Alles, was Sie im Erbfall wissen sollten
, Erbengemeinschaft und Nachlasskonto

Eine Erbengemeinschaft entsteht automatisch, wenn mehrere Personen gemeinsam erben. Erfahren Sie, wie ein Nachlasskonto funktioniert und wie Erben den Nachlass verwalten können.

Erbengemeinschaft und Nachlasskonto
, Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Nachlasskonto hilft dabei, das Vermögen eines Verstorbenen transparent zu verwalten, bis der Nachlass aufgeteilt ist.
  • Über den Nachlass können Erben grundsätzlich nur gemeinsam entscheiden.
  • Je nach Nachweislage – etwa mit Erbschein oder eröffnetem Testament – können Erben über den Nachlass verfügen.
  • Bei Konflikten innerhalb der Erbengemeinschaft können Lösungen wie der Verkauf eines Erbteils oder eine Teilungsklage relevant werden.

Was ist eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft ist eine Gemeinschaft mehrerer Erben, die einen Nachlass zunächst gemeinsam verwaltet, bis er unter den Beteiligten aufgeteilt wird.

Das bedeutet: Nicht einzelne Erben erhalten sofort bestimmte Vermögenswerte, sondern der gesamte Nachlass gehört zunächst allen Miterben gemeinsam.

Eine Erbengemeinschaft kann beispielsweise entstehen, wenn:

  • mehrere Kinder gemeinsam ihre Eltern beerben,
  • ein Ehepartner und Kinder gemeinsam erben,
  • mehrere Personen durch ein Testament als Erben eingesetzt werden.

Kurz erklärt:

Erblasser:
Die verstorbene Person, deren Vermögen vererbt wird.
Erbfall:
Der Zeitpunkt, an dem die Erbschaft auf die Erben übergeht.
Erben:
Personen, die aufgrund gesetzlicher Erbfolge oder Testament einen Nachlass erhalten.
Erbschaft:
Gesamtheit des Vermögens und der Verpflichtungen des Erblassers.
Erbengemeinschaft:
Gemeinschaft mehrerer Erben, die den Nachlass gemeinsam verwalten.

Wie entsteht eine Erbengemeinschaft?

Eine Erbengemeinschaft entsteht immer dann, wenn es mehrere Erben gibt. Grundlage kann entweder ein Testament, ein Erbvertrag oder die gesetzliche Erbfolge sein. Hat der Erblasser kein Testament hinterlassen, bestimmt die gesetzliche Erbfolge nach den Regeln des Erbrechts, wer erbt.

Ein Testament kann diese gesetzliche Reihenfolge verändern. Der Erblasser kann darin beispielsweise festlegen, welche Personen Erben werden oder wie Vermögenswerte verteilt werden sollen.

Wichtig: Auch wenn ein Testament vorhanden ist, entsteht eine Erbengemeinschaft, wenn mehrere Personen als Erben eingesetzt werden.

Rechte und Pflichten einer Erbengemeinschaft

Die Mitglieder einer Erbengemeinschaft besitzen grundsätzlich gemeinsam Rechte am gesamten Nachlass. Gleichzeitig tragen sie auch Verantwortung für dessen Verwaltung.

Dazu gehören beispielsweise:

  • den Nachlass zu sichern,
  • offene Rechnungen des Erblassers zu begleichen,
  • wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen,
  • Vermögenswerte zu verwalten.

Umgang mit der Erbschaft: Die Erbengemeinschaft verwaltet das Nachlassvermögen gemeinschaftlich und darf – wenn keine Kontovollmacht und kein Mitkontoinhaber vorhanden sind – nur gemeinsam über Nachlassgegenstände verfügen. Dazu zählen auch Bankkonten, Immobilien oder Wertgegenstände.

Ein einzelner Miterbe kann daher nicht einfach allein über ein Nachlasskonto verfügen, eine Immobilie verkaufen oder andere wesentliche Entscheidungen treffen.

Gut zu wissen: Eine Erbengemeinschaft ist keine dauerhafte Eigentümergemeinschaft. Ihr Ziel ist grundsätzlich die sogenannte Erbauseinandersetzung. Dabei wird der Nachlass aufgeteilt und die Gemeinschaft beendet. Je schneller sich die Erben über die Aufteilung einigen, desto einfacher lässt sich der Nachlass abwickeln.

Was ist ein Nachlasskonto?

Ein Nachlasskonto ist ein Konto, über das das Vermögen eines Verstorbenen nach dem Todesfall verwaltet werden kann. Es dient dazu, das Nachlassvermögen getrennt von den privaten Finanzen der Erben zu organisieren. Besonders bei einer Erbengemeinschaft schafft ein Nachlasskonto Transparenz, weil Einnahmen und Ausgaben nachvollziehbar bleiben.

Ein Nachlasskonto kann beispielsweise genutzt werden, um:

  • laufende Kosten des Nachlasses zu bezahlen,
  • Einnahmen aus Immobilien oder Vermietung zu verwalten,
  • offene Forderungen einzuziehen,
  • Nachlasskosten zu begleichen,
  • Vermögen bis zur Aufteilung zu verwahren.

Weiterlesen:

Warum ist ein Nachlasskonto für eine Erbengemeinschaft sinnvoll?

Wenn mehrere Personen gemeinsam erben, müssen sie den Nachlass gemeinsam verwalten. Ein Nachlasskonto kann dabei helfen, finanzielle Vorgänge übersichtlich zu halten.

Das ist besonders wichtig, wenn:

  • mehrere Erben beteiligt sind,
  • Immobilien oder andere größere Vermögenswerte vorhanden sind,
  • die Aufteilung des Nachlasses längere Zeit dauert.

Durch eine getrennte Verwaltung können alle Beteiligten nachvollziehen, welche Zahlungen erfolgt sind und wie das Nachlassvermögen verwendet wurde.

Wie wird das Nachlassvermögen verwaltet?

Besteht eine Erbengemeinschaft, müssen wichtige Entscheidungen grundsätzlich gemeinsam getroffen werden. Einzelverfügungen sind nur möglich, wenn:

  • es einen Mitkontoinhaber oder eine Kontovollmacht gibt, die über den Tod hinaus gültig ist (transmortale oder postmortale Vollmacht),
  • sich die Erben gegenseitig eine Erbschaftsvollmacht erteilt haben, oder
  • alle Erben der Verfügung zustimmen

Wichtig: Eine solche Bankvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur Kontoverfügung auch ohne Erbschein. Wenn keine verfügungsberechtigte Person (Mitkontoinhaber, Bevollmächtigter) vorhanden ist, benötigen Banken in der Regel einen Erbnachweis (Erbschein beziehungsweise Testament/Erbvertrag mit Eröffnungsprotokoll). Mehrere Erben können nur gemeinschaftlich verfügen, sofern sie sich nicht gegenseitige Erbschaftsvollmachten erteilt haben.

Wie weisen Erben Ihre Berechtigung nach?

Damit Banken, Behörden oder andere Stellen nachvollziehen können, wer Erbe geworden ist, muss die Erbberechtigung nachgewiesen werden.

Je nach Situation kommen dafür unterschiedliche Dokumente infrage, zum Beispiel:

  • ein Erbschein,
  • ein eröffnetes Testament mit gerichtlichem Eröffnungsprotokoll,
  • ein Erbvertrag.

Welcher Nachweis im Einzelfall ausreichend ist, richtet sich nach den jeweiligen rechtlichen Voraussetzungen.

Wer bekommt den Erbschein bei einer Erbengemeinschaft?

Grundsätzlich kann auch nur ein einzelner Miterbe den Erbschein beim zuständigen Nachlassgericht beantragen. Der Erbschein weist dann nicht nur diesen Antragsteller als Erben aus, sondern bestätigt die gesamte Erbengemeinschaft und die jeweiligen Erbquoten.

Beispiel: Vererbt ein Elternteil sein Vermögen an drei Kinder zu gleichen Teilen, weist der Erbschein alle drei Kinder als Erben mit einer jeweiligen Erbquote aus.

Wichtig: Der Besitz eines Erbscheins bedeutet nicht automatisch, dass ein einzelner Erbe allein über das Nachlassvermögen verfügen darf. Die Rechte der anderen Miterben bleiben bestehen.

Welche Rolle spielt das Nachlassgericht?

Das Nachlassgericht ist unter anderem für erbrechtliche Angelegenheiten zuständig. Es kann beispielsweise:

  • Erbscheine ausstellen,
  • Testamente eröffnen,
  • Erben über ihre Rechte informieren.

Das Nachlassgericht entscheidet jedoch nicht darüber, wie sich eine Erbengemeinschaft intern über die Aufteilung des Nachlasses einigt. Die Erben müssen diese Entscheidungen grundsätzlich selbst treffen.

Kann man seinen Erbanteil verkaufen?

Ja, einzelne Miterben dürfen ihren Anteil an der Erbengemeinschaft verkaufen – zum Beispiel an andere Erben oder Dritte. Die anderen Miterben haben dabei ein Vorkaufsrecht (§ 2034 ff BGB). Ein Verkauf kann sinnvoll sein, wenn Konflikte bestehen oder keine Einigung absehbar ist.

Auf einen Blick
, Wer darf was?

SituationLaufende Verwaltung des NachlassesWer?Grundsätzlich die Erbengemeinschaft gemeinsam
SituationNachweis der ErbberechtigungWer?Erben, z.B. mit Erbschein oder eröffnetem Testament
SituationVerkauf einer ImmobilieWer?Alle Miterben gemeinsam
SituationAufteilung des NachlassesWer?Alle Miterben gemeinsam oder entsprechend einer Einigung

Was passiert, wenn sich die Erbengemeinschaft nicht einigt?

Bei Erbengemeinschaften kann es immer wieder auch zu Konflikten kommen – beispielsweise wenn über Immobilien, den Wert einzelner Vermögensgegenstände oder die Verwendung von Nachlassgeld entschieden werden soll. Wenn keine Einigung möglich ist, gibt es verschiedene Lösungswege:

1. Erbteil verkaufen

Ein Miterbe verkauft seinen Erbteil. Dabei verkauft er nicht einzelne Gegenstände aus dem Nachlass, sondern seinen gesamten Anteil an der Erbengemeinschaft.

Ein Verkauf des Erbteils kann sinnvoll sein, wenn ein Erbe:

  • schnell aus der Erbengemeinschaft ausscheiden möchte,
  • keine gemeinsame Lösung mit den anderen Erben findet,
  • seinen Anteil am Nachlass zu Geld machen möchte.

Vorkaufsrecht

Beim Verkauf eines Erbteils haben die übrigen Miterben unter bestimmten Voraussetzungen ein gesetzliches Vorkaufsrecht.

Das bedeutet: Möchte ein Erbe seinen Anteil an eine außenstehende Person verkaufen, können die anderen Miterben unter bestimmten Bedingungen diesen Anteil selbst übernehmen. Dieses Vorkaufsrecht soll verhindern, dass eine fremde Person unerwartet Teil der Erbengemeinschaft wird.

2. Teilungsklage

Wenn sich eine Erbengemeinschaft dauerhaft nicht einigen kann, kann eine Teilungsklage eine Möglichkeit sein, die Gemeinschaft aufzulösen.

Ziel ist es, eine gerichtliche Lösung für die Aufteilung des Nachlasses zu erreichen.

Eine Teilungsklage sollte jedoch wohl überlegt sein, da sie:

  • Zeit in Anspruch nehmen kann,
  • Kosten verursacht,
  • das Verhältnis zwischen den Erben belasten kann.

Deshalb versuchen viele Erbengemeinschaften zunächst, eine einvernehmliche Lösung zu finden.

Konfliktbeispiel
, Was passiert mit einem Grundstück in einer Erbengemeinschaft?

Besonders häufig entstehen Konflikte bei Immobilien oder Grundstücken. Soll ein solcher Nachlass verwaltet werden, bestehen verschiedene Möglichkeiten:

Verkauf der Immobilie

Die Erben verkaufen die Immobilie oder das Grundstück gemeinsam und teilen den Erlös entsprechend ihrer Erbquoten.

Übernahme durch einen Miterben

Ein Erbe übernimmt die Immobilie bzw. das Grundstück und zahlt die anderen Miterben aus.

Gemeinsame Verwaltung

Die Immobilie bleibt im Besitz der Erbengemeinschaft, beispielsweise wenn sie vermietet wird.

Teilung des Grundstücks

Eine reale Aufteilung ist nur in bestimmten Fällen möglich und hängt von den rechtlichen und tatsächlichen Voraussetzungen ab.

PDF zum Download
, Nachlasskonto: Was im Todesfall wie zu regeln ist

Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung

Mit dieser Checkliste behalten Sie alle wichtigen Punkte rund ums Nachlasskonto im Blick:

Tipp: Die Nachlassabwicklung und der Umgang mit einer Erbengemeinschaft können sehr aufwendig sein. Es ist ratsam, sich frühzeitig über die Regeln zu informieren und bei Bedarf professionelle Hilfe, zum Beispiel von einem Anwalt für Erbrecht, in Anspruch zu nehmen. So kann die Nachlassabwicklung einfacher und fairer für alle Beteiligten ablaufen.

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FAQ
, Häufig gestellte Fragen zu Erbengemeinschaft und Nachlasskonto

Nein, grundsätzlich darf ein einzelner Erbe nicht eigenständig Nachlassgeld auf sein persönliches Konto überweisen, wenn dadurch andere Miterben benachteiligt werden könnten.

Eine Auszahlung oder Übertragung von Geldbeträgen erfolgt in der Regel erst:

  • wenn alle Erben zugestimmt haben,
  • wenn der Nachlass entsprechend aufgeteilt wird,
  • oder wenn eine entsprechende Berechtigung vorliegt.

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