Dokumentation / steuerliches Meldewesen / Besteuerung

CRS – Common Reporting Standard

Der zwischenstaatliche Austausch steuerlich relevanter Informationen.

FATCA - Foreign Account Tax Compliance Act

steuerrelevanter Informationsausrausch zwischen Deutschland und den USA

QI-Vertrag - Qualified Intermediary-Vertrag

Nutzung der Vorteile aus den anwendbaren Doppelbesteuerungsabkommen

Der Common Reporting Standard (CRS) ist ein internationales Abkommen, das den zwischenstaatlichen Austausch steuerlich relevanter Informationen regelt. Es soll die internationale Steuerehrlichkeit gefördert werden. Für Deutschland ist der Standard im Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) geregelt.

Der CRS wurde von der Organisation für wirtschaftliche Entwicklung und Zusammenarbeit (OECD) entwickelt und wird in vielen Staaten umgesetzt. Zurzeit haben über 100 Länder ihre Teilnahme an CRS erklärt, darunter alle Länder der Europäischen Union.

Es handelt sich bei CRS nicht um eine Steuer, sondern um ein internationales Meldewesen. Die CRS-Teilnehmerländer tauschen einmal jährlich Personen-, Konto- sowie Vermögensdaten aus.

Um dieses zu ermöglichen, sind die Finanzinstitute in Deutschland laut dem Finanzkonten-Informationsaustauschgesetz (FKAustG) dazu verpflichtet, die Steueransässigkeit ihrer Kunden festzustellen. Dies geschieht durch eine Selbstauskunft des Kunden zur steuerlichen Ansässigkeit.

Sofern ein Kunde im Ausland steuerlich ansässig ist, werden für diese Kunden beispielsweise folgende Informationen an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) berichtet: Land der Steueransässigkeit, Steueridentifikationsnummer, Kontosalden Erträge (Zinsen und Dividenden) sowie Bruttoverkaufserlöse. Im Anschluss tauscht das BZSt die erhaltenen Informationen mit den jeweiligen ausländischen Steuerbehörden aus und erhält Daten aus diesen Ländern.

Die Commerzbank darf generell keine individuelle Beratung in steuerlichen Angelegenheiten durchführen. Zur Klärung steuerlicher Fragestellungen ist gegebenenfalls ein steuerlicher Berater heranzuziehen.

Mit Verabschiedung des Steueroasenabwehrgesetz (StAbwG) wurde für Bankkunden eine expliziten Mitwirkungspflicht bei der Erhebung und Pflege ihrer Steuerdaten formuliert. Wird diese Mitwirkungspflicht nicht eingehalten, ist die Bank ggfs. zu einer Meldung an die lokalen Steuerbehörden verpflichtet, welche einen solchen Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht u.U. mit einem Bußgeld (z.B. für Deutschland gem. § 28 FKAustG) ahnden können. Falsche Angaben können ebenfalls aufgrund lokaler Bestimmungen mit Strafe und / oder Bußgeld bedroht sein.

Erteilung der steuerlichen Selbstauskunft im Online Banking

Der Foreign Account Tax Compliance Act (FATCA) ist ein US-amerikanisches Gesetz, das einer erhöhten Steuertransparenz in Bezug auf US-steuerpflichtige Personen dient. Vor dem Hintergrund dieses Gesetzes hat Deutschland mit den USA am 31. Mai 2013 das sogenannte FATCA-Abkommen abgeschlossen. Das Abkommen regelt den Informationsaustausch zwischen Deutschland und den USA in Bezug auf steuerrelevante Daten. Es verlangt insbesondere die Meldung von Daten über Personen, die in den USA steuerpflichtig, aber außerhalb der USA ansässig sind, sowie ihrer Konten und Depots.

Das Abkommen wurde mittlerweile in deutsches Recht umgesetzt.

FATCA richtet sich an Banken, Versicherungen, Versorgungseinrichtungen und an die Fondsindustrie außerhalb der USA. In Deutschland sind diese verpflichtet, Ihre Kunden ab dem 01.07.2014 auf potentielle Hinweise zu einer US-Steuerpflicht zu untersuchen.

Sind Sie als potenziell in den USA steuerpflichtig identifiziert, werden Sie von uns angeschrieben, sofern sie uns gegenüber noch keine Angaben zur US-Steuerpflicht getätigt haben.

Bitte melden Sie uns alle notwendigen Angaben zur Steuerpflicht in den USA zurück.

Sind Sie in den USA steuerpflichtig, müssen wir Ihre steuerrelevanten Daten jährlich an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) melden. Sofern Sie nicht in den USA steuerpflichtig sind und uns dies bestätigen, erfolgt keine Meldung an das Bundeszentralamt für Steuern.

Bei grundsätzlichen Fragen zur US-Steuerpflicht wenden Sie sich bitte an Ihren Steuerberater oder an die für Sie zuständige Steuerbehörde.

Der Qualified Intermediary-Vertrag (QI-Vertrag) ist ein privatrechtlicher Vertrag zwischen der Commerzbank AG und der US-Steuerbehörde Internal Revenue Service (IRS).

Durch diesen Vertrag wird die Commerzbank AG berechtigt, die US-Quellensteuerbelastung bestimmter Kapitalerträge aus US-Quellen für Ihre Kunden im Auftrag des IRS selbst zu berechnen und die Quellensteuer an den IRS abzuführen. Die Bank hat dadurch die Möglichkeit, Ihren Kunden die Vorteile der Doppelbesteuerungsabkommen der USA mit dem jeweiligen steuerlichen Ansässigkeitsstaat des Kunden zu gewähren.

Ohne den QI-Vertrag würden bereits sämtliche Kapitalerträge aus US-Quellen für sämtliche Kunden nur zu 70% an die Commerzbank ausgezahlt.

Voraussetzung für die Gewährung der Abkommensvorteile aus den Doppelbesteuerungsabkommen ist eine entsprechende Dokumentation der betroffenen Kunden, welche die Bank einzuholen hat.

Einzelheiten zu den entsprechenden für die Dokumentation einzuholenden Formulare finden Sie in der Lasche „Formulare“.

Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit inklusive der Anlage mit Ausfüllhinweisen und weiteren Informationen:

Die weiteren erforderlichen Formulare für FATCA und QI inklusive der Instruktionen der amerikanischen Finanzbehörde (IRS) erhalten Sie hier. Da es sich um Originalformulare und -instruktionen des IRS handelt, gibt es diese nur in englischer Sprache.

Die erforderlichen Formulare inklusive der Instruktionen der amerikanischen Finanzbehörde (IRS) erhalten Sie hier. Da es sich um Originalformulare und -instruktionen des IRS handelt, gibt es diese nur in englischer Sprache.

Natürliche und juristische Personen, die in den USA steuerpflichtig sind

US-Steuerpflichtige (Die Angabe der US-Steueridentifizierungsnummer („TAX Identification Number“ - TIN) ist erforderlich)

Natürliche, juristische und sonstige Personen, die in den USA nicht steuerpflichtig sind