Zahnkrone: Kosten und Möglichkeiten

01.02.2022 – Muss ein kaputter Zahn überkront werden, wird es schnell teuer. Mit einer Zahnzusatzversicherung oder einem Kleinkredit ist die Vollkeramikkrone aber schnell finanziert.

Mit diesen Kosten können Sie bei einer Zahnkrone rechnen

Die Zeiten, in denen die Krankenkasse die Kosten für Kronen und Zahnersatz vollständig übernommen hat, sind lange vorbei. Heute gibt es für Zahnkronen, Brücken und Implantate oft nur noch geringe Festzuschüsse – den Großteil der Kosten für den Zahnersatz müssen die Patienten oft selbst tragen. Je nach Art, Ausführung und Material der Zahnkrone kommen schnell mehrere hundert Euro zusammen. Vor allem hochwertige Vollkeramikkronen in der Farbe des Zahns werden teuer.

Zahnkrone: Kosten hängen vom Material ab

Egal, ob sich Patientinnen und Patienten für Zahnkronen aus Gold oder Metall entscheiden oder gar eine Vollkeramikkrone wünschen, die Arbeitsschritte sind in der Regel identisch. Und damit auch die Kosten für die Behandlung an sich. Jedoch unterscheiden sich je nach Material der Zahnkrone die Kosten für den neuen Zahn erheblich:

Metallkronen

Am günstigsten sind Metallkronen. Sie kosten inklusive Behandlung im Schnitt 300 bis 500€. Allerdings sind die metallenen Zähne beim Sprechen und Lachen oft deutlich zu erkennen. Weil das mitunter stört, können Metallkronen, gerade im Frontbereich, zusätzlich mit zahnfarbenen Blenden versehen werden. Die Verblendungen kosten allerdings extra.

Goldkronen

Für Goldkronen, im Volksmund auch Goldzahn genannt, fallen im Schnitt um die 700€ an.

Vollkeramikkronen

Vollkeramikkronen sind da deutlich teurer. Mit bis zu 1.200€ müssen Patienten für die künstliche Vollkeramikkrone rechnen.

Zirkonkronen

Möglich sind aber auch Zirkonkronen. Sie eignen sich vor allem für Patientinnen und Patienten mit einer Metallallergie. Ähnlich wie die Vollkeramikkrone gleicht sie optisch dem natürlichen Farbton der Zähne, ist aber robuster. Die Preise für Zirkonkronen variieren sehr stark. Zwischen 500 und 2.000€ müssen Patienten für die aufwendigen Kronen bezahlen.

Krankenkasse beteiligt sich an den Kosten für eine Zahnkrone

Patientinnen und Patienten in Deutschland haben im Falle einer Zahnlücke oder eines Defekts grundsätzlich Anspruch auf Zahnersatz. So zahlt die Krankenkasse einen Festzuschuss für Behandlung und Material des Zahnersatzes. Seit 1. Oktober 2020 liegt dieser Festzuschuss bei 60% der Kosten. Haben die Patientinnen und Patienten während der vorangegangenen 5 Jahre regelmäßig Vorsorgeuntersuchungen wahrgenommen und im Bonusheft dokumentiert, steigt der Festzuschuss der Krankenkasse auf 70%. Können sie gar lückenlose 10 Jahre nachweisen, zahlen die Krankenkassen einen Festzuschuss von 75% für den Zahnersatz.

Aber Achtung: Wer jetzt denkt, der Festzuschuss der Krankenkasse bemisst sich anhand der tatsächlich entstehenden Kosten des Zahnersatzes, der irrt! Denn der Festzuschuss berechnet sich anhand der sogenannten Regelversorgung. Darunter verstehen die Krankenkassen denjenigen Zahnersatz, der preislich am günstigsten und gleichzeitig zweckmäßig und ausreichend sowie wissenschaftlich als funktional und sicher anerkannt ist. Für diese Regelversorgung ermitteln Sachverständige jedes Jahr die durchschnittlichen Kosten. Und auf diesen Durchschnittskosten berechnen die Krankenkassen ihren Festzuschuss.

Im Falle einer Krone bedeutet das: „Ist eine Krone oder Brücke im Seitenzahnbereich nötig, ist Nicht-Edelmetall die Regelversorgung – nicht nur, weil es preiswert ist, sondern auch, weil es bei Lebensdauer, Stabilität und Passgenauigkeit weiterhin gute Ergebnisse erzielt. Im sichtbaren Zahnbereich bezuschussen die Kassen eine zahnfarbene Teilverblendung”, erklärt die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Im konkreten Beispiel sieht das so aus: Für eine metallische Vollkrone im Seitenzahnbereich sieht die Regelversorgung 332€ vor. Für eine Krone im Frontzahnbereich kommen für die Verblendung maximal 113€ hinzu. Ohne Bonus zahlen die Krankenkassen einen Festzuschuss von 199€ für den Zahnersatz, bei maximalem Bonus sind es 249€, hat der vzbv ermittelt. Wollen Patienten statt der metallischen aber eine Vollkeramikkrone für zum Beispiel 1.000€, erhalten sie als Zuzahlung auch bei lückenlosem Bonusheft nur 249€. 751€ müssen Sie also aus eigener Tasche zahlen.

Stark zerstörte Zähne brauchen neue Kronen

Das Problem: So eine Krone dient nicht nur der Ästhetik. In den meisten Fällen ist sie nötig, um einen stark zerstörten Zahn langfristig zu erhalten. So überkronen Zahnärztinnen und -ärzte vor allem Zähne, die durch Karies so stark zerstört sind, dass Füllungen nicht mehr möglich sind. Auch Zahnfehlstellungen lassen sich mitunter durch Kronen korrigieren. Ist ein Zahn durch einen Unfall zerstört, bietet sich ebenfalls eine künstliche Krone an. Außerdem kommen Zahnkronen nach Wurzelbehandlungen zum Einsatz. Denn die abgestorbene Zahnwurzel kann den Zahn nicht mehr versorgen – mit der Zeit wird er spröde und bricht. Dann ist oft auch der Wurzelstumpf defekt, ein Implantat muss her. Besser ist es da, den Zahn direkt nach der Wurzelbehandlung zu überkronen. So ist er geschützt und kann lange erhalten bleiben.

Krone, Brücke, Implantat – Sprechen Sie mit Ihrem Zahnarzt oder Ihrer Zahnärztin

Ob eine Brücke, eine Zahnkrone oder ein Implantat als Zahnersatz zum Einsatz kommt, hängt vor allem vom Defekt des Zahns ab. Als Zahnkrone bezeichnen Zahnärztinnen und -ärzte den oberen, sichtbaren Teil des Zahns, der aus dem Zahnfleisch herausragt. Ist diese natürliche Krone defekt, kann sie durch eine künstliche ersetzt werden. Dafür schleifen Zahnärztinnen und -ärzte die natürliche Krone bis auf die Zahnwurzel ab und bringen einen Ersatz aus Keramik oder Metall auf. Wichtigste Voraussetzung für das Anbringen der Krone ist das Vorhandensein einer Zahnwurzel. Ist diese nicht mehr stark genug, um die künstliche Krone zu halten, wird ein Stift aus Metall oder Glasfaser in die Wurzel eingesetzt, der die Krone trägt.

Doch auch wenn im Zuge des vollständigen Zahnverlusts keine Wurzel mehr vorhanden ist, hilft eine Krone – meist in Verbindung mit einem Implantat. Das wurde in den vergangenen Jahren als Ersatz verloren gegangener Zähne immer beliebter. Hierbei implantieren Zahnärztinnen und -ärzte eine künstliche Wurzel im Kieferknochen. Das Implantat besteht meist aus Titan, seltener aus Keramik. In einer Operation wird es fest im Kieferknochen verschraubt. Ist es nach einigen Monaten ausgeheilt, wird eine Krone auf das Implantat gesetzt.

Deutlich günstiger und weniger invasiv sind dagegen Brücken. Für diese schleifen Zahnärztinnen und -ärzte die beiden benachbarten Zähne ab. Sie werden überkront und mit einem Brückenglied aus Metall verbunden. In einigen Fällen wird auch zu einer Klebebrücke, der sogenannten Adhäsivbrücke gegriffen, um intakte Nachbarzähne zu schonen. Für ein makelloses Lächeln kann die metallene Brücke mit Keramik verblendet. Aber auch eine Vollkeramikkrone ist möglich.

Zahnersatz für verschiedene Funktionalitäten

Kronen lassen sich grundsätzlich hinsichtlich ihrer Funktion und Größe unterscheiden:

  • Ersatzkronen kommen zum Einsatz, um die natürliche Zahnkrone nach einem Defekt zu ersetzen.
  • Schutzkronen werden verwendet, wenn der harte, feste Zahnschmelz verloren gegangen ist.
  • So schützt diese Krone das darunter freiliegende, weiche Zahnbein.
  • Verankerungskronen dienen der Verankerung von Zahnersatz.
  • Teilkronen decken nur die geschädigte Kaufläche ab, wenn zum Beispiel nur eine Seite des Zahns irreversibel geschädigt ist. So bleibt viel gesunde Zahnsubstanz erhalten.
  • Vollkronen decken dagegen die gesamte Zahnkrone ab und bilden den natürlichen Zahn nach.

So wird die Zahnkrone eingesetzt

Nachdem die Zahnärztinnen und Zahnärzte mittels Röntgenbild und eingehender Untersuchung die Funktionsfähigkeit des Zahnnervs sowie die Stabilität der Zahnwurzel überprüft haben, nehmen sie einen Abdruck des zu versorgenden Zahns sowie der umliegenden Zähne. Mithilfe dieses Abdrucks fertigt später das Labortechnikpersonal eine Krone an, die in Form und Funktionalität dem natürlichen Zahn entspricht. Ein solches originalgetreues Modell ist notwendig, damit sich die neue Zahnkrone nahtlos in das Gebiss einfügt. Nur so lässt sich das passgenaue Zusammenwirken von Ober- und Unterkiefer an der Krone sicherstellen und Unregelmäßigkeiten an den Beißflächen, die beim Essen und Sprechen stören können, verhindern.

Soll die Krone verblendet werden, bestimmen Zahnärztinnen und -ärzte zudem den individuellen Weißton der benachbarten Zähne. Sind die Vorbereitungen erledigt, wird die natürliche Krone entfernt. Dafür werden bis zu 60% der bestehenden Hartsubstanz des Zahns entfernt. Auch von dem so entstehenden Zahnstumpf wird noch einmal ein Abdruck genommen, der für die Ausfertigung der passgenauen Krone nötig ist. Ein provisorischer Zahnersatz schützt den Zahnstumpf während der kommenden Tage, in denen die endgültige Zahnkrone individuell angefertigt wird.

In einem zweiten Termin entfernen die Zahnärztinnen und Zahnärzte das Provisorium wieder und kleben die eigens hergestellte Zahnkrone nach der gründlichen Reinigung des Zahnstumpfes ein. Bei Bedarf werden noch kleine Nachjustierungen am Zahnersatz vorgenommen. Druckgefühl oder gar Schmerzen sollte die neue Krone nicht verursachen. Um etwaige Probleme auszuschließen, erfolgt einige Wochen nach Einsetzen der Krone noch einmal eine Kontrolluntersuchung.

Zahnkrone: Kosten finanzieren

Gerade wenn Patientinnen und Patienten eine vollverblendete oder die beliebte Vollkeramikkrone wünschen, kommen mit der Zahnkrone Kosten auf sie zu, die sie vielleicht nicht alleine stemmen können – vor allem, wenn nicht nur einer, sondern im Zuge einer umfassenden Gebisssanierung gleich mehrere Zähne überkront werden sollen. Möglichkeiten, die Rechnung für die Vollkeramikkronen zu begleichen, gibt es aber einige.

Zahnzusatzversicherung übernimmt Zahnkronen-Kosten

Gut versorgt ist, wer über eine Zahnzusatzversicherung verfügt. Die Assekuranzen übernehmen je nach Tarif und Vertragsbedingungen bis zu 100% der über den Festzuschuss hinausgehenden Kosten – auch für die Vollkeramikkrone. Voraussetzung: Die Kostenübernahme muss vor Behandlungsbeginn beantragt werden. Dem Antrag muss in der Regel auch die Übernahme des Festzuschusses durch die Krankenkasse beigefügt werden.

Kosten für die Zahnkrone in Raten zahlen

Wer keine Zusatzversicherung hat, kann die Rechnung für die Gold-, Metall- oder Vollkeramikkrone in Raten bezahlen. Einige Zahnärztinnen und Zahnärzte bieten heute selbst Ratenverträge für kostenintensive Behandlungen an. Die Regel ist das allerdings nicht. Sollte die eigene Zahnarztpraxis keine Ratenzahlung anbieten, hilft ein Mini- oder Kleinkredit.

Krone lässt sich mit ein bisschen Planung gut finanzieren

Egal, aus welchen Grund eine Krone eingesetzt wird – sie ist immer eine Maßanfertigung. Zahnärztinnen, Zahnärzte und Laborpersonal fertigen jede Krone ganz individuell für den konkreten Zahn an. Das kostet natürlich. Gerade Vollkeramikkronen sind teuer. Die meisten Patientinnen und Patienten bevorzugen diese Variante jedoch, da sich Vollkeramikkronen optisch nahtlos in die Zahnreihe einfügen und beim Sprechen oder Lachen nicht als Zahnersatz erkannt werden. So sinkt die Scheu vor dem notwendigen Zahnersatz.

Damit Patientinnen und Patienten am Ende der Behandlung aber nicht mehrere hundert Euro aus eigener Tasche zahlen müssen, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Wer die nicht hat, greift zum Ratenkredit und zahlt die Zuzahlung für seine Krone auf Raten ab.

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