Gewinnermittlung für Selbstständige , Einnahmenüberschussrechnung (EÜR) erklärt
Die Einnahmenüberschussrechnung – kurz EÜR – ist die einfachste Methode, den Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln. So funktioniert sie.
Einnahmenüberschussrechnung, Das Wichtigste in Kürze
- Die EÜR ist eine vereinfachte Form der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn.
- Sie ist erlaubt für Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen mit maximal 800.000€ Umsatz und 80.000€ Gewinn pro Jahr.
- Grundlage ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip: Einnahmen und Ausgaben werden erfasst, wenn das Geld fließt – nicht wenn die Rechnung ausgestellt wird.
- Die EÜR muss über die Anlage EÜR jährlich elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden.
- Ein separates Geschäftskonto erleichtert die saubere Trennung von privaten und betrieblichen Zahlungen.
Was ist die Einnahmenüberschussrechnung (EÜR)?
Die Einnahmenüberschussrechnung – kurz EÜR – ist die einfachste Methode, den steuerlichen Gewinn eines Unternehmens zu ermitteln. Sie stellt Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben gegenüber, die Differenz ergibt den Gewinn oder bei negativen Werten den Verlust.
Rechtsgrundlage ist § 4 Abs. 3 EStG. Die Methode richtet sich an Selbstständige, Freiberufler und kleine Unternehmen, die nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind.
Die Grundformel lautet:
Betriebseinnahmen − Betriebsausgaben = Gewinn (oder Verlust)
Im Gegensatz zur Bilanz arbeitet die EÜR nicht mit Vermögens- und Schuldenverzeichnissen, sondern nur mit tatsächlich geflossenen Geldbewegungen. Das macht sie deutlich weniger aufwendig.
Wer darf eine EÜR machen?
Eine EÜR dürfen alle Selbstständigen und Unternehmen erstellen, die nicht buchführungspflichtig sind. Dazu gehören insbesondere:
- Freiberufler (z. B. Berater, Grafikdesigner, Journalisten, Übersetzer, Coaches) – unabhängig von der Höhe des Umsatzes.
- Einzelunternehmer und Gewerbetreibende, wenn sie die gesetzlichen Grenzen nicht überschreiten.
- GbRs (Gesellschaften bürgerlichen Rechts) unterhalb der Grenzen.
- Land- und Forstwirte innerhalb der gesetzlichen Grenzen (Wirtschaftswert unter 25.000€, Gewinn unter 80.000€ pro Jahr).
Die gesetzlichen Grenzen seit dem Wachstumschancengesetz (2024):
| Kennzahl Umsatz pro Jahr | Grenze bis 2023 600.000 € | Grenze ab 2024 800.000 € |
| Kennzahl Gewinn pro Jahr | Grenze bis 2023 60.000 € | Grenze ab 2024 80.000 € |
Hinweis: Wer beide Grenzen überschreitet, ist im Folgejahr zur doppelten Buchführung mit Bilanz verpflichtet. Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG müssen unabhängig von den Grenzen immer bilanzieren.
Wie funktioniert das Zufluss-Abfluss-Prinzip?
Der Kern der EÜR ist das Zufluss-Abfluss-Prinzip (§ 11 EStG): Einnahmen zählen erst, wenn das Geld eingeht. Ausgaben zählen erst, wenn das Geld abgeht. Das Rechnungsdatum ist nicht entscheidend – nur der tatsächliche Geldfluss.
Ein Beispiel
Eine Grafikdesignerin stellt am 20. Dezember 2026 eine Rechnung über 2.000€. Die Kundin überweist erst am 15. Januar 2027.
- In der Bilanz würden die 2.000€ bereits im Jahr 2026 als Forderung und Umsatz erfasst.
- In der EÜR werden die 2.000€ erst im Jahr 2027 als Betriebseinnahme gebucht – wenn das Geld tatsächlich auf dem Konto ist.
Ausnahme: die 10-Tages-Regel
Für regelmäßig wiederkehrende Einnahmen oder Ausgaben (z. B. Miete, Versicherungsbeiträge) gilt eine Sonderregel: Fließen sie innerhalb von 10 Tagen vor oder nach dem Jahreswechsel, werden sie dem Jahr zugerechnet, zu dem sie wirtschaftlich gehören – nicht dem Kalenderjahr des Geldflusses.
Wie erstellen und übermitteln Sie eine EÜR?
Eine EÜR entsteht Schritt für Schritt: Sie sammeln Einnahmen und Ausgaben, ordnen sie den richtigen Kategorien zu und übertragen die Summen am Jahresende in das offizielle Formular Anlage EÜR.
Wer die Anlage EÜR am Jahresende schnell ausfüllen will, dokumentiert seine Einnahmen und Ausgaben schon während des laufenden Jahres nach Kategorien sortiert. Am einfachsten geht das mit einem sogenannten Journal, das Sie in einer Excel-Tabelle oder mit einer Buchhaltungssoftware führen. Die Software rechnet automatisch mit, sodass Sie die Werte am Ende nur noch in die richtige Spalte der Anlage EÜR übernehmen.
Schritt 1: Belege sammeln und sortieren
Alle Rechnungen, Quittungen und Kontoauszüge des Geschäftsjahres. Ein separates Geschäftskonto vereinfacht die Trennung von privaten und betrieblichen Zahlungen.
Schritt 2: Betriebseinnahmen erfassen
Alle Geldeingänge, die aus der beruflichen Tätigkeit stammen: Rechnungserlöse, Provisionen, Verkauf betrieblicher Anlagegüter. Umsatzsteuer wird bei Regelbesteuerung mit erfasst. Wer die Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG nutzt, weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und darf im Gegenzug auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Voraussetzung ist ein Jahresumsatz von höchstens 25.000€ im Vorjahr und voraussichtlich 100.000€ im laufenden Jahr.
Schritt 3: Betriebsausgaben erfassen
Alle betrieblich veranlassten Ausgaben: Miete, Software, Bürobedarf, Fortbildung, Kammerbeiträge, berufliche Fahrten. Anschaffungen über 800 € netto werden nicht sofort erfasst, sondern über die Nutzungsdauer abgeschrieben und im Anlagenverzeichnis (Anlage AVEÜR) dokumentiert.
Schritt 4: Gewinn ermitteln
Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben ergibt den Gewinn. Ein negativer Wert bedeutet Verlust.
Schritt 5: Anlage EÜR über ELSTER übermitteln
Seit dem Veranlagungszeitraum 2017 muss die EÜR elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden (§60 Abs. 4 EStDV). Die Übermittlung erfolgt über ELSTER, entweder direkt im Portal oder über eine angebundene Buchhaltungssoftware. Auch Kleinunternehmer müssen die Anlage EÜR seit 2024 elektronisch abgeben. Eine formlose Gewinnermittlung auf Papier ist nicht mehr erlaubt. In Härtefällen kann das Finanzamt auf Antrag Ausnahmen genehmigen.
Grafikdesignerin (Kleinunternehmerin), Beispielrechnung
Eine selbstständige Grafikdesignerin nutzt die Kleinunternehmerregelung. Ihre Rechnungen enthalten keine Umsatzsteuer, und sie macht keinen Vorsteuerabzug geltend. Ihre EÜR für das Jahr 2026 sieht vereinfacht so aus:
Tipp: Werkzeuge, die die EÜR vereinfachen: Ein separates Geschäftskonto hilft, private und betriebliche Zahlungen sauber zu trennen. Eine DATEV-Schnittstelle überträgt Kontoumsätze automatisch an die Steuerberatung. Wer die Buchhaltung ganz automatisieren will, findet Anregungen im Ratgeber „Die klassische Buchhaltung automatisieren“.
Häufige Fragen zur EÜR
Die EÜR ist eine vereinfachte Gewinnermittlung, die nur mit Geldflüssen arbeitet: Einnahmen minus Ausgaben ergibt den Gewinn. Die Bilanz ist deutlich aufwendiger: Sie erfasst das gesamte Betriebsvermögen mit Aktiva und Passiva und arbeitet mit Forderungen und Verbindlichkeiten – unabhängig davon, ob das Geld schon geflossen ist.
Die Anlage EÜR wird zusammen mit der Einkommensteuererklärung eingereicht. Die reguläre Frist ist der 31. Juli des Folgejahres. Wer eine Steuerberatung beauftragt, hat länger Zeit – die genauen Fristen setzt jährlich die Finanzverwaltung.
Grundsätzlich können Selbstständige die EÜR selbst erstellen – gerade bei überschaubarer Belegzahl und mit Buchhaltungssoftware ist das gut machbar. Bei komplexen Situationen (Anschaffungen mit Abschreibungen, Auslandsgeschäfte, Wechsel zwischen Gewinnermittlungsarten) ist eine Steuerberatung sinnvoll.
Kleinere Anschaffungen bis 800 € netto (zum Beispiel Laptop, Bürostuhl, Werkzeug) gelten als geringwertige Wirtschaftsgüter (GWG) und können sofort komplett im Anschaffungsjahr als Betriebsausgabe abgesetzt werden. Teurere Anschaffungen werden über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben und im Anlagenverzeichnis (Anlage AVEÜR) dokumentiert.
Das könnte Sie auch interessieren:
- Geschäftskonto: Welche Kosten und Gebühren fallen an?
Kontoführungsgebühren sind nur ein Teil der Gesamtkosten. Welche Preisbestandteile beim Geschäftskonto anfallen und worauf Sie beim Kostenvergleich achten sollten.
- Geschäftskonto auswählen: Worauf Unternehmen wirklich achten sollten
Wer ein Geschäftskonto auswählt, sollte nicht nur auf die Kontoführungsgebühr achten. Welche Leistungen, Funktionen und Services je nach Unternehmen zählen, lesen Sie hier.