Kosten eines Energieausweises

01.12.2020 – Der Energieausweis zeigt den Energieverbrauch eines Gebäudes an. Welche Arten es gibt und welche Spartipps Sie dabei beachten sollten, lesen Sie hier.

Eine Frau und ein Mann stehen in einem hellbeleuchteten Raum mit großen Fenstern.

Der Energieausweis – das Wichtigste auf einen Blick

Energie sparen heißt bares Geld sparen und gleichzeitig die Umwelt schonen – der Energieausweis gibt Auskunft über den Energieverbrauch eines Gebäudes. Dieser gesetzlich vorgeschriebene Ausweis gibt transparent Auskunft über die Energiestandards von Wohngebäuden. Ein Verbrauchsausweis hilft Mieterinnen und Mietern sowie Eigentümerinnen und Eigentümer, ihren künftigen Energieverbrauch in einer Immobilie zu kalkulieren.

Hauseigentümer profitieren vor allem von den Werten eines Bedarfsausweises, bei dem der technische und energetische Zustand des Gebäudes in die Bewertung einfließen. Aus diesen Werten können sinnvolle Sanierungsmaßnahmen abgeleitet werden, um in Zukunft Energie und Geld zu sparen und Ressourcen zu schonen. In diesem Artikel erhalten Sie wichtige Informationen rund um den Energieausweis, dessen Kosten und auch mögliche Spartipps und Fördermöglichkeiten.

Der genaue Blick auf den Energieausweis lohnt sich

Der Energieausweis bewertet den Zustand eines Gebäudes bezüglich der Energieeffizienz. Wer auf der Suche nach einer energiesparenden Immobilie ist, sollte deshalb vor dem Kauf unbedingt die Werte im Ausweis des Gebäudes genau betrachten. Hier lässt sich bereits im Vorfeld abschätzen, welche Verbrauchskosten Sie in Zukunft zahlen müssen. Aber nicht nur potenzielle Mieterinnen und Mieter und Käuferinnen und Käufer, sondern auch Besitzerinnen und Besitzer eines Hauses ziehen aus dem Ausweis wichtige Rückschlüsse. Bei anstehenden Modernisierungen hilft er bei der Auswahl der richtigen Sanierungsmaßnahme. Bei jedem Verkauf oder Vermietung eines Gebäudes müssen Sie den Ausweis vorlegen.

Gesetzlich geregelt ist dies alles seit 2014 in der Energieeinsparverordnung (EnEV). Wichtiger Teil des Energieausweises sind die Effizienzklassen, die seit Einführung der EnEV Pflicht sind. Mit einer guten Klassifizierung im Energieausweis haben die Gebäude Vorteile auf dem Immobilienmarkt.

EnEV – die gesetzliche Grundlage für den Energieausweis

Oft wägen Verbraucher zwischen Pflastersteinen und Asphalt ab. Zwischen beiden Bodenbelägen gibt es deutliche Unterschiede. So sehen Pflastersteine eleganter aus als eine Asphaltfläche. Der Asphalt versiegelt komplett den Boden, weswegen Ablaufrinnen und eine Versickerungsanlage notwendig werden. Dafür ist der Asphalt jedoch sehr pflegeleicht. Kein Unkraut dringt durch ihn durch. Darüber hinaus hält er oft bis zu 30 Jahren. Bei Pflastersteinen hängt die Haltbarkeit von der Art der Steine ab. Im Hinblick auf die Kosten ist der Unterbau von Asphaltflächen aufwendiger als von Flächen mit Pflastersteinen. Die Kosten pro Quadratmeter können beim Asphalt daher höher liegen. Dafür sind Pflege- und Instandhaltungsaufwand erheblich geringer. Kurzum: Wenn Ihnen die Optik nicht so wichtig ist und Sie für sehr große Flächen einen Bodenbelag suchen, ist Asphalt eine gute Wahl. Ansonsten empfehlen sich schon allein wegen der Optik Pflastersteine.

EnergieeffizienzklasseA+Energieverbrauchskennwertunter 30 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeterweniger als 2€
EnergieeffizienzklasseAEnergieverbrauchskennwert30 bis unter 50 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter3€
EnergieeffizienzklasseBEnergieverbrauchskennwert50 bis unter 75 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter3€
EnergieeffizienzklasseCEnergieverbrauchskennwert75 bis unter 100 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter4€
EnergieeffizienzklasseDEnergieverbrauchskennwert100 bis unter 130 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter6€
EnergieeffizienzklasseEEnergieverbrauchskennwert130 bis unter 160 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter7€
EnergieeffizienzklasseFEnergieverbrauchskennwert160 bis unter 200 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter9€
EnergieeffizienzklasseGEnergieverbrauchskennwert200 bis unter 250 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter11€
EnergieeffizienzklasseHEnergieverbrauchskennwertüber 250 kWh/(m² a)Ungefähre jährliche Energiekosten pro Quadratmeter13€ und mehr

Arten des Energieausweises

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Da beide auf unterschiedlichen Berechnungsgrundlagen und Werten beruhen, sind die Ergebnisse nicht unmittelbar miteinander zu vergleichen. Der Ausweis bezieht sich immer auf das komplette Wohngebäude und kann nicht für einzelne Wohnungen ausgestellt werden. Die Gültigkeit eines Energieausweises beträgt 10 Jahre.

Der Verbrauchsausweis

Der Verbrauchsausweis orientiert sich am Energieverbrauch der Bewohner des Gebäudes aus der Vergangenheit. Hierzu müssen mindestens die Daten von drei Abrechnungsperioden des gesamten Gebäudes ermittelt werden. Leerstände werden dabei ebenso berücksichtigt wie die rechnerische Einbeziehung des Klimas. Der Verbrauchsausweis liefert eine konkrete Angabe zum tatsächlichen Energieverbrauch, ist aber auch abhängig vom Verhalten der Hausbewohner. Beim Verbrauchsausweis handelt es sich um die einfachere und günstigere Variante des Energieausweises.

Der Bedarfsausweis

Bei Neubauten und Gebäuden, die noch nicht die Vorgaben der Energieeinsparverordnung erfüllen und weniger als 5 Wohneinheiten haben, ist der Bedarfsausweis gesetzlich vorgeschrieben. Ein technisches Gutachten ermittelt hierbei den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Ausschließlich bauliche Aspekte wie Art der Dämmung, Fenster oder Heizungsanlage fließen ins Gutachten ein. Der Energiebedarf des Gebäudes und der Wärmeverlust werden erfasst und eventuelle Abweichungen aufgelistet. Wenn im Ausweis der ermittelte Primärenergiebedarf höher ist als der Endenergiebedarf, ist von einer Beheizung mit einem weniger umweltfreundlichen Energieträger auszugehen.

Wann wird ein Bedarfs- oder Verbrauchsausweis benötigt?

Beim Verkauf, Vermietung und Neubau von Immobilien benötigen Sie einen Energieausweis. Das Baujahr und die Dämm-Eigenschaften des Gebäudes sind dabei mitentscheidend, welche Art von Ausweis erstellt werden muss. Eine Übersicht gibt Ihnen folgende Aufstellung:

Bedarfsausweis zwingend erforderlich:

  • Bei Neubauten, die nach 2008 errichtet sind
  • Bei Altbauten mit weniger als 5 Wohneinheiten ohne Einhaltung der EnEV

Verbrauchsausweis ausreichend:

  • Bei Altbauten mit weniger als 5 Wohneinheiten mit Einhaltung der EnEV
  • Bei Altbauten mit mehr als 5 Wohneinheiten

Seit 2009 müssen in Deutschland alle Wohngebäude diesen Ausweis vorweisen. Bei einem Immobilienverkauf oder einer Vermietung ist dieses Dokument den potenziellen Käufern oder Mietern bei der Besichtigung des Objekts unaufgefordert vorzulegen. Mit Abschluss des Kaufvertrags geht der Energieausweis auf den neuen Eigentümer über.

Die Angaben auf dem Energieausweis

Dem Energieausweis können Sie folgende Informationen entnehmen:

Seite 1:

  • Allgemeine Angaben zum Gebäude wie Baujahr, Adresse, Anzahl der Wohneinheiten
  • Informationen zur Heizungstechnik und Warmwasser
  • Aussagen zur Nutzung von erneuerbaren Energien sowie zum Lüftungskonzept
  • Angabe des Berechnungsverfahrens (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis)

Seite 2 und 3:

  • Farbskala mit Angabe der Energieeffizienzklasse des Gebäudes
  • Beim Verbrauchsausweis gibt der Wert Endenergieverbrauch an, wie viel Energie pro Quadratmeter in den letzten 3 Abrechnungsperioden benötigt wurde, um das Gebäude zu heizen.
  • Beim Bedarfsausweis zeigt der Endenergiebedarf die Energiemenge für Heizung, Warmwasser und Lüftung an, der pro Jahr für das Gebäude benötigt wird. Dabei gilt: je kleiner der Wert, desto energiesparender ist die Immobilie.1

Aufgabe des Energieberaters

Der Energieberater berät Sie im Vorfeld, welche Form des Energieausweises für Ihr Wohngebäude gesetzlich vorgeschrieben oder am besten geeignet ist. In der Regel inspiziert er das Objekt bei einer Vor-Ort-Begehung und berät und begleitet den Kunden zu folgenden Themen:

  • Einsatz von regenerativen Energien
  • Beratung zu Energiekosten
  • Aufdeckung von Gebäudeschwachstellen
  • Vorschläge zu Sanierungsmaßnahmen

Wer darf einen Energieausweis ausstellen?

Nur Personen mit einer besonderen Befähigung dürfen als Energieberater tätig sein und Energieausweise ausstellen. Dazu zählen in der Regel Ingenieure, Handwerker, Physiker, Architekten und Schornsteinfeger. Wichtig ist, dass der Aussteller alle Voraussetzungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) erfüllt. Wenn Sie einen qualifizierten Energieberater suchen, lohnt sich ein Blick auf die Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme, die von der deutschen Energieagentur (dena) geführt wird. Falls Sie eine Modernisierung planen, können Sie mit einem Gutachten eines hier gelisteten Experten einen Antrag auf KfW-Fördermittel stellen. Auch diverse Online-Anbieter stellen einfach und günstig Energieausweise für ein Gebäude aus.

Was kostet ein Energieausweis?

Die Kosten für einen Energieausweis sind stark abhängig vom Aufwand, der für die Erstellung notwendig ist. Da ein Verbrauchsausweis einfach und schnell erstellt werden kann, ist er günstiger als der Bedarfsausweis.

Kosten für einen Verbrauchsausweis

Die Kosten für die Erstellung eines Verbrauchsausweises sind relativ gering. Sie können ihn einfach über diverse Anbieter online bestellen.

Für den Verbrauchsausweis eines Einfamilienhauses ist mit Kosten zwischen 50 und 100€ zu rechnen. Bei Mehrfamilienhäusern sind Kosten bis zu 250€ üblich.2

Kosten für einen Bedarfsausweis

Für einen Bedarfsausweis ist grundsätzlich mit höheren Kosten zu rechnen als beim Verbrauchsausweis. Die Kosten für einen online bestellten Bedarfsausweis betragen etwa 100€. Die Erstellung ist wesentlich aufwendiger, wenn der Energieberater das Gebäude bei einer Vor-Ort-Begehung begutachtet. Die Kosten für einen Bedarfsausweis liegen dann meist zwischen 300 und 500€. Ist der energetische Zustand oder vorhandene Heiztechnik sehr kompliziert, empfiehlt sich immer eine Vor-Ort-Begehung und Beratung des Energieberaters.3

Rechenbeispiel für den Energieverbrauch

Die zu erwartenden Heizkosten für eine Immobilie sind mit den Daten eines Verbrauchsausweises einfach zu berechnen: Für eine 80-Quadratmeter-Wohnung in einem Haus mit einem Energieverbrauchskennwert von 130kWh/(m² a) benötigen Sie 80 x 1,2 x 130 = 12.480kWh als durchschnittlichen Energieverbrauch pro Jahr. Je nach Heizungsart lassen sich dann die Kosten für den Energieverbrauch berechnen. Der Faktor 1,2 ist ein vom Gesetzgeber vorgeschriebener Multiplikator der eigentlichen Wohnfläche, da in einem Haus Verkehrsflächen wie Treppenhaus und Keller mit beheizt werden müssen.

Tipps und Tricks zum Geldsparen beim Energieausweis

In diesem Ratgeber haben Sie über die Vorteile eines Energieausweises erfahren. Nun möchten wir Ihnen weitere Tipps an die Hand geben, wie Sie Kosten sparen können.

Günstige Angebote für Verbrauchsausweise nutzen

Benötigen Sie keinen ausführlichen Bedarfsausweis, sondern lediglich einen einfachen Verbrauchsausweis, können Sie diesen einfach und zu einem günstigen Festpreis von einem Online-Anbieter erwerben. Auch der Schornsteinfeger bietet Verbrauchsausweise zum Teil zu einem sehr günstigen Preis an. Bedarfsausweise stellt der Schornsteinfeger in der Regel nicht aus. Günstige Angebote sollten Sie aber im Vorfeld immer auf ihre Qualität überprüfen.

Mögliche staatliche Förderung in Anspruch nehmen

Da der Energieausweis nach der EnEV Pflicht ist, gibt es keine direkte Förderung bei der Ausstellung. Sollten aber Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen anstehen, kann eine vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) geförderte Energieberatung in Anspruch genommen werden. Das BAFA bezuschusst dabei bis zu 60% der Kosten des Energieberaters.

Ebenso ist es möglich, bei der Sanierung eines Gebäudes KfW-Fördermittel zu beantragen, die Ihre Baufinanzierung günstiger machen. Der beauftragte Gutachter beziehungsweise Energieberater muss auf der Energieeffizienz-Expertenliste für Bundesförderprogramme gelistet sein, die von der deutschen Energieagentur (dena) geführt wird. Somit ist sichergestellt, dass der Energieberater nach EnEV qualifiziert ist. Es ist immer ratsam, vor einer geplanten Sanierung einen Energieberater aufzusuchen. Gerade ein Bedarfsausweis macht bereits im Vorfeld auf die Schwachstellen des Gebäudes aufmerksam.

Beim Neubau nicht nur die Mindestanforderungen erfüllen

Es ist zu empfehlen, beim Hausneubau einen möglichst hohen Energieeffizienzstandard anzustreben. Wer sich zum Zeitpunkt des Hausbaus lediglich an den Mindestanforderungen der EnEV orientiert, muss damit rechnen, dass sein neues Haus bereits kurz nach der Fertigstellung bau- und energietechnisch nicht auf dem neusten Stand ist. Bei den stetig steigenden Energiepreisen amortisieren sich die Mehrkosten für einen energetisch höherwertigen Baustil schnell.

Steuerliche Vorteile bei Vermietung gebrauchen

Vermieter können zudem die Kosten sowohl eines Bedarfs- als auch Verbrauchsausweises als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung absetzen.

Newsletter

Nie mehr etwas verpassen – bleiben Sie immer up-to-date zu Finanz- und alltäglichen Themen. Es erwarten Sie spannende Artikel, Tipps und Infos im InfoPoint, dem Newsletter der Commerzbank.

  1. 1

    Quelle: https://ratgeber.immowelt.de/a/energieausweis-richtig-lesen-so-gehts.html

  2. 2

    Quelle: https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/energieausweis-kosten.html

  3. 3

    Quelle: https://www.immobilienscout24.de/wissen/vermieten/energieausweis-kosten.html