Hinzuverdienst bei Rente: Alles Wissenswerte

01.02.2022 – Wie viel Geld dürfen Rentenbezieher steuerfrei hinzuverdienen? Wissenswertes zu Einkommensanrechnung, Hinzuverdienstgrenzen und Steuerersparnisse.

Eine ältere Frau mit grauen Haaren sitzt lächelnd mit Laptop auf dem Sofa und macht sich Notizen

Beim Hinzuverdienst der Rente ist auf einige Dinge zu achten

Häufig sind Rentnerinnen und Rentner mit der Frage konfrontiert, welche Hinzuverdienstgrenzen bei ihrer Rente gelten. Zu achten ist auf erhöhte Verdienstgrenzen, Steuerpflichten und andere Regelungen, die sich nachteilig auf zu hohe Hinzuverdienste auswirken.

Rente und Einkommen - die Grundsätze

Ein Blick auf den Rentenbescheid der Teilrente, Altersrente oder Erwerbsminderungsrente genügt. Der monatliche Auszahlungsbetrag steht hier schwarz auf weiß, doch lesen Empfänger im Bescheid zur Rente weiter, wird es für Laien höchst undurchsichtig. Viele Schlagworte wie Rentenformel, Arbeitsentgelte und Hinzuverdienstgrenzen. Was hat es mit der Berechnung der Rente auf sich und in welchem Verhältnis stehen Einkommen und die spätere Altersrente, Teilrente oder Erwerbsminderungsrente – hier eine Übersicht:

Erwerbsminderungsrente und Hinzuverdienst

Bezieherinnen und Bezieher einer Erwerbsminderungsrente können, sofern es der Gesundheitszustand erlaubt, nebenbei arbeiten. Allerdings dürfen Sie eine bestimmte Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, sonst drohen finanzielle Kürzungen. Die Höhe des Einkommens nimmt Einfluss auf die Rentenhöhe. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Rente zur Gänze entfallen, wie beispielsweise bei einer Rentengewährung, bei der Arbeitsmarktverhältnisse und Gesundheitszustand berücksichtigt wurden. Ist dies der Fall, wird die Rente in einer verminderten Höhe als sogenannte Teilrente ausbezahlt oder unter Umständen gänzlich einbehalten. Die Hinzuverdienstgrenze für den Bezug einer vollen Erwerbsminderungsrente liegt bei 450€ brutto monatlich. Diese Grenze darf zweimal pro Jahr überschritten werden und zwar bis zum doppelten Betrag. Seit 01. Juli 2017 können Renterinnen und Rentner mit vollen Bezügen aus einer Erwerbsminderungsrente einen Hinzuverdienst von 6.300€ pro Jahr geltend machen. Summen, die darüber hinaus gehen, werden zu 40% auf die Rente angerechnet.

Hinzuverdienst bei Altersrente

Bezieherinnen und Bezieher einer Altersrente können grundsätzlich unbegrenzt hinzuverdienen. Die festgelegten Altersgrenzen sind abhängig vom Jahrgang, so beträgt die Regelaltersgrenze für 1952 Geborene 65 Jahre und 6 Monate. Wer schon vor Erreichen dieser fixierten Regelaltersgrenze eine entsprechende Altersrente bezieht, für den gelten beim Hinzuverdienst bestimmte Regeln. Auch bei dieser Art der Rente bestimmt der Hinzuverdienst die Bezugshöhe. Wird die Altersrente in vollem Umfang bezahlt, liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 450€ brutto monatlich. Zweimal pro Jahr darf die Hinzuverdienstgrenze bis zum doppelten Betrag überschritten werden. In der Teilrente verringert sich die Auszahlung im Anrechnungsverhältnis zum Hinzuverdienst. Ab dem 01.01.2017 sind Rentnerinnen und Rentner dazu berechtigt, mit einer vorgezogenen Altersrente eine Summe von 6.300€ pro Jahr zu verdienen, ohne mit Abzügen rechnen zu müssen. Bei höheren Einkommen werden 40% auf die Rente angerechnet.

Hinterbliebenenrente und Hinzuverdienst

Freibeträge für die Anrechnung des Einkommens sind mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. Auf die Hinterbliebenen-Rente werden alle Arten von Einkommen angerechnet, außer bedarfsorientierte Leistungen und Einnahmen aus Altersvorsorgeverträgen. Bedingung dafür ist eine staatliche Förderung wie beispielsweise die Riester-Rente. Bei zusätzlichen Einkünften aus einer abhängigen Beschäftigung wird ein Pauschalwert von 40% abgezogen. Überschreitet das Nettoeinkommen einen aktuellen Freibetrag von 845,59€ in den alten Bundesländern und 810,22€ in den neuen Bundesländern, kommt es zu einer Anrechnung von 40% auf die Rente. Zuschläge zum Freibetrag gibt es pro waisenrentenberechtigtem Kind in Höhe von 179,37€ und 171,86€ in den alten und neuen Bundesländern.

Unterschiede bei Frührentnern und nach der Regelaltersgrenze


Haben Versicherte in der gesetzlichen Rentenversicherung die Regelaltersgrenze erreicht und allgemeine Wartezeiten erfüllt, dürfen sie jederzeit die Altersrente in Anspruch nehmen. Die schrittweise Anhebung der Regelaltersgrenze wird seit 2012 vollzogen und ist mit der steigenden Lebenserwartung und dem durchschnittlich längeren Rentenbezug verbunden. In diesem Punkt spielt die niedrige Geburtenrate Deutschlands eine Rolle, hier hofft die Bundesregierung eine adäquate Voraussetzung für ein ausgewogenes Verhältnis zu schaffen. Die durchschnittliche Rentenbezugsphase und die aktive Erwerbsphase sollen diese Balance herstellen.

Hinzuverdienst bei der Regelaltersrente

Ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze besteht in Deutschland ein Anspruch auf die Regelaltersrente. Die Grenzen werden durch eine Geburtenjahrstaffelung festgelegt, wobei eine stufenweise Anhebung von 65 auf 67 Jahren zwischen den Jahrgängen 1947 und 1963 vollzogen wurde. Versicherungsnehmer, die ihre Regelaltersgrenze erreicht haben, dürfen dem Grunde nach unbegrenzt hinzuverdienen, ohne eine Rentenkürzung befürchten zu müssen.

Allerdings müssen Empfänger einer Regelaltersrente ihr Beschäftigungsverhältnis dem Rentenversicherungsträger melden. Dennoch ist Achtsamkeit geboten, denn jedes Einkommen unterliegt einer gewissen Steuerpflicht. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt normalerweise 6.300€. In den Covid-Jahren wurden Ausnahmen gemacht und das Limit auf 44.590€ (2020) und 46.060€ (2021) erhöht. Wer nach Antritt der Altersrente über zusätzliche Einkommen verfügt, ist versicherungspflichtig und bezahlt auch für diesen gesonderten Hinzuverdienst weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung. Damit erhöht sich der eigentliche Rentenanspruch. Je später jemand die Altersrente antreten möchte, desto mehr Rentenzuschlag gibt es. Ein Jahr länger zu arbeiten, bedeutet einen Zuschlag in Höhe von 6%, mit jedem ausgesetzten Monat steigert sich der verzögerte Rentenbezug um 0,5%.

Was Frührentner beachten müssen

Personen, die sich in Frührente befinden, aber dennoch weiterhin arbeiten, vermindern ihre Bezüge automatisch um jeden vorgezogenen Monat. Diese vorgesehenen Abschläge sind nur mit freiwilligen Beiträgen an die Rentenversicherung auszugleichen. Für Frührentnerinnen und Frührentner, deren zusätzlicher Jahresverdienst das Limit von 6.300€ übersteigt, ist diese Ausgleichszahlung ratsam, da die Differenz über 6.300€ zu 40% von der bestehenden Rente in Abzug gebracht wird.

Auch als Bezieher einer vorgezogenen Altersrente können 2021 bis zu 46.060€ brutto als Hinzuverdienst geltend machen, ohne dass Kürzungen zu erwarten sind. Bei dieser Hinzuverdienstgrenze gilt die 40%-Regel für alle Beträge, die dieses Limit übersteigen. Berechnungsgrundlage ist nicht das monatliche Einkommen, sondern der gesamte Jahresverdienst.

Beispielrechnung für Hinzuverdienst bei Rente

Die Rentenformel:

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

Für die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze existiert eine Formel, basierend auf Entgeltpunkte, monatliche Bezugsgrößen und weiteren Faktoren hinsichtlich des Hinzuverdienstes. Entgeltpunkte werden aus den letzten 3 Berufsjahren zur Berechnung herangezogen, die Untergrenze liegt bei 1,5 Jahren. Diese Zahl wird mit dem Hinzuverdienstfaktor und der monatlichen Bezugsgröße multipliziert. Bei Renten im Osten wird der aktuelle Rentenwert Ost beziehungsweise der Rentenwert West hinzumultipliziert.

  • Hinzuverdienstfaktor: 3/4 –Teilrente = 0,17, 1/2 –Teilrente = 0,23, 1/4 –Teilrente = 0,28
  • 2021 beträgt die monatliche Bezugsgröße 3.290€
  • aktueller Rentenwert beträgt 33,23€ für Ostdeutschland und 34,19€ für Westdeutschland

Rentenfaktoren kommen auf die Art der Rente an:

  • Halbwaisenrente 0,1
  • Vollwaisenrente 0,2
  • Erwerbsminderungsrente oder Teilrente wegen partieller Erwerbsminderung 0,5
  • Altersrente und Rente mit vollem Bezug aus Erziehungsrente und Erwerbsminderung 1,0
  • Witwenrente 0,55 oder 0,6

Beispielrechnung für Hinzuverdienst in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze mit 2,1 Entgeltpunkten pro Jahr:

  • Drittelrente: West 4.147.50€ / Ost 3.825,67€
  • Halbe Rente: West 3.125,10€ / Ost 2.907,51€
  • 2/3-Rente: West 2.156,70€ / Ost 1.989,35€

Was passiert, wenn Hinzuverdienste höher ausfallen?

Liegt der persönliche Hinzuverdienst über der gesetzlich geregelten Hinzuverdienstgrenze, wird ein bestimmter Betrag von der Rente abgezogen. Das sind 40% jener Summe, die über dieses Limit hinausgehen. Abhängig von der Rentenversicherung, Art der Rente und des zusätzlichen Jahresverdienstes erhalten Versicherungsnehmer eine geringere Teilrente oder gar keine monatliche Zahlung.

Ein Beispiel

Ein Bezieher einer vorgezogenen Altersrente erhält 900€ pro Monat. In einem aktuellen Job verdient er monatlich 1.400€, somit ein Jahresverdienst von 16.800€. Der geltende Freibetrag der Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300€ wird abgezogen, es bleiben noch 10.500€. Diese Summe wird als Berechnungsgrundlage herangezogen. Auf monatlicher Basis ergeben sich dadurch 875€. Laut Berechnungsformel werden 40% davon (350€) auf die Rente angerechnet. Das bedeutet eine neue monatliche Teilrente in Höhe von 550€.

Worauf sollten Sie achten?

Mit dem Flexirenten-Gesetz hat der Gesetzgeber ein persönliches Limit für die Hinzuverdienstgrenze eingezogen. Diese Deckelung basiert auf dem höchsten Einkommen der letzten 15 Kalendermonate vor Beginn der Altersrente. Für die Jahre 2020 und 2021 ist die herkömmliche Hinzuverdienstgrenze in Höhe von 6.300€ ausgesetzt – der Deckel findet keine Anwendung. Anrechnungsfreie Zusatzeinkommen von maximal 3.838€ pro Monat verbleiben ungekürzt bei den Versicherungsnehmern.

Werden Hinzuverdienste überprüft?

Jedes Jahr zum 01. Juli erstellt die Deutsche Rentenversicherung eine Analyse und prognostiziert das voraussichtliche Einkommen inklusive Berücksichtigung des geltenden Freibetrages. Auf dieser Grundlage wird die Rente für die Zeiten ab 01. Juli und ab 01. Januar des Folgejahres festgelegt. Im darauffolgenden Jahr wird zum 01. Juli eine Spitzabrechnung gestartet und die Prognose mit dem tatsächlichen Einkommen verglichen. Wer zu viel Rente bekommen hat, muss diese zurückzahlen. Wurde zu wenig ausbezahlt, gibt es eine Nachzahlung. Gleichzeitig erfolgt für die kommenden 12 Monate eine neue Prognose.

Für welche Einkommen sind in der Pflichtversicherung Beiträge zu zahlen?

Bei allen Einkünften kommt es immer darauf an, ob Versicherungsnehmer freiwillig oder pflichtversichert sind. In beiden Fällen werden Verdienste bis maximal 4.837,50€ pro Monat (2021) berücksichtigt. Arbeiten Rentnerinnen und Rentner neben dem Rentenbezug, gibt es besondere Regelungen. Sind sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, werden Beiträge aus folgenden Einkommen fällig:

  • Versorgungsbezüge wie Pensionen und Betriebsrenten, Renten der Zusatzversorgung, Lebensversicherungen aus einer Direktversicherung, Renten der Versorgungseinrichtungen
  • gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung
  • ausländische gesetzliche Renten
  • Einkommen aus nebenberuflicher Selbstständigkeit

Wer nicht mehr als 164,50€ pro Monat aus einer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit oder aus Versorgungsbezügen erhält, muss dafür keine Beiträge bezahlen. Ab 2020 gilt bei Betriebsrenten ein neuer monatlicher Freibetrag für Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 164,50€. Pflegeversicherungsbeiträge sind davon nicht betroffen.

Freiwillig versichert

Etwas anders ist die Situation für Personen, die freiwillig versichert sind. Hier gelten die Regeln für beitragspflichtige Einkommen bei freiwillig Versicherten. Das bedeutet, es werden für Lebensunterhaltseinkommen Beiträge verrechnet. Zumindest aus 1.096,67€ - dieser Betrag ist für 2021 festgelegt. Auch wenn Versicherte über weniger Einkommen verfügen, darf bei der Berechnung kein geringerer Betrag angesetzt werden. Allerdings gelten je nach Art des Einkommens unterschiedliche Beitragssätze.

  • Versorgungsbezüge, Renten und Einkünfte aus einer nebenberuflichen Selbstständigkeit haben 2021 einen allgemeinen Beitragssatz von 15,8%
  • ausländische gesetzliche Renten werden mit einem Beitragssatz von 7,3% berechnet
  • sonstige Einkünfte aus Immobilien- oder Kapitalvermögen sind mit 15,2% zu bewerten

Bei allen Einkünften kommt es immer darauf an, ob Versicherungsnehmer freiwillig oder pflichtversichert sind. In beiden Fällen werden Verdienste bis maximal 4.837,50€ pro Monat (2021) berücksichtigt. Arbeiten Rentnerinnen und Rentner neben dem Rentenbezug, gibt es besondere Regelungen. Sind sie in der Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert, werden Beiträge aus folgenden Einkommen fällig:

  • Versorgungsbezüge wie Pensionen und Betriebsrenten, Renten der Zusatzversorgung, Lebensversicherungen aus einer Direktversicherung, Renten der Versorgungseinrichtungen
  • gesetzliche Rente von der Deutschen Rentenversicherung
  • ausländische gesetzliche Renten
  • Einkommen aus nebenberuflicher Selbstständigkeit

Wer nicht mehr als 164,50€ pro Monat aus einer nebenberuflichen, selbstständigen Tätigkeit oder aus Versorgungsbezügen erhält, muss dafür keine Beiträge bezahlen. Ab 2020 gilt bei Betriebsrenten ein neuer monatlicher Freibetrag für Beiträge zur Krankenversicherung in Höhe von 164,50€. Pflegeversicherungsbeiträge sind davon nicht betroffen.

Von diesen Finanzinstrumenten profitieren Rentner

Sich frühzeitig in den Ruhestand verabschieden oder doch neben der Rente weiterarbeiten? Primär ist dies von den später zu erwartenden Einkünften abhängig. Ohne finanzielle Sorgen den letzten Lebensabschnitt zu genießen, bedarf einer guten und vor allem rechtzeitigen Planung. Personen im Ruhestand können mit wenigen Klicks sparen, investieren und Alltagsrechnungen bezahlen. Ein Depot für strategische Investments in Aktien oder ein solider Sparplan mit vermögenswirksamen Leistungen – auch hier bieten sich einige Möglichkeiten, zusätzliche Werte zu schaffen und bewusst die Chance auf staatliche Zuschüsse zu nutzen.

Hinzuverdienst bei Rente – wann sich ein Job wirklich lohnt

Ob aus finanzieller Notwendigkeit oder Spaß an der Arbeit – immer mehr Versicherungsnehmer arbeiten nach dem Erreichen der Rentenaltersgrenze weiter. Doch ist es nicht immer ratsam, die Rente in jedem Fall sofort anzutreten und die Grenzen des zusätzlich erlaubten Einkommens zu sprengen. Einstige Babyboomer der geburtenstarken Jahrgänge sind jetzt im Rentenalter und Unternehmen stehen nicht mehr so viele Arbeitskräfte zur Verfügung. Diese Lücke können manche Betriebe durch eine befristete Weiterbeschäftigung schließen. So verzögert sich nicht nur der Rentenantritt, sondern Versicherte erhalten pro Monat einen Zuschlag von 0,5% für den Nichtbezug.

Inzwischen arbeitet jede(r) 12. Rentenberechtigte nach dem Renteneintritt weiter, damit sind 8% aller deutschen Rentenempfänger erwerbstätig. Das sind rund 3% mehr als noch im Jahr 2000. Mehr als 90% aller Renterinnen und Rentner haben dafür persönliche oder zumindest soziale Gründe. Sie brauchen eine Aufgabe im Leben, wollen den Kontakt zu anderen Menschen nicht verlieren oder haben einfach Freude an der Arbeit. Die größte Gruppe findet sich in einem Minijob mit 450€ Einkommen. Seit 2017 ermöglicht es der Gesetzgeber den Arbeitnehmern über das Flexirenten-Gesetz den Übergang vom beruflichen Alltag in den Ruhestand individuell und unter Berücksichtigung der jeweiligen Lebensumstände zu gestalten.

Wer sich körperlich fit fühlt, kann die Rente auch aufschieben und einfach länger arbeiten. Dazu muss der Betroffene seinem Arbeitgeber einen Ausstiegstermin jenseits der Regelaltersgrenze vereinbaren. Dieser Prozess lässt sich mehrmals wiederholen und die Vorteile liegen durch einen Zuschlag von 6% jährlich auf der Hand. Zudem erhöht sich die eigentliche Rente durch weiter einbezahlte Rentenbeiträge Monat für Monat.

Newsletter

Nie mehr etwas verpassen – bleiben Sie immer up-to-date zu Finanz- und alltäglichen Themen. Es erwarten Sie spannende Artikel, Tipps und Infos im InfoPoint, dem Newsletter der Commerzbank.