Rückwandlung Pfändungsschutzkonto in Girokonto: Wie geht das?

Sie können eine Rückwandlung Ihres Pfändungsschutzkontos (P-Konto) ins Girokonto in Ihrem Online Banking vornehmen. Vergewissern Sie sich vor einer Rückwandlung, dass bei Ihnen keine aktive Pfändung oder ein Insolvenzverfahren vorliegen. Nach einer Rückwandlung können Sie nicht mehr über dieses Konto verfügen. Das Guthaben wird in diesem Fall an Ihre Gläubiger überwiesen. Führen Sie die untenstehenden Schritte für die Rückwandlung Ihres P-Kontos ins Girokonto aus.
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    Im Online Banking

    1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um die Rückwandlung eines Pfändungsschutzkontos durchzuführen.
    2. Wählen Sie das P-Konto aus, welches Sie in ein Girokonto umwandeln möchten.
    3. Bestätigen Sie, dass Sie über dieses Konto nicht mehr verfügen können, sollte eine Pfändung oder Insolvenz vorliegen.
    4. Geben Sie Ihren Auftrag mit photoTAN frei.

    Weiterführende Informationen

    • Der Schutz des unpfändbaren Teils Ihrer Einkünfte erlischt mit der Rückwandlung des Pfändungsschutzkontos.
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