So hoch ist der Unterhalt eines Kindes

Eltern sind für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich. Doch wie ist der Unterhaltsanspruch definiert und welche Ausgaben sind zu erwarten?

So hoch ist der Unterhalt eines Kindes
, Das Wichtigste in Kürze

  • Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich vor allem nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle.
  • Beim Kindesunterhalt werden unter anderem Kindergeld, Selbstbehalt und mögliche weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt.
  • Auch nach dem 18. Geburtstag kann weiterhin Anspruch auf Kindesunterhalt bestehen – etwa während Schule, Ausbildung oder Studium.

Was ist Kindesunterhalt?

Der Kindesunterhalt sichert die finanzielle Versorgung eines Kindes nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern. Er soll sicherstellen, dass wichtige Lebenshaltungskosten wie Wohnen, Essen, Kleidung, Schule oder Freizeit weiterhin bezahlt werden können.

Grundsätzlich sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht meist durch Betreuung, Versorgung und Erziehung. Das nennt man Naturalunterhalt. Der andere Elternteil zahlt in der Regel monatlichen Barunterhalt.

Wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt, hängt vor allem vom Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab. Als wichtigste Orientierung dient dabei die Düsseldorfer Tabelle.

Was ist die Düsseldorfer Tabelle und wie funktioniert sie?

Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Orientierung für die Berechnung von Kindesunterhalt in Deutschland. Sie zeigt, wie viel Unterhalt ein Kind abhängig vom Alter und vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils erhalten soll. Gerichte, Anwälte und Jugendämter nutzen die Tabelle bundesweit als Richtwert bei Unterhaltsfragen.

Für viele Eltern ist die Düsseldorfer Tabelle deshalb die erste Anlaufstelle, wenn sie wissen möchten:

  • wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt
  • wie sich das Einkommen auf den Unterhalt auswirkt
  • welche Rolle das Kindergeld spielt
  • was der sogenannte Selbstbehalt bedeutet

So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle

Die Tabelle kombiniert zwei zentrale Faktoren:

  1. 1.das Alter des Kindes
  2. 2.das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils

Minderjährige Kinder werden dabei in vier Altersgruppen eingeteilt:

  • 0 bis 5 Jahre: 486 bis 972 Euro
  • 6 bis 11 Jahre: 558 bis 1.116 Euro
  • 12 bis 17 Jahre: 653 bis 1.306 Euro
  • ab 18 Jahre: 698 bis 1.396 Euro

Mit steigendem Einkommen erhöht sich in der Regel auch der Unterhaltsbetrag. Grundlage für die Berechnung ist allerdings nicht das reine Nettoeinkommen, sondern das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Dafür können zum Beispiel berufsbedingte Kosten, bestimmte Schulden oder auch Privatinsolvenz berücksichtigt werden.

Anschließend wird der passende Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Davon wird meist noch die Hälfte des Kindergeldes abgezogen.

Beispiel

, Kindesunterhalt berechnen

Ein Elternteil möchte den Barunterhalt für zwei minderjährige Kinder im Alter von 5 und 12 Jahren berechnen. Das monatliche Nettoeinkommen beträgt 3.500 Euro.

Für die Berechnung werden zunächst pauschal 5 Prozent berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Dadurch ergibt sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.325 Euro. Laut Düsseldorfer Tabelle 2026 fällt dieser Betrag in die Einkommensgruppe 5 (3.301 bis 3.700 Euro).

Daraus ergeben sich folgende Unterhaltsbeträge:

Kinder und Kosten
Betrag
Kind, 12 Jahre
784 Euro
Kind, 5 Jahre
584 Euro
Abzug halbes Kindergeld Kind 1 (2026)
-129,50 Euro
Abzug halbes Kindergeld Kind 2 (2026)
-129,50 Euro

Der tatsächlich zu zahlende Kindesunterhalt beträgt damit insgesamt: 1.109 Euro pro Monat

Nach Abzug des Unterhalts muss außerdem der sogenannte Selbstbehalt gewahrt bleiben. Dieser soll sicherstellen, dass der unterhaltspflichtigen Person trotz Unterhaltszahlungen genügend Geld für den eigenen Lebensunterhalt bleibt.

Was bedeutet Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?

Der sogenannte Selbstbehalt stellt sicher, dass der unterhaltspflichtige Elternteil trotz Kindesunterhalt genug Geld für den eigenen Lebensunterhalt behält. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Personen Anspruch auf Unterhalt haben.

Aktuell liegt der Selbstbehalt bei:

  • 1.450 Euro für berufstätige Unterhaltspflichtige
  • 1.200 Euro für nicht berufstätige Unterhaltspflichtige

Reicht das Einkommen nicht aus, um alle Unterhaltsansprüche vollständig zu erfüllen, spricht man von einem sogenannten Mangelfall. In diesem Fall wird der verfügbare Betrag anteilig auf die berechtigten Kinder verteilt.

Frühzeitig vorsorgen statt später improvisieren

Mit steigendem Alter wachsen oft auch die Kosten für Kinder – etwa für Klassenfahrten, den Führerschein, die erste Wohnung oder ein Studium. Wer frühzeitig Vermögen aufbaut, kann solche Kosten später besser abfedern.

Mit einem ETF- oder Fonds-Sparplan investieren Sie bereits ab kleinen monatlichen Beträgen – bei der Commerzbank schon ab 25 Euro/Monat – langfristig in den Kapitalmarkt und können Schritt für Schritt Geld für die Zukunft Ihres Kindes zurücklegen. Besonders bei langen Laufzeiten können regelmäßige Einzahlungen und mögliche Wertentwicklungen den Vermögensaufbau unterstützen.

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FAQ
, Häufig gestellte Fragen zum Kindsunterhalt

Wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:

  • dem Alter des Kindes
  • dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils

Als wichtigste Orientierung dient dabei die Düsseldorfer Tabelle. Sie legt fest, welcher Unterhaltsbedarf je nach Einkommensgruppe und Altersstufe besteht. Zusätzlich werden unter anderem Kindergeld, Selbstbehalt und mögliche weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt.

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