HBCI - Geschäftsvorfälle: Welche Zahlungen kann ich tätigen?

Aktuell unterstützen wir folgende Geschäftsvorfälle und Zahlungsaufträge im HBCI-Verfahren:
  • Überweisungen im SEPA-Zahlungsverkehr (auch: Sammelüberweisungen, Terminüberweisungen und terminierte Sammelüberweisungen im SEPA-Raum).
  • Spendenzahlungen im SEPA-Zahlungsverkehr.
  • Daueraufträge im SEPA-Zahlungsverkehr innerhalb Deutschlands.
  • Terminierte Sammellastschriften im SEPA-Zahlungsverkehr (Basislastschrift, Firmenlastschrift).
  • Umsatzabfragen, Tagesauszüge und untertägige Vormerkposten.
  • Wertpapier-Depotaufstellungen (kein Wertpapierhandel).
  • Kreditkarten der Commerzbank (VISA, MasterCard).
  • Elektronische Kontoauszüge.

Weiterführende Informationen

  • Zahlungen in andere SEPA-Länder: Für Zahlungen an eine IBAN, die nicht mit dem Länderkürzel "DE" beginnt, müssen Sie vorab ein Auslandszahlungslimit einrichten.
  • SEPA-Sammelüberweisungen: Die maximal mögliche Anzahl beträgt 1.500 Einzelposten in einem Sammler.
  • Terminierte SEPA-Einzelüberweisung und terminierte SEPA-Sammelüberweisung: Ein Termin ist maximal 365 Tage im Voraus möglich. Die Änderung / Löschung ist bis zum Vortag des Fälligkeitsdatums möglich. Zur Änderung einer terminierten SEPA-Sammelüberweisung (möglich bis zum Vortag des Fälligkeitsdatums) löschen Sie den Sammelauftrag über einen Löschauftrag und reichen einen neuen Auftrag mit Ihrer HBCI-Software ein.
  • Terminierte SEPA-Sammellastschrift, Basislastschrift, Firmenlastschrift: SEPA-Lastschriften nehmen wir aufgrund der verbindlichen Vorlauffristen zum Fälligkeitsdatum immer als terminierte SEPA-Sammellastschrift an. Alle Einzelaufträge in einer Sammellastschrift müssen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. Beachten Sie die maximal mögliche Anzahl von 999 Einzelposten im Sammler. Zur Änderung einer terminierten SEPA-Sammellastschrift (bis zum Vortag der Lastschriftvorlauffrist möglich) löschen Sie den Sammelauftrag über einen Löschauftrag und reichen diesen nach Abänderung mit Ihrer HBCI-Software erneut ein. Im HBCI müssen unterschiedliche Sequenztypen (z. B. Erst- und Folgelastschriften) getrennt eingereicht werden, eine Mischung innerhalb eines Sammelauftrages ist nicht möglich.
  • Beachten Sie, dass seit dem 07. Oktober 2021 Eillastschriften (COR1) über HBCI / FinTS nicht mehr unterstützt werden.
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