Was kostet ein Ehevertrag?
15.04.2022 – Mit einem Ehevertrag treffen Ehepaare Vorsorge für den Fall, dass die Ehe scheitert. Welche Auswirkungen hat ein Ehevertrag und wie setzen sich die Kosten zusammen?

Der Ehevertrag regelt den Scheidungsfall
Ab dem Zeitpunkt der standesamtlichen Hochzeit befinden sich Ehepaare nach dem Ehegesetz im Bürgerlichen Gesetzbuch automatisch im Status der Zugewinngemeinschaft. Im Falle einer Scheidung kommt es daher bei den meisten Ehen allein schon kraft des Gesetzes zu einer fairen Aufteilung der Güter. Alternativ gibt es die Möglichkeit, durch einen Ehevertrag die gesetzlichen Vorschriften zu umgehen und einen möglichen Scheidungsfall frei zu gestalten. Dies ergibt vor allem Sinn, wenn die Vermögenswerte ungleich verteilt sind oder ein Unternehmen mit im Spiel ist. Dazu werden in einem notariell beglaubigten Ehevertrag die genauen Bedingungen im Falle einer Scheidung bereits im Vorfeld festgelegt.
Ein Ehevertrag ist bestimmt nicht romantisch, dennoch sollten Sie sich in bestimmten Fällen dringend mit diesem Vertrag auseinandersetzen. In diesem Artikel erfahren Sie, worauf es beim Ehevertrag ankommt und für wen sich der Abschluss lohnt.
Rechtliche Grundlagen der Ehe
Ohne Ehevertrag gilt im Scheidungsfall die Zugewinngemeinschaft. Das gemeinsame Vermögen des Ehepaars, das während der Ehe erwirtschaftete wurde, wird zur Hälfte geteilt und es erfolgt ein Ausgleich an einen Ehepartner. Bringt ein Ehepartner bereits eigenes Vermögen mit in die Ehe, verbleibt dieses nach dem Scheidungsfall in dessen Eigentum und fällt nicht in den Zugewinn. Grundlage der Zugewinngemeinschaft ist die Annahme, dass Ehepaare direkt oder indirekt Anteil am Vermögenszuwachs des Partners haben. Wer den Güterstand und weitere Ansprüche im Scheidungsfall anders regeln möchte, muss dies genau im Vertrag aufführen.
Wer sollte einen Ehevertrag abschließen?
Die meisten Ehepaare sind mit dem Status der gesetzlichen Zugewinngemeinschaft gut abgesichert. Für manche Personengruppen ist aber der Abschluss eines Ehevertrags mit vielen Vorteilen behaftet. Dazu zählen:
- Ehepaare ohne Kinder und jeder mit eigenem Einkommen
- Ehepaare, die unterschiedliches Vermögen in die Ehe mitbringen
- Beide Ehepartner sind schon älter, waren bereits verheiratet und es existieren sowohl eigene als auch Kinder aus einer früheren Ehe
- Ehen, bei denen ein Ehepartner Unternehmer oder selbstständig ist
- Unterschiedliche Nationalitäten bei den Ehepartnern
Wer erstellt den Ehevertrag?
Im §1410 des Bürgerlichen Gesetzbuches ist geregelt, dass ein Ehevertrag bei einem Notar abgeschlossen werden muss. Der Notar ist für das Beurkundungsverfahren und die Wirksamkeit des Vertrags notwendig. Um den Ehevertrag aufsetzen zu lassen, haben Sie die Wahl zwischen einem Notar, einem Anwalt oder einem Blankoformular aus dem Internet. Letzteres ist mit Sicherheit die schlechteste Lösung, da die vereinbarten Inhalte rechtlich nicht abgesichert sind. Insgesamt ist es sehr empfehlenswert, bei einem Ehevertrag einen Anwalt zu konsultieren, damit Sie sich der rechtlichen Möglichkeiten und Konsequenzen vollumfänglich klar sind. Dieser erstellt gemeinsam mit Ihnen einen Vertragsentwurf, der vom Notar im Beurkundungsverfahren nur noch unterzeichnet werden muss.
Inhalte eines Ehevertrags
Vereinbarungen zum Güterstand im Ehevertrag
Stellen Sie sich im Vorfeld die Frage, ob Sie im gesetzlichen Status der Zugewinngemeinschaft leben wollen oder nicht. Mögliche vertragliche Alternativen sind die Gütertrennung, die Gütergemeinschaft und die modifizierte Zugewinngemeinschaft. Zusätzlich können Sie auch Regelungen bezüglich des Hausrats und der Nutzung der ehelichen Wohnung beziehungsweise eines gemeinsamen Hauses treffen. Bedenken Sie, dass die Wahl des Güterstandes weitreichende finanzielle Folgen haben kann. Der Güterstand hat auch erheblichen Einfluss auf steuer- und erbrechtliche Aspekte.
Modifizierte Zugewinngemeinschaft
Bei der modifizierten Zugewinngemeinschaft werden einzelne Vermögenswerte aus dem Zugewinn herausgelöst. Dies ergibt vor allem Sinn, wenn ein Unternehmen eines Ehepartners geschützt werden muss. Somit wird verhindert, dass das Betriebsvermögen eines Ehegatten gefährdet wird. Zudem kann geregelt werden, dass der Zugewinnausgleich nur im Falle einer Scheidung, nicht aber im Falle des Todes ausgeschlossen wird. Damit werden steuerliche Nachteile bei der Vererbung vermieden und der verbliebene Ehepartner kann seinen steuerlichen Freibetrag bei der Erbschaft nutzen.
Gütertrennung
Bei der Gütertrennung bleibt das Vermögen beider Ehegatten trotz einer Eheschließung weiterhin getrennt. Das bedeutet, dass das in die Ehe mitgebrachte oder erwirtschaftete Vermögen eines Ehepartners während der Ehe komplett bei ihm verbleibt und auch von ihm alleinverantwortlich verwaltet wird. Die Eheleute haften auch nicht untereinander für Schulden. Im Scheidungsfall findet somit kein Zugewinnausgleich bezüglich des erwirtschafteten Vermögens statt. Die gegenseitig erworbenen Rentenansprüche werden aber trotzdem im Versorgungsausgleich untereinander aufgeteilt, falls dieser Punkt nicht vertraglich ausgeschlossen wird.
Vorteile:
- Emanzipiertes Scheidungsmodell auf finanzieller Augenhöhe
- Schutz eines Unternehmens
- Vorteile für den vermögenderen Ehepartner
Nachteile
- Eventuelle Benachteiligung eines finanzschwächeren Ehepartners
- Im Todesfall erbrechtliche Nachteile für den verbliebenen Ehepartner
Gütergemeinschaft
Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Eheleute zu einem Gesamtvermögen, dem sogenannten Gesamtgut, zusammengeführt. Dies bedeutet, dass alle Vermögenswerte gemeinschaftliches Eigentum werden und beide Ehepartner gleiche Rechte und Pflichten daran haben. Um einen Gegenstand aus dem gemeinschaftlichen Vermögen zu verkaufen, benötigen Sie die Einverständniserklärung Ihres Ehegatten. Heutzutage wird die Gütergemeinschaft nur in absoluten Ausnahmefällen vereinbart.
Regelung des Ehegattenunterhalts
Nach Scheidungen bestehen Unterhaltsansprüche oft ein Leben lang. Der Ehevertrag kann den Unterhalt generell ausschließen oder ihn zumindest begrenzen. Allerdings schützt das Gesetz aber auch einen Ehegatten, der wegen Kinderbetreuung, Alter oder Krankheit nicht ausreichend versorgt wäre. Ist dies mit Wirkung eines Ehevertrages nicht gegeben, ist dieser unwirksam. Während der Ehegattenunterhalt in manchen Fällen komplett ausgeschlossen werden kann, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf den sogenannten Trennungsunterhalt, der nicht beliebig auszuschließen oder zu ändern ist. Der Trennungsunterhalt kann nur ab dem Zeitpunkt der Trennung bis zur Scheidung verlangt werden. Auch der Kindesunterhalt kann nicht durch einen Ehevertrag ausgeschlossen werden.
Regelung des Versorgungsausgleichs
Bei einer Scheidung regelt der Versorgungsausgleich die erworbenen Rentenanwartschaften der einzelnen Ehepartner. Ohne Ehevertrag sieht das Versorgungsausgleichsgesetz vor, dass während einer Ehe erworbenen Anwartschaften zur Hälfte dem anderen Ehepartner angerechnet werden. Zahlen Sie beispielsweise als Alleinverdiener wesentlich höhere Rentenbeiträge ein, verlieren Sie einen Teil Ihres Rentenanspruchs im Scheidungsfall, was im hohen Alter zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten führen könnte. Durch einen Ehevertrag kann der Versorgungsausgleich ganz oder teilweise aufgehoben werden. Dabei muss der Ausschluss vom Familiengericht genehmigt werden, damit im Scheidungsfall keiner der Eheleute auf unfaire Weise benachteiligt wird.
Ablauf der Erstellung eines Ehevertrags
Ein Ehevertrag kann im Falle einer Scheidung oder vorübergehender Trennung sinnvoll sein. Die Entscheidung, einen Ehevertrag aufzusetzen, heißt nicht, dass die Absicht einer Scheidung im Vordergrund ist, vielmehr ist es ein individueller Schutz für das Ehepaar. Ein Ehevertrag hält den IST-Zustand fest und bedarf einer stetigen Anpassung.
- Beide Partner sollten sich im Vorfeld Gedanken über die Gestaltung machen.
- Optional berät Sie ein Rechtsanwalt über die vereinbarten juristischen Konsequenzen.
- Der Rechtsanwalt setzt einen Vertragsentwurf auf.
- Sie vereinbaren einen Termin beim Notar. Die persönliche Anwesenheit beider Partner ist erforderlich.
- Der Notar beurkundet den Ehevertrag.
- Der Ehevertrag kann im Laufe der Jahre angepasst werden.
Unwirksamkeit des Ehevertrages
Fehlende notarielle Beurkundung
Für einen Ehevertrag ist ein notarielles Beurkundungsverfahren zwingend notwendig. Dies gilt sowohl für die Neuerstellung des Vertrages als auch bei Änderungen. Ohne das Beurkundungsverfahren ist der Ehevertrag schlicht unwirksam.
Sittenwidrigkeit
Berücksichtigt der Ehevertrag nur die Interessen eines Ehepartners und geht mit der offensichtlichen Benachteiligung des anderen Ehepartners einher, gilt der Ehevertrag als sittenwidrig. Der Vertrag wird von Beginn an als nichtig erklärt. Dies ist der Fall, wenn der wirtschaftlich überlegene Ehepartner den anderen aus Gründen von Alter, Krankheit oder Schwangerschaft schutzlos benachteiligt.
Unerlaubte Unterhaltsregelungen
In einem Ehevertrag dürfen keine Unterhaltszahlungen vereinbart werden, die die finanziellen Mittel eines Ehepartners übersteigen. Ein Ehegattenunterhalt darf auch nicht ausgeschlossen werden, wenn der Berechtigte dadurch auf Sozialhilfe angewiesen ist.
Kostenfaktoren bei einem Ehevertrag
Der Gegenstandswert bestimmt die Höhe der Kosten
Das Vermögen des Ehepaares ist die Bemessungsgrundlage für die Kosten des Ehevertrags. Dabei werden sowohl die Gebühren für einen Anwalt als auch die Notargebühren nach dem sogenannten Gegenstandswert berechnet.
Berechnung des Gegenstandswerts:
Die Summe des Vermögens (bestehend aus Immobilien, Gesellschaftsbeteiligungen, Wertpapiere, Sparguthaben, u.ä.) abzüglich der Schulden des Ehepaares (insbesondere Immobilienkredite, aber maximal nur bis zur Hälfte des Vermögens) ergeben das Reinvermögen.
Aus dem ermittelten Reinvermögen des Ehepaares ergibt sich der Gegenstandswert, der als Berechnungsgrundlage dient.
Wichtiger Hinweis: Wird ein Ehevertrag zugunsten des deutschen Rechts geschlossen und ein anwendbares ausländisches Recht ausgeschlossen, erhöht sich der Geschäftswert um 30%.
Gebühren für den Rechtsanwalt
Der Rechtsanwalt berechnet die anfallenden Gebühren für einen Ehevertrag nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Der für die Gebühren des Rechtsanwalts relevante Gegenstandswert ergibt sich aus den Sachverhalten, die im Ehevertrag aufgeführt sind. Wird beispielsweise der Unterhalt geregelt, wird ein Jahressatz der Unterhaltsforderung dem Gegenstandswert hinzugerechnet. Bei der Zuweisung eines Hauses nach der Scheidung spielt hingegen dessen Immobilienwert eine Rolle für die Berechnungsgrundlage der Gebühren.
Gebühren für den Notar
Die Beurkundung durch einen Notar ist für einen rechtskräftigen Ehevertrag zwingend notwendig. Der Notar ermittelt aus dem Geschäftswert die Gebühren anhand des Gerichts- und Notarkostengesetzes (GNotKG). Die Notargebühren sind gemäß der Höhe des Gegenstandswerts gestaffelt. Dabei kann der Notar bei einem Beurkundungsverfahren zum Teil auch doppelte Gebühren erheben. Zu den Notargebühren kommt die Dokumentenpauschale und Auslagen für Porto und Telefon.
Gebühren für die Dokumentenpauschale
Sowohl ein Rechtsanwalt als auch ein Notar können nach ihrer Gebührenverordnung eine Dokumentenpauschale berechnen. Die Dokumentenpauschale umfasst die Gebühren für die Anfertigung von Kopien und Abschriften. Auch für die Überlassung elektronischer Daten kann eine Dokumentenpauschale erhoben werden.
Fiktives Berechnungsbeispiel für einen Ehevertrag
- Mann: 100.000€ Vermögen, keine Verbindlichkeiten
- Frau: 100.000€ Vermögen, 70.000€ Verbindlichkeiten (die Verbindlichkeiten subtrahieren sich anteilsmäßig)
Berechnung:
- Beurkundungsverfahren Geschäftswert 708,00€ (doppelte Gebühr)
- Gütertrennung 150.000,00€
- Versorgungsausgleich 5.000,00€
Gesamtsumme 155.000,00€
- Dokumentenpauschale 1,20€
- Porto und Telekommunikationspauschale 20,00€
Zwischensumme 729,20€ (19%)
- Umsatzsteuer138,55€
Summe 867,75€
- Kosten für Eintrag ins Testamentsregister 30,00€
Gesamtsumme der Notargebühren 897,75€
Spartipps für den Ehevertrag
Von einem Anwalt beraten lassen
Was auf den ersten Blick eher wie eine Kostensteigerung aussieht, entpuppt sich häufig doch als Sparmodell. Durch die Beratung für den Scheidungsfall erhalten Sie häufig sehr viele Tipps, wie Sie den Ehevertrag auch aus erb- und steuerrechtlicher Sicht optimieren können.
Einigkeit spart Geld
Wer zur Gestaltung des Ehevertrags eine Anwältin oder einen Anwalt beauftragt, muss mit höheren Kosten rechnen, wenn die Anwälte auch als Streitschlichter oder Mediator tätig sind. Die zusätzliche Einigungsgebühr setzt der Anwalt mit dem Faktor 1,5 fest.1
Je mehr Sie regeln, desto teurer wird es
Während die Notargebühren noch relativ überschaubar sind, bemessen sich die Anwaltskosten nach dem Umfang der Vereinbarungen im Vertrag. Werden zusätzlich Unterhalt, Versorgungsausgleich und Immobilienzuteilungen geregelt, schnellen die Anwaltskosten in die Höhe.
Finanzierungshilfen bei einem Ehevertrag
Ein Ehevertrag ist eine Vorsorge für Ihr weiteres Leben. Läuft alles gut, bleibt dieser Vertrag ewig im Schrank. Falls wider Erwarten nicht, kann es der wichtigste Vertrag in Ihrem Leben werden. Wir als Ihre Bank unterstützen Sie dabei, um die Kosten für den Ehevertrag zu begleichen und sich im Vorfeld bestens abzusichern. Fehlen für dieses wichtige Dokument die finanziellen Mittel, nutzen Sie den Dispokredit Ihres Girokontos oder einen Privatkredit, der zu jeder Zeit Ihre Liquidität gewährleistet.
Immer an die Zukunft denken
Eine Scheidung tut weh – nicht nur emotional, sondern häufig auch finanziell. Die meisten Ehepartner schließen eine Ehe ohne jegliche Gedanken an eine spätere Scheidung und verbieten sich das Thema Ehevertrag allein schon aus ideologischen Gründen. Der Ehevertrag kann auf die persönlichen Bedürfnisse angepasst werden, ohne dabei einen der Ehepartner zu benachteiligen. Sollte es zu einer Trennung kommen, ist zumindest das Finanzielle kein weiterer Streitpunkt.
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Quelle: https://www.familienrechtsinfo.de/eherecht/ehevertrag-kosten/