Kredite richtig absichern

10.04.2022 – Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es, welche Vor- und Nachteile bieten sie und was geschieht bei Zahlungsunfähigkeit?

Lächelndes Paar mit Hund schaut auf den Bildschirm eines Laptops

Kreditsicherung: Mit der richtigen Sicherheit zum gewünschten Kredit

Ob schickes Smartphone, neues Auto oder der Traum von den eigenen vier Wänden – wer zur Finanzierung einen Kredit braucht, sollte der Bank Kreditsicherheiten anbieten. Manche Sicherheiten werden von Banken und Finanzdienstleistern zwingend vorgeschrieben. Andere können zusätzlich erbracht werden, um günstigere Konditionen zu erhalten.
Gerade bei größeren Kreditsummen, aber auch bei einer unzureichenden Kreditwürdigkeit bzw. Bonität sind zusätzliche Kreditsicherheiten die Voraussetzung, um ein Darlehen zu erhalten.

Doch welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es, welche Vor- und Nachteile bieten sie und was geschieht bei Zahlungsunfähigkeit?

Was sind Kreditsicherheiten?

Bei einer Kreditsicherheit oder Kreditsicherung handelt es sich um Vermögenswerte oder Besitzrechte an Vermögenswerten, die der Kreditnehmer als Sicherheit für ein Darlehen an den Kreditgeber übergeben muss.

Diese Sicherheiten kann die Bank zum Ausgleich von Zahlungsrückständen oder Schulden nutzen, etwa wenn der Kreditnehmer die vereinbarten Raten nicht bezahlt oder den Kredit nicht vollständig tilgen kann. Im Umkehrschluss bedeutet das: Die Bank darf die Sicherheiten nur bei einer Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers in Anspruch nehmen.

Als sogenannte bankübliche Sicherheiten lassen sich viele Vermögenswerte einsetzen. Dazu gehören zum Beispiel:

  • Einkommen
  • Sparguthaben
  • Wertpapiere
  • Immobilien
  • Lebensversicherungen

Welche Kreditsicherheiten die Bank letztlich fordert, hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa von der Höhe und der Laufzeit des Kredits.

Warum braucht die Bank eine Sicherheit?

Die Banken benötigen Sicherheiten, um Geld verleihen zu können. Zahlt ein Kreditnehmer sein Darlehen nicht zurück, verliert die Bank unter Umständen sehr viel Geld. Dieses Ausfallrisiko will die Bank mithilfe einer Kreditsicherheit minimieren, denn ungesicherte Kredite können in letzter Konsequenz zu einer Bankeninsolvenz oder gar zu einer übergreifenden Finanzkrise führen.

Je länger ein Kredit läuft, desto wahrscheinlicher ist es, dass sich die Kreditwürdigkeit des Kreditnehmers verändert. Und umso schwieriger ist es für die Bank, das Ausfallrisiko einzuschätzen. So können unvorhergesehene private oder wirtschaftliche Ereignisse wie Arbeitslosigkeit oder Scheidung die Zahlungsfähigkeit des Schuldners vermindern. Langfristig laufende Kredite werden daher strenger besichert als Kredite mit kurzer Laufzeit.

Welche Anforderungen werden an Kreditsicherheiten gestellt?

Banken bevorzugen Kreditsicherheiten mit den folgenden Eigenschaften:

  • Leicht bewertbar: Der Wert der Kreditsicherheit ist mit wenig Aufwand zu ermitteln.
  • Geringer potenzieller Wertverlust: Die Sicherheit sollte über die Kreditlaufzeit wertstabil sein. So eignet sich beispielsweise eine Immobilie besser als Kreditsicherheit als Aktien, und ein Mercedes unterliegt in der Regel weniger Wertschwankungen als ein Fiat.
  • Schnell verwertbar: Die Kreditsicherheit lässt sich schnell und unkompliziert verkaufen.
  • Kein direkter wirtschaftlicher Bezug: Die Sicherheit muss unabhängig von der finanziellen Lage des Kreditnehmers sein und darf zum Beispiel im Fall einer Insolvenz nicht anfechtbar sein.

Welche Arten von Kreditsicherheiten gibt es?

Grundsätzlich wird zwischen folgenden Arten von Kreditsicherheiten unterschieden:

  • Personalsicherheiten
  • Real- und Sachsicherheiten
  • Pfandrecht
  • Sicherungsübereignung
  • Forderungsabtretung

Personalsicherheiten

Bei der Personalsicherheit haftet zusätzlich zum Kreditnehmer noch eine weitere Person für die Kreditsumme. An diese Person darf die Bank bei Zahlungsrückstand oder drohendem Zahlungsausfall herantreten und die Begleichung der Schulden einfordern.

Eine häufig genutzte Form der Personensicherheit für Privatpersonen ist die Bürgschaft. Eine Bürgschaft kommt dann infrage, wenn die Sicherheiten und die Kreditwürdigkeit bzw. die Bonität des Antragsstellers für den gewünschten Kredit nicht ausreichen. Dann kann er einen Bürgen stellen. Dieser verpflichtet sich, im Falle eines Kreditausfalls anstelle des Kreditnehmers für die ausstehende Restschuld aufzukommen. Voraussetzung: Der Bürge muss die Bonitätskriterien der Bank erfüllen.

Oft springen Eltern oder Großeltern als Bürgen für ihre Kinder oder Enkel ein, wenn diese über kein oder nur ein geringes Einkommen verfügen und sich beispielsweise ihr erstes Auto kaufen wollen.

Extratipp
Wählen Sie die Variante „Ausfallbürgschaft“. Dann haftet der Bürge nämlich erst in dem Moment, wenn der Prozess der Zwangsvollstreckung gegen den Schuldner als erfolglos eingestuft wurde. Bei der „selbstschuldnerischen Bürgschaft“ kann der Kreditgeber hingegen ohne vorherigen Prozess sofort auf das Vermögen des Bürgen zugreifen.

Vorteil von Personalsicherheiten

Personen Ihres Vertrauens, wie Eltern, Familienangehörige oder Freunde, können die Bürgschaft übernehmen.

Nachteil von Personalsicherheiten

Der Bürge haftet in voller Höhe für den ausstehenden Betrag. Die Bank kann unter Umständen sein Einkommen oder Vermögen pfänden.

Real- oder Sachsicherheiten

Bei der Sachsicherheit tritt der Kreditnehmer sachbezogene Besitzrechte an die Bank ab. Sachsicherheiten sind beispielsweise werthaltige Gegenstände wie ein Auto, Wertpapiere oder Immobilien. Kommt es zu Zahlungsschwierigkeiten, darf der Kreditgeber die Sachsicherheit verkaufen oder zwangsverkaufen, um die offene Forderung zu decken.

Eine Sonderstellung nehmen die Hypothek und die Grundschuld ein. Sie beziehen sich auf unbewegliches Sachvermögen wie Wohneigentum oder Grundstücke und gehören daher zu den Grundpfandrechten. Beide Kreditsicherheiten werden durch einen Notar kostenpflichtig in das Grundbuch eingetragen. Damit wird dem Kreditinstitut das Recht an der Immobilie gesichert.

Da Immobilien stabile Werte haben, eignen sich Grundschuld und Hypothek zur Absicherung von Krediten mit langen Laufzeiten wie der Bau- oder der Immobilienfinanzierung.

Hypothek

Die Hypothek dient zur Absicherung eines konkreten Kreditgeschäfts. Sie wird daher genau in Höhe des zu sichernden Darlehens aufgenommen. Mit jeder Zahlung verringert sich auch die Höhe der Hypothek. Die Hypothek erlischt automatisch, sobald der damit gesicherte Kredit vollständig abgezahlt ist.

Vorteil der Hypothek

Sie können die Immobilie ohne Einschränkungen verwenden.

Nachteil der Hypothek

Sie dürfen die Immobilie nur mit Zustimmung der Bank verkaufen.

Grundschuld

Die Grundschuld ist im Gegensatz zur Hypothek nicht an ein bestimmtes Darlehen gebunden. Die Höhe der Grundschuld muss daher auch nicht mit der Höhe des zu sichernden Darlehens übereinstimmen.

Vielmehr kann die Grundschuld „auf Vorrat“ bestellt werden. Ist beispielsweise bei Beginn einer Baumaßnahme nicht abzuschätzen, welche Gesamtkosten tatsächlich entstehen werden, lässt sich die Grundschuld so einrichten, dass sie die größtmögliche zu erwartende Kreditsumme abdeckt.

Eine weitere Besonderheit: Die Grundschuld erlischt nicht automatisch mit der Tilgung des Kredits, sondern bleibt in ihrer ursprünglichen Höhe bestehen. Dadurch kann sie immer wieder als Kreditsicherheit für weitere Finanzierungen genutzt werden. Es ist jedoch möglich, die Grundschuld nach Rückzahlung des Kredits aus dem Grundbuch kostenpflichtig löschen zu lassen. Dazu ist die Löschungsbewilligung des Kreditgebers notwendig.

Extratipp
Da die Löschung der Grundschuld meist einige Hundert Euro kostet, sollten Sie prüfen, ob Sie die Grundschuld nicht stehen lassen und sie für einen geplanten neuen Kredit einsetzen.

Alle Kosten rund um die Löschung der Grundschuld entnehmen Sie dem Artikel zum Thema Grundbuchkosten.

Vorteil der Grundschuld

Die Grundschuld lässt sich für weitere, zukünftige Darlehen als Sicherheit einsetzen.

Nachteil der Grundschuld

Die festgelegte Grundschuld ist bei einem Zahlungsverzug des Schuldners ohne vorherigen Gerichtsbescheid pfändbar. Der Gläubiger (Kreditinstitut) kann die Immobilie sofort zwangsversteigern.

Pfandrecht

Das Pfandrecht bezieht sich auf bewegliches Sachvermögen. Hierzu zählen wertvolle Gegenstände (z. B. Antiquitäten, Schmuck), Sparguthaben oder Wertpapiere. Die Bank erhält das Verwertungsrecht, bis der Kredit komplett zurückgezahlt ist.

Voraussetzungen für das Pfandrecht sind:

  1. Der Kreditnehmer (Pfandgeber) und das Kreditinstitut (Pfandnehmer) müssen sich vor Vertragsabschluss über den finanziellen Wert der Sachsicherheit einigen.
  2. Die Sachsicherheit ist an den Pfandnehmer zu übergeben. Erst dann besitzt dieser einen rechtlichen Anspruch.

Diese Anforderungen erhöhen den Aufwand für die Bank. Hinzu kommt: Einige Wertgegenstände sind nur schwer veräußerbar und müssen speziell gelagert werden. Aus diesem Grund werden sie nur ungern als Sicherheit akzeptiert. Stattdessen werden üblicherweise Forderungen als Pfand genutzt (siehe weiter unten „Forderungsabtretung“).

Vorteil des Pfandrechts

Große Bandbreite an Sachen, die sich (theoretisch) verpfänden lassen.

Nachteil des Pfandrechts

Der Kreditnehmer bleibt zwar Eigentümer der verpfändeten Sachsicherheit, diese aber verbleibt bei der Bank, bis der Kredit abbezahlt ist.

Sicherungsübereignung

Die Sicherungsübereignung oder Sicherungsabrede ähnelt dem Pfandrecht für bewegliches Sachvermögen. Der Kreditnehmer übergibt hier sein Eigentum (z. B. das Auto) jedoch nur treuhänderisch an die Bank.

Die Bank wird dadurch zwar rechtlicher Eigentümer der Sachsicherheit, das Nutzungsrecht verbleibt aber beim Schuldner. Er kann die Sicherheit in nahezu vollem Umfang während der Kreditlaufzeit nutzen. Wird die Sicherungsübereignung zur Autofinanzierung genutzt, dann ist die Nutzung des gekauften Fahrzeugs sofort möglich – noch bevor der Kredit abbezahlt ist.

Vorteil der Sicherungsübereignung

Sie können die gestellte Sachsicherheit nutzen, selbst dann, wenn diese durch das damit gesicherte Darlehen finanziert wird.

Nachteil der Sicherungsübereignung

Mögliche Nebenkosten, da der Kreditgeber Auflagen zum Werterhalt der Kreditsicherheit machen kann (z. B. Abschluss einer Vollkaskoversicherung für das Auto).

Forderungsabtretung

Bei einer Forderungsabtretung, der sogenannten Zession, übertragen Sie Ihre Forderungsansprüche gegenüber Dritten als Kreditsicherheit an die Bank. Beispiele sind Forderungen an den Arbeitgeber (Lohn- und Gehaltszahlung), die Versicherungsgesellschaft, Forderungen aus Sparguthaben bei anderen Kreditinstituten sowie aus Bausparverträgen oder Mietverhältnissen.

Wird das Einkommen als Kreditsicherheit abgetreten, darf die Bank die Zahlungsrückstände direkt beim Arbeitgeber einziehen. Bei der Kapitallebensversicherung dient der Rückkaufswert als Sicherheit.

Extratipp
Bevor Sie z. B. die Rentenversicherung oder den Bausparvertrag kündigen, um durch mehr Eigenkapital die Kreditsumme zu reduzieren, sollten Sie prüfen, ob nicht eine Forderungsabtretung günstiger ist. Als Kreditsicherheit kann Ihr Geld damit weiterhin gewinnbringend angelegt bleiben.

Vorteil der Forderungsabtretung

Flexibel als Kreditsicherheit einsetzbar.

Nachteil der Forderungsabtretung

Soll die Kapitallebensversicherung als Kreditsicherheit dienen, muss der Versicherer einer solchen Nutzung zustimmen. Bei der Einkommensabtretung ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag die Voraussetzung.

Welche Kreditsicherheiten eignen sich für welchen Kredit?

Welche Vermögenswerte als Sicherheit akzeptiert werden, hängt vom jeweiligen Kreditinstitut ab, von der Art und der Höhe des Darlehens sowie von der Bonität des Kreditnehmers.

Grundsätzlich gilt: Für kleinere Kredite bis etwa. 5.000 Euro reichen das Einkommen und eine gute Bonität als Kreditsicherheit aus. Bei unzureichender Bonität oder größeren Krediten mit längerer Laufzeit, zum Beispiel für ein neues Auto oder den Kauf einer Immobilie, sind in der Regel zusätzliche Sicherheiten erforderlich.

Art der KreditsicherheitEinkommen
(Pfandrecht/Forderungsabtretung)
Art des Kredits Kleinkredit*, Ratenkredit* , Konsumentenkredit*
Art der KreditsicherheitBürgeArt des Kredits Kleinkredit, Konsumentenkredit, Ratenkredit, Autokredit, Baufinanzierung
Art der KreditsicherheitFahrzeug
(Sicherungsübereignung)
Art des Kredits Autokredit, Wohnmobilfinanzierung
Art der KreditsicherheitWertvolle bewegliche Sachgüter
z. B. Schmuck, Antiquitäten, Elektronik
(Pfandrecht, Sicherungsübereigung)
Art des Kredits Konsumentenkredit, Ratenkredit, Sofortkredit
Art der KreditsicherheitSparguthaben, Wertpapiere, Edelmetall
(Pfandrecht/Forderungsabtretung)
Art des Kredits Konsumentenkredit, Ratenkredit
Art der KreditsicherheitBausparvertrag
(Forderungsabtretung)
Art des Kredits Modernisierung*, Renovierung*
Art der KreditsicherheitImmobilie, Grundstück
(Grundschuld, Hypothek)
Art des Kredits Bau- oder Immobilienfinanzierung, Modernisierung, Renovierung
Art der KreditsicherheitLebensversicherung
(Forderungsabtretung)
Art des Kredits Immobilienfinanzierung*

Hinweis mit *: Akzeptierte Kreditsicherheiten bei der Commerzbank.

Kreditsicherheiten – das Fazit:

Kreditsicherheiten – das Fazit:

Kümmern Sie sich rechtzeitig vor einem Kreditantrag um das Thema Kreditsicherheiten. Bei der Commerzbank ist die Voraussetzung für die Beantragung eines Kredits Ihr Einkommen. Sollten Sie weitere Fragen dazu haben, sprechen Sie einen unserer Berater an.

Häufige Fragen zu Kreditsicherheiten

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