KfW-Studienkredit: So finanzieren Sie Ihre Ausbildung
KfW-Studienkredit zur Sicherung Ihres Lebensunterhalts
Lernen, Prüfungen, Praktika: Da bleibt Studierenden wenig Zeit, Geld zum Lebensunterhalt zu verdienen. Darum gibt es den KfW-Studienkredit, der Ihnen monatlich unter die Arme greift. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) ist eine staatliche Förderbank, die zukunftweisende Ideen mit günstigen Konditionen vorantreibt. Und Sie können sich auf Ihren Abschluss konzentrieren.
Die meisten Studenten sind förderfähig. Erkundigen Sie sich bei der KfW, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
Was wird gefördert?
Voraussetzung für eine Förderung ist, dass Sie ein Erst- oder Zweitstudium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland absolvieren. Es muss berufsqualifizierend sein. Dazu zählen zum Beispiel die Abschlüsse Bachelor, Magister, Diplom oder Staatsexamen.
Gefördert wird aber auch ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium, ein Masterstudium oder eine Promotion. Das Studienfach ist nicht entscheidend. Auch Fernstudiengänge können mit dem KfW-Studienkredit finanziert werden.
Wer wird gefördert
Als Student müssen Sie volljährig beziehungsweise maximal 44 Jahre bei Finanzierungsbeginn sein, um vom KfW-Studienkredit zu profitieren.
Der Kredit wird nicht nur an deutsche Staatsbürger vergeben. Berechtigt sind auch Staatsangehörige eines EU-Staates, sofern sich diese seit mindestens drei Jahren ständig in Deutschland aufhalten. Familienangehörige können unter Umständen auch den KfW-Studienkredit erhalten.
Die dritte Gruppe bilden die so genannten Bildungsinländer. Dabei handelt es sich um ausländische Studierende, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland oder einer deutschen Auslandsschule erworben haben. Auch hier gibt es für Familienangehörige die Möglichkeit, den KfW-Studienkredit zu erhalten.
Voraussetzungen für den KfW-Studienkredit
Für den erfolgreichen Abschluss Ihres KfW-Studienkredit sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:
- Sie sind zwischen 18 und 44 Jahre
- Sie studieren an einer deutschen Hochschule (staatlich bzw. staatlich anerkannt)
- Es handelt sich um ein Erststudium, Zweitstudium, Ergänzungs- oder Aufbaustudium, Masterstudium, Promotion oder Fernstudium
- Sie besitzen die deutsche Staatsbürgerschaft
Sie möchten mehr über die flexiblen Fördermöglichkeiten der KfW erfahren?
5 Schritte zum KfW-Studienkredit
Bedarf einschätzen
Errechnen Sie Ihren monatlichen Bedarf und prüfen Sie die finanziellen Belastungen, die mit einem Kredit verbunden sind. Dazu bietet sich der KfW-Tilgungs- und Förderrechner an.
Online-Antrag ausfüllen
Sie füllen den Online-Antrag der KfW einfach an Ihrem Computer aus. Vereinbaren Sie im direkten Anschluss einen Beratungstermin mit Ihrem Berater.
Genehmigung einholen
Den ausgefüllten Antrag müssen Sie nur noch bei einem KfW-Vertriebspartner – gerne bei der Commerzbank in Ihrer Nähe – prüfen und freischalten lassen. Welche Unterlagen Sie dazu mitbringen, erfahren Sie bei Ihrem Berater oder der KfW.
Studienbescheinigung einreichen
Zu Beginn jedes neuen Semesters ist nachzuweisen, dass Sie weiterhin berechtigt sind, den Kredit zu erhalten
Konditionen des KfW-Studienkredits
Kreditbeträge | 100 bis 650 Euro monatlich |
Einmalzahlung des Gesamtbetrages | nicht möglich |
Auszahlungsphase | bis zu 10 Semester |
Auszahlungsphase Verlängerung | bis zu 4 Semester möglich (bei Nachweis entsprechender Bescheinigungen) |
Auszahlungsphase Verlängerung | variabel (bei halbjähriger Anpassung an die Kapitalmarktentwicklung) |
Zinssatz | Garantie eines Höchstzinssatzes (bis 15 Jahre nach Vertragsabschluss) |
Tilgungsfreie Zeit | 18 bis 23 Monate nach der Auszahlungsphase |
Sondertilgungen | möglich |