Übermittlung von Gründungsunterlagen

Sie können Ihre Gründungsunterlagen durch Ihren Notar über das elektronische Bürger- und Organisationenpostfach (eBO-Postfach) übermitteln. Ihr Notar ist berechtigt, Ihre Gründungsunterlagen sicher und verschlüsselt über das eBO-Postfach an uns zu übermitteln. Um dies zu ermöglichen, müssen Sie Ihrem Notar den folgenden Wortlaut sinngemäß mitteilen und die Berechtigung erteilen, Ihre Unterlagen digital an uns als dritte Partei weiterzuleiten.

Übermittlung per eBO-Postfach

  1. Weisen Sie Ihren Notar darauf hin, dass die Gründungsunterlagen als digitale Version inklusive der qualifizierten digitalen Signatur an das eBO-Postfach der Commerzbank übermitteln soll.
  2. Erteilen Sie Ihrem Notar ausdrücklich die Berechtigung, Ihre Gründungsunterlagen an eine dritte Partei weiterzuleiten, in diesem Fall an die Commerzbank, um den Antragsprozess abzuschließen.
  3. Teilen Sie Ihrem Notar den sinngemäßen Wortlaut mit, den er bei der Übermittlung der Unterlagen verwenden muss: "Hiermit bestätige ich, dass mir die Gründungsunterlagen des Unternehmens [Unternehmensname] im Original vorliegen und ich eine digitale Version inklusive meiner qualifizierten digitalen Signatur über das eBO-Postfach der Commerzbank übermittele."
  4. Ihr Notar übermittelt die digital signierten Gründungsunterlagen direkt an uns über das eBO Postfach der Commerzbank. Nach Erhalt der Unterlagen kann der Prozess fortgesetzt und die Kontoeröffnung abgeschlossen werden. 
Hinweis: Der Notar kann den Wortlaut bei Schritt 3 ändern, es muss für unsere Antragsbearbeitung ersichtlich sein, dass dem Notar das Original der Gründungsunterlagen vorliegt.

Weiterführende Informationen

  • Der Antragsprozess kann erst fortgesetzt werden, nachdem Ihr Notar die Dokumente über das eBO-Postfach der Commerzbank gesendet hat. Stellen Sie sicher, dass Ihr Notar den oben genannten Wortlaut verwendet und Sie die Berechtigung erteilt haben.
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