Informationen zum Mietkautionskonto
Was ist eine Mietkaution?
Mietkautionsarten
Vermieterwechsel anzeigen
Wechsel des Hausverwalters anzeigen
- Der Vermieter beauftragt eine Hausverwaltung oder wechselt die bisherige Hausverwaltung. Diese Änderung teilt der Vermieter der Bank schriftlich mit. Hierzu legt er die Hausverwaltervollmacht mit seiner Unterschrift vor.
- Alle Eigentümer einer Wohnanlage beschließen den Wechsel der Hausverwaltung. Hierbei ist ein Nachweis des Verwalterwechsels durch Vorlage des Protokolls der Eigentümerversammlung notwendig.
Die Mietkaution wird in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses aufgelöst, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Man spricht dabei von einer Komplettverfügung, d. h. vollständigen Auflösung des Mietkautionskontos. Ein Vermieter kann aber auch schon vorher über eine Mietkaution oder einen Teil davon verfügen (Teil- oder Komplettverfügung), z. B. bei Schäden an der Mietwohnung, ausstehenden Mietzahlungen oder Nebenkostennachforderungen.
Informationen und die notwendigen Formulare zur Verfügung oder Auflösung einer Mietkaution finden Sie unter Mietkaution auszahlen und auflösen.
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