Finanzkonzepte für selbstständige Anwälte und Notare

Endlich eine eigene Kanzlei! Für viele die logische Konsequenz nach einigen Jahren Berufserfahrung als angestellter Anwalt, für andere von Anfang an der große Traum. Hier finden Sie passende Finanzkonzepte.

Mann im Anzug schaut auf sein Smartphone

Die eigene Kanzlei

Endlich eine eigene Kanzlei! Für viele die logische Konsequenz nach einigen Jahren Berufserfahrung als angestellter Anwalt, für andere von Anfang an der große Traum. Mehr als zwei Drittel aller zugelassenen Anwälte betreiben eine eigene Kanzlei, allein oder mit Kollegen. Sie sind als Kanzleigründer also in guter Gesellschaft. Und teilen sich in Deutschland den Markt mit circa 114.000 selbstständig arbeitenden Kollegen.

Wenn es um Kredite oder Konten geht, um private und berufliche Absicherung, oder um den gezielten Vermögensaufbau inklusive Ihrer Altersvorsorge, sind wir für Sie da. Damit Sie als selbständiger Anwalt oder Notar Ihre Kanzlei erfolgreich etablieren!

Allein oder im Team?

Den Schritt in die Selbstständigkeit können Sie alleine oder im Team wagen, etwa in einer Sozietät oder einer Bürogemeinschaft. Jedes dieser Modelle hat Vor- und Nachteile. Diese sollten Sie sorgfältig gegeneinander abwägen.

Bei der „Ein-Mann-Show“ tragen Sie die alleinige Verantwortung für Ihren geschäftlichen Erfolg und genießen die volle Gestaltungsfreiheit. Sie tragen allerdings auch alle Kosten. Wenn Sie Tür an Tür mit Kollegen in einer Bürogemeinschaft arbeiten, sparen Sie bares Geld und sind bei der Arbeit dennoch Ihr eigener Herr.

Der Klassiker ist die Sozietät. Hier schließen sich mehrere Anwälte zu einer gemeinsamen Kanzlei zusammen. Etwas für Sie? Die Vorteile sind klar: geteilte Kosten, höhere Kapazitäten, die Chance auf größere Fälle sowie ein reger fachlicher Austausch. Aber Achtung! Sie stehen auch in persönlicher und unbeschränkter gesamtschuldnerischer Haftung für Ihre Partner ein.

Neu gründen oder kaufen?

Sie können bei null anfangen und Ihre Kanzlei frisch aus der Taufe heben. Oder Sie erwerben eine bereits etablierte Kanzlei oder Anteile daran. Welche Variante für Sie die geeignete ist, hängt von Ihren Plänen ab. Und vom Angebot zum Verkauf stehender Kanzleien.

Bei einer Neugründung können Sie den Standort, die Ausstattung und die Ausrichtung Ihrer Kanzlei selbst bestimmen. Dafür müssen Sie allerdings auch Ihren Mandantenstamm allein aufbauen, den Sie bei einer Kanzleibeteiligung oder einer Kanzleiübernahme frei Haus bekommen.

Hohe Anfangsinvestitionen beim Unternehmenskauf: Wenn Sie sich in einer Kanzlei einkaufen, profitieren Sie zudem vom guten Namen, einem eingespielten Mitarbeiterteam, einer bestehenden Infrastruktur inklusive der Räumlichkeiten sowie eventuell vom Know-how des bisherigen Inhabers als Mentor.

Diese Vorteile gehen meist mit einer Einschränkung Ihrer Gestaltungsspielräume einher. Zudem müssen Sie sowohl auf die Akzeptanz in der Beleg- als auch Mandantschaft hoffen. Nicht zuletzt fallen hohe Anfangsinvestitionen beim Unternehmenskauf an.

Kontaktaufnahme zu Kanzleianbietern über großes Netzwerk der Commerzbank: Achten Sie nicht nur auf die Klientelgröße! Wichtig ist auch die Altersstruktur der Mandanten sowie die Beständig- und Regelmäßigkeit der Mandantenbeziehungen.

Den optimalen Standort wählen

Ganz gleich, ob Sie eine Kanzlei gründen oder übernehmen – den Standort sollten Sie gewissenhaft auswählen, denn dieser ist Ihre zukünftige Existenzgrundlage.

Wichtige Faktoren sind die vorhandene Infrastruktur und Erreichbarkeit. Stellen Sie sich zudem die Frage: Passt die Lage der Kanzlei zu den anvisierten Klienten? Mitbewerber wird es viele geben, zuweilen ist sogar von einer „Juristenschwemme“ die Rede. Richten Sie Ihr Augenmerk daher auf eine inhaltliche statt eine räumliche Lücke.

Büro mieten oder Immobilie erwerben?

Das Gros der Kanzleigründer entscheidet sich aus finanziellen Gründen zunächst für angemietete Büroräume. Jedoch kann sich auch der Kauf einer Immobilie rentieren und zu Ihrer finanziellen Sicherheit beitragen. Vor allem, wenn Sie das Haus teilweise für Ihre Kanzlei nutzen und zum anderen Teil vermieten.

Sie profitieren in solch einem Fall der Doppelnutzung gleich mehrfach: vom Wertzuwachs der Immobilie, den Mieteinnahmen sowie den steuermindernd absetzbaren Betriebs- und Anschaffungskosten. Gut durchkalkuliert, ist der Immobilienkredit getilgt, wenn Sie sich zur Ruhe setzen.

Die Finanzierung

Wenn Sie sich als Anwalt oder Notar selbstständig machen, benötigen Sie im Vergleich zu einer Arztpraxis relativ wenig Startkapital. Es müssen ja keine teuren Untersuchungsgeräte angeschafft werden. Statistiken belegen, dass schon 5.000 bis 10.000€ reichen, um einen einfachen Kanzleibetrieb in Gang zu bringen.

Diese Summe kann natürlich je nach Ausstattung der Kanzleiräume auch höher ausfallen. Zunächst sollten Sie Ihren konkreten Kapitalbedarf ermitteln und dabei zusätzlich einen Puffer von 10-15% der Summe einkalkulieren.

Im Falle eines Kanzleikaufs müssen Sie in der Regel mit weitaus höheren Investitionen planen. Denn der Kanzleiverkäufer wird auch den immateriellen Wert der Kanzlei und des Mandantenstamms in den Verkaufspreis einbeziehen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung des passenden Finanzkonzepts.

Beratungsangebote zur Existenzgründung

Erfolgreiche Gründung und Führung der eigenen Kanzlei

Der laufende Kanzleibetrieb wird Ihr Organisationstalent und Ihre betriebswirtschaftlichen Kenntnisse auf die Probe stellen. Wir begleiten Sie in die unternehmerische Selbstständigkeit als Anwalt oder Notar und bieten Ihnen passende Konzepte für alle finanziellen Fragen.

Ihre Konten für das Tagesgeschäft

Eine ausgezeichnete Wahl: Unser PremiumGeschäftskonto für Rechtsanwälte und Notare mit umfangreichen Inklusivleistungen. Mit dem Premiumgeschäftskonto lässt sich Ihr finanzieller Spielraum durch unseren Gewerbekredit jederzeit schnell und unkompliziert erweitern. Dadurch können Sie einen kurzfristigen Liquiditätsbedarf rasch decken.

Kreditprogramme der EU nutzen

Die EU hat speziell für Existenzgründer mit einem kleinen oder mittleren Kapitalbedarf Kreditprogramme aufgelegt. Diese bis zu 100.000€ umfassenden Kredite werden über die KfW-Förderbank vermittelt.

Die Commerzbank unterstützt Sie gerne dabei, öffentliche Fördergelder der Kreditanstalt für Wiederaufbau zu beantragen.

Liquidität dank Betriebsmittelkredit

Prozesse vor Gericht können Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern. Entsprechend schleppend gestalten sich oftmals auch die Honorarzahlungen.

Damit Sie nicht in die Bredouille kommen und Ihren Geldbedarf für die laufenden Kanzlei- und Lebenshaltungskosten in der Zwischenzeit decken können, stellen wir Ihnen gerne den Commerzbank Betriebsmittelkredit zur Verfügung.

Weiter wachsen mit dem Investitionskredit

Auch wenn eine Anwalts- oder Notarkanzlei keinen Maschinenpark benötigt, werden auch Sie von Zeit zu Zeit in Ihre Räumlichkeiten und Ihre Kanzleiausstattung investieren müssen.

Die Mittel dafür erhalten Sie über den Commerzbank Investitionskredit. Ihre Vorteile: Laufzeiten bis zu 30 Jahren, die Möglichkeit einer tilgungsfreien Periode sowie besondere Tilgungs- und Zinszahlungsmodalitäten.

Ihr Berater erstellt Ihnen gerne auf Basis Ihrer Investitionsvorhaben einen auf Ihren Kanzleibedarf zugeschnittenen Finanzierungsvorschlag.

Rücklagen bilden, gezielt sparen oder leasen

Sie benötigen eine neue Kanzleisoftware oder einen Firmenwagen? Das ist sicherlich kein Fall für die Portokasse. Als kapitalschonende Finanzierungsalternative bieten wir Ihnen für neue Anschaffungen Leasing an. Dabei profitieren Sie unter anderem von den steuergünstigen Leasingraten und flexiblen Vertragsmodellen der Commerzbank.

Natürlich können Sie auch gezielt auf neue Investitionen hinsparen. Die Commerzbank Geldanlage ist für selbstständige Rechtsanwälte und Notare wie geschaffen. Diese eignet sich zum Ansparen für eine neue Kanzleiausstattung oder auch zur Rücklagenbildung. Überdies dient die Geldanlage zum Aufbau Ihres privaten Vermögens.

Schöner Beraten: Kanzleibedarf und Ausstattung

Die Hans Soldan GmbH, führender Anbieter in Berufs-und Fachbedarf für Juristen in Deutschland, bietet Rechtsanwälten und Notaren für den Kanzleibetrieb alles aus einer Hand. Und als Commerzbank Kunde profitieren Sie zusätzlich von regelmäßigen Sonderaktionen mit attraktiven Angeboten.

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Ein starkes Doppel: Altersvorsorge und Versicherungen

Mit der Führung einer eigenen Kanzlei übernehmen Sie viel Verantwortung – für Sie selbst, Ihre Mitarbeiter, eventuelle Teilhaber und Ihre Mandanten. Um Ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit nachkommen zu können, sollten Sie sich daher gut gegen unvorhersehbare Ereignisse wappnen.

Neben einer fundierten Altersvorsorge ist auch die Absicherung finanzieller Risiken im privaten Bereich von zentraler Bedeutung. Leistungsstarke Versicherungslösungen schützen Sie vor Ungemach im Arbeits- und Privatleben. Denn Sie wissen ja: Es kann immer etwas passieren.

Berufsständisches Versorgungswerk und Rentenversicherung

Als zugelassener Anwalt oder Notar sind Sie automatisch Pflichtmitglied in Ihrem berufsständischen Versorgungswerk und verlassen die gesetzliche Rentenversicherung. Im Versorgungswerk zahlen Sie Ihre einkommensabhängigen Altersvorsorgebeiträge ein.

Je nach individueller beruflicher Vorgeschichte und Zukunftsplanung kann im Einzelfall aber auch der Verbleib in der gesetzlichen Rentenversicherung sinnvoll sein. Hierzu sollten Sie sich zeitnah im Rahmen Ihrer Gründung beziehungsweise bei Ihrer Zulassung als Anwalt beraten lassen.

Attraktive Sondertarife bei BasisRenten der Commerzbank

In puncto Altersvorsorge empfiehlt es sich, „zweigleisig“ zu fahren. Die staatlich geförderte BasisRente ist die ideale Lösung für den Aufbau einer soliden Versorgung über die berufsständische Versorgung hinaus. Bei dieser sogenannten RürupRente profitieren Sie im Regelfall von hohen Steuervorteilen. Durch die maßgeschneiderten BasisRenten der Commerzbank erhalten Sie überdies die attraktiven Sondertarife unseres Partners Allianz für Mitglieder des Bundes für Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer e.V.

Ebenfalls können Sie die staatlich geförderte RiesterRente als Mitglied im berufsständischen Versorgungswerk nutzen. Nämlich dann, wenn Ihr Ehepartner rentenversicherungspflichtig ist und einen eigenen Riester-Vertrag bespart.

Betriebliche Altersversorgung für Ihre Angestellten

Ihre eigene Vorsorge ist wichtig. Doch als Rechtsanwalt oder Notar mit eigener Kanzlei sind Sie auch für Ihre Mitarbeiter verantwortlich. Mittlerweile sind Sie als Arbeitgeber sogar gesetzlich dazu verpflichtet, Ihren Angestellten eine betriebliche Altersversorgung zu ermöglichen.

Eine gezielte Vorsorgestrategie ist sowohl für Sie persönlich als auch für Sie als Arbeitgeber Gold wert. Von der privaten Vorsorge über die betriebliche Altersversorgung bis hin zu einer vorausschauenden Vermögens- und Nachlassplanung – in allen Fragen steht Ihnen Ihr Commerzbank Berater zusammen mit einem Team erfahrener Vorsorgespezialisten zur Seite.

Vermögensschaden- und Betriebshaftpflichtversicherung

Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für Ihre Zulassung als Anwalt zwingend vorgeschrieben und springt unter anderem ein, wenn Vermögensschäden Ihrer Mandanten auf Ihre Beratungsfehler zurückzuführen sind.

Es kommt immer wieder vor, dass ein Mandant oder ein Mitarbeiter in Ihren Büroräumen beispielsweise einen körperlichen Schaden erleidet, weil er über ein Kabel fällt und unglücklich stürzt. In diesen Fällen übernimmt die Betriebshaftpflichtversicherung die Regulierung der Ansprüche.

Die Inventarversicherung ersetzt Ihr Büroinventar bei Einbruchsdiebstahl oder bei Feuer- und Sturmschäden etc.

Kanzlei- und Betriebsunterbrechungsversicherung

Auch wenn dieser Fall nie eintreten möge – sollten Sie Ihren Kanzleibetrieb wegen Krankheit oder Unfall unterbrechen müssen, trägt die Kanzleiausfallversicherung mit Tagegeldbaustein die weiterlaufenden betrieblichen Fixkosten. Dazu zählen unter anderem auch die Mitarbeitergehälter.

Die Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es auch in Kombination mit einer Ausfallversicherung. Diese Police deckt bis zu einem Jahr lang Ihre laufenden Kosten, falls ein Sachschaden Sie zur zeitweiligen Schließung Ihrer Kanzlei zwingt.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Durch Ihre Zulassung als Anwalt sind Sie bereits automatisch über das Anwaltsversorgungswerk gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit abgesichert. Dennoch ist eine zusätzliche private Berufsunfähigkeitsversicherung sinnvoll.

Denn das Versorgungswerk zahlt beispielsweise nur, wenn Sie zu 100% berufsunfähig sind. Die private Versicherung unterstützt Sie je nach Vertrag bereits ab 50%.

Darüberhinaus gibt es verschiedene andere Situationen wie etwa bei der Existenzgründung, in denen die Versorgungswerkabsicherung Lücken aufweist. Eine Schließung dieser Versorgungslücken lohnt. Sprechen Sie Ihren Commerzbank Berater darauf an.

Ursachen für Berufsunfähigkeit1

  • Nervenkrankheiten 30%
  • Erkrankung des Skelett- und Bewegungsapparates 21%
  • Sonstige Erkrankungen 18%
  • Krebs und andere bösartige Geschwüre 17%
  • Unfälle 8%
  • Erkrankung des Herzens und des Gefäßsystems 7%

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    Quelle: Zahlenmaterial von Morgan & Morgan GmbH, Stand 4/2019