Wie kann ich als Privatperson eine Vollmacht einrichten?
- Persönliche Daten.
- Meldeadresse.
- Mobilfunknummer.
- E-Mail-Adresse.
- Gehen Sie auf der Übersichtsseite unten rechts auf "Service".
- Wischen Sie unter "Schnelleinstieg" nach links, bis Sie "Weitere Services" anklicken können.
- Scrollen Sie zu "Vollmacht", bzw. "Einrichtung für eine Privatperson" und klicken Sie darauf.
- Wählen Sie die Kundennummer aus, für welche Sie die Vollmacht einrichten möchten. Es wird geprüft, ob Sie die Vollmacht alleine erteilen können oder die Zustimmung einer weiteren Person benötigen.
- Erfassen Sie die Daten zum Vollmachtnehmer wie Meldeadresse, Mobilfunknummer und E-Mail-Adresse.
- Prüfen Sie Ihre Angaben und geben den Auftrag mit einer TAN frei.
- Die angegebene Person erhält eine E-Mail mit den Legitimationsinformationen und eine SMS mit den Zugangsdaten für die Legitimation per videoIDENT.
- Nach erfolgreicher Legitimation ist die Vollmacht eingerichtet.
- Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um eine Vollmacht einrichten zu können.
- Wählen Sie die Kundennummer aus, für welche die Vollmacht erstellt werden soll. Sollten Sie für diesen Auftrag eine Zweitunterschrift benötigen, wird es Ihnen mitgeteilt.
- Tragen Sie die Daten der Person ein, die Sie bevollmächtigen möchten. Sollte die Staatsbürgerschaft der zu bevollmächtigenden Person im Auswahlfeld nicht angeboten werden, nutzen Sie bitte zur Beauftragung das papierhafte Formular.
- Geben Sie den Auftrag anschließend mit einer TAN-Eingabe frei.
- Die von Ihnen bevollmächtigte Person erhält eine E-Mail mit den Legitimationsinformationen und eine SMS mit den Zugangsdaten für die Legitimation per videoIDENT.
- Sollten Sie keine Online Banking-Zugangsdaten besitzen, können Sie das Formular zur Einrichtung einer Vollmacht (PDF) herunterladen.
- Drucken Sie das Formular aus, unterschreiben Sie, ggf. Ihr Mitkontoinhaber, und die neu zu bevollmächtigende Person.
- Senden Sie das unterschriebene Original an folgende Adresse: Commerzbank AG, Kaiserstraße 16, 60281 Frankfurt.
Weiterführende Informationen
- Sie als Kontoinhaber bestimmen die Rechte von Bevollmächtigten.
- Eine Übersicht ihrer Vollmachten finden Sie im Online Banking unter "Übersicht von Inhaberschaften und Vollmachten einer Kundenverbindung".
- Im Todesfall des Kontoinhabers ist die bevollmächtige Person entsprechend ihrer Rechte weiterhin handlungsfähig.
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