Deutschland – Einigung auf Merz-Fiskalpaket

CDU/CSU und SPD haben sich mit den Grünen auf einige Änderungen bei ihrem Finanzpaket geeinigt.

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Dr. Ralph Solveen

Commerzbank Economic Research

14.03.2025

Dabei wird der Begriff der Verteidigungsausgaben, die zum größten Teil von der Schuldenbremse ausgenommen werden sollen, deutlich weiter gefasst. Dies vergrößert für sich genommen den finanzpolitischen Spielraum der zukünftigen Koalition. Allerdings werden die Möglichkeiten eingeschränkt, auch sonst erfolgte Investitionen in das neue Sondervermögen für Infrastruktur zu verschieben und auf diese Weise im regulären Haushalt mehr Spielraum zu haben. Gleichzeitig sollen 100 Mrd Euro der insgesamt 500 Mrd Euro umfassenden Sondervermögens in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Mit dieser Einigung dürfte die Zustimmung des Bundestages am Dienstag sicher sein. Am kommenden Freitag muss dann auch der Bundesrat zustimmen, wovon wohl auszugehen ist.

CDU/CSU und SPD finden Kompromiss mit Grünen

CDU/CSU und SPD haben sich heute mit den Grünen auf Änderungen ihres Finanzpakets geeinigt. Dies umfassen nach aktuellen Meldungen folgende Punkte:

  • Die Definition der Verteidigungsausgaben, die in Zukunft zu einem beträchtlichen Teil bei der Schuldenbremse nicht mehr eingerechnet werden sollen, wird deutlich weiter gefasst. In Zukunft gelten auch die Ausgaben für Nachrichtendienste und für Hilfen für völkerrechtswidrig angegriffene Staaten als Verteidigungsausgaben. Damit fallen auch die Hilfen für die Ukraine unter diesen Posten. Da aber – anders als von den Grünen ursprünglich vorgeschlagen – nicht gleichzeitig die Grenze von 1% des Bruttoinlandsproduktes angehoben wird, bis zu der die Ausgaben der Schuldenbremse unterliegen sollen, vergrößert dies für sich genommen den finanzpolitischen Spielraum der zukünftigen Regierung insofern, als mehr Ausgaben aus dem regulären Haushalt nicht mehr der Schuldenbremse unterliegen.
  • Das geplante Sondervermögen für Investitionen in die Infrastruktur soll weiterhin 500 Mrd Euro umfassen. Diese sollen in den kommenden zwölf Jahren und nicht – wie ursprünglich geplant zehn Jahren – ausgegeben werden. Zudem soll ein Fünftel des Fonds – also 100 Mrd Euro – in den Klima- und Transformationsfonds (KTF) fließen. Welche Projekte hiermit gefördert oder finanziert werden sollen, steht noch nicht fest. In der Vergangenheit wurden aus dem KTF Zuschüsse zu E-Autos, aber auch Subventionen für die Stahlindustrie und Chip-Fabriken bezahlt. Weitere 100 Mrd Euro fließen unverändert an die Länder und Kommunen. Die verbleibenden 300 Mrd Euro des Sondervermögens sollen für Investitionen in die Infrastruktur verwendet werden, wobei die Definition von Investitionen sehr weitgefasst ist. Um sicherzustellen, dass hiermit tatsächlich zusätzliche Investitionen finanziert werden, sollen Mittel aus diesem Sondervermögen nur verwendet werden dürfen, wenn die Infrastruktur-Investitionen im regulären Haushalt 10% des Gesamthaushalts übersteigen. Im vergangenen Jahr hätte diese Grenze bei etwa 45 Mrd Euro gelegen. Inwieweit jetzt noch Verschiebungen vom regulären Haushalt in das Sondervermögen möglich sind und auf diesem Weg zusätzlicher Spielraum im regulären Haushalt geschaffen werden kann, wird von der Definition des Begriffs "Infrastruktur" abhängen.

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