Nachweispflicht bei Bareinzahlungen ab 10.000 Euro

Seit August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen, Geldwechselgeschäften sowie bei bei Sortenankäufen ab 10.000,00 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.

Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten ab 10.000,00 Euro ist ein aussagekräftiger Herkunftsnachweis innerhalb von 14 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos einzureichen.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht
  • Verkaufsbelege (z. B. Belege zu einem Autoverkauf)
  • Quittungen getätigter Sortengeschäfte
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen

Bei bestimmten Kundengruppen, bei denen regelmäßig höhere Bartransaktionen zum Geschäftsmodell gehören (z.B. Einzelhandel), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.

Für weitere Informationen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen oder die Hotline gerne zur Verfügung.


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