einzel-Girokonten natürlicher Personen (Privatpersonen, Selbständige, Freiberufler) möglich. Bevollmächtigte dürfen die Umwandlung durchführen.
- Folgende Kontenarten können nicht umgewandelt werden: Fremdwährungskonten, Gemeinschaftskonten, Konten für Rechnung Dritter und Konten juristischer Personen.
- Jede natürliche Person darf nur ein P-Konto besitzen und versichert, dass kein weiteres P-Konto bei der Commerzbank oder anderen Banken besteht. Die Commerzbank ist berechtigt, bei der SCHUFA den Bestand eines P-Kontos zu prüfen.
- Das P-Konto ist ein bestehendes Einzel-Girokonto mit eingeschränkten Funktionen. Bei der Umwandlung in ein P-Konto wird ein bestehender Dispositionskredit (Dispo) von uns gekündigt, und noch offene Dispo-Beträge müssen kurzfristig ausgeglichen werden.
- Sämtliche zum Girokonto ausgegebenen oder weitere vorhandene Kreditkarten werden gesperrt, jedoch bleibt die Girocard für Bargeldauszahlungen oder Zahlungen an Kassenterminals weiterhin nutzbar.
- Bei einer Pfändung des Guthabens auf dem P-Konto können Sie bis zur Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrages frei verfügen. Verfügbares Guthaben ermöglicht beispielsweise Überweisungen sowie die Begleichung von Zahlungsverpflichtungen wie Miete, Versicherungen oder Stromrechnungen.
- Eine Erhöhung des Freibetrages kann beispielsweise durch eine Bescheinigung von Schuldnerberatungen erfolgen. Bescheinigungen sind im Original postalisch an den zentralen Posteingang der Commerzbank zu senden: Commerzbank AG, 60278 Frankfurt.
- Die Bank ist bereit, eine Rückführungsvereinbarung über einen Zeitraum von maximal 6 Monaten zu prüfen.
Weiterführende Informationen
- Detaillierte Informationen zum Pfändungsschutzkonto finden Sie auf der Homepage der Arbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung der Verbände.
- Sie können in Ihrem Online Banking selbstständig eine Rückwandlung des P-Kontos in ein Girokonto vornehmen.
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