Informationen zum Mietkautionskonto

Was ist eine Mietkaution?

Ein Mietkautionskonto ist eine Sicherheitsleistung, die Mieter an ihren Vermieter zahlen, bevor sie in eine Wohnung oder ein Haus einziehen. Die Mietkaution dient dazu, finanzielle Risiken für den Vermieter abzusichern, beispielsweise im Falle von Schäden an der Mietwohnung oder von ausstehenden Mietzahlungen. Wenn Sie ein Mietkautionskonto eröffnen möchten, finden Sie die entsprechenden Unterlagen und Formulare unter Mietkautionskonto eröffnen. 

Mietkautionsarten

Die Mietkaution kann für die Laufzeit des Mietvertrages als "Mieter-Mietkaution" auf den Namen des Mieters (Kontoinhaber = Mieter) angelegt werden oder als "Vermieter-Mietkaution" auf den Namen des Vermieters (Kontoinhaber = Vermieter). Beachten Sie, dass bei der Eröffnung eines Mietkautionskontos Gebühren anfallen. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis (PDF). Alternativ können Sie eine Mietbürgschaft beispielsweise über die Allianz nutzen.

Vermieterwechsel anzeigen

Nach einem Vermieterwechsel ist ein Nachweis über den Eigentumsübergang erforderlich. Eine Erklärung des vorherigen Vermieters, die den neuen Vermieter nennt, ist ausreichend. Fügen Sie zur Verifizierung des neuen Vermieters eine Kopie dessen amtlichen Ausweisdokuments bei.

Wechsel des Hausverwalters anzeigen

Ein Verwalter, oft auch Immobilienverwalter oder Hausverwalter genannt, übernimmt als Vertreter des Vermieters eine Vielzahl von Aufgaben, wie z. B. die Mietverwaltung und die Kommunikation mit den Mietern. Hat ein Verwalterwechsel stattgefunden, ist dies der Bank mit folgenden Nachweisen anzuzeigen: 
  • Der Vermieter beauftragt eine Hausverwaltung oder wechselt die bisherige Hausverwaltung. Diese Änderung teilt der Vermieter der Bank schriftlich mit. Hierzu legt er die Hausverwaltervollmacht mit seiner Unterschrift vor.  
  • Alle Eigentümer einer Wohnanlage beschließen den Wechsel der Hausverwaltung. Hierbei ist ein Nachweis des Verwalterwechsels durch Vorlage des Protokolls der Eigentümerversammlung notwendig.
Wichtig: Zur Unterschriftsprüfung bei künftigen Beauftragungen durch einen (neuen) Verwalter sind entsprechende Unterlagen einzureichen, wie z. B. eine Kopie eines amtlichen Ausweisdokuments des neuen Verwalters (Privatperson) oder ein Firmenschreiben der neuen Hausverwaltung mit Unterschriften und Firmenstempel (juristische Person).
Die Mietkaution wird in der Regel nach Beendigung des Mietverhältnisses aufgelöst, wenn alle vertraglichen Verpflichtungen erfüllt sind. Man spricht dabei von einer Komplettverfügung, d. h. vollständigen Auflösung des Mietkautionskontos. Ein Vermieter kann aber auch schon vorher über eine Mietkaution oder einen Teil davon verfügen (Teil- oder Komplettverfügung), z. B. bei Schäden an der Mietwohnung, ausstehenden Mietzahlungen oder Nebenkostennachforderungen.  Informationen und die notwendigen Formulare zur Verfügung oder Auflösung einer Mietkaution finden Sie unter Mietkaution auszahlen und auflösen. 
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