EuGH-Urteil zur Schufa
19.10.2026 – Die EuGH-Urteile von 2023 und 2025 haben das Schufa-Scoring verändert. Seit März 2026 gibt es zudem einen neuen Schufa-Score. Was bedeutet das für Verbraucher?

Das Wichtigste in Kürze
- Der Schufa-Score ist nicht generell verboten. Der EuGH hat 2023 vielmehr klargestellt, dass ein automatisiert berechneter Score unter bestimmten Voraussetzungen als automatisierte Entscheidung nach Artikel 22 DSGVO gelten kann.
- 2025 stärkte der EuGH das Auskunftsrecht: Betroffene können unter den Voraussetzungen der DSGVO aussagekräftige Informationen darüber verlangen, wie eine automatisierte Entscheidung zustande gekommen ist.
- Seit März 2026 gibt es einen neuen Schufa-Score von 100 bis 999 Punkten, der auf zwölf Kriterien basiert.
- Unternehmen entscheiden selbst über einen Vertragsabschluss. Der Schufa-Score kann dabei eine Rolle spielen, ist aber nicht automatisch die alleinige Entscheidungsgrundlage.
Die EuGH-Urteile zur Schufa im Überblick
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat sich mehrfach mit der Verarbeitung von Bonitätsdaten durch Wirtschaftsauskunfteien wie der Schufa beschäftigt. Im Mittelpunkt standen dabei das Scoring, automatisierte Entscheidungen und die Rechte von Verbrauchern.
Für Verbraucher sind dabei insbesondere drei Entscheidungen relevant:
- 2023: Der EuGH befasste sich mit der Frage, wann ein automatisch berechneter Score als automatisierte Entscheidung nach Artikel 22 DSGVO gilt.
- 2023: In einem weiteren Verfahren ging es um die Speicherung von Informationen über eine erteilte Restschuldbefreiung.
- 2025: Der EuGH konkretisierte, welche Informationen Betroffene über die Funktionsweise einer automatisierten Bonitätsentscheidung verlangen können.
EuGH-Urteil von 2023: Was gilt für den Schufa-Score?
Im Verfahren C-634/21 („SCHUFA Holding (Scoring)“) entschied der EuGH, dass ein automatisch berechneter Score zur Zahlungsfähigkeit unter bestimmten Voraussetzungen als automatisierte Entscheidung nach Artikel 22 DSGVO gelten kann. Entscheidend ist dabei, welche Rolle der Score bei der Entscheidung über einen Vertrag spielt.
Das Urteil bedeutet nicht, dass der Schufa-Score generell verboten ist. Entscheidend ist vielmehr, welche Rolle der Score bei der jeweiligen Vertragsentscheidung spielt und ob dabei die Vorgaben der DSGVO eingehalten werden.
Vereinfacht gesagt: Erstellt eine Wirtschaftsauskunftei einen Score und hängt von diesem Wert maßgeblich ab, ob ein Unternehmen einen Vertrag mit einer Person abschließt, kann die Erstellung des Scores selbst unter die Regeln für automatisierte Entscheidungen fallen. Artikel 22 DSGVO sieht für solche Entscheidungen besondere Voraussetzungen und Schutzrechte vor.
Wenn Sie zunächst wissen möchten, was die Schufa grundsätzlich macht und welchen Daten sie speichert, lesen Sie doch unseren Ratgeber “Was ist die Schufa?”.
EuGH-Urteil von 2023: Restschuldbefreiung und Schufa
In den verbundenen Verfahren C-26/22 und C-64/22 ging es um die Frage, wie lange Wirtschaftsauskunfteien Informationen über eine erteilte Restschuldbefreiung speichern dürfen. Der EuGH stellte klar, dass eine längere Speicherung solcher Informationen im öffentlichen Insolvenzregister unter bestimmten Voraussetzungen gegen die DSGVO verstoßen kann. Damit stärkte das Urteil die Rechte von Personen, die eine Restschuldbefreiung erhalten haben.
Für Verbraucher bedeutet das: Informationen über eine Restschuldbefreiung dürfen nicht unabhängig von den datenschutzrechtlichen Vorgaben beliebig lange gespeichert und verarbeitet werden.
EuGH-Urteil von 2025: Mehr Informationen über automatisierte Entscheidungen
Im Verfahren C-203/22 („Dun & Bradstreet Austria“) vom 27. Februar 2025 ging es erneut um automatisierte Bonitätsentscheidungen. Der EuGH beschäftigte sich insbesondere mit dem Recht Betroffener auf „aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik“ einer automatisierten Entscheidung.
Betroffene können grundsätzlich verlangen, dass ihnen nachvollziehbar erklärt wird, wie eine automatisierte Entscheidung zustande gekommen ist, damit sie diese gegebenenfalls anfechten können. Die Informationen müssen so aussagekräftig sein, dass die betroffene Person die Entscheidung nachvollziehen und ihre Richtigkeit überprüfen kann. Dabei können Geschäftsgeheimnisse oder die Rechte anderer Personen eine Rolle spielen. Sie schließen den Auskunftsanspruch aber nicht automatisch aus. Vielmehr müssen die jeweiligen Interessen berücksichtigt werden.
Was bedeutet das für den Schufa-Score?
Die EuGH-Urteile haben das Scoring nicht grundsätzlich abgeschafft. Sie haben vielmehr klargestellt, dass beim Einsatz automatisierter Bonitätsbewertungen die Vorgaben der DSGVO zu beachten sind.
Dabei ist eine wichtige Unterscheidung relevant: Die SCHUFA entscheidet nicht selbst darüber, ob ein Vertrag zustande kommt. Unternehmen wie Banken, Händler oder Telekommunikationsanbieter treffen diese Entscheidung auf Grundlage ihrer eigenen Kriterien. Ein SCHUFA-Score kann dabei eine von mehreren Informationen sein, die in die Entscheidung einfließen.
Wie eine Bank die Kreditwürdigkeit (Bonität) konkret beurteilt, entscheidet sie innerhalb der gesetzlichen Vorgaben selbst. Neben Schufa-Daten können beispielsweise Einkommen, Ausgaben, bestehende finanzielle Verpflichtungen und weitere Informationen berücksichtigt werden.
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Neuer Schufa-Score seit März 2026
Seit März 2026 gibt es einen neuen Schufa-Score. Er reicht von 100 bis 999 Punkten und basiert auf zwölf Kriterien. Die Schufa veröffentlicht dabei die Kriterien und die jeweiligen Punktestufen.
Der neue Score soll für Verbraucher und Unternehmen einheitlicher und nachvollziehbarer sein. Er wird perspektivisch branchenübergreifend eingesetzt. Allerdings befinden sich die Unternehmen derzeit noch in einer Übergangsphase: Laut Schufa nutzten zuletzt rund 25 Prozent der Unternehmen, die zuvor Branchenscores eingesetzt haben, bereits den neuen Score. Für die Umstellung gilt eine Übergangsfrist bis Ende 2028.
Für den neuen Schufa-Score veröffentlicht die Schufa zwölf Kriterien und die dazugehörigen Punktestufen:
- 1.Zahlungsstörungen
- 2.Alter des ältesten Bankvertrags
- 3.Alter der ältesten Kreditkarte
- 4.Alter der aktuellen Adresse
- 5.Alter des jüngsten Rahmenkredits
- 6.Anzahl Anfragen und Abschlüsse für Girokonten und Kreditkarten in den vergangenen 12 Monaten
- 7.Anzahl Anfragen außerhalb des Bankenbereichs in den vergangenen 12 Monaten
- 8.Aufgenommene Ratenkredite in den vergangenen 12 Monaten
- 9.Längste Restlaufzeit aller Ratenkredite
- 10.Kreditstatus
- 11.Immobilienkredit
- 12.Vorliegen einer Identitätsprüfung
Der Score wird also nicht anhand einer einzelnen Information berechnet. Erst das Zusammenspiel der zwölf Kriterien ergibt den jeweiligen Punktwert.
Wenn Sie wissen möchten, wann ein Schufa-Eintrag entsteht und welche Informationen gespeichert werden können, lesen Sie auch unseren Ratgeber “Wann bekommen Sie einen Schufa-Eintrag?”
Was bedeuten die Änderungen für Verbraucher?
Eine wichtige Änderung ist die neue Darstellung des Scores: Statt eines Prozentwerts erhalten Verbraucher einen Punktwert zwischen 100 und 999. Die einzelnen Kriterien und ihre Gewichtung können im neuen SCHUFA-Account digital nachvollzogen werden.
Der neue Score ist außerdem nicht automatisch mit einer bestimmten Kreditentscheidung gleichzusetzen. Unternehmen entscheiden selbst, ob und unter welchen Bedingungen sie einen Vertrag abschließen. Banken können neben SCHUFA-Daten beispielsweise auch Einkommen, bestehende Verpflichtungen und weitere Informationen bei der Kreditwürdigkeitsprüfung berücksichtigen. Auch während der Übergangsphase können Verbraucher noch mit unterschiedlichen Score-Werten konfrontiert sein, weil nicht alle Unternehmen bereits auf den neuen Score umgestellt haben.
Wie können Sie Ihre Schufa-Daten prüfen?
Verbraucher haben nach Artikel 15 DSGVO grundsätzlich das Recht, Auskunft über die zu ihrer Person gespeicherten Daten zu erhalten. Bei der SCHUFA ist dafür unter anderem die kostenlose Datenkopie vorgesehen. Seit 2026 können Verbraucher ihre gespeicherten Daten außerdem über den neuen SCHUFA-Account digital einsehen. Dort lässt sich auch der neue Score nachvollziehen.
Die kostenlose Datenkopie enthält zudem die zu einem bestimmten Zeitpunkt gespeicherten personenbezogenen Daten sowie die historischen Scores der vergangenen zwölf Monate. Stellen Sie dabei fest, dass Daten falsch oder nicht mehr aktuell sind, können Sie eine Überprüfung und gegebenenfalls eine Berichtigung verlangen.
Häufige Fragen zum EuGH-Urteil zur Schufa
Nein, der Schufa-Score darf nicht allein über die Kreditwürdigkeit entscheiden. Banken können weitere Informationen wie Einkommen, Ausgaben und bestehende finanzielle Verpflichtungen berücksichtigen. Welche Kriterien konkret verwendet werden, hängt vom jeweiligen Kreditgeber und der Finanzierung ab.
Nein. Die EuGH-Urteile erklären den Schufa-Score nicht generell für rechtswidrig. Das Urteil von 2023 stellt vielmehr klar, dass automatisiertes Scoring unter bestimmten Voraussetzungen als automatisierte individuelle Entscheidung im Sinne der DSGVO gelten kann. Entscheidend ist daher, welche Rolle der Score bei der jeweiligen Entscheidung spielt und ob die datenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
Die EuGH-Urteile haben die Anforderungen an automatisierte Bonitätsentscheidungen konkretisiert. Seit dem Urteil von 2023 darf ein automatisiert ermittelter Score unter den entsprechenden Voraussetzungen nicht allein über einen Vertragsabschluss entscheiden. Das Urteil von 2025 stärkt zusätzlich den Anspruch von Verbrauchern auf nachvollziehbare Informationen darüber, wie eine automatisierte Entscheidung zustande gekommen ist.
Seit März 2026 gibt es außerdem einen neuen Schufa-Score von 100 bis 999 Punkten, der auf zwölf öffentlich einsehbaren Kriterien basiert. Allerdings verwenden noch nicht alle Schufa-Vertragspartner den neuen Score.
Die DSGVO sieht unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik einer automatisierten Entscheidung vor. Dabei muss die Information so verständlich sein, dass Betroffene die Entscheidung nachvollziehen und gegebenenfalls anfechten können.
Der neue Schufa-Score reicht von 100 bis 999 Punkten und wird anhand von zwölf Kriterien berechnet. Die jeweiligen Kriterien erhalten Punktwerte, die anschließend zum Score zusammengeführt werden.
Der neue SCHUFA-Score ist über den Schufa-Account digital abrufbar. Dort können Verbraucher auch nachvollziehen, wie sich der Score aus den einzelnen Kriterien zusammensetzt. Eine kostenlose Datenkopie nach Artikel 15 DSGVO bietet ebenfalls Einblick in die gespeicherten personenbezogenen Daten.
Ja. Da der Score auf den bei der Schufa gespeicherten Informationen basiert, können fehlerhafte oder nicht aktuelle Daten die Berechnung beeinflussen. Deshalb kann es sinnvoll sein, die eigenen Schufa-Daten regelmäßig zu prüfen und fehlerhafte Angaben korrigieren zu lassen.
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