So hoch ist der Unterhalt eines Kindes

06.07.2023 – Eltern sind für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich. Doch wie ist der Unterhaltsanspruch definiert und welche Ausgaben sind zu erwarten?

Ein kleines blondes Mädchen mit zwei lustigen Zöpfen spielt herzlich lachend an einer Kinderkaufmann-Kasse.  Im Hintergrund sieht man eine bunt gepunktete Tapete.

Wer regelt die korrekte Umsetzung des Kindesunterhalts?

Für minderjährige Kinder gilt: Die Eltern besitzen das Sorgerecht und fordern die Rechte der Kinder ein. Deshalb kümmert sich der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, um die Zahlung eines Unterhalts in adäquater Höhe. Kommt es zu Schwierigkeiten oder zum Streit über den Kindesunterhalt, wenden sich die Eltern an das Jugendamt. Es verlangt vom Unterhaltspflichtigen Nachweise zum Einkommen (Nettoeinkommen) und führt die Unterhaltsberechnung durch. Kommt es darüber hinaus zum Streit, kann ein Anwalt für Familienrecht weiterhelfen. Befindet sich der Unterhaltspflichtige in finanzieller Not und kann den Unterhalt nicht aufbringen, übernimmt manchmal das Jugendamt die Zahlung.

Wichtig: Eine unterhaltspflichtige Person muss sich ernsthaft und nachweislich um eine Erwerbstätigkeit bemühen, mit der er den Kindesunterhalt voll stemmen kann. Unterhaltspflichten zu vernachlässigen, ist strafbar.

Unterhalt für ein Kind ist für Eltern obligatorisch

Der Staat sieht Eltern in der Pflicht, wenn es um die Bedürfnisse ihrer Kinder geht. Eltern sorgen für ein liebevolles Umfeld und die notwendigen materiellen Dinge, die es für eine stabile und glückliche Kindheit braucht. Doch auch ein volljähriges Kind kann laut Gesetz noch einen Unterhaltsanspruch haben.

Wann hat ein Kind Unterhaltsanspruch an ein Elternteil?

Grundsätzlich versorgen Eltern den Nachwuchs mit allem, was er benötigt. Nicht nur minderjährige Kinder, sondern auch Volljährige bis zum Abschluss der ersten Ausbildung besitzen per Gesetz einen Unterhaltsanspruch an die eigenen Eltern. Wie ist dieser Anspruch geregelt?

Wer bezahlt den Unterhalt für ein Kind?

Bei einer Trennung übernimmt der Elternteil, bei dem ein Kind wohnt, die Betreuung. Zu der gehört unter anderem die Versorgung mit Kost und Logis, aber auch Kleidung, Spielzeug und Taschengeld. Der zweite Elternteil zahlt dann Unterhalt. Ein volljähriges Kind hat Anspruch auf die Unterhaltszahlung beider Eltern. Für geistig oder körperlich eingeschränkte Kinder zahlen Eltern ein Leben lang Unterhalt.

Information: Eltern können Kindesunterhalt nicht mit einem Ehevertrag ausschließen.

Wie lange muss ein Elternteil Unterhalt zahlen?

Kinder benötigen Unterstützung der Eltern, bis sie sich selbst finanziell zuverlässig über Wasser halten können. Das bedeutet, sie haben ein Recht auf Unterhalt, bis sie die Schule und eine erste Ausbildung abgeschlossen haben. Auch über das Alter von 18 Jahren hinaus steht einem Kind in diesem Fall Unterhalt zu. Heiratet ein Kind noch während der Schulzeit oder der Ausbildung, endet der Unterhaltsanspruch.

Regel: Ein volljähriges Kind muss seine berufliche Ausbildung konsequent durchziehen, da sonst der Anspruch auf Unterhaltszahlungen verfällt.

Welche Regelungen gibt es zum Unterhaltsanspruch?

Bei Bestimmungen für den Kindesunterhalt muss der Gesetzgeber verschiedene Lebensbedingungen und Voraussetzungen berücksichtigen. Daher sind die Regelungen für Unterhaltspflichtige sehr umfangreich. Für den Laien tauchen auch neue Begriffe auf wie Natural- oder Barunterhalt. Was müssen Eltern alles beachten?

Was bedeuten Natural- und Barunterhalt für Eltern?

Leben Eltern getrennt, wohnt ein Kind oft hauptsächlich bei einem Elternteil. Dieser ist dann für die Verpflegung und Unterkunft sowie die Betreuung zuständig. Das nennen Fachleute Naturalunterhalt. Der andere Elternteil bezahlt sogenannten Barunterhalt. Dieser wird anhand des Alters des Kindes und dem Einkommen des entsprechenden Elternteils berechnet. Bei einem anderen Lebensmodell verbringt das Kind gleich viel Zeit bei den Eltern. In diesem Fall erbringen beide Elternteile den Barunterhalt.

Die Bedeutung der Düsseldorfer Tabelle für den Unterhalt

Das Gesetz regelt zwar den Anspruch auf Kindesunterhalt, doch nicht die Höhe. Ein Richtmaß für einen angemessenen Unterhalt finden Eltern in der Düsseldorfer Tabelle. Sie berücksichtigt die materiellen Bedürfnisse eines Kindes in verschiedenen Altersstufen und das Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Auch Gerichte greifen bei ihrer Rechtsprechung auf die ständig aktualisierte Düsseldorfer Tabelle zurück.

Was bedeutet Selbstbehalt für den Unterhaltspflichtigen?

Damit der Unterhaltspflichtige selbst noch genug zum Leben hat, kann er einen Selbstbehalt abziehen. Das ist besonders wichtig, wenn die Person für mehrere Personen Unterhalt aufwenden muss. Die Höhe des Selbstbehalts für den Unterhaltspflichtigen liegt bei 1.370€, wenn er berufstätig ist, und bei 1.120€, wenn er nicht arbeitet. (Stand: 01.01.2023)

Unterhalt und Kindergeld – wie passt das zusammen?

Das Kindergeld steht beiden Eltern zu, geht aber in der Regel an den Elternteil, bei dem das Kind wohnt. Daher kann sich der Unterhaltspflichtige die Hälfte des Kindergeldes vom Kindesunterhalt abziehen, bevor er ihn überweist. Wohnt ein volljähriges Kind in der ersten Ausbildung oder dem Studium nicht mehr zu Hause, hat es ein Anrecht auf die Überweisung seines Kindergeldes. Allerdings dürfen die Eltern den Barunterhalt um das Kindergeld kürzen.

Was kostet Eltern der Kindesunterhalt über die Jahre?

Kinder bis ins Erwachsenenalter zu unterstützen, kann teuer werden. Eltern möchten das Beste für den Nachwuchs und investieren daher viel Zeit, Energie und Geld. Der Barunterhalt ist in der Düsseldorfer Tabelle so angesetzt, dass den Bedürfnissen in den verschiedenen Altersstufen Rechnung getragen wird. Sparen Sie rechtzeitig beispielsweise mit Sparplänen auf Fonds oder Aktien, wenn Sie Ihrem Kind bei Ausbildung, Führerschein und Studium unter die Arme greifen wollen. Sie mehren das Vermögen Monat für Monat, streuen dabei aber das Risiko. Auf einem TagesgeldKonto ist die Geldsumme dann täglich verfügbar.

Was kostet der Kindesunterhalt für ein minderjähriges Kind?

Die Düsseldorfer Tabelle teilt minderjährige Kinder in drei Altersgruppen ein. Jedes minderjährige Kind hat Anspruch auf einen Mindestunterhalt. Außerdem spielt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen eine große Rolle. So legt die Tabelle (Stand: 01.01.2023) den Bedarf von Kindern

  • zwischen 0 und 5 Jahren mit 437 bis 874€,
  • zwischen 6 und 11 Jahren mit 502 bis 1.004€ und
  • zwischen 12 und 17 Jahren mit 588 bis 1.176€ fest.

Der Unterhaltspflichtige zieht noch berufsbedingte Aufwendungen in Höhe einer Pauschale (5% vom Nettoeinkommen) und eventuell Kosten für Schulden von seinen Einkünften ab. Ist das Einkommen ermittelt, lässt sie der Orientierungswert in der Tabelle ablesen. Dann verringert sich die Summe noch um die Hälfte des Kindergeldes. Nach Abzug des Unterhalts muss der Selbstbehalt übrig bleiben. Verdient ein Elternteil nicht genug, um alle Kinder mit Unterhaltsanspruch angemessen zu versorgen, kommt die Mängelfallberechnung zur Anwendung. Hier erhalten die Kinder einen kalkulierten Anteil an der Unterhaltssumme, die der Elternteil aufbringen kann.

Information: Den Unterhaltsanspruch aller minderjährigen, privilegierten und volljährigen Kinder sieht der Gesetzgeber als gleichwertig und erstrangig an. Um den Kindesunterhalt zu erbringen, muss die unterhaltspflichtige Person unter Umständen sogar das eigene Vermögen teilweise nutzen. Der Anspruch volljähriger Kinder und anderer Berechtigter wird im Rang danach bedient.

Wie viel Unterhalt bezahlen Eltern für ein volljähriges Kind?

Hat ein Sprössling den 18. Geburtstag erlebt, wohnt aber noch bei einem Elternteil zu Hause, sieht die Düsseldorfer Tabelle einen Kindesunterhalt, von 628 bis 1.256€ (Stand: 01.01.2023) vor. Der Kindesunterhalt ist von beiden Eltern zu bezahlen, da die Betreuungspflicht entfällt. Der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, kann jedoch die Ausgaben für Verpflegung ansetzen und beide ziehen anteilig das Kindergeld ab (wobei das Kindergeld dem Nachwuchs zusteht).

Information: Als privilegiert volljährig werden Kinder zwischen 18 und 21 bezeichnet, die noch zur allgemeinen Schule gehen, zu Hause wohnen und nicht verheiratet sind. Für sie gilt der gleiche Selbstbehalt wie für minderjährige Kinder.

Welchen Unterhaltsanspruch hat ein Kind in der beruflichen Ausbildung?

Grundsätzlich zahlen Eltern Kindesunterhalt bis der Nachwuchs volljährig ist und die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen hat. Eine weitere Ausbildung müssen sie in der Regel nicht mehr finanzieren. Vom Kindesunterhalt gehen der Verdienst des Azubis (minus Fahrtkosten und einer Pauschale von 100€) und das Kindergeld ab. Der Selbstbehalt der Eltern richtet sich nach dem Alter des Kindes.

Wie viel Kindesunterhalt bringen Eltern für einen Studenten auf?

Ist das Kind noch nicht ausgezogen, hat es den Unterhaltsanspruch eines volljährigen Kindes. Ab dem Alter von 21 Jahren können Eltern dann einen höheren Selbstbehalt anrechnen. Reicht das Einkommen der Eltern für die Finanzierung des Studiums nicht aus, unterstützt der Staat mit BaföG. Ein Student kann die Förderung beantragen. Dafür gibt er sein Einkommen und das seiner Eltern an. Das BaföG mindert dann im Gegenzug den Anspruch auf Unterhalt gegen die Eltern. Die meisten Familien vereinbaren im Voraus, wie die Kosten für das Studium aufgebracht werden. Eventuell kann sich der Student mit einem kleinen Nebenjob beteiligen. So lassen sich oft auch die höheren Ausgaben für ein Auslandssemester stemmen.

Der Kindesunterhalt in einem Beispiel berechnet:

In unserem Beispiel berechnet ein Elternteil die Kosten für den Barunterhalt zweier minderjähriger Kinder im Alter von 5 und 12 Jahren. Das Einkommen liegt bei 3.500€. Davon werden 5% des Nettoeinkommens abgezogen, weshalb man auf eine Bemessungsgrundlage von 3.325€ kommt. Als Grundlage werden die Vorschläge aus der Düsseldorfer Tabelle verwendet:

Kinder und Kosten

Kind 12 Jahre
706€
Kind 5 Jahre
525€
Hälfte des Kindergeldes Kind 1
Stand 2023
- 125,00€
Hälfte des Kindergeldes Kind 2
Stand 2023
- 125,00€

Zieht der Unterhaltspflichtige von seinem ansetzbaren Einkommen von 3.325€ den Selbstbehalt von 1.160€ ab, bleibt noch genug für die Unterhaltskosten übrig. In Summe betragen die Unterhaltskosten also 981€.

Der Unterhalt für Kinder – eine Verpflichtung für Eltern

Nochmal zusammengefasst: Eltern kümmern sich um alle Bedürfnisse ihrer Kinder – auch die materiellen. Sie sind sogar verpflichtet, bis zum Ende der ersten Ausbildung für den Unterhalt zu sorgen. Doch manchmal stellt sich die Frage nach der Höhe einer finanziellen Unterstützung, einem Barunterhalt. Eltern leben etwa nicht zusammen oder Kinder ziehen aus, bevor sie sich selbst finanziell versorgen können. Die Düsseldorfer Tabelle gibt einen Anhaltspunkt für den Bedarf, an dem sich Eltern orientieren können. Damit ein Unterhaltspflichtiger durch Zahlungen nicht in Not gerät, kann er einen Selbstbehalt ansetzen.

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