Lieferkettengesetz und was es bedeutet
15.08.2021 – Menschrechte und Umweltschutz werden in einem Gesetzt zusammengeführt

Das Wichtigste in Kürze
- Die Bundesregierung hat zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt das Lieferkettengesetz am 11.06.2021 verabschiedet.
- Deutsche Unternehmen sollen entlang ihrer internationalen Lieferketten den Schutz der Menschenrechte verbessern und für Mensch und Umwelt gefährliche Stoffe verbieten.
- Ab 2023 gilt das Gesetz für deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern.
- Zukünftig kann sich kein Unternehmen mehr auf Unwissenheit bei Missständen berufen.
- Bei Verstößen gegen das Lieferkettengesetz drohen großen deutschen Unternehmen Bußgelder von bis zu zwei Prozent des weltweiten jährlichen Konzernumsatzes.
Lieferkettengesetz – Was bedeutet es für Menschenrechte und Umweltschutz?
Millionen Menschen arbeiten weltweit unter menschenunwürdigen Bedingungen. Viele Unternehmen, die global Waren produzieren, beuten noch immer wissentlich oder unwissentlich Arbeiter und Arbeiterinnen aus oder schädigen die Umwelt und somit auch den Lebensraum vieler Menschen. Das Lieferkettengesetz soll den Schutz der Menschenrechte in der globalen Lieferkette sicherstellen.
Warum wurde ein Lieferkettengesetz erarbeitet?
Ganz egal, ob der leckere Kaffee am Morgen, das T-Shirt aus dem Sale oder der neue Wagen in der Garage: Deutschland ist wie kein anderes Land in internationale Lieferketten eingebunden. In vielen Industriezweigen sind die Unternehmen auf Vorarbeiten oder Rohstoffe aus aller Welt angewiesen. Doch bisher müssen besonders Menschen in Entwicklungs- und Schwellenländern häufig für den Wohlstand in Deutschland einen hohen Preis zahlen, indem sie unter menschenunwürdigen Bedingungen arbeiten.
Mit dem Lieferkettengesetz werden deshalb nun die UN-Leitlinien für Wirtschaft und Menschenrechte verbindlich umgesetzt. Im Koalitionsvertrag von 2018 hatte sich die Bundesregierung darauf geeinigt, die unternehmerische Sorgfaltspflicht per Gesetz festzuhalten, sollte die freiwillige Selbstkontrolle der Unternehmen scheitern. Diese hatten bis zum Jahr 2020 Zeit, entsprechende Prozesse zu veranlassen. Das freiwillige NAP-Monitoring (Nationaler Aktionsplan Wirtschaft und Menschenrechte) der Bundesregierung ergab, dass die Einhaltung der unternehmerischen Sorgfaltspflicht auch in Deutschland bisher nicht ernst genug genommen wird. Weniger als 20 Prozent der befragten deutschen Unternehmen erfüllen bisher die Vorgaben. Deshalb reagiert die Bundesregierung mit verbindlichen Gesetzesschritten.
Wann tritt das Lieferkettengesetz in Kraft?
Das Bundeskabinett hat am 03.03.2021 den Entwurf eines Lieferkettengesetzes beschlossen und am 11.06.2021 hat der Bundestag das Lieferkettengesetz verabschiedet. Das Gesetz tritt am 1. Januar 2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern und ab 2024 für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitern in Kraft.
Was bedeutet das neue Lieferkettengesetz für Unternehmen?
Bisher waren Unternehmen nur bedingt dafür verantwortlich, dass die Menschenrechte in der Lieferkette eingehalten werden. Wurden Missstände bekannt, konnten sich Unternehmen darauf berufen, nichts davon gewusst zu haben. Das ist jetzt anders. Sie können sich beispielsweise nicht mehr auf Unwissenheit berufen, denn dann würden Sie Ihre Sorgfaltspflicht verletzten.2 Vielmehr müssen die Leitprinzipien der Unternehmen dazu beitragen, dass Zulieferer und Abnehmer Menschenrechtsstandards erfüllen. Ihre unternehmerische Sorgfaltspflicht besteht demnach aus fünf Elementen:
Bekenntnis zur Achtung der Menschenrechte
Damit sollten Unternehmen öffentlich zum Ausdruck bringen, dass sie ihrer Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte nachkommen. Die Unternehmensleitung muss diese Grundsatzerklärung verabschieden und intern sowie extern kommunizieren.
Risikoanalyse
In der Risikoanalyse geht es darum, tatsächliche und mögliche nachteilige Auswirkungen auf die Menschenrechte zu ermitteln. Das Lieferkettengesetz bietet Schutz für Beschäftigte im eigenen Betrieb, Menschen, die in der Nähe der Produktionsstätten leben, Kunden und für die Unternehmen in der Lieferkette.
Maßnahmen zur Sicherung der Menschenrechtsstandards
Auf Basis der Risikoanalyse müssen Unternehmen bestehende Menschenrechtsverletzungen beheben und Maßnahmen einleiten, um weiteren Verletzungen vorzubeugen. Das bedeutet zum Bespiel, dass Unternehmen sicherstellen müssen, dass nicht mit Kinderarbeit produziert wird. Außerdem müssen bei der Produktion verbindliche Sicherheitsstandards in Fabriken gelten, um Unfälle wie beim Modezulieferer Ali Enterprises im Jahr 2012 in Pakistan zu verhindern. Damals kamen bei einem Brand in einem Fabrikgebäude 258 Arbeiter und Arbeiterinnen ums Leben, viele weitere wurden schwer verletzt. Vergitterte Fenster, defekte Feuerlöscher, ein enges Treppenhaus und Notausgänge, die ins Nichts führten, machten die Fabrik zur tödlichen Falle für die Arbeiter.
Berichterstattung
Die Unternehmen sind dazu verpflichtet, die Risikoanalyse sowie die Maßnahmen zur Sicherung der Menschenrechtsstandards in einem Bericht festzuhalten. Diese Informationen müssen bereitgehalten und gegebenenfalls extern kommuniziert werden.
Beschwerdemöglichkeit
Unternehmen müssen entweder selbst Beschwerdemöglichkeiten einrichten oder sich an externen Verfahren beteiligen. So lässt sich sicherstellen, dass Verletzungen der Menschenrechte angezeigt werden können
Wer überprüft, ob die Unternehmen sich an ihre Sorgfaltspflicht halten?
Die Einhaltung des Lieferkettengesetzes wird vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle sichergestellt. Diese Behörde kontrolliert die Unternehmensberichte und geht eingereichten Beschwerden nach. Daher ist es wichtig, dass die Unternehmen alle Analysen und Maßnahmen sorgfältig dokumentieren. Sobald nachgewiesen werden kann, dass Unternehmen von Menschenrechtsverletzungen in der Lieferkette wussten, aber nichts dagegen unternommen haben, drohen unter anderem hohe Bußgelder.
Gibt es Kritik am Lieferkettengesetz?
Das Lieferkettengesetz ist umstritten. Umweltgruppen und Menschenrechtsverbände äußerten in den vergangenen Monaten bereits deutliche Kritik. Ihnen geht der Gesetzesentwurf nicht weit genug. Sie sehen die Gefahr, dass das Gesetz nicht klar genug formuliert ist und so zu viel Freiraum lässt, es zu umgehen. Einige Kritiker haben sich zur „Initiative Lieferkettengesetz“ zusammengeschlossen. Doch auch in der Industrie werden kritische Stimmen laut. Einige halten den Entwurf bereits für überzogen und warnen vor wirtschaftlichen Folgen für Unternehmen, da diese im globalen Wettbewerb gegenüber nicht regulierten Unternehmen benachteiligt werden. Unternehmen, die in der Lieferkette aktiv auf die Einhaltung von Sozialstandards und von Menschenrechten achten, müssen zum Beispiel mit höheren Produktionskosten rechnen, da sie Mindestlöhne zahlen und den Arbeitsschutz stärker in den Mittelpunkt stellen.
Stellen andere Länder ähnlich hohe Ansprüche?
In vielen Ländern gibt es bereits Gesetze, die sicherstellen sollen, dass Unternehmen in der Lieferkette ihrer Sorgfaltspflicht nachkommen. Zu diesen Ländern zählen unter anderem die Niederlande, Großbritannien, Frankreich, Australien und die USA. In der EU wird derzeit über ein gesamteuropäisches Lieferkettengesetz diskutiert. Entsprechende Pläne sollen noch im Sommer 2021 vorgestellt werden.
Was Verbraucher tun können
Verbraucher haben leider keinen direkten Einfluss auf die Lieferkette, da diese im Verantwortungsbereich der Unternehmen liegt. Wer sichergehen möchte, mit dem eigenen Konsum weder Menschen noch der Umwelt zu schaden, sollte sich vorab informieren, welche Produkte faire Standards einhalten. Faire Produkte sind meist etwas teurer in der Anschaffung, überzeugen jedoch durch eine nachhaltige Qualität oder längere Lebensdauer. Für einige Menschen ist deshalb „weniger ist mehr“ zu einer Lebenshaltung geworden. Lieber in der Anschaffung fair konsumieren und dafür Menschen, Tieren und der Umwelt keinen oder gar irreversiblen Schaden zufügen.
Anleger haben durch ihre Investments einen Einfluss darauf, ob Unternehmen in der Lieferkette Menschenrechte beachten, indem sie bewusst in nachhaltige Unternehmen investieren. Dabei hilft die Orientierung anhand der ESG-Kriterien (Environment/Social/Governance). Hier erfahren Sie, was ESG-Kriterien sind und wie Sie anhand dieser künftig nachhaltig und fair investieren können. Mit bewussten Finanzentscheidungen gestalten wir gemeinsam eine nachhaltigere Zukunft.