So hoch ist der Unterhalt eines Kindes
Eltern sind für den Unterhalt ihrer Kinder verantwortlich. Doch wie ist der Unterhaltsanspruch definiert und welche Ausgaben sind zu erwarten?
So hoch ist der Unterhalt eines Kindes, Das Wichtigste in Kürze
- Die Höhe des Kindesunterhalts richtet sich vor allem nach dem Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils. Grundlage ist die Düsseldorfer Tabelle.
- Beim Kindesunterhalt werden unter anderem Kindergeld, Selbstbehalt und mögliche weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt.
- Auch nach dem 18. Geburtstag kann weiterhin Anspruch auf Kindesunterhalt bestehen – etwa während Schule, Ausbildung oder Studium.
Was ist Kindesunterhalt?
Der Kindesunterhalt sichert die finanzielle Versorgung eines Kindes nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern. Er soll sicherstellen, dass wichtige Lebenshaltungskosten wie Wohnen, Essen, Kleidung, Schule oder Freizeit weiterhin bezahlt werden können.
Grundsätzlich sind beide Elternteile zum Unterhalt verpflichtet. Der Elternteil, bei dem das Kind lebt, erfüllt seine Pflicht meist durch Betreuung, Versorgung und Erziehung. Das nennt man Naturalunterhalt. Der andere Elternteil zahlt in der Regel monatlichen Barunterhalt.
Wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt, hängt vor allem vom Alter des Kindes und dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils ab. Als wichtigste Orientierung dient dabei die Düsseldorfer Tabelle.
Was ist die Düsseldorfer Tabelle und wie funktioniert sie?
Die Düsseldorfer Tabelle ist die wichtigste Orientierung für die Berechnung von Kindesunterhalt in Deutschland. Sie zeigt, wie viel Unterhalt ein Kind abhängig vom Alter und vom Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils erhalten soll. Gerichte, Anwälte und Jugendämter nutzen die Tabelle bundesweit als Richtwert bei Unterhaltsfragen.
Für viele Eltern ist die Düsseldorfer Tabelle deshalb die erste Anlaufstelle, wenn sie wissen möchten:
- wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt
- wie sich das Einkommen auf den Unterhalt auswirkt
- welche Rolle das Kindergeld spielt
- was der sogenannte Selbstbehalt bedeutet
So funktioniert die Düsseldorfer Tabelle
Die Tabelle kombiniert zwei zentrale Faktoren:
- 1.das Alter des Kindes
- 2.das bereinigte Nettoeinkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
Minderjährige Kinder werden dabei in vier Altersgruppen eingeteilt:
- 0 bis 5 Jahre: 486 bis 972 Euro
- 6 bis 11 Jahre: 558 bis 1.116 Euro
- 12 bis 17 Jahre: 653 bis 1.306 Euro
- ab 18 Jahre: 698 bis 1.396 Euro
Mit steigendem Einkommen erhöht sich in der Regel auch der Unterhaltsbetrag. Grundlage für die Berechnung ist allerdings nicht das reine Nettoeinkommen, sondern das sogenannte bereinigte Nettoeinkommen. Dafür können zum Beispiel berufsbedingte Kosten, bestimmte Schulden oder auch Privatinsolvenz berücksichtigt werden.
Anschließend wird der passende Betrag aus der Düsseldorfer Tabelle abgelesen. Davon wird meist noch die Hälfte des Kindergeldes abgezogen.
Beispiel
, Kindesunterhalt berechnenEin Elternteil möchte den Barunterhalt für zwei minderjährige Kinder im Alter von 5 und 12 Jahren berechnen. Das monatliche Nettoeinkommen beträgt 3.500 Euro.
Für die Berechnung werden zunächst pauschal 5 Prozent berufsbedingte Aufwendungen abgezogen. Dadurch ergibt sich ein bereinigtes Nettoeinkommen von 3.325 Euro. Laut Düsseldorfer Tabelle 2026 fällt dieser Betrag in die Einkommensgruppe 5 (3.301 bis 3.700 Euro).
Daraus ergeben sich folgende Unterhaltsbeträge:
Kinder und Kosten | Betrag |
|---|---|
Kind, 12 Jahre | 784 Euro |
Kind, 5 Jahre | 584 Euro |
Abzug halbes Kindergeld Kind 1 (2026) | -129,50 Euro |
Abzug halbes Kindergeld Kind 2 (2026) | -129,50 Euro |
Der tatsächlich zu zahlende Kindesunterhalt beträgt damit insgesamt: 1.109 Euro pro Monat
Nach Abzug des Unterhalts muss außerdem der sogenannte Selbstbehalt gewahrt bleiben. Dieser soll sicherstellen, dass der unterhaltspflichtigen Person trotz Unterhaltszahlungen genügend Geld für den eigenen Lebensunterhalt bleibt.
Was bedeutet Selbstbehalt beim Kindesunterhalt?
Der sogenannte Selbstbehalt stellt sicher, dass der unterhaltspflichtige Elternteil trotz Kindesunterhalt genug Geld für den eigenen Lebensunterhalt behält. Das ist besonders wichtig, wenn mehrere Personen Anspruch auf Unterhalt haben.
Aktuell liegt der Selbstbehalt bei:
- 1.450 Euro für berufstätige Unterhaltspflichtige
- 1.200 Euro für nicht berufstätige Unterhaltspflichtige
Reicht das Einkommen nicht aus, um alle Unterhaltsansprüche vollständig zu erfüllen, spricht man von einem sogenannten Mangelfall. In diesem Fall wird der verfügbare Betrag anteilig auf die berechtigten Kinder verteilt.
Frühzeitig vorsorgen statt später improvisieren
Mit steigendem Alter wachsen oft auch die Kosten für Kinder – etwa für Klassenfahrten, den Führerschein, die erste Wohnung oder ein Studium. Wer frühzeitig Vermögen aufbaut, kann solche Kosten später besser abfedern.
Mit einem ETF- oder Fonds-Sparplan investieren Sie bereits ab kleinen monatlichen Beträgen – bei der Commerzbank schon ab 25 Euro/Monat – langfristig in den Kapitalmarkt und können Schritt für Schritt Geld für die Zukunft Ihres Kindes zurücklegen. Besonders bei langen Laufzeiten können regelmäßige Einzahlungen und mögliche Wertentwicklungen den Vermögensaufbau unterstützen.
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FAQ, Häufig gestellte Fragen zum Kindsunterhalt
Wie hoch der Kindesunterhalt ausfällt, hängt vor allem von zwei Faktoren ab:
- dem Alter des Kindes
- dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils
Als wichtigste Orientierung dient dabei die Düsseldorfer Tabelle. Sie legt fest, welcher Unterhaltsbedarf je nach Einkommensgruppe und Altersstufe besteht. Zusätzlich werden unter anderem Kindergeld, Selbstbehalt und mögliche weitere Unterhaltspflichten berücksichtigt.
Unterhaltspflichtige Eltern müssen sich nachweislich um eine ausreichende Erwerbstätigkeit bemühen, um den Kindesunterhalt leisten zu können. Wer seine Unterhaltspflicht dauerhaft verletzt oder Zahlungen bewusst verweigert, kann rechtliche Konsequenzen riskieren.
Kann ein Elternteil den Unterhalt wegen finanzieller Schwierigkeiten vorübergehend nicht zahlen, springt unter bestimmten Voraussetzungen der sogenannte Unterhaltsvorschuss des Jugendamts ein.
Die Unterhaltspflicht endet nicht automatisch mit dem 18. Geburtstag. Auch volljährige Kinder können weiterhin Anspruch auf Unterhalt haben – zum Beispiel während:
- einer Schulzeit
- einer Ausbildung
- eines Studiums
Grundsätzlich gilt: Eltern sind gesetzlich verpflichtet, für die finanzielle Absicherung ihrer Kinder zu sorgen. Dazu gehören sowohl die alltägliche Versorgung als auch die notwendigen materiellen Voraussetzungen für Entwicklung, Bildung und ein stabiles Umfeld.
Das Kindergeld steht grundsätzlich beiden Elternteilen zu. In der Praxis erhält es meist der Elternteil, bei dem das Kind lebt. Deshalb darf die unterhaltspflichtige Person die Hälfte des Kindergeldes vom zu zahlenden Kindesunterhalt abziehen.
Auch nach dem 18. Geburtstag kann weiterhin Anspruch auf Kindesunterhalt bestehen – zum Beispiel während Schule, Ausbildung oder Studium. Die Höhe des Unterhalts richtet sich dabei weiterhin nach der Düsseldorfer Tabelle 2026, dem Einkommen der Eltern und der Lebenssituation des Kindes.
Lebt ein volljähriges Kind noch bei einem Elternteil zu Hause, gelten laut Düsseldorfer Tabelle 2026 je nach Einkommen der Eltern höhere Bedarfssätze als bei minderjährigen Kindern. Anders als zuvor sind nun grundsätzlich beide Eltern barunterhaltspflichtig, da die reine Betreuung nicht mehr als Unterhaltsleistung zählt.
Das bedeutet:
- Beide Eltern beteiligen sich anteilig am Unterhalt
- Das Einkommen beider Eltern wird berücksichtigt
- Das Kindergeld wird vollständig auf den Unterhaltsbedarf angerechnet
Zusätzlich können Elternteile, bei denen das Kind wohnt, bestimmte Kosten wie Unterkunft oder Verpflegung berücksichtigen.
Als privilegiert volljährig gelten Kinder zwischen 18 und 21 Jahren, wenn sie:
- noch zur allgemeinen Schule gehen
- im Haushalt der Eltern wohnen
- unverheiratet sind
Für sie gelten beim Kindesunterhalt ähnliche Regelungen wie für minderjährige Kinder. Auch der niedrigere Selbstbehalt der Eltern bleibt in diesen Fällen bestehen.
Grundsätzlich müssen Eltern Unterhalt zahlen, bis die erste berufliche Ausbildung abgeschlossen ist. Verdient das Kind bereits eigenes Geld in einer Ausbildung, wird dieses Einkommen teilweise auf den Unterhalt angerechnet.
Dabei gilt:
- Ausbildungsvergütung wird berücksichtigt
- Fahrtkosten und eine Pauschale können abgezogen werden
- Auch das Kindergeld mindert den Unterhaltsanspruch
Die genaue Höhe hängt vom Einkommen der Eltern, der Ausbildungsvergütung und dem Alter des Kindes ab.
Studierende haben häufig weiterhin Anspruch auf Unterhalt, besonders während des Erststudiums. Wohnt das Kind noch zu Hause, gelten meist die Bedarfssätze für volljährige Kinder aus der Düsseldorfer Tabelle.
Ziehen Studenten für das Studium aus, wird häufig mit einem pauschalen Bedarf gerechnet. Reicht das Einkommen der Eltern nicht aus, kann zusätzlich BAföG beantragt werden. Dabei werden Einkommen und finanzielle Möglichkeiten der Eltern geprüft.
Viele Familien vereinbaren außerdem individuell, wie Kosten für zum Beispiel Miete, Lernmaterialien, Semesterbeiträge oder Auslandssemester aufgeteilt werden. Oft beteiligen sich Studierende zusätzlich über Nebenjobs an den Ausgaben.
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