Wie richte ich einen Freistellungsauftrag ein?

Sie können einen Freistellungsauftrag bei der Commerzbank in der Banking App oder im Online Banking einrichten und verwalten. Ein Freistellungsauftrag ermöglicht Ihnen, einen steuerlichen Freibetrag für Kapitalerträge geltend zu machen. Bis zu diesem Betrag können Sie Kapitalerträge steuerfrei einnehmen. Halten Sie neben Ihren Online Banking-Zugangsdaten auch Ihre Steuer-Identifikationsnummer bereit. Die Steuer-ID ist elfstellig und z. B. auf Ihrem Steuerbescheid oder Ihrer Lohnsteuerbescheinigung angegeben. Wenn Sie Ihren Freistellungsauftrag lediglich einsehen möchten, können Sie sich Ihre bei uns hinterlegten Steuerinformationen anzeigen lassen. 
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    In der Banking App

    1. Klicken Sie in der unteren Navigationsleiste auf "Service".
    2. Wischen Sie bei Schnelleinstieg nach links und wählen Sie "Weitere Services" aus.
    3. Klicken Sie auf "Freistellungsauftrag einrichten, ändern, löschen".
    4. Geben Sie die notwendigen Daten an (deutsche Steuer-ID, Freibetrag, Gültigkeit).
    5. Bestätigen Sie, dass Sie mit diesem Auftrag den Höchstbetrag für Alleinstehende von 1000,00 EUR nicht überschreiten.
    6. Klicken Sie auf "Weiter" und geben Sie den Auftrag mit photoTAN frei.
    Hinweis: Diesen Service können Sie jederzeit nutzen, um unter "Art des Auftrags" den Freistellungsauftrag zu ändern oder zu löschen.

    Im Online Banking

    1. Melden Sie sich an, um einen Freistellungsauftrag einrichten zu können.
    2. Geben Sie die erforderlichen Informationen zum Auftrag an (deutsche Steuer-ID, Freibetrag, Gültigkeit).
    3. Bestätigen Sie, dass der Betrag von 1000,00 EUR für diesen Auftrag als Alleinstehender nicht überschritten wird.
    4. Klicken Sie auf "Weiter" und bestätigen Sie den Auftrag mit photoTAN.
    Hinweis: Sie können diesen Service ebenfalls nutzen, um unter "Art des Auftrags" diesen wieder zu ändern oder zu löschen.

    Weiterführende Informationen

    • Der Auftrag kann allein oder für einen Ehe-/Lebenspartner erteilt werden, der darüber per Informationsschreiben informiert wird. Der Sparerfreibetrag beträgt 1.000,00 EUR für Alleinstehende und 2.000,00 EUR für Ehe-/Lebenspartner.
    • Wenn Sie keinen Freistellungsauftrag einrichten, sind wir verpflichtet, die Kapitalertragsteuer inklusive Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer an das Finanzamt abzuführen.
    • Der Freistellungsauftrag kann zum Jahresende formlos in der Banking App und im Online Banking oder persönlich in der Filiale gelöscht werden. Bei Kündigung oder Auflösung Ihrer Kundenverbindung erfolgt die Löschung des Freistellungsauftrags automatisch. 
    • Sofern Sie keinen Zugang zum Online Banking haben, können Sie den Freistellungsauftrag für Kapitalerträge mittels Formular erteilen (PDF)
    • Freistellungsaufträge für Minderjährige können nur über das Formular (PDF) erteilt werden. Auskünfte zum Freistellungsauftrag eines Minderjährigen können nur mit den Online Banking-Zugangsdaten, die zur Kundennummer des Minderjährigen gehören, aufgerufen werden.
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