Überblick: Welche Kontoarten gibt es?

Die Anforderungen an Ihr Konto können sich im Laufe des Lebens ändern. Wir zeigen Ihnen, welche Kontoarten es gibt und welche Kontotypen wann sinnvoll für Sie sein könnten.

Welche Konten gibt es?
, Das Wichtigste in Kürze

  • Um finanzielle Sicherheit zu erlangen, können Sie Ihr Geld flexibel auf einem Tagesgeldkonto oder fest verzinst auf einem Festgeldkonto anlegen.
  • Ein Konto im Ausland oder ein Fremdwährungskonto macht zum Beispiel bei längeren oder regelmäßigen Auslandsaufenthalten Sinn.
  • Für besondere Sicherungszwecke bieten Treuhandkonten wie Mietkautions- und Notaranderkonten eine sichere Verwahrung von Geld.
  • Selbstständige und Freelancer sollten ein Geschäftskonto führen. Es hilft, den Überblick zu behalten und vereinfacht die Buchhaltung.

Lebensphasen und Kontotypen
, Kontoarten von der Kindheit bis ins Alter

Ein Bankkonto begleitet Sie durchs ganze Leben. Es ist Dreh- und Angelpunkt Ihrer Finanzen und aus dem Alltag kaum wegzudenken. In manchen Lebensphasen braucht es deshalb auch besondere Konten: ein Kinderkonto für die ersten eigenständigen finanziellen Schritte, ein Rentnerkonto mit besonderen Konditionen oder ein Nachlasskonto, wenn Angehörige Verantwortung übernehmen müssen.

Das Kinderkonto – Grundstein finanzieller Bildung

Ein Kinderkonto ist eine Kontoart für Kinder ab sieben Jahren, das von den Eltern oder Erziehungsberechtigten eröffnet wird. Ab dann gilt ein Kind vor dem Gesetz als beschränkt geschäftsfähig und darf in kleinem Rahmen erste finanzielle Entscheidungen treffen (§ 110 BGB). Für das Kinderkonto werden keine Kontoführungsgebühren berechnet.

Da es auf Guthabenbasis funktioniert, ist eine versehentliche Kontoüberziehung ausgeschlossen. So kann Ihr Kind gefahrlos erste finanzielle Erfahrungen sammeln – mit Ihrer Unterstützung. Sie haben die volle Kontrolle über das Konto und so die Möglichkeit, die finanzielle Bildung Ihres Kindes zu beeinflussen. Sie können auch entscheiden, wann Ihr Kind eine Girocard, den Zugang zum Online-Banking oder eine Prepaid-Kreditkarte nutzen kann.

Das Girokonto für Rentner

Rentner sind heute vor allem eins – so modern wie nie zuvor. Das spiegelt sich auch in den Kontoangeboten wider. Ein spezielles Girokonto für Rentner gibt es nämlich nicht. Sie können auch im Alter ein Girokonto eröffnen. Das bedeutet, dass Sie in der Regel auch im Rentenfall Kontoführungsgebühren zahlen. Dafür profitieren Sie jedoch von bestimmten Vorzügen.

Je nach Höhe des Geldeingangs können Sie bei einem Girokonto für Rentner auch für eine Kreditkarte oder einen Dispokredit zur temporären Kontoüberziehung beantragen. Dennoch lohnt es, langfristig zu denken. Entscheidende Kriterien bei einem Girokonto für Rentner sollten auch die Öffnungszeiten und der Service vor Ort sowie die Dichte der Geldautomaten sein.

Sicherheit durch das Nachlasskonto im Trauerfall

Im Todesfall eines geliebten Menschen gibt es einiges zu regeln – zum Beispiel den Nachlass. Sobald Sie dem Geldinstitut den Todesfall melden, wandelt das Geldinstitut jeden Kontotyp der verstorbenen Person vorübergehend in ein Nachlasskonto um. Es gilt jedoch: Alle Aufträge wie Daueraufträge und Lastschriften, die vom Verstorbenen zu Lebzeiten eingerichtet wurden, laufen weiter.

Ob Sie auf das Nachlasskonto zugreifen können, regelt die gesetzliche Erbfolge, ein Erbvertrag, ein beglaubigtes Testament oder bestehende Kontovollmachten, die der Kontoinhaber zu Lebzeiten eingerichtet hat. Besteht eine Erbengemeinschaft, kann niemand allein über das Konto verfügen. Das schützt vor Streit und unrechtmäßigen Abhebungen. Ist der Nachlass geklärt, wird das Nachlasskonto aufgelöst.

Vom Notgroschen zur Geldanlage
, Diese Kontenarten fördern finanzielle Sicherheit

Ob für den Notgroschen oder als Baustein für den Vermögensaufbau – Tagesgeld und Festgeld gehören zu den sichersten Möglichkeiten, Geld anzulegen. Sie bieten Zinsen ohne große Risiken und helfen Ihnen, finanzielle Rücklagen gezielt zu strukturieren. Außerdem ist Ihr Geld durch die Einlagensicherung im Europäischen Wirtschaftsraum bis zu 100.000 Euro pro Bank und Kunde geschützt.

Tagesgeldkonto

  • Flexibilität: Flexibler Zugriff auf Gelder
  • Sparziel: Meist kurzfristig
  • Verzinsung: Variable Zinsen

Festgeldkonto

  • Flexibilität: Gelder fest verplant, kein Zugriff
  • Sparziel: Langfristig
  • Verzinsung: Feste (meist höhere) Zinsen

Für den Notgroschen

, Tagesgeld

Ein Tagesgeldkonto ist ein verzinstes Konto auf Guthabenbasis. Bei diesem meist gebührenfreien Kontotyp können Sie Ihr Geld mithilfe Ihres Referenzkontos täglich abbuchen oder einzahlen, ohne Kündigungsfristen oder Laufzeiten beachten zu müssen. Gleichzeitig erhalten Sie variable Zinsen auf ihr Guthaben – die unter anderem vom aktuellen Zinsumfeld abhängen.

Ein Tagesgeldkonto ist ideal, wenn Sie kurz- oder mittelfristige Sparziele erreichen wollen oder einen Notgroschen aufbauen möchten. Da es als Ergänzung zu Ihrem Bankkonto im Alltag dient, erhalten Sie keine Girocard zum Geldabheben und können es auch nicht zum regulären Zahlungsverkehr oder für Daueraufträge nutzen.

Sichere Geldanlage

, Festgeldkonto

Das Festgeldkonto ist keine spekulative Geldanlage – und genau das ist sein Vorteil. Es eignet sich perfekt, wenn Sie Ihr Vermögen möglichst risikofrei aufbauen wollen: Sie legen einen bestimmten Betrag für einen festgelegten Zeitraum und Zinssatz an. Das Festgeldkonto ist zwar etwas besser verzinst als das Tagesgeldkonto, bietet allerdings auch keinerlei Flexibilität während des Anlagezeitraums. Ihr Geld ist fest verplant und ein Zugriff ist nicht möglich. Diese Kontoart eignet sich, wenn Sie Ihr Geld risikoarm anlegen und während des festgelegten Zeitraums nicht darauf zugreifen möchten.

Gut zu wissen: Wenn Sie im Alltag mit Ihrem Partner ein Gemeinschaftskonto nutzen, können Sie dafür auf das 3-Kontenmodell mit verschiedenen Kontoarten setzen. Sie nutzen dann ein Gemeinschaftskonto für Fixkosten, ein Unterkonto für Ihre persönlichen Ausgaben und ein Tagesgeldkonto, um kurzfristige Sparziele zu erreichen.

Geld im Ausland und fernab des Euro
, Kontotypen fürs Ausland und fremde Währungen

Ob Auslandsüberweisung, längerer Aufenthalt außerhalb der Eurozone oder regelmäßige Geschäfte in fremden Währungen: In manchen Fällen reicht ein klassisches Bankkonto nicht aus. Dann kann ein Auslandskonto oder ein Fremdwährungskonto genau das Richtige sein. Doch Achtung, die gesetzliche Einlagensicherung greift nur im Europäischen Wirtschaftsraum und die Sicherungssysteme können im Ausland variieren.

Onshore oder Offshore – das Konto im Ausland

Innerhalb der EU haben Sie in jedem Land das Recht auf die Eröffnung eines Basiskontos mit grundlegenden Zahlungsfunktionen. Die Voraussetzung ist allerdings, dass Sie rechtmäßig in einem EU-Land gemeldet sind und noch keine vergleichbaren Kontoarten in diesem Land eröffnet haben.

Wenn Sie sich für ein Offshore-Konto außerhalb der EU entscheiden, haben Sie deutlich mehr Hürden bei der Kontoeröffnung zu meistern. Sie sind mittlerweile stark reguliert durch Standards der OECD (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung). Dadurch minimieren die Banken das Risiko von Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Außerdem müssen Sie auch Konten im Ausland in der Einkommensteuererklärung angeben und im Ausland erzielte Zinserträge in Deutschland versteuern. Ein Verstoß kann schwerwiegende Folgen haben.

Gewinne und Verluste durch ein Fremdwährungskonto

Ein Fremdwährungskonto, auch Devisen- oder Währungskonto genannt, gleicht einem Tagesgeldkonto, das in einer ausländischen Währung geführt wird. Es kann auch als Zahlungskonto genutzt werden. Mit einem Fremdwährungskonto können Sie – bei entsprechender Vereinbarung – von höheren Zinsen außerhalb der Eurozone profitieren oder in eine Fremdwährung investieren, um auf Wechselkursentwicklungen zu setzen.

Wenn Ihr Fremdwährungskonto Zinsen abwirft, fällt in der Regel Abgeltungssteuer an. Möchten Sie die Besteuerung vermeiden, können Sie sich für ein Fremdwährungskonto ohne Zinsen entscheiden. Dann profitieren Sie davon, dass Kursgewinne nach einer Haltefrist von zwölf Monaten steuerfrei sind.

Treuhandkonten im Alltag
, Kontoarten rund um die Immobilie

Manchmal reicht ein normales Bankkonto nicht aus – zum Beispiel, wenn eine Mietkaution hinterlegt oder ein Immobilienkauf abgesichert werden muss. In solchen Fällen bieten sich spezielle Treuhandlösungen an – wie zum Beispiel das Mietkautionskonto für Mieter und Vermieter oder das Notaranderkonto für besonders sensible Kaufabwicklungen. Beide Konten sorgen dafür, dass das Geld Dritter auf den Namen des Verwalters sicher verwahrt.

Das Notaranderkonto als treuhänderisches Sonderkonto

Das Notaranderkonto wird von einem Notar geführt und kommt immer dann zum Einsatz, wenn hohe Geldbeträge sicher und treuhänderisch verwaltet werden sollen – zum Beispiel bei komplexen oder risikobehafteten Transaktionen. Die Kontoeröffnung unterliegt strengen gesetzlichen Regeln, die die treuhänderische Verwahrung – bis bestimmte Bedingungen erfüllt sind – rechtfertigen. Das kann unter anderem bei Immobilienkäufen und -verkäufen, aber auch bei Erbauseinandersetzungen sowie Vergleichs- und Abfindungszahlungen der Fall sein. Achtung: Das Notaranderkonto bietet Ihnen viel Sicherheit, bringt aber auch zusätzliche Kosten mit sich – etwa für die Notargebühren und die treuhänderische Verwaltung.

Sicherheit durch das Mietkautionskonto

Wenn Sie in eine neue Wohnung ziehen, möchte der Vermieter sich absichern, falls sich Forderungen aus dem Mietverhältnis ergeben. Deshalb müssen Sie bis zu drei Nettomonatsmieten als Kaution hinterlegen.


Der Vermieter ist dazu verpflichtet, Ihre Mietkaution treuhänderisch auf einem separaten Bankkonto zu verwahren – zum Beispiel auf einem Mietkautionskonto. Hierbei handelt es sich um ein Sperrkonto, auf dem für die Dauer des Mietverhältnisses der Mietkautionsbetrag aufbewahrt wird. Der Vermieter hat das Recht, innerhalb des Mietverhältnisses über das Kautionsguthaben, zum Beispiel bei Mietausfällen oder Sachbeschädigungen, zu verfügen.

Für Selbstständige und Unternehmen
, Geschäftskonto – nicht immer Pflicht, aber immer sinnvoll

Für Kapitalgesellschaften wie GmbHs und Unternehmergesellschaften, aber auch für eingetragene Vereine ist es gesetzlich Pflicht – das Geschäftskonto. Sie dürfen als juristische Personen keine Zahlungen über ein privates Konto vornehmen. Anders sieht es aus, wenn Sie selbstständig oder gewerbetreibend sind. Sie sind gesetzlich nicht dazu verpflichtet, ihre private und geschäftliche Kontoführung zu trennen.

Doch mit einem Geschäftskonto profitieren Sie als Kontoinhaber von Services wie automatischen Umsatzsteuerberechnungen, digitaler Belegverwaltung oder der Möglichkeit Kartenzahlungen anzunehmen. Und: Sie wirken mit dieser Kontoart im beruflichen Kontext professioneller und es erleichtert Ihnen die Buchhaltung erheblich.

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