Wann bekommen Sie einen Schufa-Eintrag?

19.05.2022 – Ein Schufa-Eintrag ist ein wichtiges Kriterium für die Beurteilung der Bonität von Personen. Doch wie kommen Schufa-Einträge zustande und welche Aussagekraft haben sie?

Wurden Sie schon mal nach Ihrer Bonität gefragt?

In zahlreichen Verträgen, insbesondere mit Banken, Mobilfunkgesellschaften oder Handelsunternehmen, ist eine sogenannte Schufa-Klausel enthalten. Darin wird die Meldung von Informationen über das Vertragsverhältnis an die Schufa, genauer gesagt, die Abfrage von dort gespeicherten Informationen vereinbart. Doch wie genau kommt ein Schufa-Eintrag zustande? Welche Bedeutung hat der Eintrag, und wie kann er geändert beziehungsweise gelöscht werden? In diesem Beitrag haben wir die wichtigsten Informationen rund um das Thema Schufa-Einträge für Sie zusammengestellt.

Was ist die Schufa – und woher kommt der Name?

Der Begriff Schufa ist eigentlich eine Abkürzung. Ursprünglich stand sie für „Schutzgemeinschaft für Absatzfinanzierung“, woraus später die „Schufa e. V. Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ wurde. Aus dieser ging schließlich im Jahr 2000 die heutige Schufa Holding AG mit Sitz in Wiesbaden hervor. Sie ist eine der führenden privatwirtschaftlichen Auskunfteien in Deutschland und stellt ihren Vertragspartnern Informationen zur Bonität von privaten Verbraucherinnen und Verbrauchern und Unternehmen zur Verfügung. Zahlreiche Kreditinstitute sowie Handels- und Dienstleistungsunternehmen sind als Aktionäre an der Schufa beteiligt und somit deren Miteigentümer.

Gegründet wurde die Schufa bereits 1927 in Berlin. Damals verkaufte die Berliner Städtische Elektrizitäts-Aktiengesellschaft (BEWAG) ihren Kunden nicht nur Strom, sondern bot ihnen auch elektrische Haushaltsgeräte gegen Ratenzahlung an. Dabei erfolgte die Zahlung der einzelnen Raten jeweils zusammen mit den Zahlungen für den elektrischen Strom. Um das Zahlungsausfallrisiko bei der Finanzierung der Haushaltsgeräte möglich gering zu halten, erhielten diese nur Kunden, die ihre Stromrechnungen zuverlässig und fristgerecht beglichen. Auf diese Weise entstand ein System für die Beurteilung des Zahlungsverhaltens, das im Laufe der Zeit immer weiter ausgebaut und an neuere Entwicklungen angepasst wurde.

Marktführerin bei Auskunfteien mit Verbraucher-Fokus

Neben der Schufa existieren in Deutschland noch weitere Auskunfteien. Unter den für den Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen und Privatpersonen relevanten Auskunfteien dürfte die Schufa jedoch mit einigem Abstand die größte sein. Nach eigenen Angaben summiert sich ihr Datenbestand mittlerweile auf 1,002 Milliarden Daten zu 67,9 Millionen natürlichen Personen und 6 Millionen Unternehmen. Durchschnittlich gibt die Schufa ihren Partnerunternehmen täglich 460.000 Auskünfte, um damit unkomplizierte und schnelle Geschäftsabschlüsse zu unterstützen.1

Der Hauptgrund, warum Unternehmen Auskunfteien wie die Schufa konsultieren, ist die Einschätzung von Zahlungsausfallrisiken. Ob eine Bank einen Ratenkredit vergibt, ein Versandhändler eine Bestellung auf Rechnung liefert oder ein Mobilfunkanbieter einen Vertrag mit einem Neukunden schließt: In all diesen Fällen haben die Vertragspartner ein berechtigtes wirtschaftliches Interesse, Informationen über die Bonität ihrer potenziellen Vertragspartner einzuholen. Ist der potenzielle Kunde ein Unternehmen, so finden sich einige Informationen darüber im Handelsregister.

Diese eignen sich jedoch nur bedingt zur Beurteilung von Bonitätsrisiken. Einige Unternehmen haben ein Rating einer anerkannten Ratingagentur. Dieses ist aussagekräftiger, wird aber meist nur an größere Unternehmen vergeben. Über kleinere Unternehmen und Privatpersonen können zwar Bankauskünfte eingeholt werden, die allerdings relativ allgemein und standardisiert sind. So bleiben Informationsdefizite bestehen, die potenzielle Gläubiger mithilfe von Auskunfteien ausgleichen können.

Welche Daten speichert die Schufa?

Nur einen Teil der von ihr gespeicherten Daten ermittelt die Schufa selbst. Dazu gehören etwa Informationen aus öffentlich zugänglichen Quellen wie den von den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnissen. In der Regel erhält die Schufa die Daten jedoch von Banken und anderen Vertragspartnern, wenn deren Kundinnen und Kunden der Weitergabe an die Schufa zugestimmt haben.

Die gespeicherten Angaben lassen sich zu folgenden Gruppen zusammenfassen:

  • Personendaten
  • Positivmerkmale
  • Negativmerkmale

Zu den von der Schufa gespeicherten Personen- oder Kontaktdaten gehören neben dem Namen, dem Vornamen, dem Geburtsdatum, dem Geburtsort und dem Geschlecht auch die aktuelle Anschrift sowie gegebenenfalls weitere oder vorherige Adressen.

Positivmerkmale

Positivmerkmale sind Informationen über die Aufnahme von Geschäftsbeziehungen und deren vertragsgemäße Abwicklung, beispielsweise im Zusammenhang mit:

  • Girokonten,
  • Kreditkartenverträgen,
  • Leasingverträgen,
  • Krediten,
  • Versandhandelskonten und
  • Mobilfunkverträgen, die für eine bestimmte Laufzeit geschlossen werden.

In diesen Fällen enthält der Eintrag bei der Schufa jeweils Informationen zur Art, zum Gegenstand und zu den Konditionen des erfassten Geschäfts. Positivmerkmale gelten als Indizien dafür, dass Banken oder andere Unternehmen der betreffenden Person Vertrauen entgegenbringen. Die Schufa weist in diesem Zusammenhang übrigens darauf hin, dass zu über 90% der Personen, von denen sie Daten gespeichert hat, ausschließlich positive Vertragsinformationen vorliegen.

Negativmerkmale

Negativmerkmale sind dagegen Informationen über ein nicht vertragsgemäßes Verhalten des Betreffenden oder von Gerichten angeordnete Vollstreckungsmaßnahmen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Kredite, die von der Bank aufgrund von Zahlungsrückständen gekündigt wurden
  • fällige, ausreichend gemahnte und nicht bestrittene Forderungen
  • Forderungen nach einer gerichtlichen Entscheidung und ihre Erledigung
  • in öffentlichen Schuldnerverzeichnissen oder amtlichen Bekanntmachungen enthaltene Informationen
  • Missbrauch von Kreditkarten oder Konten trotz Nutzungsverbot
  • Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung zur Vermögensauskunft
  • Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung
  • Informationen zu Verbraucherinsolvenzverfahren (zum Beispiel Beantragung, Eröffnung, Abweisung oder Einstellung mangels Masse)

Neben den expliziten Positiv- und Negativmerkmalen speichert die Schufa auch bestimmte Anfragen von Vertragspartnern, beispielsweise von Banken oder Versandhandelsunternehmen, die sich im Zusammenhang mit Kreditanträgen oder Bestellungen über die Bonität einer bestimmten Person informieren möchten. Kontostände und Angaben zum Einkommen werden von der Schufa übrigens nicht erfasst.

Was ist der Schufa-Score?

Eine wichtige und von vielen Vertragspartnern abgefragte Information ist der Schufa-Score. Das englische Wort Score bedeutet so viel wie Ergebnis oder Punktestand. Auskunfteien wie die Schufa verwenden Scoring-Systeme, um die Wahrscheinlichkeit einer vertragsgemäßen Erfüllung von Geschäften in einer Kennzahl auszudrücken. Zur Berechnung der Scores werden verschiedene Einflussfaktoren nach einem bestimmten Algorithmus bewertet und gewichtet.

Wenn allgemein vom Schufa-Score gesprochen wird, ist damit meist der Schufa-Basisscore gemeint. Dieser Score stellt eine branchenübergreifende Einschätzung der Bonität von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Form einer Prozent-Angabe dar. Diese Zahl gibt Auskunft über die Rückzahlungswahrscheinlichkeit von Verbraucherinnen und Verbrauchern wieder. Liegt sie beispielsweise bei 96%, so bedeutet das, dass 96 von 100 Personen mit einem vergleichbaren Risikoprofil ihre Zahlungsverpflichtungen voraussichtlich vertragsgemäß erfüllen werden.

Dabei kann es sich zum Beispiel um Raten für einen Kredit, Forderungen für Lieferungen durch den Versandhandel oder monatliche Rechnungen eines Mobilfunkanbieters handeln. Da das Zahlungsverhalten und das Zahlungsausfallrisiko in Bezug auf einzelne Branchen unterschiedlich sein können, bietet die Schufa ihren Vertragspartnern neben dem Basisscore auch eine Reihe von branchenspezifischen Scores an.

Welche Bedeutung hat der Schufa-Score?

Die wichtigste Funktion des Schufa-Score besteht darin, potenzielle Gläubiger vor einem eventuellen Vertragsabschluss über die damit verbundenen Zahlungsausfallrisiken zu informieren. Dabei steht ein Basisscore von weniger als 50% für ein sehr kritisches Risiko, Werte zwischen 50% und 80% signalisieren ein sehr hohes Risiko. Ist das Risiko deutlich erhöht bis hoch, bewegt sich der Score zwischen 80% und 90%, bei einem zufriedenstellenden bis erhöhten Risiko hingegen zwischen 90% und 95%. Ein Basisscore im Bereich von 95% bis 97,5% entspricht einem geringen bis überschaubaren Risiko, und bei Scores von mehr als 97,5% gilt das Risiko als sehr gering.

Ein Wert von 100% kann allerdings nicht erreicht werden, weil sich Zahlungsausfälle niemals vollständig ausschließen lassen. Informationen wie der Basisscore liefern innerhalb kürzester Zeit eine aussagekräftige Einschätzung der Bonität. Damit erleichtern und beschleunigen Bonitätsscore Entscheidungen über Kreditanträge sowie über die Einräumung von Zahlungszielen. Verbraucherinnen und Verbraucher profitieren dadurch von günstigeren Preisen aufgrund des geringeren Bearbeitungsaufwandes und vor allem von schnellen Bearbeitungszeiten.

Wann wird eine Schufa-Auskunft abgefragt?

Um Auskunft über die zu einer bestimmten Person gespeicherten Daten zu erhalten, müssen Unternehmen Vertragspartner der Schufa sein. Typischerweise erfolgen solche Abfragen vor dem Abschluss von Geschäften, die für den betreffenden Verbraucher mit regelmäßigen Zahlungsverpflichtungen über einen längeren Zeitraum verbunden sind. Beispiele sind etwa ein Kredit, wie eine Baufinanzierung oder ein Ratenkredit, ein Handyvertrag oder der Kauf eines Mobilfunkgerätes auf Rate. Auch bei kleineren Beträgen wird häufig eine Auskunft bei der Schufa eingeholt, wenn es in der betreffenden Branche relativ häufig zu Zahlungsausfällen oder betrügerischen Aktivitäten kommt.

So können Onlinehändler sicherstellen, Waren auf Rechnung nur an Verbrauchern mit hoher Bonität liefern zu lassen oder Ratenzahlungen anzubieten. Kreditinstitute holen mitunter auch eine Auskunft bei der Schufa ein, bevor sie auf ihre Kundinnen und Kunden zugehen, um ihnen ein Angebot für einen Kredit zu unterbreiten. Zudem kann eine Auskunft der Schufa von der betreffenden Person selbst angefordert werden, um diese für die Bewerbung einer Mietwohnung.

Wann und wofür bekommen Sie einen Schufa-Eintrag?

Ein Eintrag bei der Schufa erfolgt normalerweise dann, wenn diese von einem ihrer Vertragspartner eine entsprechende Information erhält. Einige Informationen beschafft sich die Schufa zudem aus öffentlich einsehbaren Quellen selbst.

Wie bekommen Sie einen positiven Schufa-Eintrag?

Wenn Sie ein neues Bankkonto eröffnen, einen Kredit beantragen oder eine Kreditkarte bestellen, müssen Sie dabei in der Regel eine sogenannte Schufa-Klausel akzeptieren. Damit erklären Sie sich mit der Einholung einer Auskunft beziehungsweise mit der Übermittlung von Informationen durch die Bank an die Schufa einverstanden. Die Bank teilt der Schufa dann mit, wann sie mit Ihnen welches Geschäft abgeschlossen hat.

Zudem übermittelt sie ergänzende Informationen, wie die Darlehenssumme und die Laufzeit bei einem Kredit oder den eingeräumten Kreditrahmen bei einer Kreditkarte. Auch Mobilfunkanbieter informieren die Schufa, wenn sie mit einem Verbraucher einen Vertrag abgeschlossen haben. Je länger ein solcher Eintrag besteht, ohne dass es zu einem nicht vertragsgemäßen Verhalten des Verbrauchers kommt, desto positiver wird dies bewertet.

Wie bekommen Sie einen negativen Schufa-Eintrag?

Ebenso wie bei den Positivmerkmalen kommt auch ein negativer Eintrag bei der Schufa in den meisten Fällen durch die Mitteilung eines Vertragspartners zustande. Dafür gibt es jedoch gewisse Hürden, die unverhältnismäßige oder ungerechtfertigte Negativmerkmale verhindern sollen. So führen beispielsweise erste oder zweite Mahnungen nicht zu einem negativen Eintrag bei der Schufa, wenn die entsprechenden Forderungen noch rechtzeitig beglichen werden. Kommt es jedoch zu einem endgültigen Zahlungsausfall oder kündigt Ihnen die Bank einen Kredit aufgrund von Zahlungsrückständen, führt dies zu einem negativen Eintrag.

Außerdem erhalten Sie einen negativen Eintrag, wenn die Schufa aus amtlichen Bekanntmachungen oder öffentlichen Verzeichnissen erfährt, dass Sie zur Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über ihre Vermögensverhältnisse aufgefordert wurden. Wurde gegen Sie ein Haftbefehl erlassen, um eine eidesstattliche Versicherung zu erzwingen, hat dies natürlich ebenfalls einen negativen Eintrag zur Folge. Dies gilt gleichermaßen, wenn Sie ein Verbraucherinsolvenzverfahren beantragt haben oder wenn dieses eröffnet, abgewiesen oder eingestellt wurde.

Was können Sie gegen einen negativen Schufa-Eintrag tun?

Die wichtigste Maßnahme zur Vermeidung eines negativen Eintrages bei der Schufa ist ein jederzeit vertragskonformes Verhalten. Dann haben Ihre Gläubiger keinen Anlass, Negativmerkmale an die Schufa zu melden. Begleichen Sie Forderungen daher termingerecht und ignorieren Sie Mahnungen nicht. Zahlen Sie die Raten für Ihren Kredit oder Ihren Leasingvertrag pünktlich und bestellen Sie keine Waren, die Sie nicht fristgerecht bezahlen können. Halten Sie Forderungen für unberechtigt, sollten Sie das dem betreffenden Gläubiger umgehend mitteilen und schnellstmöglich eine Klärung herbeiführen. Solange Forderungen strittig sind, führen sie nicht zu einem negativen Eintrag bei der Schufa.

Welche Folgen hat ein Schufa-Eintrag für Sie?

Ein positiver Eintrag bei der Schufa ist ein Indiz für Ihre gute Bonität, ein negativer Eintrag hingegen wird von potenziellen Vertragspartnern als Warnsignal und Indiz für ein erhöhtes Zahlungsausfallrisiko verstanden. Bestimmte Geschäfte können Sie nur bei ausreichend hoher Bonität abschließen. So führt ein negativer Eintrag bei der Schufa möglicherweise dazu, dass Sie von einer Bank keinen Kredit erhalten oder bei einem Mobilfunkunternehmen nur Prepaid-Tarife nutzen können.

Ferner kann die Anmietung einer Wohnung scheitern, wenn Sie keine positive Schufa-Auskunft vorweisen können. Die gespeicherten Daten und die Scores sind jedoch nicht nur für das grundsätzliche Zustandekommen von Geschäften ausschlaggebend, sondern können auch Einfluss auf Ihre individuellen Konditionen haben. So ist es beispielsweise verbreitete Praxis, einen Kredit zu einem bonitätsabhängigen Zinssatz zu vergeben.

Wann erfolgt die Löschung von Schufa-Einträgen?

Abgesehen von Personendaten, die sich in der Regel nicht ändern, werden von der Schufa erfasste Daten nach einer gewissen Zeit wieder gelöscht. Im Normalfall erfolgt die Löschung von Daten jeweils drei Jahre nach Erledigung. Je nach Schufa-Eintrag kann dies aber auch zwischen einem Jahr und 10 Jahre dauern, bis die Löschung erfolgt. Wurde beispielsweise ein Kredit vertragsgemäß zurückgezahlt, so ist diese Information noch drei Jahre lang für Schufa-Vertragspartner sichtbar.

Auch bei Daten aus Schuldnerverzeichnissen zentraler Vollstreckungsgerichte und Informationen über Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt die Löschung nach drei Jahren. Salden-Mitteilungen über unbestrittene fällige Forderungen werden dagegen so lange gespeichert, bis eine Information über den Ausgleich der Forderungen vorliegt. In bestimmten Fällen gelten für die Löschung auch kürzere Fristen.

Bis zur Löschung einer Anfrage dauert es beispielsweise zwölf Monate. Und bei Konten, die ohne damit begründete Forderungen erfasst werden, erfolgt die Löschung unmittelbar nach Beendigung des Vertrages, sofern dieser störungsfrei abgewickelt wurde. Das betrifft etwa Girokonten, Kreditkarten oder Telekommunikations- und Energiekonten.

Wie können Sie Schufa-Einträge einsehen oder eine Selbstauskunft erhalten?

Banken und andere Unternehmen, die Vertragspartner der Schufa sind, können die zu einer Person oder einem Unternehmen gespeicherten Informationen jeweils bis zu deren Löschung abfragen. Verbraucherinnen und Verbraucher haben aber auch selbst die Möglichkeit, über sie gespeicherte Daten bei der Schufa zu erfahren. Zum einen können sie eine spezielle Schufa-Auskunft anfordern, um diese potenziellen Wohnungsgesellschaften oder zukünftigen Vermieterinnen und Vermietern vorzulegen. Zum anderen haben sie die Möglichkeit, im Rahmen des Rechtes auf Selbstauskunft eine Information mit allen über sie erfassten Daten anzufordern.

Anhand der Selbstauskunft können sie die gespeicherten Daten überprüfen und bei Fehlern deren Korrektur oder Löschung veranlassen. Wer möchte, kann zudem einen kostenpflichtigen Onlinezugang erhalten und seine Selbstauskunft auf diesem Weg jederzeit einsehen. Dafür bietet die Schufa verschiedene Servicepakete an, die neben der Online-Selbstauskunft auch einen Updateservice beinhalten. Dieser informiert Sie per SMS oder per E-Mail, sobald sich bestimmte Schufa-Informationen zu Ihrer Person ändern.

Das Wichtigste zum Thema Schufa-Eintrag auf einen Blick

Die Schufa ist eine der führenden Auskunfteien in Deutschland. Sie erfasst Informationen zur Bonitätseinschätzung von privaten Verbraucherinnen und Verbraucher und Unternehmen. Die entsprechenden Daten erhält sie von ihren Vertragspartnern oder entnimmt sie öffentlich zugänglichen Quellen. Erfasst werden Kontaktdaten sowie Positiv- und Negativmerkmale. Die darauf basierende Bonitätseinschätzung kann Voraussetzung für den Abschluss von Kreditverträgen und anderen Geschäften sein oder – im Falle einer unzureichenden Bonität – deren Abschluss verhindern. Ein positiver Eintrag erfolgt, wenn Vertragspartner der Schufa den Abschluss eines Geschäfts melden.

Zu einem negativen Eintrag kommt es beispielsweise, wenn fällige, unbestrittene Forderungen trotz ausreichender Mahnungen nicht beglichen werden, gerichtliche Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet werden oder wenn Sie Antrag auf Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Um negative Schufa-Einträge zu vermeiden, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher offene Forderungen stets fristgerecht begleichen und eventuelle Mahnungen nicht ignorieren.

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    Quelle: https://www.schufa.de/ueber-uns/unternehmen/schufa-zahlen/