Ab wann gilt eine Meldepflicht bei Auslandszahlungen?

Ein- und ausgehende Auslandszahlungen sind der deutschen Bundesbank zu melden, sofern deren Betrag die Meldefreigrenze von 50.000,00 EUR überschreitet. Die notwendigen Meldevordrucke finden Sie als Download auf der Homepage der Deutschen Bundesbank. Für weitere Informationen wenden Sie sich an die Deutsche Bundesbank. Hotline: 0800 1234 111 (Entgeltfrei; nur aus dem deutschen Festnetz erreichbar). Internet: www.bundesbank.de unter Service / Meldewesen / Außenwirtschaft.
Ist diese Information hilfreich?
Haben Sie die passende Lösung noch nicht gefunden? Dann helfen wir Ihnen gerne persönlich weiter.
Haben Sie noch Fragen?
Wir sind an Ihrer Seite – über verschiedene Kontaktwege, für alle Anliegen und zu jeder Zeit.
Hilfe per Chat erhalten
Melden Sie sich an und verwenden Sie den Chat, um Ihre Anliegen schnell und einfach zu klären.Chat nach Anmeldung starten
Anruf aus der Banking App
Über unsere Banking App sind Sie nach der Anmeldung automatisch authentifiziert und erhalten Ihre telefonische Beratung mit vollem Leistungsumfang.
Telefon
Halten Sie Ihre numerischen Zugangsdaten (Teilnehmernummer und PIN) bei telefonischem Kontakt bereit, um sich authentifizieren zu können.Privatkunden: (069 5 8000 8000)Unternehmerkunden: (069 5 8000 9000)
Filiale
Der Filialfinder bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihre nächste Filiale zu finden. Vereinbaren Sie in Ihrem Online Banking direkt einen Termin in Ihrer Wunschfiliale.
Kontaktformular
Mit dem Kontaktformular können Sie zu einer Auswahl von Themen mit uns in Verbindung treten. Wir werden Ihre Anfrage zeitnah beantworten.Kontaktformular