Nachweispflicht bei Bareinzahlungen: Was muss ich beachten?

Für Bareinzahlungen ab 10.000,00 EUR ist seit August 2021 jedes Mal ein Nachweis erforderlich. Für Beträge unter 10.000,00 EUR besteht entsprechend keine Nachweispflicht, und es werden keine Belege benötigt. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt einen Herkunftsnachweis für solche Transaktionen, sei es an der Kasse, bei Geldwechselgeschäften oder am Geldautomaten. Am Bankautomaten ist der Höchstbetrag für Einzahlungen 9.999,99 EUR. Bei Bareinzahlungen in der Filiale oder Geldwechselgeschäften muss der Nachweis direkt vorgelegt werden, da die Transaktion sonst nicht durchgeführt werden kann. Sie können Ihren Herkunftsnachweis im Online Banking hochladen, sollten Sie im Nachgang zu einer Transaktion schriftlich aufgefordert werden, einen Nachweis nachzureichen.
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    Im Online Banking

    1. Melden Sie sich mit Ihren Zugangsdaten an, um einen Nachweis für Bareinzahlungen einreichen zu können.
    2. Füllen Sie die Felder entsprechend aus.
    3. Wählen Sie die getätigte Transaktion, z. B. "Bareinzahlung Euro", den Tag sowie den Betrag der Einzahlung aus.
    4. Wählen Sie die Art des Herkunftsnachweises aus, z. B. "Barauszahlungsquittung" und laden Sie den entsprechenden Nachweis hoch.
    5. Mit Klick auf "Weiter" sehen Sie eine Zusammenfassung Ihrer eingegebenen Daten.
    6. Klicken Sie auf "Senden", um das Einreichen Ihres Nachweises freizugeben.

    Aussagekräftige Belege nach Auskunft der BaFin

    • Aktueller Kontoauszug des Kundenkontos bei einer anderen Bank.
    • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank oder Sparkasse.
    • Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht.
    • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zu einem Auto- oder Warenverkauf, Verkauf von Dienstleistungen).
    • Letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen, Erbschein oder ähnliche Erbnachweise.
    • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.
    Hinweis: Die Auflistung der Belege ist nicht abschließend. In Einzelfällen ist zu prüfen, ob ein vorgelegter Nachweis ausreichend ist und die Herkunft plausibel dargelegt werden kann.

    Weiterführende Informationen

    • Falls Sie einen Herkunftsnachweis postalisch einreichen wollen, senden Sie diesen an die folgende Adresse: Commerzbank AG, CR2018, 99077 Erfurt.
    • Beachten Sie, dass wir uns vorbehalten, Einzahlungen bei einem fehlenden Nachweis abzulehnen.
    • Bei Kundengruppen, die regelmäßig höhere Bartransaktionen im Rahmen ihres Geschäftsmodell tätigen (z. B. Einzelhandel), kann von diesem Grundsatz abgewichen werden.
    • Sie sind nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, einen entsprechenden Nachweis vorzulegen. Wir als Bank sind hingegen verpflichtet, Kontoverbindungen zu kündigen, für die in einer angemessenen Frist kein Herkunftsnachweis zur Einzahlung vorgelegt wird.
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